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Nr. 421 Ministerrat, Wien, 18. November 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 19. 11.), Krauß 23. 11., Bach 19. 11., Schmerling 19. 11., Bruck, Thinnfeld 19. 11., Thun, Csorich 21. 11., Kulmer; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4116 –

Protokoll der am 18. November 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Nachricht über das Wohlbefinden des Kaisers Ferdinand

Der Ministerpräsident teilte mit, über seine nach dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand nach Prag gestellte telegraphische Anfrage auf demselben Wege die Antwort erhalten zu haben, daß Sich Se. Majestät vollkommen wohl befinden1.

II. Deutsche Angelegenheiten

Nach der Eröffnung des Ministerpräsidenten lauten die Nachrichten aus Berlin eben nicht schlechter, aber auch nicht besser, weshalb der Zustand immer noch bedenklich erscheint2.

Der kaiserliche Gesandte Baron Prokesch-Osten schreibt, daß die hierortige Depesche vom 13. d. M., welche er gleich in Abschrift mitgeteilt und worüber ohne Verzug im preußischen Ministerrate verhandelt wurde, einen guten Eindruck gemacht habe, und daß man über die freundschaftliche Fassung derselben sehr erfreut war. Hinsichtlich des Punktes wegen der Etappenstraßen ergaben sich Bedenken; das Zurückziehen der preußischen Truppen von den Etappenstraßen hält man für eine politische Unmöglichkeit; diese Truppen sollen übrigens die deutschen Bundestruppen in Verfolgung ihrer Zwecke nicht hindern, und der passive Widerstand habe nichts mit der Autorität zu tun. Die Preußen wünschen diesfalls eine bindende Erklärung und die fortgesetzte Besetzung der Etappenstraßen durch die preußischen Truppen.

Der Punkt, daß Wien der Ort der abzuhaltenden Konferenzen sein soll, fand gleichfalls wenig Gefallen. Der Minister Manteuffel scheint zwar nicht abgeneigt zu sein, einzugehen, er äußerte aber den Wunsch, daß die Konferenzen an einem anderen Orte eröffnet und in Wien allenfalls fortgesetzt werden könnten. Was die Wahl des preußischen Bevollmächtigten zu diesen Konferenzen anbelangt, so schwankt dieselbe zwischen dem Grafen Alvensleben, Herrn v. Usedom und Schleinitz. An den ersteren sei deshalb bereits geschrieben worden. Ferner teilte Baron Prokesch mit, das hannöverische Ministerium|| S. 78 PDF || habe ein Memoire an den Kaiser von Rußland abgesendet, um dessen Schutz für seine Neutralität zu erwirken, und der französische Gesandte Persigny habe ihm eröffnet, daß der Präsident der Republik bei den in Deutschland herrschenden Wirren die Absicht hege, ein Observationskorps an der preußischen Grenze aufzustellen3. Das Fürstenkollegium sei zur Erörterung der Frage vereinigt worden, ob die Maiverfassung vom Jahre 1849 nicht fallen zu lassen sei und ob die Union nicht als aufgelöst angesehen werden könne. Man habe sich dahin ausgesprochen, sie vorläufig als Schutz- und Trutzbündnis der unierten Staaten fortbestehen zu lassen; Preußen waffne auch für die Union, und die unierten Staaten mögen dasselbe tun. Aus dem Baden’schen wollen die Preußen ihre Truppen herausziehen und bei Kassel an der Eisenbahn nur ein Detachement lassen.

Nach diesen Mitteilungen bemerkte der Ministerpräsident, daß er die Absicht habe vorzuschlagen, die deutschen Bundestruppen nach Kassel vorrücken zu lassen, weil, wenn der Kurfürst wieder in seiner Residenz ist, die Einwendung entfällt, daß er gegenwärtig in seinem Lande nicht regiere4.

III. Lombardisch-venezianisches Anlehen

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß besprach hierauf abermals das lombardisch-venezianische Anlehen behufs der Einlösung der 3%igen Tresorscheine5. Nachdem er den gegenwärtigen Stand der diesfälligen Verhandlungen vorausgeschickt hatte, bemerkte er, daß von der wegen dieses Anlehens aufgestellten Kommission abermals ein neues Projekt mit neuen Vorschlägen eingelangt sei6. Die Anträge der Kommission gehen dahin, mit Auflegung einer Subskription den Kapitalisten und den Inhabern der Tresorscheine einen namhaften Gewinn in Aussicht zu stellen, nämlich daß jene, welche binnen 45 Tagen nach Auflegung der Subskription sich einzeichnen, statt Pari nur 90 fr. für 100 fr. (die Hälfte in Tresorscheinen und die Hälfte in Münze) zu zahlen hätten; jene, welche in den folgenden 30 Tagen subskribieren, wäre eine Begünstigung von 8 % zu gewähren. Ferner sollen behufs der Einlösung der Tresorscheine nur 110 Millionen Lire ausgeschrieben werden, und für Tresorscheine, welche dadurch ihre Bedeckung nicht fänden, wären Papiere mit einer 5%igen Rente zu verabfolgen. Die Umlegung auf die Städte und Provinzen soll auf den bar einzuzahlenden Betrag beschränkt werden.

