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Nr. 408 Ministerrat, Wien, 19. Oktober 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (bei I.), Schwarzenberg (bei II–IV); BdE. und anw. (Schwarzenberg 21. 10.), Krauß 21. 10., Bach 23. 10., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 21. 10., Thun, Csorich, Kulmer 21. 10. (bei I.); abw. Stadion.

MRZ. 4173 – KZ. 3767 –

Protokoll des am 19. Oktober 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.

I. Zustände im Kurfürstentum Hessen

Der Ministerpräsident setzte in einem längeren Vortrage die gegenwärtige Lage des Kurfürstentums Hessen auseinander1. Daß dieser kleine Staat, in welchem alle Bande der Ziviladministration sowie der Armee völlig gelöst sind, sich selbst überlassen, nicht mehr zu einem geregelten Zustande zurückkehren würde, liege am Tag. Alle in Wilhelmsbad gemachten Versuche, ein neues lebensfähiges Ministerium zu bilden, seien gescheitert und würden auch, solang die souveräne Gewalt im Kurfürstentume faktisch aufgehoben bleibt, zu keinem Resultate führen. Der Kurfürst habe daher Bundeshülfe in Anspruch genommen, und der Bund habe ihm dieselbe bereits zugesagt: bayerische, württemberg’sche und darmstädt’sche Truppen würden sonach in das Kurfürstentum einrücken2.

Andererseits sei nach den neuesten Erklärungen Preußens und der ganzen Haltung seines Kabinetts nicht mehr zu bezweifeln, daß es auch seinerseits Truppen in Hessen-Kassel einmarschieren lassen werde, obgleich der Kurfürst gegen das ihm vom König angebotene Einschreiten protestiert hat3.

Die Eventualitäten, auf welche in der diesseitigen Depesche vom 27. September 1850 hingedeutet wurde, seien somit vor der Türe. Fürst Schwarzenberg sei daher des Erachtens, daß Österreich sich in die Verfassung setzen müsse, seine Bundesgenossen bei einem möglichen Konflikte mit Preußen ohne Zeitverlust mit aller Kraft unterstützen zu können.

Nachdem gegen diese notwendige Konsequenz der im Ministerrate vom 27. v. M. mit Ah. Genehmigung gefaßten Beschlüsse von keiner Seite etwas erinnert wurde4, geruhten|| S. 13 PDF || Se. Majestät der Kaiser in die Erörterung einzugehen, welche militärischen Dispositionen zur Erreichung des gedachten Zweckes zu treffen wären.

Es wurde anerkannt, daß sich für jetzt aller direkt aggressiver Bewegungen zu enthalten sei, zunächst aber mit Vermeidung größeren Kostenaufwandes jene Vorbereitungen zu treffen wären, um nebst den zwei mobilen Armeekorps in Böhmen und Vorarlberg noch zwei weitere Korps zu mobilisieren, welche hauptsächlich aus Ungarn und dem lombardisch-venezianischen Königreiche herbeigezogen werden könnten. aAußer dem Pferdestand sämtlicher Kavallerie, namentlich der Husarenregimenter, wären [für] die Artillerie und Transports deren nötigen beiden Bespannungen zu komplettieren, überdies die Aufstellung der 4. Bataillons bei den hungarischen und italienischen Regimentern, bei welchen bereits die Reservedivision besteht, gleich einzuleiten sowie wegen der Einberufung der Urlauber bei den 4. Bataillons, dann der 1. Landwehrbataillons der deutscherbländischen Regimenter vorzusorgen, wornach sich herausstellen wird, was zur Komplettierung dieser Ergänzungen erforderlich werden wird und worüber die Minister des Inneren und des Krieges, dann der Finanzen das Einvernehmen zu pflegen haben.a Außer dem Pferdestand sämtlicher Kavallerie, namentlich der Husarenregimenter, wären [für] die Artillerie und Transports deren nötigen beiden Bespannungen zu komplettieren, überdies die Aufstellung der 4. Bataillons bei den hungarischen und italienischen Regimentern, bei welchen bereits die Reservedivision besteht, gleich einzuleiten sowie wegen der Einberufung der Urlauber bei den 4. Bataillons5, dann der 1. Landwehrbataillons der deutscherbländischen Regimenter vorzusorgen, wornach sich herausstellen wird, was zur Komplettierung dieser Ergänzungen erforderlich werden wird und worüber die Minister des Inneren und des Krieges, dann der Finanzen das Einvernehmen zu pflegen haben. Man hätte sich der augenblicklichen Beistellung großartiger Transportsmittel auf den Eisenbahnen zu versichern und die Armierung der böhmischen Festungen mit aller Energie zu betreiben.

