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Nr. 444 Ministerrat, Wien, 20. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 21. 1.), Krauß 22. 1., Bach 22. 1., Bruck, Thun, Csorich, Kulmer 22. 1.; abw. Schmerling, Thinnfeld, Stadion.

MRZ. – KZ. 250 –

Protokoll der am 20. Jänner 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Dienstesresignation des Justizministers Anton Ritter v. Schmerling und Ernennung seines Nachfolgers

Der Ministerpräsident bemerkte, daß, nachdem der Justizminister Ritter v. Schmerling um die Enthebung von seinem Posten gebeten und die Ah. Willfahrung dieser Bitte keinem Anstande begegnen dürfte, es sich nun zunächst darum handle, Sr. Majestät einen Nachfolger für diesen Ministerposten au. vorzuschlagen1.

Der Ministerpräsident habe den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Karl Ritter v. Krauß erforscht, ob er diese Stelle anzunehmen geneigt wäre, und von demselben die Erklärung erhalten, daß, wenn Se. Majestät ihn in Allerhöchstihren Rat berufen sollten, er diesem Rufe pflichtschuldig folgen würde, zugleich aber bitten müßte, wenn seine schwindenden Kräfte der ihm bevorstehenden großen Aufgabe für eine längere Dauer nicht genügen würden, daß ihm für diesen Fall der Rücktritt in seinen gegenwärtigen Posten als Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes vorbehalten und diese Stelle einstweilen unbesetzt gelassen werde2.

Der Ministerrat (mit Ausnahme des Finanzministers Freiherrn v. Krauß, der sich wegen des nahen Verwandtschaftsverhältnisses der Äußerung einer jeden Meinung enthielt) hält den Vizepräsidenten Ritter v. Krauß für den in der Rede stehenden Posten als den ganz vorzüglich geeigneten Mann und meint, daß die Gewährung seiner oberwähnten Bitte keinem Anstande unterliegen, wie auch, daß daran kein Anstoß genommen werden dürfte, daß sich in dem Ministerium, in dem Rate Sr. Majestät zwei Brüder befinden, indem es bei solchen Posten lediglich auf das ah. Vertrauen Sr. Majestät ankommt.

Der Ministerpräsident wird hiernach den au. Antrag Sr. Majestät erstatten3.

II. Staatsvoranschlag pro 1851

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte hierauf die Resultate des Staatsvoranschlages für das Verwaltungsjahr 1851 in allgemeinen Umrissen zum Vortrage4.

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Hinsichtlich der von dem Minister des Inneren auf die Grundentlastung veranschlagten 20,691.550 fr. bemerkte der Finanzminister, daß sich an dieser Post ein Bedeutendes ersparen lassen dürfte, indem der Bedarf im Jahre 1851 auf keinen Fall so groß sein wird, die Liquidierungen nicht so schnell vor sich gehen werden, und von der anderen Seite auch von den Untertanen bedeutende Einzahlungen erwartet werden können.

Der Minister des Inneren fügte zur Aufklärung bei, daß sich dieser Ansatz nur auf einen allgemeinen Ausweis der Grundentlastungskommissionen gründe, welche bloß ein|| S. 202 PDF || Kassabudget vorgelegt haben, daß er jetzt nähere Ausweise erhalten und nichts dagegen zu erinnern habe, wenn dieser Ansatz ganz aus dem Präliminare gestrichen wird. Im Jahre 1851 werden nur die Regiekosten, dann dasjenige zu bestreiten sein, was an Renten schon ausgemittelt ist oder im Laufe des Jahres ausgemittelt werden dürfte. Dieser Bedarf wäre durch einen Zuschlag auf die Steuern zu bedecken und hereinzubringen, zu welchem Ende er die Präsidenten der Grundentlastungskommissionen jener Länder, wo die Grundentlastung im Zuge ist, einzuberufen gedenket, um sich mit ihnen diesfalls zu besprechen und hinsichtlich dieses Zuschlages zu einigen, wogegen von Seite des Ministerrates nichts zu erinnern gefunden wurde.

Auf die weitere Bemerkung des Finanzministers , daß ihm der Ansatz auf geheime Auslagen mit 300.000 fr. zu hoch angenommen zu sein scheine, wurde erwidert, daß in den Zeiten, in denen wir leben, eine Herabminderung nicht wohl zulässig sein dürfte, und daß, wenn die Verausgabung dieses Betrages nicht im vollen Maße eintreten sollte, die Ersparung daran den Finanzen zugute kommen würde.

Da ferner in dem Personale des Generalgouvernements in Verona eine Verminderung eingetreten ist, so wird der Minister des Inneren den diesfälligen Bedarf näher richtig stellen5.

Die Ansätze auf Baulichkeiten bei den Wohltätigkeitsfonds mit 663.988 fr., bei den Findelanstalten mit 73.470 fr., bei den Irrenanstalten mit 584.994 fr., bei den Strafanstalten mit 110.818 fr. dürften nach der Ansicht des Finanzministers ebenfalls einer Verminderung fähig sein und vielleicht zum Teil aufgeschoben werden können.

