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Nr. 417 Ministerrat, Wien, 11. November 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 12. 11.), Krauß 18. 11., Bach 16. 11., Schmerling 16. 11., Bruck, Thinnfeld 16. 11., Thun, Csorich; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 4570 – KZ. 3948 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 11. November 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Deutsche Frage

Der Ministerpräsident las die gestern und heute eingelangten telegraphischen Depeschen [und] Berichte des Baron Prokesch und die Antwort des königlich preußischen Kabinetts auf die letzte hierortige dorthin gerichtete Note vom 6. d. [M.]1 in betreff der deutschen Verfassungs-, der kurhessischen und Schleswig-Holstein’schen Angelegenheiten2, woraus zu entnehmen, daß Preußen die formelle Zustimmung der Unionsregierungen zum Aufgeben der Unionsverfassung vom 28. Mai 1849 einzuholen bereit ist, dem Einschreiten des Bundes weder in Holstein noch in Kurhessen entgegentreten wird und nur bezüglich der letzteren Erklärungen über den Zweck und die Dauer der Okkupation mit der Garantie der ungehinderten Benützung seiner Etappenstraßen verlangt, endlich, unter gegenseitiger Herstellung des Friedensfußes der Heere die Eröffnung der vorläufigen Beratungen für die deutsche Verfassungsangelegenheit längstens bis 1. Dezember 1850 wünschet.

Der Ministerpräsident wird die diesen befriedigenden Erklärungen entsprechende Antwort entwerfen und mit Zustimmung des Ministerrats hinsichtlich des Einschreitens in Kurhessen die Zusicherung erteilen, daß dasselbe sich auf die Herstellung der gesetzlichen Ordnung im Lande beschränken und der freien Benützung der preußischen Etappenstraßen, wofern sie nicht zu einer stabilen Besetzung mißbraucht würde, durchaus kein Hindernis in den Weg legen werde3.

II. Reform des Reichsgesetzblattes

Um den häufigen Anständen zu begegnen, welche sich bisher bei der Ausgabe des Reichsgesetzblattes, insbesondere bei der Zustandebringung der auf 135.000 Abdrücke|| S. 61 PDF || gestiegenen Auflage in allen zehn Sprachen ergeben haben, zu begegnen, hat der Justizminister eine Kommission mit der Entwerfung von Vorschlägen zur Abhilfe beauftragt, welche sich in den im beiliegenden Entwurfe dargestellten Grundsätzen geiniget hat4. Hiernach würde künftig die Auflage des Reichsgesetzblattes in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren erscheinen, die Beteilung aller Gemeinden damit aufhören, dagegen aber in das Landesgesetzblatt alle diejenigen Gesetze aus dem Reichsgesetzblatte aufgenommen werden, welche in dem betreffenden Kronlande Geltung haben.

Indem der Ministerrat sich mit diesem und den weiteren Anträgen des Entwurfs im Grundsatze einverstanden erklärte, behielt sich der Justizminister vor, über die Detailausführung mit dem Minister des Inneren in Rücksprache zu treten5.

III. Maßnahmen gegen die Kartoffelteuerung in Böhmen

Über das aus Anlaß des Steigens der Kartoffelpreise an der Nordgrenze Böhmens vom Statthalter unterstützte Einschreiten a) um Erlassung eines Ausfuhrverbotes und b) um Mautbefreiung für die Kartoffelfuhren in der dortigen Gegend, gedenkt der Finanzminister unter Zustimmung des Ministerrates ablehnend zu entscheiden, weil in ersterer Beziehung noch keine entscheidenden Daten vorliegen, welche eine so bedenkliche Ausnahmsmaßregel zu rechtfertigen vermöchten, eine Mautbefreiung aber bei der Unbedeutendheit der Gebühr und in der angetragenen Beschränkung auf einen kleinen Teil des Grenzgebietes keinen wesentlichen Einfluß auf das Steigen oder Fallen der Kartoffelpreise haben kann6.

IV. Ausführungsvorschrift des Einkommensteuergesetzes pro 1851

In der wegen Einhebung der allgemeinen Einkommensteuer pro 1851 zu erlassenden Verordnung sind mehrere Modifikationen in betreff der Basis der Fatierung, des Termins, der Zinsenberechnung etc. den Bestimmungen der vorjährigen gegenüber nötig geworden7. Während nämlich dort das Triennium von 1846 bis 1848 als Grundlage der Fatierung vorgeschrieben war, muß pro 1851 diesfalls um ein Jahr vorgerückt und der Termin zur Zinsenberechnung auf den 1. November 1850 festgesetzt werden.

