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Nr. 419 Ministerrat, Wien, 14. November 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 15. 11.), Krauß 16. 11., Bach 16. 11., Schmerling 16. 11., Bruck, Thinnfeld 16. 11., Thun, Csorich, Kulmer; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4280 –

Protokoll der am 14. November 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Dienstesanerbieten des Grafen Wickenburg

Der Ministerpräsident teilte lediglich zur Kenntnisnahme des Ministerrates den Inhalt des ihm zugekommenen Gesuches des gewesenen Gouverneurs in Steiermark Grafen Wickenburg mit, worin derselbe, da er noch tatkräftig sei, seine Dienste anträgt, zwar keinen Posten, keine Stelle, in welcher er angestellt zu werden wünschte, namhaft macht, aber die Andeutung sich erlaubt, daß er bei seiner langen Diensterfahrung und genauen Kenntnis von Deutschland vielleicht als Armeekommissär mit Nutzen verwendet werden könnte1.

II. Deutsche Angelegenheiten

Ferner teilte der Ministerpräsident dem Ministerrate mit, daß die heute von Berlin angekommenen Nachrichten gut seien und daß daselbst nichts Neues vorgefallen2. Auch las er die Depesche vor, welche als Antwort auf die von Berlin eingelangte Erwiderung auf die hierortige Zuschrift vom 9. d. M. dahin abgegangen ist3. Der wesentliche kurzgefaßte Inhalt dieser Depesche ist: Es wird Freude darüber geäußert, daß wir bei Preußen wieder eine Sprache finden, die wir von unserem alten treuen Bundesgenossen gewohnt waren. Bei diesem Geiste könne an einer nahen vollständigen Verständigung nicht gezweifelt werden. Diese Eröffnungen Preußens seien Sr. Majestät vorgetragen worden, und Allerhöchstdieselben haben Ihre Befriedigung darüber geäußert. Unter diesen Umständen könne der Friede als gesichert angesehen werden, wenn nicht eine neue Störung, die aber nicht von uns ausgehen werde, eintritt. In der schleswig-holsteinschen Sache seien bereits|| S. 69 PDF || Schritte geschehen und die geeigneten Maßregeln vorbereitet worden, und man hofft, auf keine erheblichen Schwierigkeiten zu stoßen.

Ebenso hofft man die kurhessische Frage einem befriedigenden Resultate zuzuführen. Sobald das Land beruhigt sein wird, werden die Rechte wieder in die Hände des Landesfürsten gelegt werden. Die konventionsmäßigen Etappenstraßen sollen Preußen sichergestellt bleiben. Bei diesen Umständen hätten nun die Ministerialkonferenzen zu beginnen, wozu aber eine vorläufige Verständigung mit Preußen über die zu stellenden Anträge erforderlich sei. Hinsichtlich der Zusammentretung, welche man in Wien wünscht, werden die weiteren Eröffnungen vorbehalten. Was die Zurückführung der bewaffneten Macht auf den Friedensfuß anbelangt, so könne diese nur mit Zustimmung der übrigen in der Bundesversammlung vertretenen und dabei beteiligten Regierungen stattfinden usw.4

III. Armeeverpflegsbedürfnisse in Böhmen

Der Minister des Inneren Dr. Bach trug hierauf einen auf dem Grunde des böhmischen Landesmilitärkommandos-Antrags erstatteten Bericht des Statthalters von Böhmen vom 13. d. M. über die Art der Beschaffung der Verpflegsbedürfnisse für die Armee in Böhmen vor5. Nach dem Antrage dieser Behörden wäre für die Zeit der dringendsten Notwendigkeit und bis hinlängliche Militärmagazine errichtet sind, von der gewöhnlichen Art der Naturalienbeschaffung im Wege der freien Lieferung abzugehen und die zwangsweise Beistellung der Verpflegsbedürfnisse nach festgesetzten Preisen zu wählen. Zu diesem Behufe wären die Vorräte in den Gemeinden zu konsignieren. Die Vergütung für die so gestellten Naturalien wäre gegen Quittungen nach den ortsüblichen Preisen bei den Steuerkassen zu leisten und die Bezirkshauptmänner wären zu diesem Behufe zu ermächtigen, diese Zahlungen bei den genannten Kassen zu verfügen.

