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Nr. 407 Ministerrat, Wien, 18. Oktober 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 19. 10.), Krauß 21. 10., Bach 21. 10., Schmerling 21. 10., Bruck, Thinnfeld 23. 10., Thun, Kulmer 23. 10.; abw. Stadion, Csorich.

MRZ. 4151 – KZ. 3769 –

Protokoll der am 18. Oktober 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Kosten der Gerichtsorganisation in Galizien

Der Justizminister Ritter v. Schmerling brachte zur Kenntnis des Ministerrates, Se. Majestät hätten gegen die Höhe des Allerhöchstdenselben vorgelegten Kostenetats der Gerichtsorganisation in Galizien Bedenken zu äußern geruhet1. Derselbe habe sonach diesen Gegenstand mit Vertrauens- und Fachmännern, welche die Verhältnisse des Landes genau kennen, ain Beisein des Finanzministers und des Grafen ...a, nochmals beraten, und das Resultat dieser Beratung sei, daß diese Männer den Anträgen des Justizministers für die Gerichtsorganisation in Galizien im allgemeinen beistimmten, und eine Kostenverminderung nur dadurch für möglich hielten, wenn, was in Galizien noch ausführbar sei, mehrere einzelne Gerichte zusammengezogen und Grundbuchsführer vorderhand nur in den Städten Lemberg, Krakau und Czernowitz und sonst, wo das Bedürfnis nach denselben schon itzt hervortritt, bestellt werden, und wenn die Vermehrung beider der Erfahrung und der weiteren Entwicklung der dortigen Verhältnisse vorbehalten wird. Hiernach wären von 42 Bezirkskollegialgerichten vorläufig noch 9 aufzulassen und die Einzelgerichte von 218 auf 102 zu reduzieren. Dadurch würde sich der Kostenetat der Justiz in Galizien auf ungefähr 1,700.000 f. vermindern, und diesen Betrag fände der Justizminister in Übereinstimmung mit dem Finanzminister den gegenwärtigen Verhältnissen angemessen2.

In dieser Art wäre dieser Gegenstand neuerdings Sr. Majestät vorzulegen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte3.

II. Fünf Todesurteile

Derselbe Minister referierte hierauf mehrere Todesurteile und zwar:

a) gegen den Franz Kaszuba aus Galizien wegen vollbrachten Meuchelmordes und versuchten Mordes,

b) gegen Andreas Zaborszky, Franz Medvegy und Paul Baczka aus Ungarn wegen verübten Raubes,

c) gegen Katharina Vékony, vereheligte Szabo, wegen Gattenmordes,

d) gegen Eva Szabo, verwitwete Farago, wegen Kindesmordes, und

e) gegen Marianna Krausewicz wegen Mordes ihres sechs Wochen alten Kindes, mit Unterstützung des Antrages der obersten Justizstelle, gegen den Verbrecher ad a) der Strenge des Gesetzes freien Lauf zu lassen, für die übrigen aber von der Ah. Gnade Sr. Majestät die Nachsicht der Todesstrafe zu erwirken.

Der oberste Gerichtshof hätte sodann statt der Todesstrafe eine angemessene zeitliche Strafe eintreten zu lassen.

Gegen diese Anträge wurde nichts erinnert4.

III. Lombardisch-venezianische Anleihe

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß besprach nun die von dem Generalgouverneur des lombardisch-venezianischen Königreiches Feldmarschall Grafen Radetzky vorgelegten Verhandlungen wegen des lombardisch-venezianischen Anlehens zur Einlösung der Tresorscheine5. Er bemerkte, daß zwei Anbote gemacht wurden, der eine von jemandem aus Venedigb, der andere von einem Kaufmann cin Venedigc selbst, von denen aber, da sie den festgesetzten formellend Bestimmungen zuwiderliefen, kein Gebrauch gemacht werden konnte. Hierdurch entfiel die Notwendigkeit, das Minimum des Anlehens bekanntzumachen, welches zu erfahren wohl nur die Absicht jener Anbote gewesen sein mag6.

Der Ministerialrat Schwind habe hiervon dem Grafen Radetzky die Anzeige mit dem Beisatze gemacht, daß nun der Zeitpunkt eingetreten sein dürfte, mit dem Zwangsdarlehen vorzugehen.

Die Kommission, hierdurch erschreckt, richtete sogleich Eingaben an Grafen Radetzky und an den Ministerrat und sendete ein Mitglied aus ihrer Mitte (den Conte Miniscalchi)|| S. 8 PDF || an den Finanzminister7. Sie bittet in ihrer neuen Eingabe, ihr vier Wochen Zeit zu lassen, das Anlehen hier in Wien abzumachen, sie kompromittiere in das Ministerium und wolle die ihr bekannt zu machende Differenz zahlen.

