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Nr. 430 Ministerrat, Wien, 6. Dezember 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 7. 12.), Krauß 9. 12., Bach 11. 12., Schmerling 9. 12., Bruck, Thun, Csorich 9. 12.; abw. Thinnfeld, Kulmer, Stadion.

MRZ. 4919 – KZ. 4282 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 6. Dezember 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Ausweis der russischen Kriegsschäden in Ungarn

Der Ministerpräsident eröffnete, daß ihm vom Grafen Zichy ein Ausweis über die von den russischen Truppen im ungrischen Feldzuge von 1849 angerichteten Kriegsschäden (über die enorme Summe von acht Millionen Gulden) übergeben worden sei, welcher sofort – über Anraten des Finanzministers und des Ministers des Inneren – dem Grafen Zichy zur Reproduzierung mittelst einer die Veranlassung der diesfälligen Zusammenstellung angebenden schriftlichen Eingabe zurückgestellt ward, um hierüber das Weitere verfügen zu können, nachdem bereits früher der Grundsatz aufgestellt worden, daß, die Fälle einer Expropriation für Kriegsoperationen ausgenommen, ein Rechtsanspruch auf Vergütung für derlei Schäden nicht anerkannt werden könne1.

II. Nachrichten aus Deutschland

Der Ministerpräsident teilte ferners die neusten Nachrichten aus Deutschland mit, wornach die Bundestruppen in Hessen am 3. d. [M.] vorgerückt und die königlich preußischen zurückgegangen sind2; Baron Prokesch in Berlin die Entwaffnung zur Sprache gebracht und die Antwort erhalten hat, daß selbe bis 14. d. [M.] erfolgen werde, sofort aber, nachdem dieser Termin unsererseits für zu lang erklärt worden, die Hoffnung ausgesprochen hat, daß selbe bis 10. d. [M.] werde erwirkt werden, wenn unsererseits die Truppen von der Grenze zurückgezogen würden, wozu Se. Majestät bereits die Ah. Befehle haben ergehen lassen3.

III. Nachrichten von Suttorina

Aus den sowohl an den Ministerpräsidenten als an die Minister des Inneren und des Kriegs gelangten Rapporten geht hervor, daß die Weisungen wegen Behandlung der bei Suttorina eingelaufenen türkischen Fregatte (Ministerratsprotokoll v. 28. v. M./V) an die|| S. 123 PDF || dortigen Zivil- und Militärautoritäten zu spät gekommen sind, indem bereits am 24. die Fregatte nach Ausschiffung der Truppen abgesegelt war, diese letztern selbst über Trebiger ihren Marsch nach der Herzegowina angetreten haben und dem Hayredin Pascha für sich und sein Gefolge, dann die Bagage der Weg über österreichisches Gebiet gestattet worden ist4. Die Landesautoritäten rechtfertigen dies mit der in früheren Jahren (1831) vom Hofkriegsrate bei einer ähnlichen Gelegenheit erteilten Weisung; mithin kann die Weisung vom 28. v. M. nur für etwaige künftige Fälle gelten, welche jedoch, wie man hofft, infolge der energischen Protestation der österreichischen Regierung bei der Pforte nicht mehr vorkommen dürften.

Eine Verstärkung der Seemacht in den dortigen Gewässern, welche vom Militärkommandanten verlangt wurde, gedenkt der Kriegsminister nicht zu bewilligen, weil seiner Überzeugung nach die bereits dahin disponierten Dampfer zur Bewachung hinreichen5.

IV. Verfügung des Triester Statthalters gegen den Verkauf von Scheidemünzen

Noch vor der Erlassung der im Ministerrate vom 28. v. [M.]/I beschlossenen Verfügungen gegen die Umtriebe auf der Börse und gegen den Verkauf der Scheidemünze hatte der Statthalter von Triest in letzerer Beziehung eine Verordnung erlassen und hievon sowohl an das Ministerium des Inneren als der Finanzen die Anzeige erstattet6. Da hiermit auch eine Anfrage des Generalprokurators hinsichtlich der über Kontraventionen festgesetzten Gerichtsbarkeit in Verbindung gebracht und an den Minister des Inneren geleitet worden ist, so wird dieser letztere die Verhandlung an den Finanzminister abtreten, der dieselbe sodann mit Beziehung auf den hierortigen Beschluß vom 28. v. [M.]/I der Erledigung zuführen wird7.

