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Nr. 381 Ministerrat, Wien, 12. August 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 14. 8.), Krauß 14. 8., Bach 14. 8., Schmerling 14. 8., Thun, Csorich, Kulmer 14. 8.; abw. Stadion, Bruck, Thinnfeld.

MRZ. 3341 – KZ. 2821 –

Protokoll des am 12. August 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.

I. Landesverfassung für Galizien; dessen Teilung in drei Hauptbezirke

Gegenstand der heutigen von Sr. Majestät angeordneten Beratung waren die in Ah. Händen befindlichen Anträge des Ministerrates bezüglich der Landesverfassung des Kronlandes Galizien1.

Se. Majestät geruhten Sich die nähere Motivierung einzelner Anträge, namentlich in Bezug auf die Teilung des Landes in drei Hauptteile, den Wirkungskreis der Regierungsbehörden und der Kuriere erstatten zu lassen.

Über eine Ah. Andeutung, daß es zweckmäßiger scheine, die fertige Landesverfassung von Galizien nach dem bei andern Kronländern beobachteten Vorgange zu veröffentlichen, ohne erst einige Zeit voraus die Hauptgrundsätze, welche ihr zum Grunde liegen werden, zu publizieren, vereinigte man sich dahin, daß das Detail der Verfassungsbestimmungen für das gedachte Kronland auf Grundlage der von Sr. Majestät Ag. genehmigten Grundsätze mit Beschleunigung ausgearbeitet und sofort als Gesetz hinausgegeben werden, ohne darüber vorläufig etwas auszusprechen2.

Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Sitzung aufzuheben geruht hatten, vereinigten sich die Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.

II. Zollfreiheit für Baumaterialien zum Wiederaufbau von Krakau

Gegen den Antrag des Finanzministers , die Zollfreiheit für Baumaterial zum Wiederaufbaue von Krakau auch auf Ziegel und Bausteine (jedoch mit Ausschluß von Eisen- und Blechwaren) auszudehnen, ergab sich keine Erinnerung3.

III. Enthüllungen des Joseph Porges über wühlerische Umtriebe

Der Kriegsminister las einen aus Prag eingelangten Bericht über die Enthüllungen des vierzehnjährigen Porges bezüglich wühlerischer Umtriebe4.

IV. Gerichtsorganisierung Galiziens

Der Justizminister referierte seine Anträge bezüglich der neuen Gerichtsorganisation für Galizien und die Bukowina5, womit der Ministerrat bis auf drei Modifikationen einverstanden war, nämlich a) daß nicht ein Appellationsgericht mit drei Senaten, sondern drei ganz getrennte Appellationsgerichte zu bestellen wären, im Interesse der Beschleunigung und Vereinfachung des Geschäftsganges; b) daß der Sitz des westlichen Appellationsgerichtes nach Krakau und nicht, wie der Justizminister beabsichtigte, nach Tarnow verlegt werde. Die Hauptgründe dafür waren, daß die Stimmung der eigentlichen Krakauer Bevölkerung, worunter sehr viele Deutsche, der österreichischen Regierung viel günstiger sei, als die von Tarnow; daß man der Stadt Krakau, deren moralischer Einfluß auf das Königreich Polen unleugbar ist, durch die materiellen Vorteile, welche aus der Gegenwart des Oberlandesgerichts entstehen, eine Entschädigung für anderweitige bedeutende Verluste zu gewähren habe; daß die größere Entfernung Krakaus von einem Teile des Oberlandesgericht­sprengels nicht erheblich ist aund seinerzeit durch die Eisenbahn wirda aufgehoben werden können, und daß sich die materiellen Interessen, dann die geselligen und Handelsverbindungen der westlichen Teile Galiziens weit mehr nach Krakau als nach Tarnow richten; c) daß die Zahl der Räte bei dem Oberlandesgericht in Stanisławów von 14 auf 9 bis 10 herabgesetzt werde, da die Geschäfte der Obergerichte sich in den ersten Jahren nicht sehr häufen dürften und nachträglich Aushilfe gewährt werden könne, während man bei der gleichzeitigen Bestellung von so vielen Ratsstellen jetzt leicht um ganz verläßliche Individuen in Verlegenheit kommen kann.

Der Finanzminister hätte geglaubt, daß man sich anfänglich selbst mit zwei Oberlandesgerichten zu Krakau und Lemberg versuchsweise hätte begnügen können, während die übrigen Minister der Ansicht waren, daß bei der großen Ausdehnung des Landes die Untergerichte durch bloß zwei Obergerichte nicht hinlänglich genau überwacht werden könnten6.

V. Wegen Versetzung des griechisch-orthodoxen Bischofs von Zara Hierotheus Mutibarić nach Ungarn

Der Ministerrat stimmte dem Minister des Kultus bei, daß von einer Versetzung des griechischen Bischofs Mutibarić von Zara auf ein Bistum in der Bacska keine Rede sein könne, da er dorthin wegen seiner Nationalität und seines unverträglichen Charakters nicht passe7.

VI. Auszeichnungen für Josef Stipula, Anton Steinhauser und Johann Lapszinszky

Der Minister des Inneren erwirkte die allseitige Zustimmung zu seinem au. Antrage auf Verleihung von goldenen Verdienstkreuzen an drei ungarische Geistliche: den Pfarrer Stipula zu Jaszbény, Abt Steinhauser und an den Kaplan Lapszinszky wegen ihrer lobenswerten Tätigkeit und Haltung8.

VII. Regulierung des Militärbequartierungswesens in ungarischen Städten

Da die Last der zahlreichen Militäreinquartierung in vielen ungarischen Städten unerschwinglich zu werden beginnt, so daß die Städte zu Vorschüssen ab aerario und Häufung von Darleihen zu hohen Zinsen gezwungen werden, was ihren Ruin herbeiführen muß, so wurde beschlossen, daß wegen einer baldigen, den Verhältnissen angemessen, billigen Regulierung des Militärquartierwesens zwischen den Ministern des Inneren und des Krieges eine Beratung gepflogen werde9.

VIII. Auszeichnung für Andreas Vogel

Der Kriegsminister erwirkte die Zustimmung seiner Kollegen zu dem au. Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Strafhausarzt Andreas Vogel wegen seiner dem Militär geleisteten wesentlichen Dienste in Behandlung der Kranken10.

IX. Nachträgliche Erhebungen über jene Zivilisten, welchen aus Anlaß der Belagerung Ofens Auszeichnungen verliehen wurden

Der Kriegsminister referierte über das Resultat der nachträglich gepflogenen Erhebungen bezüglich der politischen Haltung derjenigen Zivilisten, welchen von Sr. Majestät dem Kaiser aus Anlaß ihres Benehmens bei der Belagerung von Ofen Auszeichnungen verliehen worden sind11. Es zeigte sich, daß mehrere dieser Individuen entschiedene Anhänger der Rebellenpartei waren und daher mit jenen Auszeichnungen nicht beteilt zu werden verdienen, während manche andere von den Militärautoritäten unberücksichtigt gebliebene, darunter ein Dr. Löblin, gerechten Anspruch auf Ah. Anerkennung haben dürften. FML. Baron Csorich vereinigte sich mit den Anträgen des k.k. Kommissärs Baron Geringer, so auch der Minister des Inneren, während der Finanzminister und der gefertigte Ministerpräsident glaubten, man könnte sich darauf beschränken, denjenigen Auszeichnungen zu verleihen, welche von Zivil und Militär einstimmig dafür in Antrag gebracht werden, gegen welchen Vorschlag der Kriegsminister nichts zu erinnern hatte12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 15. August 1850.