Für den mit 1,378.999 fr. angesetzten Reservefonds könnten einige hunderttausend Gulden genügen; überhaupt glaubte der Finanzminister, daß für das Ministerium des Inneren der Ansatz von 18,000.000 fr. als hinreichend erkannt werden dürfte.

Der Minister des Inneren wird die hier angedeuteten Ersparungen einer näheren Erwägung unterziehen.

Der Finanzminister brachte bei diesem Anlasse die Idee in Anregung, daß der Pensionsprovisions- und Gnadengabenetat aus den Präliminarien der einzelnen Ministerien ausgeschieden und einem eigenen Direktorium zur Verhandlung zugewiesen werden könnte, das aus Mitgliedern der verschiedenen Ministerien zusammenzusetzen wäre. Hiefür spräche die bisher vermißte gleichmäßige Behandlung dieser Gegenstände und die sonach zu erzielende Einheit in diesem wichtigen Zweige der Ausgaben. Dagegen ließe sich aber wieder anführen, daß dann die einzelnen Präliminarien der Ministerien nicht ganz genau wären, welchem Umstande abzuhelfen getrachtet werden müßte.

Der Ministerrat erklärte sich mit dieser Grundidee einverstanden und der Finanzminister behielt sich vor, darüber seinerzeit weiteren Antrag zu stellen.

Rücksichtlich des mit 127,606.000 fr. präliminierten Militäraufwandes äußerte der Finanzminister den Wunsch, daß man wenigstens auf die Ziffer dieses Aufwandes wieder zurückgehen sollte, wie sie im Jahre 1849 avon Sr. Majestät festgestellt wurdea, nämlich auf 84,000.000 fr.|| S. 203 PDF ||

Selbst dieser Aufwand erscheine um 30 Millionen höher als der frühere Aufwand nach einem zehnjährigen Durchschnitte. Wir gehen, bemerkte der Finanzminister, einer besseren Zukunft entgegen und deshalb sei es gerade heuer notwendig, das Defizit in dem Staatsbudget nicht so groß fortzubelassenb . Das heurige Jahr sei ein Übergangsjahr. Zur Verbesserung der Valuta werde es notwendig sein, die schwebende Schuld zu konsolidieren und zu diesem Behufe Geld von den Kapitalisten aufzunehmen. Können wir zeigen, daß wir im Budget besser stehen und entweder kein oder nur ein mäßiges Defizit haben, so wäre die gedachte Operation sehr erleichtert.

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich bemerkte, daß sich vor einem halben Jahre keine bedeutende Truppenverminderung und sonach auch keine besondere Herabminderung der Kosten erzielen lassen werde. Das Armeekorps in Italien und jenes in Deutschland müssen vollzählig bleiben, auch habe Österreich ein Kontingent von 30.000 Mann für den Deutschen Bund cmit Einschluß des in Deutschland befindlichen Armeekorpsc zu stellen, und in Ungarn müsse auch ein größerer Truppenstand gehalten werden.

Was nach seiner Ansicht reduziert werden könnte, wäre der Locostand der Regimenter auf 120 Mann per Kompanie, bei den Jägern auf 150 Mann und bei den Grenadieren von 150 auf 120 Mann per Kompanie, mit Ausnahme der italienischen Truppen und des Armeekorps in Deutschland. Die vierten Bataillons dder deutsch-erbländischen Werbbezirke und deren 1. Landwehrbataillonsd sind bereits auf 60 Mann per Kompanie herabgesetzt. Dann wären die im Marsch begriffenen Truppenkörper in Galizien, in der Woiwodina, in Dalmatien etc. aus dem Mobilitätszustande zu setzen. Der Kriegsminister bemerkte weiter, daß die Kavallerie, Artillerie und die Bespannung, welche nicht wohl und ohne Nachteil herabgesetzt werden können, grade das meiste kosten.

Der Minister des Inneren glaubte hier von seinem Standpunkte bemerken zu sollen, daß für den inneren Dienst nur ein geringer Teil der Truppen erforderlich sei und daß in Italien auch der Locostand genügen dürfte. Nach der erfolgten Verständigung in Deutschland haben sich die Umstände wesentlich geändert. Auch erstarkt die Gendarmerie immer mehr und mehr und wird im Kurzen den Dienst der Truppen auf dem Lande ganz übernehmen können. Nach seiner Ansicht dürfte es vollkommen genügen, wenn nur die Hauptstädte besetzt gehalten werden; das flache Land bedürfe der Truppen gar nicht.

Nachdem der Finanzminister die Notwendigkeit wiederholt dargestellt hat, über die Ziffer von 84,000.000 für den Militäraufwand nicht hinauszugehen, wird der Kriegsminister Sr. Majestät den diesfälligen Antrag stellen, um hiernach den Militäraufwand für das Jahr 1851 im Budget ersichtlich machen zu können.

Das Präliminare des Justizministeriums konnte wegen der Abwesenheit des Justizministers nicht näher erörtert werden.

