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Nr. 397 Ministerrat, Wien, 20. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 21. 9.), Krauß 23. 9., Bach 23. 9., Schmerling 23. 9., Bruck, Thinnfeld 23. 9., Thun, Csorich 23. 9.; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3886 – KZ. 3310 –

Protokoll der am 20. September 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Wahl Johann Ulms zum Bürgermeister in Graz

Dem Antrage des Ministers des Inneren Dr. Bach , die Ah. Bestätigung der auf den Dr. Ulm, einen tüchtigen und erst unlängst von Sr. Majestät ausgezeichneten Mann, mit großer Majorität gefallenen Wahl zum Bürgermeister in Gratz von Sr. Majestät zu erbitten, wurde von dem Ministerrate beigestimmt1.

II. Zusammentritt des Triester Munizipalrates

Derselbe Minister brachte die ihm zugekommene Anzeige über den baldigen Zusammentritt des ersten Landtages, nämlich des Munizipalrates der Stadt Triest, welcher sich bereits als konstituiert erklärt hat, mit dem Bemerken zur Kenntnis des Ministerrates, daß er an der eingesendeten, bei der Eröffnung dieser Versammlung abzuhaltenden Rede nur einen Passus, welcher nämlich gleichsam eine Mahnung zur Einberufung der übrigen Landtage enthielt, zu ändern für gut gefunden habe2.

III. Auszeichnungen

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck erbat sich die sofort erteilte Zustimmung des Ministerrates für folgende, bei Sr. Majestät zu unterstützenden Anträge zu Auszeichnungen, als: a) für den Kaufmann Freg in Damaskus, welcher in der Zwischenperiode bis zur Einsetzung des k.k. Konsulates daselbst die Geschäfte des österreichischen Konsulates ersprießlich versehen hat, mit dem goldenen Verdienstkreuze; b) für den Kaufmann Stella in Ancona, einen vom FML. Wimpffen sehr warm empfohlenen österreichischen Untertan, welcher sich zur Zeit der letzten Unruhen daselbst loyal benommen und dem österreichischen Militär wesentlichen Vorschub geleistet hat, gleichfalls mit dem goldenen Verdienstkreuze; c) für den k.k. Konsul Fritschko in Malta, welcher bereits seit 20 Jahren diesen Posten mit Auszeichnung versieht und ein sehr angesehener Mann ist, mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone; d) für den k.k. Generalkonsul Lavison in Marseille,|| S. 284 PDF || einen der eifrigsten und tätigsten Konsularbeamten auf einem sehr beschäftigten Platze mit dem Ritterkreuze des Franz-Joseph-Ordens, und e) für den Sektionsrat Engelhardt im statistischen Büro des Handels­ministeriums in Anerkennung seiner guten Haltung und der sich erworbenen Verdienste zur Zeit der Wirren des Jahres 1848 gleichfalls mit dem Ritterkreuze des Franz-Joseph-Ordens3.

IV. Pensionserhöhung für Anton Ritter v. Jungmann

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun referierte sodann, daß der Professor Jungmann in Prag in den Ruhestand treten wolle. Derselbe diene im ganzen 42 Jahre (von welchen aber in einer Beziehung nur 39 Jahre und einige Monate normalmäßig einrechenbar seien). Seine Genüsse bestanden in 1000 f. Gehalt als Professor der Medizin, in 400 f. Gehalt als Professor der Geburtshülfe, in 200 f. Personalzulage und anderen Emolumenten, zusammen etwa in 1800 f. Da die Personalzulage und die Nebengenüsse im Pensionsstande entfallen, so würden dem Professor Jungmann, der als solcher zwar 40 Jahre, aber als Professor der Geburtshilfe nicht so lange dient, nur 1200 f. als Pension entfallen. Der Minister Graf Thun glaubt auf die Ah. Bewilligung seines ganzen Gehaltes für beide Lehrkanzeln, zusammen von 1400 f. als Pension anzutragen, womit sich der Ministerrat vereinigte4.

V. Auszeichnungen

Derselbe Minister machte hierauf den Antrag, a) dem Piaristen Spanyik, welcher bereits 40 Jahre dient, bei der Studienkommission in Pest angestellt war, sich bedeutende Verdienste um das Lehrfach erworben hat und von dem kaiserlichen Bevollmächtigten für die Zivilangelegenheiten in Ungarn, Baron Geringer, bestens empfohlen wird, das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, und b) für den bereits 56 Jahre mit Auszeichnung dienenden Schullehrer Joseph Schütz das silberne Verdienstkreuz mit der Krone von der Gnade Sr. Majestät zu erwirken.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden5.

VI. Gnadengabe­erhöhung für Andreas Sommer

Dem weiteren Antrage des Grafen Thun wegen Ah. Erhöhung der dem gewesenen Präfekten des Iglauer Gymnasiums Dr. Andreas Sommer bewilligten Gnadengabe jährlicher 200 f. auf jährliche 500 f. wurde gleichfalls vom Ministerrate beigestimmt.

