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Nr. 429 Ministerrat, Wien, 4. Dezember 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 5. 12.), Krauß 6. 12., Bach 6. 12., Schmerling 6. 12., Bruck, Thinnfeld 9. 12., Thun, Csorich 6. 12., Kulmer 9. 12.; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4281 –

Protokoll der am 4. Dezember 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Depeschen aus Berlin

Der Ministerpräsident teilte dem Ministerrate die von dem kaiserlichen Gesandten in Berlin eingelangten Nachrichten mit, welche sämtlich befriedigender Art sind1.

Am 1. d. M. begaben sich die preußischen Minister zu Sr. Majestät dem Könige nach Potsdam und kehrten erst um 3 Uhr nachmittags zurück. In der stattgehabten Konferenz wurden die in Olmütz getroffenen Verabredungen genehmigt, wornach nun der weiteren Ausgleichung nichts mehr im Wege stehen dürfte. Nach fünfstündiger Konferenz habe der Minister v. Manteuffel in allen Punkten gesiegt und in Verfechtung seiner Ansichten viel Standhaftigkeit und festen Charakter bewiesen. Se. Majestät der König erklärten sich mit dem Resultate vollkommen zufrieden2.

Nach einer Nachricht vom 2. d. M. ist Preußen behufs der weiteren Vollziehung der Olmützer Verabredungen mit Dresden oder jedem anderen Orte zufrieden. Baron Prokesch deutete an, ob nicht vielleicht Kassel für diese Konferenzen vorzuziehen wäre, weil man da dem Schauplatze der anderen brennenden Frage näher sei und der Kurfürst dadurch gleichsam eine moralische Stütze erhalten würde. Für die Konferenzen in Dresden sei [preußischerseits] Graf Alvensleben bestimmt, mit welcher Bestimmung man zufrieden sein könne3.

Ferner bemerkte der Ministerpräsident, gestern dem Baron Prokesch telegraphiert zu haben, daß des wichtigsten Punktes, nämlich der Entwaffnung, bisher noch keine Erwähnung geschah, worüber Auskunft gegeben werden möchte4. Baron Prokesch antwortete mit demselben Wege, dieser Gegenstand sei bereits gestern besprochen worden und er hoffe noch im Laufe des Tages antworten zu können5. Am Schlusse der heutigen|| S. 117 PDF || Ministerratssitzung langte eine telegraphische Depesche von Baron Prokesch ein, worin er meldet, daß er den Beschluß wegen der Entwaffnung ohne Verzug erwarte und daß die preußischen Kammern auf einen Monat vertagt worden seien6.

II. Organisierung des Reichsrates

Der Ministerpräsident eröffnete weiter, die Ah. Bestimmungen wegen Aktivierung des Reichsrates von Sr. Majestät mit Vorzeichnung des Ganges, welcher dabei einzuhalten ist, bereits erhalten zu haben7.

Nach dem hierüber an den Ministerpräsidenten ergehenden Ah. Kabinettschreiben8 ist nach gepflogenem Einvernehmen mit Baron Kübeck, der mittelst eines eigenen Ah. Kabinettschreibens zum Präsidenten des Reichsrates ernannt wird, eine Kommission zusammenzusetzen, welche Vorschläge zur Organisierung des Reichsrates zu machen hat, welche sodann vom Ministerrate geprüft und zur Ah. Schlußfassung Sr. Majestät vorgelegt werden sollen9.

III. Regulierung der Portofreiheit

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck besprach hierauf den wichtigen und heiklichen Gegenstand der Portofreiheit.

Er bemerkte, daß die diesfalls bestehende Vorschrift und das Verzeichnis vom Jahre 181810 im Verlaufe der Zeit unanwendbar geworden sei, was auch bei der Vorschrift und dem Verzeichnisse vom Jahre 184011 wegen der neuen Gestaltung der Dinge und wegen der vielen neu entstandenen Behörden und Ämter eintrete. Nach seiner Ansicht wäre bestimmt auszusprechen, daß alle persönliche Portofreiheit aufhöre und nur für Se. Majestät, die Glieder des Ah. Hauses und – vorbehaltlich der weiteren Untersuchung ihrer Rechte - für die Fürsten Paar und Taxis zu gelten habe.