In Ansehung des Voranschlages des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten bemerkte der Finanzminister , daß darin unter andern folgende Beträge präliminiert erscheinen efür neue Baulichkeiten und Kapitalsanlagene :|| S. 204 PDF ||

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Der Finanzminister stellte in Ansehung dieser Bauten die Frage, ob sie alle und schnell ausgeführt werden müssen, oder ob nicht welche auf mehrere Jahre eingeteilt werden können.

Der Handelsminister Freiherr v. Bruck bemerkte darüber, daß die im Bau stehenden Objekte so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden müßten, weil nur dadurch es möglich wird, die Bahnen bald zu einer angemessenen Rente zu bringen. Hierdurch würde man nämlich erzielen, daß die jetzt etwa 3 % abwerfenden Strecken nach ihrer Vollendung das Kapital mit 5 % verzinsen würden, was für den Staat keine Last und für die Kommunikation ein außerordentlicher Vorteil wäre.

Was die Bauten neuer Bahnen angelangt, so seien

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Von diesen Bahnen dürfte jene ad b) ganz entfallen, weil wir nichts tun können, bevor Bayern seine Erklärung über den Anbindungspunkt abgibt. Die Tiroler werden mit dieser Erklärung beruhiget werden müssen.|| S. 205 PDF ||

An der Bahn ad c) werden vielleicht auch 500.000 fr. erspart werden können; gebenso zu 500.000 fr. ad f ), g) und h)f .

Überhaupt glaubt der Handelsminister bei den genannten Bauten etwa drei Millionen und bei den hStraßen undg Wasserbauten etwa zwei Millionen in Ersparung bringen zu können.

Auf die Bemerkung des Finanzministers , ob nicht bei dem Postgefälle an dem hohen Ansatze für Rittgelder per 2,350.000 fr. etwas gespart werden könnte, erwiderte der Handelsminister , daß es Massen von ämtlichen Verschickungen gibt, die viel kosten, und daß gegenwärtig alles teuer ist, daher eine Verminderung hier kaum erwartet werden dürfte.

Die Fortsetzung der Beratung über das Budget wird in der nächsten Sitzung folgen6.

III. Sekretärsstellensystemisierung für die ungarische Statthalterei

Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte mit Beziehung auf die in dem Ministerratsprotokolle vom 8. Jänner d. J. besprochene Systemisierung von neun Sekretären für die Statthalterei in Ungarn7, den nachträglichen Antrag des Baron Geringer zum Vortrage, nach welchem einer dieser Sekretäre statt der früher angetragenen 1800 fr. nur 1600 fr. erhalten und vier mit 1400 fr., dann vier mit 1200 fr. angestellt werden sollen, wobei sich eine Ersparung von 200 fr. herausstellen würde.

Nach dem Beschlusse des Ministerrates soll bei Beamten gleicher Kategorie in Ansehung der Gehalte keiner Anomalie stattgegeben werden, wornach die Gehalte dieser zehn Sekretäre gleichwie die Gehalte der Sekretäre bei der ungarischen Finanzdirektion systemmäßig nur in 1400 fr. und 1200 fr. zu bestehen hätten8.

IV. Einführung der Biersteuer im lombardisch-venezianischen Königreiche

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß besprach hierauf die Einführung der Biersteuer im lombardisch-venezianischen Königreiche, in welcher Beziehung die Anträge des Ministerialsekretärs Capellari und des Ministerialrats Schwind vorliegen9. Es soll hiebei nach denselben Grundsätzen wie in den deutschen Provinzen vorgegangen werden. Nur in einem Punkte ist der Antrag des Ministerialrats Schwind abweichend; es soll nämlich im lombardisch-venezianischen Königreiche die Biersteuer nicht nach dem Kubikmaße, sondern nach dem Gewichte der Flüssigkeit abgenommen [werden], was den Vorteil hätte, daß keine Zurückführungen, welche bei dem Kubikmaße eintreten müßten, notwendig wären.

Bei uns bestehen drei Klassen für diese Steuer. In die erste gehört Wien, in die zweite die Provinzialhauptstädte, in die dritte das flache Land.|| S. 206 PDF ||

In Italien, wo es viele geschlossene Städte gibt, würden in die erste Klasse Mailand und Venedig, und die anderen Städte in die zweite Klasse gehören. Der Satz wäre dort wie hier.

Diese Steuer verspräche ein neues Einkommen von circa 150.000 fr.

Der Ministerrat erklärte sich sowohl mit der einzuführenden Steuer als mit den angetragenen Modalitäten einverstanden10.

V. Verlegung eines Infanteriebataillons nach Dalmatien

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich teilte schließlich dem Ministerrate den erhaltenen Auftrag Sr. Majestät mit, ein Bataillon Infanterie nach Dalmatien zu disponieren, iwohin das dritte Bataillon von Heß sowie fern[er] das Regiment Colloredo nach Kroatien beordert werden wirdh .11

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 25. Jänner 1851.