V. Portoerleichterung für einige Wiener Volkszeitungen

Der Handelsminister referierte über die vom Minister des Inneren bevorwortete Portoerleichterung einiger in Wien erscheinender Volksblätter: des Volksboten, der Volkszeitung, der Slovenské noviny und der ruthenischen Zeitung8. Der Minister des Inneren befürchtete nämlich infolge der neuen Vorschriften über Versendung der Zeitungen durch die Post (wornach nebst dem erhöhten antizipativen Porto die Kouvertierung und die Francoeinsendung der Pränumerationsgebühren bestritten werden muß)9 eine so enorme Verteuerung der inländischen Zeitungen gegenüber den ausländischen, daß die obgenannten, in gutem konservativen Sinne wirkenden Blätter, deren Verbreitung vorzüglich außerhalb Wiens stattfindet und auch zu wünschen ist, durch ausländische|| S. 124 PDF || Zeitungen oder durch neu entstehende Lokalblätter werden verdrängt werden. Nach dem ihm vorgelegten Ausweise würde z. B. der Wiener Volksbote abei täglich zweimaliger Versendunga, welcher itzt 1 f. 36 Kreuzer, im Preise auf 9 f. erhöht werden etc.

Der Handelsminister erklärte, daß Ansätze wie dieser übertrieben seien, indem das Porto für inländische Zeitungen nicht mehr als 25 % des Abonnementspreises und die Auslage für Kouvertierung 54 Kreuzer per Exemplar jährlich ausmacht. Indessen sei er gern bereit, den obgenannten Volkszeitungen eine Erleichterung durch unentgeltliche Abgabe von Briefmarken zu gewähren. Über die Modalitäten der Ausführung dieser Maßregel wurde die nähere Verabredung bzwischen den beiden Ministernb vorbehalten10.

VI. Reform der protestantischen Kirchenverfassung in Siebenbürgen

Der Minister des Kultus brachte die Regulierung der protestantischen Kirchenverfassung in Siebenbürgen zur Sprache, und zwar zunächst für die Reformierten11.

Schon 1819 und 1833 wurden Modifikationen cohne Ah. Genehmigung vorgenommen. Aus diesem Anlasse wurde Allerhöchstenortes in Antrag gebracht, daß das Konsistorium beauftragt werde, einen Vorschlag über die notwendige Regulierung desselben zu erstatten. Diese Angelegenheit wurde aber trotz wiederholten Ah. Weisungen von dem siebenbürgischen Hofkanzleipräsidium nicht erledigt.c ohne Ah. Genehmigung vorgenommen12. Aus diesem Anlasse wurde Allerhöchstenortes in Antrag gebracht, daß das Konsistorium beauftragt werde, einen Vorschlag über die notwendige Regulierung desselben zu erstatten. Diese Angelegenheit wurde aber trotz wiederholten Ah. Weisungen von dem siebenbürgischen Hofkanzleipräsidium nicht erledigt. Inzwischen ist die bisherige Kirchenverfassung infolge der eingetretenen wesentlichen Veränderungen im allgemeinen und durch den Wegfall des siebenbürgischen Guberniums, woraus unter andern die Mitglieder des Konsistoriums verfassungsmäßig zu wählen waren, insbesondere unhaltbar geworden. Es muß also zur Reorganisierung geschritten werden, wobei, wie natürlich, auf die früheren diesfälligen Verhandlungen zurückgegangen werden dürfte. Es liegt auch ein von Baron Kemény ausgearbeitetes Projekt dazu vor, welches in zweckmäßiger Gliederung Lokalkonsistorien, Distrikts- (oder Tractus)Synoden und Konsistorien (erstere für die rein geistlichen, letztere für die administrativen Gegenstände) und eine Generalsynode und ein Oberkonsistorium in Antrag bringt.