Ferner hätte die Portofreiheit zu gelten: in allen den öffentlichen Dienst betreffenden Korrespondenzen lf. Behörden und Ämter untereinander; zwischen den Vorstehern lf. Behörden und ihren Vertretern oder zwischen diesen und den öffentlichen Ämtern; zwischen einzelnen lf. Beamten vom Zivile oder Militär, welche bleibend oder vorübergehend die Funktionen eines lf. Beamten oder Kommissärs versehen; die Hofstäbe Sr. Majestät; Armeeabteilungen und ihre Kommandos in Dienstsachen; alle öffentlichen Humanitäts- und Bildungsanstalten, welche aus dem Staatsschatze dotiert werden;|| S. 118 PDF || Privatanstalten, Gesellschaften und Vereine zu gemeinnützigen Zwecken in ihrer Korrespondenz an die Behörden; die Korrespondenz der Gemeinden unter sich in Sachen des übertragenen Wirkungskreises; Klöster, die sich mit der Krankenpflege oder mit dem Unterrichte beschäftigen.

Über den ausgesprochenen Wunsch des Ministers des Inneren , daß dieser wichtige Gegenstand mit Rücksicht auf den Geschäftsgang der einzelnen Ministerien noch einer vorläufigen Beratung unterzogen werde, wurde sich dahin geeiniget, daß der Handelsminister den diesfälligen lithographierten Entwurf den sämtlichen Kollegen zuschicke und dieselben einlade, Abgeordnete an einem von ihm zu bestimmenden Tage zu einer gemeinschaftlichen Beratung über den in der Frage stehenden Gegenstand zu seinem Ministerium zu senden12.

IV. Ernennung Theodor Weiss v. Starkenfels zum Wiener Stadthauptmann

Mit Beziehung auf die in dem Ministerratsprotokolle vom 30. November d. J.13 bei Gelegenheit des Antrages des Ministers Dr. Bach, den Regierungsrat v. Weiss zum Polizeidirektor (Stadthauptmann) in Wien Sr. Majestät vorzuschlagen, gegen diesen Weiss vorgebrachten Bemerkungen hielt sich der Justizminister Ritter v. Schmerling verpflichtet, den Stand der gegen Weiss aus Siebenbürgen vorgebrachten Denunziation, worüber er nun schriftliche Aufklärung erhalten, zur Kenntnis des Ministerrates zu bringen.

Diese Aufklärung besteht in folgendem: Zwischen den Familien der Grafen Bethlen und Haller besteht ein Erbschaftsprozeß, welcher im Jahre 1840 von der siebenbürgischen Hofkanzlei entschieden wurde. Die königliche Tafel hat den Notär beauftragt, Exekution zu führen. Dagegen haben die Hallerschen vor zwei Jahren eine Beschwerde überreicht, welche in der Zeit der Wirren ohne Erledigung geblieben ist. In der neueren Zeit hat die Gräfin Haller (Schwiegermutter des v. Weiss) den Baron Wohlgemuth gebeten, er möchte die gesamten Akten vom Protonotär abfordern und an das Ministerium vorlegen. Das erstere ist geschehen. Die dagegen von dem Grafen Bethlen erhobene Beschwerde ist gegen den Vorgang gerichtet, daß die gesamten Akten ohne Vorwissen der Bethlenschen abgefordert worden sind.

Aus diesem Sachverhalt, bemerkte der Minister Ritter v. Schmerling, gehe hervor, daß die Akten der Frage sich nicht im Besitze der Gegenpartei befinden; daß Baron Wohlgemuth wohl nicht berechtigt war, in einen gerichtlichen Akt einzugehen, daß aber nicht zu besorgen sei, der Gouverneur werde einen Mißbrauch davon machen, und daß hieraus nichts Nachteiliges gegen v. Weiss hervorgehe oder ein Anlaß zu einer Disziplinaruntersuchung gegen denselben vorhanden sei.|| S. 119 PDF ||

