MRP-1-2-04-0-18510115-P-0442.xml

|

Nr. 442 Ministerrat, Wien, 15. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 16. 1.), Krauß 17. 1., Bach 20. 1., Schmerling 17. 1., Bruck, Thinnfeld 17. 1., Thun, Csorich, Kulmer 17. 1.; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 30 –

Protokoll der am 15. Jänner 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Resultat der Dresdner Konferenzen

Der Ministerpräsident eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung des Ergebnisses der Konferenzen, welches in Ansehung der Exekutivgewalt im deutschen Reiche während seiner Anwesenheit in Dresden vorläufig erzielt wurde1 und das wahrscheinlich die Zustimmung des Plenums erhalten wird. Die Stimmen der Exekutive wurden hiernach von 17 auf 9 herabgemindert2; weiter zu gehen gelang es nicht, weil Preußen einen großen Wert darauf legte, die mit ihm alliierten kleineren Staaten vertreten zu sehen; die frühere Vielheit, an welcher Deutschland vorzüglich erlahmte, wurde übrigens aufgegeben. Zur Exekutivbehörde wurden nur jene zugelassen, die wirklich exequieren können, d. i. eine gewisse Selbständigkeit und die Mittel, sie zu wahren, besitzen. Die Idee des Bundesstaates wurde aufgegeben und der Staatenbund angenommen. Als Prinzip galt hierbei, die Stimmen möglichst zusammenzuschieben, und es gelang den Transaktionen, neun quantitative Stimmen herauszubringen, nämlich: Österreich zwei, Preußen zwei, die vier Königreiche jedes eine, die beiden Hessen und Baden eine, die Großherzoge und Herzoge eine und die übrigen kleinen Staaten zusammen eine, im ganzen neun Stimmführer mit elf Stimmen. Hierdurch wurde die Selbständigkeit der akleinen Staatena einigermaßen gewahrt. Im Plenum sind 79 Stimmen.

Die Mitglieder der Exekutivgewalt müssen jederzeit 30.000 Mann zur Disposition der Exekutive bereit halten3.

Über die Kompetenzbestimmungen behielt sich der Ministerpräsident vor, nächstens das Nähere vorzubringen.

In Absicht auf die Kombination des Präsidiums wurde die Schlußakte des Wiener Kongresses zur Basis genommen, und Preußen wurde eingeladen, diesfalls seine Vorschläge|| S. 189 PDF || zu machen; inzwischen hat Österreich das Präsidium faktisch ergriffen und anstandlos fortgeführt, dasselbe kam nicht weiter zur Sprache und dürfte auch schwerlich mehr in Anregung kommen4.

II. Anzeige über das Ableben des Philipp Freiherr v. Neumann

Ferner teilte der Ministerpräsident die erhaltene Nachricht mit, daß der österreichischkaiserliche Gesandte Freiherr v. Neumann in Brüssel mit Tod abgegangen ist5.

III. Diffamierungsprozeß der Caroline Freiin v. Perin

Der Justizminister Ritter v. Schmerling brachte hierauf die in einer früheren Ministerratssitzung bereits besprochene Angelegenheit der Baronin v. Perin wegen Rehabilitierung ihrer angeblich von der Freiin Karoline Vogelsang verletzten Ehre zum Vortrage6. Er bemerkt, daß er nach dem Beschlusse des Ministerrates den Auftrag an den Generalprokurator habe ergehen lassen, derselbe möge im Wege des Oberlandesgerichtes die Erklärung der Anklagekammer hierüber einholen, damit dieselbe zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden könne. Die Anklagekammer legt nun den Hergang der Sache vor und erklärt, daß kein Grund zur gerichtlichen Verfolgung der Freiin Karoline Vogelsang vorhanden sei, indem es als keine Schmähung oder Beschimpfung angesehen werden könne, wenn man jemanden, der sich offen und mit Wohlgefallen als Republikaner etc. bekennt, einen Republikaner nennt. Es wurde die Frage gestellt, und deren Entscheidung dem Ermessen des Justizministeriums anheimgestellt, ob und welche weitere Veröffentlichung dieser Angelegenheit veranlaßt werden solle7.

Der Justizminister bemerkt, daß gegen eine Veröffentlichung der Umstand spreche, daß die Sache bereits über drei Wochen alt ist, dafür aber der Wunsch Sr. Majestät, daß die Angelegenheit publiziert werde, und der Ministerrat hat beschlossen, die ganze Eingabe durch die unter der Ägide des Justizministeriums stehende Gerichtszeitung veröffentlichen zu lassen, demgemäß der Justizminister das Weitere verfügen wird8.