Die wichtigste Veränderung aber, welche der Finanzminister beantragen zu müssen glaubte, ist die Entfernung der Vertrauensmänner als ständige Mitglieder der zur Prüfung|| S. 62 PDF || der Fassionen eingesetzten Kommissionen. Es sind nämlich nach der bisherigen Vorschrift der Kommission, welche die Fassionen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat, zwei Vertrauensmänner aus der Gemeinde des Kommissionsortes als beständige Beisitzer beigegeben gewesen, außerdem aber bei Anständen oder Zweifeln gegen die Richtigkeit der Fassionen noch das Gutachten derjenigen Vertrauensmänner eingeholt worden, welche über die Verhältnisse des Fatenten genügende Auskunft zu geben in der Lage waren. Dieses letztere Verfahren, welches sich als ganz zweckmäßig bewährt hat, soll beibehalten werden; dagegen erscheint die permanente Anwesenheit der Vertrauensmänner bei der Kommission, welche nunmehr aus einem politischen und Finanzbeamten unter dem Vorsitze des Bezirkshauptmanns gebildet wird, entbehrlich, weil einerseits die Resultate der vorjährigen Bemessung als Anhaltspunkt vorliegen, andrerseits in zweifelhaften Fällen besondere Vertrauensmänner zugezogen werden und die ständigen Vertrauensmänner unmöglich von allen Verhältnissen aller Fatenten des ganzen Bezirks so gut informiert sein können, um als wirksame Kontrolle der Angaben zu dienen; ihre Anwesenheit bei den Kommissionen hat vielmehr einen üblen Eindruck im Publikum gemacht, indem es den meisten Fatenten, zumal aus dem Handels- und Gewerbestande, anstößig erschien, ihre Bekenntnisse der Mitwissenschaft und Beurteilung von Leuten ihresgleichen, ja Mitkonkurrenten in Geschäftsunternehmungen, unterziehen zu lassen.

Die Mehrheit des Ministerrats schloß sich dem Antrage des Finanzministers an; nur der Minister des Inneren erklärte sich gegen die Entfernung der Vertrauensmänner von dem ständigen Beisitze bei den fraglichen Kommissionen, weil er in deren Anwesenheit das wirksamste Mittel, die Unparteilichkeit der Beamten zu erhöhen, ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und die Finanzen vor dem Nachteile einer allzu laxen Annahme der eingehenden Fassionen zu bewahren, zu erkennen vermeint8.

V. Frage der Einkommensteuer des Deutschen Ordens

Der Ministerpräsident übergab dem Finanzminister eine Vorstellung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Hoch- und Deutschmeisters gegen den Ministerratsbeschluß vom 18. Oktober 1850/IV wegen Unterziehung des Einkommens des Deutschen Ordens in die Einkommensteuer zur weiteren Verfügung9.

VI. Befreiung der Mitglieder des Ah. Kaiserhauses und der k. k. Fondsgüter von der Einkommensteuer

Der Finanzminister äußerte sich über den ihm mitgeteilten, vom Ministerium des kaiserlichen Hauses befürworteten Antrag wegen Befreiung der Mitglieder des Ah. Kaiserhauses und des Erträgnisses der k. k. Familiengüter von der Einkommensteuer dahin, daß, nachdem der Ah. Hof – mit Ausnahme der Weg- und Brückenmautfreiheit – keine|| S. 63 PDF || Steuerbefreiung genießt, solche auch bezüglich der Einkommensteuer nicht stattfinden dürfte10.

Er bemerkte, daß das Patent von einer solchen Ausnahme nichts enthalte, und machte zur Widerlegung der als Analogie geltend gemachten Befreiung von der bestandenen Klassensteuer auf den wesentlichen Unterschied zwischen dieser und der Einkommensteuer aufmerksam.

Während bei jener das Gesamteinkommen fatiert werden mußte, sind bei dieser die Gattungen des Einkommens zergliedert, und zwar a) Einkommen von industriellen Unternehmungen, b) von ständigen Bezügen, Gehalten etc., c) von Kapitalien.

Wollte den Gliedern der Ah. Familie die Steuerfreiheit von dem Einkommen ad a) gewährt werden, so würde ihnen hiermit ein, der allergerechtesten Gesinnung Sr. Majestät kaum entsprechender Vorzug und Vorteil vor anderen Unternehmern zuteil; eine Befreiung ad b) dürfte sich ebenfalls nicht als angemessen darstellen, und ad c) so weit es hypothezierte Kapitalien betrifft, nicht einmal ausführbar sein, weil dem Hypothekarschuldner das Recht zusteht, die Steuer von den Zinsen in Abzug zu bringen. Überhaupt hielte der Finanzminister den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet, um bei der allgemein erhöhten Steuerlast eine Ausnahme zuzulassen. In diesem Sinne wird er seine Äußerung an das Ministerium des Ah. Hauses schriftlich abgeben. Der Ministerrat fand nichts zu erinnern11.

VII. Landesbudget für Niederösterreich

Der Minister des Inneren teilte mit, daß das Landesbudget für Niederösterreich entworfen und hiernach für sämtliche Landesauslagen mit Inbegriff der Kosten für Bequartierung der Gendarmerie eine Umlage von 2 1/4 Kreuzer auf jeden Gulden der direkten Steuern präliminiert sei.

Er ersuchte und erhielt die Zustimmung des Ministerrats, hierwegen nach gepflogenem näheren Einvernehmen mit dem Finanzminister die Ah. Entscheidung Sr. Majestät einzuholen12.

VIII. Vorläufige Konzession für eine Eisenbahn von Teplitz nach Aussig

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten endlich bevorwortete die Erteilung der Konzession zu den vorläufigen Erhebungen über die von einer Gesellschaft beabsichtigte Erbauung einer Eisenbahn von Teplitz nach Aussig, nachdem der Fürst|| S. 64 PDF || Lobkowitz von seinem Projekte wegen Herstellung derselben zwischen Bilin und Lobositz abgegangen ist13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 20. November 1850.