Der Minister Dr. Bach äußerte seine Befriedigung, das bestätiget zu sehen, was auch ihm darüber über seine Aufforderung von Weiss zugekommen sei. Die Akten seien im Interesse beider Teile vom Protonotär abgefordert und einer unparteiischen Behörde übergeben worden. Der Minister Dr. Bach nahm übrigens daraus Veranlassung, seinen unterm 30. v. M. gestellten Antrag zu wiederholen, den Regierungsrat v. Weiss für die hiesige Polizeidirektorstelle Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen. Er erkenne den v. Weiss als den geeignetsten Mann für diesen Posten, der ein ausgezeichnetes spezifisch polizeiliches Talent besitze, er (Dr. Bach) schenke ihm sein volles Vertrauen, und wenn auch v. Weiss früher manchmal zu heftig gewesen sein mag, so müsse er bemerken, daß derselbe hier stets unter den Augen des Ministers sein werde.

Nach dieser Aufklärung ergab sich nun kein weiterer Anstand gegen diesen Antrag14.

V. Organisierung der Gerichtsbehörden in Ungarn

Der Minister Ritter v. Schmerling bemerkte weiter, daß Se. Majestät fünf Oberlandesgerichte für Ungarn mit bestimmten Sprengeln zu genehmigen geruhet haben15. Für drei dieser Oberlandes­gerichtssprengel sei er schon gegenwärtig in dem Falle, Sr. Majestät die vollständige Organisierung unterbreiten zu können. Diese Oberlandesgerichtssprengel sind: Pest-Ofen, Oedenburg und Preßburg. Für die zwei übrigen, Debreczin und Eperies, werden die Anträge in nicht gar langer Zeit nachfolgen.

Die Gliederung der Gerichtsbehörden in diesen Oberlandesgerichtssprengeln ist wie in den übrigen Kronländern. Es werden Bezirksgerichte, Bezirkskollegialgerichte und Landesgerichte (Sedrien) nach dem Typus in den deutschen Provinzen und mit demselben Wirkungskreise sowohl in Zivil- als Strafangelegenheiten bestehen.

Aus ökonomischen Rücksichten seien für Ungarn Landesgerichte erster und zweiter Klasse angenommen worden; wo die zugewiesenen Komitate oder Bezirke kleiner sind, werden nur Landesgerichte zweiter Klasse bestehen.

Für den Oberlandesgerichtssprengel Pest-Ofen entfallen fünf Landesgerichte mit dem Sitze in Pest, Ofen, Szegedin, Erlau und Jászberény (für Jazygien und Kumanien). Pest soll Landesgericht erster Klasse, alle übrigen nur zweiter Klasse sein. Ferner werden in diesem Oberlandesgerichtssprengel 40 Einzelngerichte und zehn Bezirkskollegialgerichte bestehen. Der Totalaufwand für diesen Oberlandesgerichtssprengel ist mit 900.000 f. berechnet.

In dem Oberlandesgerichtssprengel Oedenburg sollen ebenfalls fünf Landesgerichte aktiviert werden, nämlich in Oedenburg, Steinamanger, Veszprim, Raab und Fünfkirchen, mit der entsprechenden Anzahl von Einzeln- und von Bezirkskollegialgerichten. Die Gesamtkosten dieses Sprengels würden sich auf 864.000 f. belaufen.

Für den Preßburger Oberlandesgerichtsbezirk, dem schwierigsten wegen der diesen Bezirk bewohnenden mehreren Nationalitäten und wegen seiner gebirgigen Lage, sollen sechs Landesgerichte in Tyrnau, Trentschin, Rosenberg, Neusohl, Neutra und Balassa-Gyarmath errichtet werden und davon zwei erster Klasse und die übrigen zweiter Klasse sein.|| S. 120 PDF ||

Die Gesamtkosten werden auf 900.000 f. berechnet.

Da der Ministerrat diesen Anträgen seine Zustimmung gab, so wird der Justizminister dieselben Se. Majestät vorlegen. Nach herabgelangter Ah. Entschließung wird eine Kommission zur Durchführung dieser Organisierung eingesetzt werden16.