IV. Zwei Todesurteile

Der Justizminister referierte hierauf zwei Todesurteile:

a) gegen die Anna Merta aus Böhmen wegen Meuchelmordes ihres zwei Jahre alten Kindes und

b) gegen Franz Gruber und Franz Jani aus Ungarn wegen der Verbrechen des Raubes und Plünderung und wegen vorsätzlichen Mordes mit dem der Ansicht des Obersten Gerichtshofes entsprechenden Antrage, der ersteren die Todesstrafe nachzusehen und dem Obersten Gerichtshofe zu überlassen, dafür die angedeutete zeitliche Strafe von zwölf Jahren zu bestimmen, bei den beiden letzteren aber der Strenge des Gesetzes freien Lauf zu lassen; wogegen der Ministerrat nichts zu erinnern fand9.

V. Vorlegung der von den Schwurgerichten gefällten Todesurteile

Derselbe Minister brachte weiter ein an ihn herabgelangtes Ah. Kabinettschreiben zur Kenntnis des Ministerrates, wornach in den Fällen, wenn die Schwurgerichtshöfe jemanden zum Tode verurteilen, jederzeit auch noch der Oberste Gerichtshof sein Gutachten büber die Begnadigungsfrageb abzugeben habe10, mit dem Beifügen, in dieser Richtung bereits die nötigen Weisungen erlassen zu haben11.

VI. Teuerungszuschüsse für die Justizbeamten in Mailand und Venedig

Der Justizminister bemerkte, Se. Majestät hätten in der in Ah. Gegenwart abgehaltenen Ministerratssitzung vom 2. Januar 1851 Bedenken getragen, Teuerungszuschüsse den Justizbeamten in Mailand und Venedig, welche einen Gehalt unter 2000 f. genießen, wegen der von dem Finanzminister hervorgehobenen Konsequenzen zu bewilligen12.

Nach einer mit dem Finanzminister hierüber gepflogenen Besprechung habe man sich nun geeiniget, daß es bei dem ursprünglichen Antrage des Justizministeriums verbleiben dürfte, weil die Gehalte der Beamten in cden Städtenc Mailand und Venedig immer etwas höher waren als in den Provinzen, und weil man es für wünschenswert hielt, einen Konkretalstatus des Gerichtspersonales für das lombardisch-venezianische Königreich zu machen; wornach, wenn die Beamten in Mailand und Venedig Teuerungszuschüsse erhalten, bei allenfälliger Versetzung derselben aus der Stadt auf das Land dieser Zuschuß ohne Anstand wieder entfallen kann und sich dadurch gegen früher eine Verminderung der Auslagen herausstellt.

Der Justizminister wird mit Zustimmung des Ministerrates einen au. Vortrag an Se. Majestät mit der Bitte erstatten, es als Ausgleichung für die früheren höheren Gehalte bei dem früheren Antrage des Justizministeriums bewenden zu lassen13.

VII. Personalzulage für Franz v. Csergheö

Schließlich brachte der Justizminister die laut MRZ. 5228/1850 zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Differenz über das Ah. bezeichnete Gesuch des pensionierten Beisitzers der aufgelösten Distriktualtafel in Güns Franz v. Csergheö um Ag. Bewilligung einer Personalzulage zum Vortrage14.

Da Csergheö 52 Jahre gut gedient hat und nun im 76. Lebensjahre steht, und wenn er auch seinen ganzen Gehalt von 800 f. als Pension bekam, er doch gegen früher eine Einbuße von 400–500 f. erleidet, weil ihm nun der frühere Anteil an den gerichtlichen Taxen in dem letzterwähnten Betrage entgeht, so glaubte der Justizminister, gestützt auf dieses Verhältnis, antragen zu sollen, dem Csergheö eine Personalzulage von 400 f. (zu seinem als Pension angewiesenen Gehalte von 800 f.) zu bewilligen.

Der Finanzminister verkannte nicht die Billigkeitsgründe zur Bewilligung einer Personalzulage, meinte aber, daß 300 f. genügen dürften. Nachdem Csergheö, wenn ihm|| S. 191 PDF || auch 400 f. bewilliget werden, doch noch immer weniger erhält, als er in der Aktivität hatte, so vereinigte sich der Ministerrat, auch mit Zustimmung des Finanzministers, mit der Ansicht des Justizministers, daß dem Csergheö von der Ah. Gnade Sr. Majestät 400 f. als Pensionszulage umso mehr zu erwirken wären, als bei den dargestellten Verhältnissen aus diesem Falle keineswegs Folgerungen zu besorgen sind15.