Über die Bemerkung des Kriegsministers Freiherrn v. Csorich , daß dem Kriegsministerium noch keine Anzeige über allenfällige Anstände bei der Naturallieferung und bei der Verpflegung der Truppen zugekommen sei, und über die weitere Bemerkung des Finanzministers Freiherrn v. Krauß , daß durch die angetragene zwangsweise Beistellung von Naturalien nur eine künstliche Teuerung verursacht würde, wie es im Jahre 1849 bei dem Einmarsche der russischen Armee in Galizien der Fall war, wo man anfangs auch mit Zwang vorging, dann aber den Bedarf durch freie Lieferung viel wohlfeiler deckte, wurde sich dahin geeinigt, dem Statthalter von Böhmen, Baron Mecséry, durch den Minister des Inneren telegraphieren zu lassen, sein oberwähnter Antrag werde an den Kriegsminister geleitet, worüber ihm die weiteren Weisungen zukommen werden, bis wohin in dieser Sache nicht weiter vorzugehen sei6.

IV. Verbot der Mitteilungen über Truppenbewegungen

Derselbe Minister erwähnte weiter, daß von mehreren Seiten die Wahrnehmung gemacht worden sei, daß öffentliche Blätter genaue Nachrichten über Truppenbewegungen|| S. 70 PDF || geben. Da solche Bekanntmachungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen nachteilig sind, wo die Truppenbewegungen unbekannt bleiben sollten, so erscheine es notwendig, solche Veröffentlichungen, wenn sie nicht durch die offizielle Zeitung geschehen, unbedingt zu untersagen, wie es auch in Preußen schon geschehen. Würde nicht ein allgemeines und unbedingtes Verbot dieser Art erlassen, so helfe es nichts, weil die Provinzialblätter, wo der Belagerungszustand nicht besteht, solche Notizen bringen würden, und man es dann den hiesigen Blättern nicht wohl untersagen könnte, sie wiederzugeben.

Um die erwähnten Nachteile zu beseitigen, sei es daher notwendig, dieses Verbot unbedingt auszusprechen und diesfalls ein Gesetz als Nachtrag zum Preßgesetze zu erlassen. Durch dieses Gesetz wären alle Notizen über militärische Bewegungen, welcher Art immer, wenn sie nicht in der offiziellen Zeitung erscheinen, unbedingt und unter einer Strafe von 500 f. verboten. Der diesfällige Patentsentwurf wurde sogleich unterschrieben und zur Vorlage an Se. Majestät vorbereitet.

Der Justizminister Ritter v. Schmerling glaubte, ohne sich übrigens gegen die Erlassung dieses Gesetzes zu erklären, nur bemerken zu sollen, daß der damit beabsichtigte Zweck nicht wohl erreicht werden dürfte, da unsere Gegner in vielen anderen Wegen die Aufstellung jeder Kompanie, ja jeden Schritt erfahren können; wogegen erinnert wurde, daß durch dieses Gesetz, wenn auch nicht alles, doch vieles verhindert werden kann7.

V. Berichtigung der dalmatinisch-türkischen Grenze

Der Minister Dr. Bach referierte nun, daß bekanntlich ein Abgeordneter der türkischen Regierung nach Dalmatien gesendet worden sei, um daselbst mit österreichischen Kommissären wegen der Grenzausgleichung zu verhandeln. Die Grenzen wurden begangen, worauf der türkische Abgeordnete den Status quo zur Kenntnis nahm, sich in keine weitere Verhandlung einließ und auf das türkische Gebiet zurückkehrte. Aus diesem sehe man, daß die Türken keine Geneigtheit zeigen, mit dieser Angelegenheit zu Ende zu kommen, wie es auch schon im Jahre 1841 geschehen8.

Dieser Gegenstand werde übrigens in einem anderen Wege seiner Erledigung zugeführt werden.

Der Grund, warum der Minister des Inneren diese Angelegenheit in Anregung bringe, sei der, daß bei jener mit dem türkischen Kommissär gepflogenen Verhandlung das Augenmerk auch auf die beiden türkischen Gebietsteile in Dalmatien (Klek am Kanal von Narenta und südlich der Suttorina bei Crkvice in der Bucht von Cattaro) gerichtet wurde, wo das österreichische Territorium zweimal von dem türkischen Gebiete unterbrochen wird und der Kreis Ragusa ganz abgetrennt erscheint. Der Minister bemerkte, daß die englischen Schiffe schon im vorigen Jahre Untersuchungen an der gedachten türkischen Küste unternommen haben, und daß die englische Regierung beabsichtige, eine|| S. 71 PDF || Faktorei auf diesem Gebietsteile zu gründen9. Der türkische Abgeordnete sei hierauf und auf die Unzweckmäßigkeit dieser Grenzunterbrechung aufmerksam gemacht worden, er gab dieselbe zu, bemerkte aber, daß die türkische Regierung auf die dortigen Seehäfen Wichtigkeit lege, daß aber der Diwan gegen eine Niederlassung der Engländer, worüber in selbem vor einigen Monaten in Konstantinopel verhandelt wurde, in der dortigen Gegend sei10.

