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Nr. 432 Ministerrat, Wien, 11. Dezember 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 12. 12.), Krauß 16. 12., Bach 13. 12., Schmerling, Thinnfeld, Thun, Csorich 13. 12., Kulmer, gelesen Bruck; abw. Bruck, Stadion.

MRZ. 4983 – KZ. 4284 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 11. Dezember 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Formular der Einladung zur Dresdener Konferenz

Der Ministerpräsident las die telegraphische Depesche aus Berlin, wornach das Formular (zur Einladung der deutschen Regierungen behufs der Beschickung der Dresdener Konferenzen) von Preußen mit einer kleinen Modifikation angenommen worden ist1.

Über die Anfrage, ob die Einladung österreichischer- und preußischerseits je nur an die verbündeten Regierungen oder von jeder der beiden erstern an alle zu ergehen habe, wurde sich für letzteres erklärt und die Ausfertigung auf den 12. d. [M.] festgesetzt; in Ansehung des zum Beginn der Konferenzen vorgeschlagenen Termins, 23. oder 30. Dezember, endlich erklärte sich der Ministerpräsident für den 30. d. M.2

II. Wahl der Mitglieder der Reichsratskommission

Der Ministerrat erklärte sich mit der vom Ministerpräsidenten einverständlich mit Freiherrn v. Kübeck getroffenen Wahl der Mitglieder der Kommission zur Konstituierung des Reichsrats einverstanden3. Diese sind: Robert Altgraf von Salm, die Sektionschefs Baron Buol und Ritter v. Baumgartner, Hofrat Graf Cziráky, Ministerialrat Baron Pratobevera, Gerichtspräsident v. Busan4.

III. Beschränkung des Börsebesuches

Der Finanzminister brachte den Inhalt einer Zuschrift des Gouverneurs von Wien zur Kenntnis des Ministerrats, wornach für die Dauer des Belagerungszustands eine Einschränkung der Zahl der zum Behufe der Börse Zugelassenen beabsichtigt und die Streichung eines Teils der bisher dazu vorgemerkten (800–900) Individuen von der diesfälligen Liste vorbehalten wird5.

Der Finanzminister gedenkt, diese Angelegenheit nochmals in Vortrag zu bringen, sobald ihm die hiernach reduzierte Liste und das Gutachten des Börsekommissärs darüber wird zugekommen sein6.

IV. Purifikationserkenntnis gegen drei ungarische Tagschreiber

Drei unter der revolutionären Regierung Ungerns im Mai 1849 angestellte und beim Blutgerichte in Pest verwendete Tagschreiber wurden vor die Purifikationskommission gestellt, deren Erkenntnis wider dieselben auf Entlassung ausfiel7.

Da sie an der Revolution weiter keinen Anteil genommen haben, als daß sie sich – um des täglichen Brotes willen – bei jenem Gerichte als Schreiber verwenden ließen, so wurde der Antrag gestellt, ihnen die Nachsicht der Dienstentlassung bei Sr. Majestät zu erwirken.

Der Finanzminister, welcher diesen Gegenstand in der Maxime (da ähnliche Fälle noch vorkommen könnten) in Vortrag brachte, war der Meinung, daß, nachdem diese Leute früher unter der legitimen Regierung keine wirklichen Beamten waren und ihre Anstellung unter der Revolution als eine legale nicht zu betrachten ist, hier auch von einer Nachsicht der Dienstesentlassung keine Rede, sondern die Sache so anzusehen sei, als ob diese Individuen wieder in ihren Stand vor der Revolution zurückgetreten wären.

Der Ministerrat fand hiergegen nichts zu erinnern8.

V. Beförderung des Franz Edler v. Stock

Der Kriegsminister unterstützte das wiederholte Einschreiten des Feldmarschalls Grafen Radetzky um ausschließliche Zuweisung des Verpflegsoberverwalters Stock zur Militärsektion des General­gouvernements, nachdem derselbe die bisher zugleich versehenen Geschäfte des aMilitärverpflegs­referenten des Landesmilitärkommandosa ohne gänzliche Aufopferung seiner Gesundheit nicht mehr zu besorgen im Stande ist9. Der Minister machte sonach den Antrag, Stock zum Sektionsrate des Kriegsministeriums extra statum mit den systemmäßigen Genüssen bei Sr. Majestät in Vorschlag zu bringen, wogegen nichts eingewendet wurde10, so wenig als gegen den weiteren Antrag

VI. Verdienstkreuz für Christian Schlenk

auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Temesvarer Handelsmann Christian Schlenk, welcher während der Belagerung dieser Festung den k. k. Truppen die wichtigsten Dienste geleistet und, von den Insurgenten gefangen, sich nur durch ein namhaftes Geldopfer gerettet hat. Sein diesfälliger Entschädigungsanspruch wird der ordentlichen Verhandlung im Liquidationswege vorbehalten11.