VIII. Präsidium beim Wiener Zollkongresse

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, Freiherr v. Bruck , erinnerte, daß zwischen ihm und dem Finanzminister eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des bei dem bevorstehenden Zollkongresse zu führenden Vorsitzes bestehe, worüber er sich die Entscheidung des Ministerrates erbitten müsse16.

Freiherr v. Bruck sei der Ansicht gewesen und habe vorgeschlagen, daß die gewesene Zollkommission, bei welcher auch der Sektionschef im Finanzministerium Baumgartner fungierte, als Referent bei dem Zollkongresse auftrete, und daß, da ein Sektionschef als Referent erscheint, es angemessen wäre, wenn das Präsidium von dem Minister der Finanzen und des Handels, sei es gemeinschaftlich, sei es abwechselnd, übernommen werde.

Der Finanzminister meint dagegen, daß es nicht zweckmäßig wäre, wenn ein Minister den Vorsitz bei diesen Konferenzen übernähme, und daß das Präsidium und die Leitung des Kongresses dem hierzu ganz vorzüglichd geeigneten Sektionschef Baumgartner anvertraut werden dürfte. Baron Krauß geht von der Ansicht aus, daß bei dem Kongresse Beschlüsse nicht zu fassen sein werden, daß er nicht zu entscheiden haben werde, ob gewisse Zölle aufzuhören haben werden oder nicht, und daß seine Erörterungen und Ansichten für und dagegen lediglich den Beschlüssen des Ministerrates zur Grundlage zu dienen haben werden. Ihm schiene es bedenklich, wenn ein Minister dabei mitspräche, weil man seine Ansichten als dem Systeme der Regierung entnommen ansehen könnte, während, wenn Baumgartner den Vorsitz führt (der bereits Minister war, Sektionschef ist und die ausgebreitetste Kenntnis in diesem Fache besitzt), dessen Äußerungen das Ministerium keineswegs binden würden. Was insbesondere die Person des Finanzministers speziell betrifft, so hätte er, seiner übrigen vielen Geschäfte wegen, keine Zeit, auch nur alternierend bei dem gedachten Kongresse den Vorsitz zu führen.

Von anderen Seiten wurde dagegen bemerkt, daß der in Wien zusammengetretene Verein der Landwirte von dem Minister der Landeskultur eröffnet und präsidiert wurde17, und|| S. 192 PDF || daß es für die Abgeordneten zum Zollkongresse, welche gehört werden wollen, wohltuend wäre, wenn ein Minister ihre Sitzungen eröffnen und ihre Beratungen leiten würde.

Diesem nach wurde beschlossen, daß der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, Freiherr v. Bruck, den Zollkongress hier eröffnen und präsidieren möge, und daß der Sektionschef Baumgartner hierbei das Vizepräsidium zu übernehmen habe18.

IX. Ermächtigung der Juden zur Pulvererzeugung

Dem hierauf gestellten Antrage des Kriegsministers Freiherrn v. Csorich , die bisher bestandene Beschränkung, der zufolge die Israeliten von der Erzeugung und dem Verschleiße des Pulvers und des Salpeters ausgeschlossen waren, aufzuheben und die Israeliten diesfalls allen andern Staatsbürgern gleichzuhalten, wurde vom Ministerrate beigestimmt19.

Freiherr v. Csorich wird demnach einen au. Vortrag an Se. Majestät erstatten, daß die Beschränkungen vom Jahre 1807 in Ansehung der Pulver- und Salpeterzeugung aufgehoben und die Juden diesfalls allen anderen Untertanen gleich behandelt werden20.

X. Entwurf des Forstgesetzes (4. Beratung)

Der Minister der Landeskultur und des Bergwesens v. Thinnfeld setzte hierauf das schon in früheren Sitzungen begonnene und bis zum II. Abschnitte (von den Waldservituten) gebrachte Referat über das Forstgesetz fort21.

Der Minister des Inneren Dr. Bach fand zu dem § 7 (des I. Abschnittes), welcher von der Ernennung und Bestellung der Forstverwalter handelt, noch nachträglich zu erinnern, daß dort, wo Staatsforstbeamte vorhanden sind, diese vor allem zur Aufsicht der Forste zu bestimmen und erst dann andere zu wählen wären, wenn keine Staatsforstbeamte da sind.