Graf Radetzky bemerkte bei der Einbegleitung der an ihn gerichteten Eingabe, daß die Ausschreibung des Zwangsdarlehens jedenfalls Verlegenheiten im Lande bereiten dürfte, und bat um die schleunigste Bekanntgebung der hierortigen Beschlüsse, mit dem Beifügen, daß er alle Vorbereitungen für das Zwangsdarlehen bereits getroffen habe8.

Nach der Ansicht des Finanzministers handelt es sich hier darum, ob man den neuerdings gebetenen Aufschub gewähren solle oder nicht. Er meint, ein weiterer Aufschub könne und solle nicht mehr bewilliget werden. Man habe den Italienern hinreichende Zeit zur reiflichen Überlegung dieser Angelegenheit gelassen. Die vorgebrachten Klagen über das Herabkommen des Landes, über den Geldmangel, über die geringer ausgefallene Seidenerzeugung etc. seien nicht gegründet; man sehe im Lande nichts als Gold und Silber zirkulieren, die Tresorscheine seien in festen Händen und wenn der Seidenertrag heuer geringer ausgefallen ist, so seien die Preise der Seide auf der anderen Seite gestiegen.

Nach der Ansicht des Finanzministers wäre dem Grafen Radetzky zu erwidern, daß er nun ohne weiters mit dem Zwangsanlehen vorzugehen habe.

Eine Erleichterung, welche hierbei allenfalls gewährt werden könnte, wäre, daß mehrere Raten, als früher für diesen Fall festgesetzt waren, bewilliget werden dürften. Sollten die Provinzen die auf sie entfallenden Teilbeträge emit Erlag der Kautione gegen Ausgleichung im Inneren übernehmen (und der Minister Freiherr v. Bruck legte ein vorzügliches Gewicht darauf, daß die Provinzialkongregationen hierbei als Garanten eintreten), so könnte von der für das Zwangsanlehen festgesetzten Bestimmung, daß zwei Fünftel in Tresorscheinen und drei Fünftel in Geld einzuzahlen sind, dahin abgegangen werden, daß in einem solchen Falle die Hälfte in Tresorscheinen und die andere Hälfte in Geld eingezahlt werden dürfte.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen vollkommen einverstanden9.

IV. Besteuerung des Deutschen Ordens

Der Finanzminister bemerkte in Absicht auf die ihm obliegende Beantwortung einer Note des Ministerpräsidenten, die Besteuerung des Deutschen Ordens betreffend, daß im Jahre 1848, in welchem die Beamten und Geistlichen vorzüglich angefeindet wurden, teils als Ableiter, teils als Vorbereitung der Einkommensteuer die Beamten und Geistlichen|| S. 9 PDF || mit einer Art Einkommensteuer belegt worden sind, welche aber mit der Einführung der Einkommensteuer wieder aufgehört hat10. Um eine solche Steuer des Deutschen Ordens aus dieser Zeit handelt es sich in dem vorliegenden Falle, welche der Deutsche Orden deshalb zu bezahlen nicht verpflichtet zu sein glaubt, weil fseine Güter rücksichtlich den Steuern der weltlichen gleichf zu halten sind.

Nach dem Dafürhalten des Finanzministers kommt hier alles auf die Frage an, ob der Deutsche Orden ein geistlicher Orden sei oder nicht. Nach seiner Überzeugung unterliegt es keinem Zweifel, daß dieser Orden ein geistlicher Orden ist. Die obige Bestimmung der Statuten dieses Ordens wolle nur ausdrücken, daß der Deutsche Orden keine Immunität genieße. Im vorliegenden Falle handle es sich aber um keine Steuer von Grund und Boden, sondern um eine Art Einkommensteuer, welche der Deutsche Orden, wie jeder andere geistliche Orden, zu bezahlen verpflichtet sei. Die Anerkennung eines anderen Prinzips wäre gefährlich und hätte ohne Zweifel Exemplifikationen zur Folge.

In dieser Art gedenkt der Finanzminister die Note des Ministerpräsidenten zu beantworten, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte11.

V. Organisierung des Konsularwesens in Amerika

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck referierte hierauf über die Einrichtung des Konsulatwesens in Amerika. In Absicht auf britischg Nordamerika hund die Vereinigten Staatenh trug der Generalkonsul in New York darauf an, daß diesem Generalkonsulate nicht bloß die Konsulate von Nordamerika, sondern auch von Zentralamerika und den westindischeni Inseln zuzuweisen wären, wornach die Errichtung anderer Generalkonsulate jin Nord- und Zentralamerika und Westindienj entfiele12.