VI. Regulierung der griechisch-unierten Kirche

Der Minister Dr. Bach machte auf das Wünschenswerte der Regulierung der griechisch-unierten Kirche bei den Romanen, nämlich auf die Aktivierung der alten Metropolie und die Errichtung von zwei neuen Bistümern für dieselben aufmerksam17. Er bemerkte, daß dieser Gegenstand mit dem Primas von Ungarn, dem Bischofe von Großwardein und dem lf. Kommissär für Siebenbürgen besprochen und reiflich erwogen worden sei, welche sich alle dafür aussprachen18. Der Minister erbat sich die sofort erteilte Ermächtigung des Ministerrates, Se. Majestät zu bitten, im Grundsatze auszusprechen, daß die gedachte Metropolie wieder aktiviert und zwei neue Bistümer für die griechisch-unierten Romanen errichtet werden dürfen.

Die Dotation für dieselben und alles Übrige würde in der Folge ausgemittelt werden19.

VII. Uniform der Beamten in Ungarn

Hierauf brachte derselbe Minister die Staatsuniformen für die Beamten in Ungarn und Siebenbürgen mit dem Bemerken zur Sprache, daß er sich bei einer früheren Besprechung über diesen Gegenstand für eine Uniform nach nationalem Schnitte ausgesprochen habe20. Dagegen seien ihm nun mehrere Bedenken aufgestoßen oder von anderen Seiten rege gemacht worden, als: daß in Ungarn und Siebenbürgen mehrere Nationalitäten bestehen, daß die meisten politischen Beamten in Ungarn bereits österreichische Uniformen besitzen und daß die nationale Uniform in mehreren Teilen Ungarns Widerstand finden würde. Nach seiner Ansicht wäre es das beste, wenn alle Beamten in der Monarchie in Ansehung der Uniform gleichgestellt würden, was sich auch leicht erzielen ließe, wenn mit den in Ungarn nicht gewöhnlichen und nicht beliebten Degen eine Änderung vorgenommen und den dreieckigen Hüten der Beamten eine Auszeichnung durch Federn gewährt würde21.

Der Minister Dr. Bach machte den Antrag, welchem auch beigestimmt wurde, daß dieser zwar nicht scheinbar, aber an sich doch sehr wichtige Gegenstand einer nochmaligen|| S. 121 PDF || Beratung mit Abgeordneten der Ministerien unterzogen werde, wozu er die entsprechende Einladung an die sämtlichen Minister ergehen lassen würde22.

VIII. Entfernung der Festungssträflinge aus Olmütz

Dem Kriegsminister Freiherr v. Csorich ist von dem Festungsgouverneur in Olmütz die Anzeige gemacht worden, daß sich aus Anlaß, daß die Festung Olmütz in Verteidigungszustand zu setzen ist, die dortigen Arbeiten mehren und viele Lokalitäten notwendig werden. Diesem ist der Antrag beigefügt worden, daß alle dort befindlichen Festungssträflinge und 97 andere Sträflinge weggebracht, die dortige Kadettenkompanie entfernt und einige Kasernen geräumt werden mögen23.

Nach der Ansicht des Kriegsministers ist es bei der gegenwärtigen politischen Konstellation nicht so dringend notwendig, in die erwähnten Anträge einzugehen, wogegen nichts erinnert wurde24.

IX. Besetzung des österreichischen Gesandtschaftspostens in London

Schließlich bemerkte noch der Ministerpräsident , daß die englische Regierung einen Gesandten an den hiesigen kaiserlichen Hof, den gegenwärtig in Berlin befindlichen Lord Westmoreland, schicken wolle, woraus sich die Notwendigkeit ergeben werde, die Aufmerksamkeit Sr. Majestät auf einen tüchtigen und passenden Mann zu lenken, welcher für den wichtigen Gesandtschaftsposten in England bestimmt werden dürfte. In dieser Beziehung deutete der Ministerpräsident auf den Grafen Buol-Schauenstein als einen ausgezeichneten, kenntnisreichen und umsichtigen Mann hin, welcher für den gedachten Posten ganz geeignet zu sein scheine25.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. Dezember 1850.