Der Minister des Inneren übernahm es, der Konskriptionsrevision einen beschleunigenden Impuls zu geben, damit erforderlichenfalls eine neue Rekrutierung sofort stattfinden könne, welche diesmal vorzüglich die italienischen Provinzen, Ungarn und Siebenbürgen zu treffen hätte6.

Nachdem Se. Majestät die Sitzung aufzuheben geruht hatte, versammelten sich die Minister – mit Ausnahme des Freiherrn v. Kulmer – zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.

II. Direkte Steuern in Ungarn

Der Minister Freiherr v. Krauß entwickelte seine Anträge wegen Regulierung der direkten Steuern in Ungarn, welche sowohl im Interesse der Finanzen als selbst der Kontribuenten – wegen der dermaligen Ungleichheit des „Dikalsteuerfußes“ dringend ist7.

a) Grundsteuer. Zur Erzielung eines billigen Steuerfußes würden nicht bloß die Kultursgattungen berücksichtigt, sondern auch gewisse Klassen, sowohl nach Komitaten als auch nach Beschaffenheit der Gründe festgesetzt.

b) Gebäudesteuern, und zwar 1. Hauszinssteuer in Pest, Ofen, Preßburg und Kaschau, dann allen jenen Orten, wo mehrmals die Hälfte der Wohngebäude vermietet wird; und 2. Hausklassensteuer in den übrigen Orten. Das Steuerperzent würde niedriger gehalten als in den deutschen Kronländern, weil die Gebäudesteuer in Ungarn etwas Neues ist und in diesem Lande auf den Hausbesitzern noch manche besondere Last ruht, z. B. die Straßenrobot.

c) Personalsteuer; eigentlich eine Gattung Erwerbsteuer, nach acht Klassen von 20 Kreuzer bis 10 Gulden vom Kopfe.

d) Weidegrundsteuer, statt der bisherigen Viehsteuer – als ein Komplement der Grundsteuer, mit sehr mäßigen abgestuften Steuersätzen, je nachdem von Horn-, Borsten- oder Schafvieh.

Gegen diese Anträge ergab sich keine Erinnerung8.

III. Vier Todesurteile

Der Justizminister referierte über die Kriminalfälle:

a) des Mathias Judaczek – Gattinmord, b) der Elisabeth Képesy – Kindermord, c) des Iwan Dzuibak – Brandlegung, für welche er die Ah. Gnade in Anspruch zu nehmen gedenkt, während er au. anzutragen beabsichtigt, daß gegen die Mörder Stephan Gecsei und Johann Vörös der strafenden Gerechtigkeit ihr Lauf gelassen werde.

Hierüber wurde keine Erinnerung erhoben9.

IV. Franz-Joseph-Orden für Julius v. Pagani

Schließlich erwirkte der Finanzminister die allseitige Zustimmung zu seinem au. Antrage auf Verleihung des Franz-Joseph-Ordens-Ritterkreuzes an den Lottodirektor Gubernialrat Pagani in Mailand, welcher sich durch seine Dienstleistung und durch gute politische Haltung ausgezeichnet hat10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. November 1850.