III. Abschnitt. Zu dem § 23 dieses Abschnittes würde der Minister Dr. Bach die Hinzufügung eines Reservates für notwendig erkennen, nämlich insoweit nicht durch rechtsgiltige Verträge oder rechtsgiltige Entscheidungen anderweitig vorgesehen ist.

Hinsichtlich der Bestimmungen des § 29 glaubte der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerken zu sollen, daß sowohl hier als anderwärts alles, was privatrechtlicher Natur ist, ausgeschieden und sich nur darauf beschränkt werden sollte, was zur Erhaltung des Waldes nötig ist; auch hätten Beschränkungen in Forstsachen in dieser Ausdehnung früher nicht bestanden.

Diese Ansicht teilte auch der Minister des Inneren mit der Bemerkung, daß eine genaue Durchführung dieses Artikels ohne ein sehr zahlreiches Aufsichtspersonale und ohne inquisitorische und vexatorische Maßregeln kaum zu erzielen wäre.|| S. 193 PDF ||

Da übrigens der Abschnitt von den Waldservituten die ernsteste Erwägung fordert und von der größten Wichtigkeit ist, so werden die Minister des Inneren und der Landeskultur diesen Abschnitt gemeinschaftlich einer nochmaligen Revision unterziehen, worüber also heute kein Beschluß gefaßt worden ist.

II. Abschnitt. Von der Bringung des Holzes.

Zu dem § 43 dieses Abschnittes erachtete der Minister Freiherr v. Bruck den Zusatz als notwendig: Nach Vernehmung der Bauorgane. Auch behielt sich dieser Minister vor, über die in dieses Gesetz aufzunehmenden Bestimmungen, wenn sich mehrere Private zum Holzhandel vereinen, was eine Gewerbskonzession voraussetze, und in Beziehung auf Wasserbauten, wenn nämlich Holztriften Bauten bedingen, seine Anträge formuliert in der nächsten Sitzung dem Minister v. Thinnfeld zu übergeben. eNach dem letzten Paragraph des III. Abschnittes wäre einzuschalten: §. Außer der vorstehenden Anordnungen müssen vor der Anlage und bei der Benützung von Schwemm- und Triftwerken die bestehenden Bau-, Flußpolizei- und Gewerbegesetze und -vorschriften beobachtet werden.e

Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß durch die Bestimmungen dieses Absatzes die bereits bestehenden Holschwemmen in ihren Rechten nicht alteriert werden dürfen, was ausdrücklich anzuführen wäre, weil spätere Gesetze die früheren derogieren, Holzschwemmprivilegien auch Gesetze sind und diese doch durch die späteren Bestimmungen nicht beeinträchtiget werden dürfen.

Der IV. Abschnitt von den Waldbränden und Insektenschäden und der V. Abschnitt vom Forstschutzdienste gaben keinen Anlaß zu Bemerkungen.

VI. Abschnitt von den Übertretungen gegen die Sicherheit des Waldeigentums.

Hier äußerte der Minister Dr. Bach den Wunsch, daß in Ansehung dieser Übertretungen ein eigenes abgekürztes und summarisches Verfahren, wie es in mehreren deutschen Staaten besteht, gegeben werden sollte und dieses inappellabel sein müßte, weil sonst kein Gericht imstande wäre, den Bestimmungen dieses Abschnittes zu genügen.

Bei Annahme eines solchen Verfahrens würden die meisten Paragraphe dieses Abschnittes entfallen können.

Hinsichtlich mehrerer verpönter Bestimmungen des VI. Abschnittes, wie Zueignung von Rinde am Boden liegender Bäume, Sammeln von Beeren, Schwämmen etc., bemerkte der Finanzminister, daß diese und viele andere Bestimmungen nicht in dieses Gesetz gehören, daß sie Quelle von Plackereien und von Vexationen der Forstbeamten sind und daß der unschädliche Gebrauch ohne Anstand zu gestatten wäre.

Dagegen erinnerte der Minister v. Thinnfeld , daß solche, wenn auch kleine Beschädigungen, die aber anderwärts und durch andere Gesetze nicht verpönt sind, allerdings in dieses Gesetz gehören.

Diese Ansicht teilte der Minister Dr. Bach, jedoch mit der Beschränkung, daß fdas Verbot mehrerer geringfügiger Gegenstände, die so wie die Luft frei sein sollten, aus dem Gesetze wegzulassen wäref .|| S. 194 PDF ||

Der Minister v. Thinnfeld wird in diesem Sinne diesen Abschnitt einer nochmaligen Revision unterziehen22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 22. Jänner 1851.