Bei diesen Umständen erübrige nichts, als die Einbruchsbuchten bei Klek und Suttorina durch österreichische Schiffe genau überwachen zu lassen, was nach der Bemerkung des Kriegsministers dadurch geschehen könnte, wenn zu den dort aufgestellten kleinen Wachtschiffen noch ein größeres Dampfboot hinzukäme.

Der Ministerpräsident erbat sich die Mitteilung der vom Minister Dr. Bach vorgelesenen, in dieser Angelegenheit neuerlich gepflogenen Verhandlungen, um Nachforschungen in den älteren Akten hinsichtlich des von den Venezianern mit der Türkei wegen der erwähnten beiden Gebietsteile geschlossenen Vertrages etc. vornehmen lassen zu können11.

VI. Gemeindeordnung von Görz

Gegen die von dem Minister Dr. Bach zur Vorlage an Se. Majestät vorbereitete Gemeindeordnung der Stadt Görz, welche nach dem Muster der Gemeindeordnungen für ähnliche Städte verfaßt wurde, ergab sich keine Erinnerung12.

VII. Gemeindeordnung von Reichenberg

Ebenso wurde seinem Antrage hinsichtlich der Gemeindeordnung für die Stadt Reichenberg in Böhmen beigestimmt. Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß die Besteuerungsverhältnisse dieser Stadt noch ungeregelt und die Erträgnisse der Steuern im auffallenden Mißverhältnisse zu der Bevölkerung und zu der bekannten Gewerbs- und Industrietätigkeit Reichenbergs seien. Diese Stadt entrichte jetzt bei einer Bevölkerung von 20.000 Seelen an Steuern nur 10.000 f., während Görz bei 10.000 Seelen 30.000 f. an Steuern zahle. Der Umstand, daß Reichenberg bisher Schutzstadt und auf einen geringen eigenen Etat eingerichtet war, mag diese geringe Steuerentrichtung erklären. Für die Zukunft wünscht aber diese Stadt eine Reglung ihrer Steuerverhältnisse und eine Besteuerung wie anderwärts, wodurch auch die Einnahmen für die Kommunalbedürfnisse gehoben werden. Für jetzt konnte keine berichtigte Ziffer für den Zensus und daher auch für die Wahlkörper ausgemittelt werden, und der Minister glaubt für die erste Wahl und bis die Steuerverhältnisse dieser Stadt geregelt sind, einen Modus darin zu finden, daß für das erste Mal der Zensus bei der Erwerbssteuer mit 3 f. und bei dem Grundbesitze mit 2 f. angenommen wird13.

VIII. Auszeichnung für Gustav Klöckler

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck trug auf die Auszeichnung des jetzigen Postoffizialen Klöckler zu Neustadt mit dem silbernen Verdienstkreuze mit der Krone an.

Derselbe hat im Oktober 1848, als der Ban aus Ungarn nach Österreich zog, demselben mit Lebensgefahr wichtige Nachrichten überbracht und wurde zur einstweiligen Belohnung vom damaligen Postakzessisten außer der Tour zum Postoffizialen befördert (was er aber jetzt schon in der Tour wäre).

Der Ban verwendet sich für den Klöckler sehr warm und lobt sehr die von ihm damals geleisteten wichtigen Dienste, in Ansehung welcher er eine Auszeichnung verdiene. Diese Verwendung bestimmte den Minister, den obigen Antrag zu stellen, womit sich der Ministerrat ebenso einverstanden erklärte14, wie mit dem weiteren Antrage

IX. Auszeichnung für Franz Graf Harrach

desselben Ministers aim Nachhange zu seinem früheren Antrage um Auszeichnungen für den Gewerbe- und Handelsstand, der jetzt erst Sr. Majestät unterbreitet werden wird,a für den Grafen Harrach, Präsidenten des böhmischen Gewerbsvereines und eines der ausgezeichnetsten Industriellen aus Böhmen, den der Statthalter von Böhmen, Baron Mecséry, sehr empfiehlt und dessen Auszeichnung als eine den Industriellen Böhmens überhaupt widerfahrene angesehen würde, das Kommandeurkreuz des Leopoldordens von der Ah. Gnade Se. Majestät zu erwirken15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. Dezember 1850.