Der Minister erbat und erhielt sonach die Ermächtigung des Ministerrats, die betreffende Verhandlung an Baron Wohlgemuth mit dem Auftrage zurückzuleiten, damit hierüber das Gutachten und die Vorschläge des Konsistoriums selbst eingeholt werden.

In ähnlicher Art wäre bezüglich der Unitarier und der Sachsen Augsburgischer Konfession vorzugehen13.

|| S. 125 PDF || Die für die ungrischen Protestanten vom Minister des Inneren angeregte Reform gedenkt der Kultusminister nach Berufung des mit dem Gegenstand wohl vertrauten Dr. Zimmermann aus Siebenbürgen an seine Seite mit dem Beirate ungrischer Vertrauensmänner einzuleiten, überhaupt aber, nachdem sich die Unzulässigkeit einer allgemeinen protestantischen Kirchenverfassungsreform herausgestellt hat, hiermit provinzenweise und zwar, was die deutschen Kronländer betrifft, mit der Reform der Lokalgemeinden zu beginnen14.

VII. Reaktivierung Peter Tipulas

Der Unterrichtsminister referierte über die Rehabilitierung des Professors der politischen Wissenschaften an der Pester Universität Dr. Tipula15.

Derselbe wurde wegen der im März 1848 für die liberale Partei bezeigten Sympathie, dann wegen Mitbeteiligung an der nach dem Beschlusse des revolutionären Parlaments vom 14. April 1849 demselben dargebrachten Huldigungsadresse vom Kriegsgerichte und rücksichtlich von der Purifikationskommission zwar nicht als schuldig verurteilt, aber im Disziplinarwege zur Entlassung von seinem Lehramte – jedoch unter Verleihung eines Gnadengehalts – angetragen, welcher Antrag auch von Baron Geringer geteilt wird. Mit Rücksicht auf diese nicht hervorragende Beteiligung Tipulas an der ungrischen Revolution, welche Teilnahme, so weit es die Märzereignisse betrifft, eine schlechte Gesinnung umso weniger erkennen läßt, als er bald darauf, schon im April 1848, von der liberalen Partei als Reaktionär bezeichnet wurde, und, soweit es sich um die gedachte Adresse handelt, in dem Drange der Umstände, dem alle seine Kollegen unterlagen, die Entschuldigung findet; ferner mit Rücksicht auf den Umstand, daß andere, deren Wirksamkeit für die Revolution derwiesen ist, wie namentlich der Professor der Chemie Nentwichd, in ihren Anstellungen belassen, ja während der Untersuchung reaktiviert wurden, daß endlich Tipula, wohl nicht als ein ausgezeichneter, aber als ein sehr brauchbarer Professor geschildert wird, woran bekanntlich in Ungern derzeit ein fühlbarer Mangel ist, und daß zu erwarten steht, er werde, wieder in Aktivität, nicht nur nicht gefährlich sein, sondern vielmehr im Sinne der Regierung auf die Jugend wirken, erbat sich der Unterrichtsminister die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Wiedereinsetzung Tipulas in sein Lehramt.

Der Minister des Inneren, der Justiz, des Handels und des Kriegswesens waren hiermit einverstanden; der Finanzminister und der Ministerpräsident erklärten sich dagegen, weil|| S. 126 PDF || sie es für bedenklich halten, einen solchen Mann wieder als Lehrer der Jugend anzustellen und lieber ein finanzielles Opfer gebracht, als die Regierung der Gefahr einer Kompromittierung ausgesetzt wissen wollen16.

VIII. Todesurteile

Der Justizminister referierte die Todesurteile wider die Kindsmörderinnen Susanna Gyurtsik und Ida Molnar, die Gattenmörderin Dorothea Sztjeranska und den Räuber Paul Toth und Konsorten mit dem Antrage auf Nachsicht, endlich wider Fr[anz] Zamoyski wegen Raubmordes auf Vollziehung der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurde17.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 15. Dezember 1850.