Dr. Sommer, ein Ossegger Stiftspriester, hat 25 Jahre als Präfekt gedient, wurde im Jahre 1849 seiner Dienstleistung enthoben und erhält, da er als Stiftspriester keinen Anspruch auf eine Pension hatte, eine Gnadengabe jährlicher 200 f. aus dem mährischen Studienfonds6. Derselbe hat aber schon im Jahre 1848 seine Säkularisation angesucht, deren Bewilligung erst nach seiner Dienstesenthebung erfolgte, wodurch er auch den Rücktritt in das Stift verlor. Dem obigen Antrage wurde umso mehr beigestimmt,|| S. 285 PDF || als Dr. Sommer, wenn die von ihm schon früher angesuchte Säkularisation noch vor seiner Dienstesenthebung erfolgt wäre, sogar gesetzlichen Anspruch auf eine Pension gehabt hätte7.

VII. Gnadengabe für Therese Schröer

Ebenso erhielt der Antrag des Minister Grafen Thun die Zustimmung des Ministerrates, der Schulinspektorswitwe Theresia Schröer einen Gnadengehalt jährlicher 200 f. bis zur etwaigen Einlangung einer andern Versorgung bei Sr. Majestät zu erwirken. Der im Monate Mai d.J. verstorbene Gatte der Bittstellerin Tobias Schröer war früher Professor am Preßburger evangelischen Lyzeum und als solcher aus den Gemeindemitteln besoldet. Im Jahre 1843 wurde er als Schulinspektor für die protestantischen Schulen im Preßburger Distrikte mit einer Funktionsgebühr von 1200 f. angestellt, als welcher er aus dem früheren Gemeindeverbunde trat und seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde verlor. Sein Wirken war verdienstlich und seine politische Haltung vollkommen korrekt. Als Schulinspektor hatte er wegen der zehn Jahre nicht erreichenden Dienstzeit noch keinen Anspruch auf eine Pension aus den Staatsmitteln für sich und seine Familie erworben, weshalb nur der obige au. Gnadenantrag gestellt wird8.

VIII. Vier Todesurteile

Gegen den Antrag des Justizminister Ritter v. Schmerling auf Ag. Nachsicht der Todesstrafe für die vier Kindesmörderinnen aus Ungarn: a) Barbara Bakos, b) Sara Kozma, c) Veronika Szokoloczy und d) Anna Noszkovits wurde nichts zu erinnern gefunden9.

IX. Stempelfreiheit der ersten Besitzeintragungen etc. in den Grundbüchern in Ungarn, Kroatien etc

Derselbe Minister brachte hierauf mit Beziehung auf das Ah. Patent vom 2. August 1850, wodurch auch für Ungarn, Kroatien, Slawonien samt dem Küstengebiete, die serbische Woiwodschaft, das Temescher Banat, Siebenbürgen und die Militärgrenze das Tax- und Stempelgesetz und das Gesetz über die Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriften, Veränderungen im Besitze unbeweglicher Güter provisorisch mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober 1850 angefangen, eingeführt wurde10, die diesfalls vorgenommene Anfrage zur Sprache, wie es mit den ersten Eintragungen und Vormerkungen des Besitzes in den Grundbüchern gemeint sei, ob nämlich auch für solche ersten Eintragungen Gebühren zu fordern und zu entrichten seien. Nach seiner Meinung wäre zu erklären, daß die Bestimmungen des Ah. Patentes vom 2. August 1850 auf jene gerichtlichen Schritte keine Anwendung finden, welche sich auf die ersten Eintragungen in die öffentlichen (wo also bis jetzt keine Grundbücher bestanden) beziehen.|| S. 286 PDF ||

Der Ministerrat erklärte sich damit aus dem Grunde einverstanden, daß es sehr zu wünschen sei, daß Grundbücher dort, wo sie bisher nicht waren, bald eingeführt werden und daß somit ihre Einführung möglichst erleichtert werde. Den diesfälligen Vortrag an Se. Majestät wird der Justizminister einverständlich mit dem Finanzminister erstatten11.

X. Preßvergehen der Zeitung „Slovan“

Schließlich las der Justizminister zwei in böswilliger Tendenz verfaßte Artikel aus dem Slovan vor12. Der Inhalt des ersten Artikels geht im wesentlichen dahin, daß die Slawen, Magyaren, Italiener etc. keine Liebe zum österreichischen Staatsverbande fühlen können, indem sie sehen, daß alle Einrichtungen nur auf ihre Zugrunderichtung und Hebung der Deutschen abzielen, daß man nur die Schwächung und Abnützung dieser Völker beabsichtiget und daß bei denselben, in deren Erinnerung mehr Bedrückungen als Wohltaten leben, von einer Liebe zum österreichischen Staate keine Rede sein könne. Der zweite Artikel stellt die dem FZM. Baron Haynau in England widerfahrene schmähliche Behandlung als eine durch dessen wilde Grausamkeit wohl verdiente dar und schließt mit dem Spruche: was du nicht willst, daß dir geschehe, tue auch dem anderen nicht.

Der Justizminister wird in Ansehung des ersten Artikels dem Staatsanwalt schreiben, daß die Ideen der Föderation, welche diesem Artikel zugrunde liegen, und deren Durchführung den Zerfall der österreichischen Monarchie zur Folge haben müßte, bekämpft werden müssen. In Ansehung des zweiten Artikels meint derselbe, daß man gegen den Redakteur des Slovan gerichtlich auftreten könne13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 28. September 1850.