In einer späteren Eingabe trug die Kommission an, es von der Abgabe von 5%igen Papieren für die nicht bedeckten Tresorscheine aus dem Grunde abkommen zu lassen, weil die Besitzer von Tresorscheinen bei diesem Prozent es nicht angemessen finden würden, sich bei dem Anlehen zu beteiligen, und meinte, daß in diesem Falle nur adie Umstaltung von 4%igen „Renturkunden“a zu gewähren wären.|| S. 79 PDF ||

Nach der Ansicht des Finanzministers könnte dieses Anlehen, um der Kommission jede Willfährigkeit zu beweisen, aufgelegt werden, ohne jedoch deshalb von dem Zwangsverfahren im geringsten abzugehen; es hätte vielmehr bei der Repartition zu verbleiben, daß monatlich 5 Millionen Lire einzuzahlen sind. Durch das Ergebnis der Subskription werde es sich zeigen, welcher Betrag im Wege des Zwanges aufzubringen sein wird. Wenn in den ersten 14 Tagen des Monates nicht wenigstens 3 Millionen Lire beinfließen, sob wäre ohne weiters mit dem Zwange vorzugehen und so auch die künftigen Monate, cwenn in jedem derselben nicht wenigstens 5 Millionen Lire eingehenc .

Auf so lange Termine, wie vorgeschlagen wird (zuerst sechs Wochen und dann wieder ein Monat) einzugehen, könnte der Finanzminister nicht einraten. Das äußerste, was gestattet werden könnte, wären sechs Wochen in der Art, daß den Subskribenten in den ersten zwei Wochen 10 %, in den zweiten zwei Wochen 9 % und in den dritten zwei Wochen 8 % Abzug zu gestatten wäre.

Auch dem Antrage zur Ausschreibung von nur 110 Millionen Lire könnte der Finanzminister nicht beitreten, weil damit die Absicht der dGeldkapitalisten verbunden sein dürfte, die Tresorscheine zum Behufe der Einzahlung auf das Anlehen um niedrige Preise an sich zu bringend .

Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Ansichten des Freiherrn v. Krauß einverstanden, wobei der Minister Freiherr v. Bruck , ohne sich übrigens von dem Antrage des Finanzministers zu trennen, nur bemerken zu sollen glaubte, daß er sich von der Auflegung der Subskription keinen Erfolg verspreche und dafür halte, daß man nur im Wege des Zwanges zum Ziele gelangen könne. Er sei umso weniger gegen diesen letzten Versuch, als nach der Angabe des Finanzministers der Zwangsvorgang dadurch nicht im mindesten beirrt werden soll7.

IV. Besetzung der Vorstandsstellen der Finanzpräfekturen in Mailand und Venedig

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte weiter über die Besetzung der ersten Stellen bei den Kameralmagistraten (nun Finanzpräfekturen) in Mailand und Venedig und erklärte sich dafür, für diese Stellen die zwei gewesenen Präsidenten der Kameralmagistrate zu Mailand und Venedig, Baron Malgrani und Dr. Gori Sr. Majestät mit dem Beifügen au. in Antrag zu bringen, daß Baron Malgrani für Venedig und Dr. Gori für Mailand zu bestimmen wäre8. Baron Krauß bemerkte, daß sich für diese beiden Männer die Statthalter von Mailand und Venedig, dann der Generalgouverneur Feldmarschall Graf Radetzky sehr warm erklären, und daß den von dem Ministerialrate Schwind|| S. 80 PDF || und dem Polizeidirektor Wagner hinsichtlich des Dr. Gori in Anregung gebrachten politischen Bedenken, wie Baron Krauß umständlich auseinandersetzte, kein solches Gewicht beigemessen werden dürfte, um diesen rechtlichen, wahrhaft ausgezeichneten Mann von der Wiederverwendung auszuschließen9. Wollte man dieses, so müßte vor allem die Frage erörtert werden, ob hinreichende Gründe vorhanden seien, den Dr. Gori vom Dienste zu entfernen, welche aber nach der Ansicht des Finanzministers nicht aufgefunden werden dürften. Derselbe bemerkte ferner, daß ein Auskunftsmittel, sich hinsichtlich dieser beiden Männer vollkommen sicher zu stellen, darin gefunden werden könnte, sie, wie es in den deutschen Provinzen der Fall ist, den Statthaltern zu unterordnen.