VII. Streitigkeiten zwischen Bayern und Preußen in Frankfurt

Nach einer Meldung aus Frankfurt ist zur Hintanhaltung der beständigen Reibungen und Tätlichkeiten zwischen bayerischen und preußischen Truppen ein Kriegsgericht zur Aburteilung der Exzedenten niedergesetzt worden12.

Dieser Mitteilung des Kriegsministers fügte der Ministerpräsident noch die weitere hinzu, daß wegen Ablösung eines Teils der Bayern durch ein k. k. Jägerbataillon und Abberufung des 28. preußischen Regiments das Nötige eingeleitet wurde13.

VIII. Einstellung der Landeslieferungen

Auf die Anfrage des Ministers des Inneren , ob unter den gegenwärtigen geänderten Verhältnissen Österreichs nach außen hin die angeordnete Landeslieferung für den Heerbedarf eingestellt werden könne, ward allseitig bejahend geantwortet, nachdem der Kriegsminister versichert hatte, daß sowohl für die Approvisionierung der böhmischen Festungen als auch für 180.000 Mann in dem Lande durch bKontrahierung der Vorräte auf drei Monate gesorgt werden kannb .14 Der Minister des Inneren wird sonach wegen Einstellung der gedachten Lieferungen das Nötige veranlassen15.

IX. Dalmatinische Landzunge

Die Nachforschungen wegen der Territorialhoheit über die dalmatinische Landzunge nächst den Bocche di Cattaro haben nach der Versicherung des Ministers des Inneren bisher zu keinem entscheidenden Resultate geführt, sie werden indessen – insonderheit in den venezianischen Archiven – fortgesetzt und seinerzeit das Ergebnis dem Minister des Äußern mitgeteilt werden16.

X. Vorschrift für die Prüfung zum politischen Staatsdienst

Der Minister des Inneren referierte die Grundzüge der hinauszugebenden Verordnung über die Prüfungen für den politischen Dienst17. Der Kandidat würde hiernach nach mit|| S. 138 PDF || gutem Erfolg bestandener theoretischer Staatsprüfung eine zweijährige Praxis, und zwar wenigstens ein Jahr bei einer politischen Unter-, ein halbes Jahr bei einer Gerichtsbehörde oder Staatsanwaltschaft zu machen und nach Ablauf derselben sich der praktischen mündlichen und schriftlichen Prüfung vor einer aus politischen und Gerichtsbeamten zusammengesetzten Kommission zu unterziehen haben. Diese – mit dem Kalkül „gutem“ oder „ausgezeichnetem Erfolgs“ – abgelegte Prüfung würde den Kandidaten erst zum Eintritt in den wirklichen anrechenbaren Staatsdienst qualifizieren.

Eine Ausnahme wäre nur für Übergangsepochen und bei besonders rücksichtswürdigen Fällen, wo die Qualifikation in anderem Wege garantiert ist, zu gestatten.

Der Ministerrat fand gegen diese Anträge nichts einzuwenden18.

XI. Unterstützung für Joseph Vorauer und Joseph Kossek

Der Unterrichtsminister brachte die Unterstützung der astronomischen Uhrmacher Vorauer in Wien und Kossek in Prag, deren dieselben mit Rücksicht auf die Vorzüglichkeit ihrer für die Wissenschaft so wichtigen Erzeugnisse und auf die nötigen Vorauslagen dazu ebenso würdig als bedürftig sind, in Antrag, und zwar mit jährlich 800 fr. für jeden und mit einer Summe von 2000 fr. für den ersteren ein für allemal.

Der Finanzminister erachtete, der Konsequenzen wegen die jährliche Unterstützung vorderhand auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränken, die Unterstützung von 2000 fr. aber an die Beobachtung gewisser Vorsichten in der Art knüpfen zu sollen, daß diese Summe nicht auf einmal, sondern nach Maß der Verwendung cunter Beaufsichtigung eines Sachverständigen, z. B.c des Sternwartedirektors verabfolgt werde.

Der Unterrichtsminister erklärte sich mit dieser Modifikation einverstanden und wird demgemäß mit Zustimmung des Ministerrats Vortrag an Se. Majestät erstatten19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. Dezember 1850.