Der Minister Freiherr v. Bruck erklärte sich damit einverstanden und meinte weiter, daß das Generalkonsulat in Rio Janeiro beizubehalten und als Generalkonsulat für ganz Brasilien kund die La Plata-Staatenk zu bestimmen wäre. Zur Aushilfe in der Arbeit wäre diesem Generalkonsulate ein besoldeterl Kanzler beizugeben. In Valparaiso hätte ein|| S. 10 PDF || Generalkonsulat für die ganze Küste mim stillen Meere bis zum Staate Ecuadorm zu bestehen nrespective das bestehende Konsulat in ein Generalkonsulat zu gestalten und ebenfalls einen besoldeten Kanzler beizugebenn . Hiernach würde das ganze österreichische Konsulatwesen in Amerika, also einem ganzen Weltteile, nur ungefähr 12.000 f., gegen jetzt etwa um 6000 f. mehr kosten. An allen wichtigeren Plätzen dieses Weltteiles wären Honorarkonsuln zu bestellen, oim Verbande zu den drei Generalkonsulateno .

Gegen diese Anträge ergab sich keine Erinnerung13.

VI. Stiftungskapital des aufgehobenen Jesuitenkollegiums in Linz

Der Minister des Kultus etc. Graf Thun bemerkte, in Linz sei ein vom Erzherzog Maximilian im Jahre 1838 gestiftetes Jesuitenkollegium gewesen, das im Jahre 1848, so wie es auch dem Liguorianerkollegium in Wien erging, aufgehoben und dessen Vermögen eingezogen wurde14. Nach der Stiftungsurkunde wurden diesem Kollegium gewisse Realitäten und Gebäude zum Nutzgenusse übergeben, nebstbei wurde noch ein Kapital von 50.000 f. auf einer Herrschaft versichert, dessen Interessen der Ordensgeneral für das Kollegium zu beziehen hatte, und dem für den Fall der Aufhebung des Kollegiums die freie Verfügung mit diesem Kapital überlassen wurde. Diese Stiftung wurde in dieser Art Ah. genehmigt15. Über die Frage, ob dieses Kapital eingezogen werden soll oder nicht, waren die Stimmen der Rechtsverständigen geteilt. Der Justizminister sprach sich für die Einziehung des Vermögens aus, weil nur die Ordensprovinz ein Vermögen besitzen könne; verschwindet diese, so gehöre das Vermögen dem Staate16.

Dagegen glaubte der Minister Graf Thun bemerken zu sollen, daß in der Stiftung des Erzherzogs das erwähnte Kapital nicht der Provinz gegeben, sondern die Verfügung damit im Falle der Aufhebung des Kollegiums dem Ordensgeneral eingeräumt wurde. Hiernach glaube er, daß es nicht zulässig sei, dieses Kapital dem Orden zu entziehen, und wollte man es, so entstünde weiter die Frage, ob dieses Kapital nicht dem Erzherzoge Maximilian zurückzustellen wäre.

Diese Angelegenheit wurde noch einmal an den Justizminister mit dem früher nicht eingesehenen Vortrage über die Stiftung des gedachten Kollegiums geleitet17.

VII. Wahl Andreas Kollers und Franz Xaver Späts zu Bürgermeistern in Klagenfurt und Salzburg

Der Antrag des Ministers des Inneren auf Ah. Bestätigung der auf den Dr. Koller gefallenen Wahl zum Bürgermeister von Klagenfurt und des Dr. Spät zum Bürgermeister von Salzburg erhielt die Zustimmung des Ministerrates18.

VIII. Quittungen der durch die Wiener Oktobererrevolution in Mitleidenschaft Gezogenen über die erhaltenen Vorschüsse

Schließlich bemerkte noch der Minister des Inneren Dr. Bach, daß sich in Ansehung der Ausstellung der Quittungen bei der letzten Kategorie der durch die Oktoberereignisse des Jahres 1848 in Wien Beschädigten für die erhaltenen Vorschüsse zur Herstellung ihrer Gebäude Schwierigkeiten ergeben haben19. Die Quittungen der mit solchen Vorschüssen beteilten Beschädigten sollen nämlich die Verzichtleistung auf jeden weiteren Anspruch an das Ärar enthalten, welche Erklärung man, auch im Interesse der Gläubiger, für eine ungerechte Forderung erkennt und dafür in die Quittungen aufnehmen will, daß man jenen Vorschuß nur als Gnadenvorschuß ansehe und daraus keinen weiteren Anspruch ableiten wolle.

Nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach dürfte diese Modifikation keinem Anstande unterliegen, und derselbe erbat sich die sofort von dem Ministerrate erteilte Ermächtigung, daß in dieser Art die Quittungen der gedachten Kategorie von Fall zu Fall, somit auch jene des Dr. Selinger, ausgestellt und angenommen werden können20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. November 1850.