In diesem Sinne wird der Finanzminister mit Zustimmung des Ministerrates den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten und nach Ah. Erledigung desselben dem Ministerialrate Schwind die Weisung erteilen, im Einvernehmen mit diesen zwei Männern die Detailvorschläge zur Organisierung der Finanzbehörden im lombardisch-venezianischen Königreiche zu erstatten10.

V. Verurteilung der „Reichszeitung“ wegen Mitteilungen über Truppenbewegungen

Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß der hiesige Militärgouverneur Baron Welden die Reichszeitung zu 100 fr. Strafe deshalb verurteilt habe, weil sie Nachrichten aus der Münchner Zeitung über die Bewegungen des österreichischen Hilfskorps des Generalen Legeditsch nachgedruckt hat. Der Minister Dr. Bach habe deshalb heute zum Baron Welden geschickt, dieser erklärte aber, die Strafe nicht rückgängig machen zu können, weil er jede Mitteilung über österreichische Truppenbewegungen im In- und Auslande für strafbar ansehen müsse11. Der Minister des Inneren will hier nicht weiter eingehen, glaubt aber diesen Anlaß zur Besprechung einer Anfrage des FZM. Baron Welden ergreifen zu sollen, ob, da das neue Patent vom 15. d. M. nur jede Mitteilung in öffentlichen Blättern und sonstigen Druckschriften über die Bewegung von Truppen etc. in den österreichischen Staaten verbietet12, unter diesem Verbote auch Mitteilungen über die Bewegungen der österreichischen Truppen im Auslande begriffen seien. Der Minister hielt es nicht für notwendig, jetzt schon zu sagen, was zu geschehen habe, wenn diese Truppen ins Ausland rücken. Gegenwärtig befinde sich nur das Hilfskorps des Generalen Legeditsch im Auslande, hinsichtlich dessen die Mitteilungen nicht so wie bei den Truppen im Inlande bis jetzt verpönt seien. Der Minister Dr. Bach ersuchte und erhielt die Ermächtigung des Ministerrates, in diesem Sinne, nämlich daß jetzt noch nicht der Zeitpunkt gekommen sei, das erwähnte Verbot|| S. 81 PDF || auch für die Mitteilungen über Bewegungen der österreichischen Truppen im Auslande zu erlassen, an den Baron Welden zu schreiben13.

VI. Verleihung der geheimen Ratswürde an Adalbert Bartakovits v. Kis-Appony

Dem Antrage des Ministers Dr. Bach, für den Erzbischof von Erlau bei Sr. Majestät die Ag. Verleihung der geheimen Ratswürde zu erwirken, wurde beigestimmt, weil dieser Erzbischof nicht Fürsterzbischof ist, noch einen sonstigen Titel hat, weil der Erzbischof von Kolozs die geheime Ratswürde besitzt, und weil es bisher immer Sitte gewesen ist, mit der Berufung zum Erlauer Erzbistume die geheime Ratswürde zu verbinden14.

VII. Seesanitätsorganisation

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck brachte schließlich zur Kenntnis des Ministerrates, daß er die Hafen- und Seesanitätsorganisation bereits vollendet und zur Vorlage an Se. Majestät vorbereitet habe15.

Sie sei von der Sanitätskommission genau geprüft worden, und man habe sich hierbei auf das Maß des strengen Bedürfnisses beschränkt. Hinsichtlich des Kassawesens sei sich mit dem Finanzministerium dahin geeiniget worden, daß es diesfalls vorderhand bei der bisherigen Ordnung zu verbleiben habe, bis das Finanzministerium in dieser Beziehung etwa Änderungen im allgemeinen vornimmt. Bei den kleinen Häfen, wo die Vereinigung der Sanitäts-, Hafen- und Finanzaufsichtsgeschäfte in einer Person tunlich ist, wird dies zur Ersparung der Kosten geschehen. Die Kosten dieser Anstalt werden sich gegen früher um etwa 18.000 fr. höher belaufen, dagegen wird aber dem Seesanitätsdienste besser als früher vorgesehen fsein und die vermehrten Einnahmen werden die größeren Kosten bald deckene .16

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. November 1850.