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Nr. 380 Ministerrat, Wien, 10. August 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 11. 8.), Krauß 12. 8., Bach 12. 8. (bei I abw.), Schmerling 12. 8., Bruck, Thun, Kulmer 12. 8.; abw. Stadion, Thinnfeld, Csorich.

MRZ. 3293 – KZ. 2820 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 10. August 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Todesurteile gegen Mörder und Räuber

Der Justizminister referierte über die Todesurteile wider Georg Kósa, Michael Gumhold, Niko Szubits und Georg Belyis wegen Mordes, wider Maria Lesko wegen Kindesmordes, endlich wider Josef Sipos und Michael Takats wegen Strassenraubes mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurde1.a

II. Gnadengesuch Vinzenz Empergers

Der wegen Hochverrat verurteilte Dr. Emperger aus Gratz hat in drei an Se. Majestät, den Minister der Justiz und des Inneren gerichteten Eingaben um Strafnachsicht und Gestattung der Auswanderung nach Amerika gebeten2. Da er einer der gefährlichsten Parteimänner gewesen ist und die Auswanderung nach Amerika keine Garantie gegen die Rückkehr gewährt, wie dies mehrere Beispiele gezeigt habe, so ist der Ministerrat einstimmig mit dem Justizminister der Meinung gewesen, daß dem Gesuch keine Folge zu geben beziehungsweise auf die Abweisung des an Se. Majestät gerichteten Gnadengesuchs anzutragen wäre3.

III. Gütereinziehung der ungarischen Aufständischen

Eine Anfrage, wie es in betreff der Sequestration der Güter derjenigen Teilnehmer an dem ungrischen Aufstande zu halten sei, deren Untersuchung nunmehr infolge der jüngsten Ah. Gnadenakte aufgelassen worden4, gedenkt der Minister des Inneren || S. 205 PDF || mit Zustimmung des Ministerrates dahin zu erledigen, daß mit der Auflassung der Untersuchung alle Folgen derselben, also auch die Verhängung des Sequesters über die Güter sich beheben; daß ferner in allen Fällen, wo vom FZM. Baron Haynau nebst der Strafe auch die Vermögenskonfiskation ausdrücklich nachgesehen worden ist, es dabei, nämlich bei der Nachsicht, zu verbleiben habe, außerdem aber die bloße Nachsicht der Todes- oder Kerkerstrafe allein die Vermögenskonfiskation nicht aufhebe, da das eingezogene Vermögen auch zum Ersatze des durch die Rebellion angerichteten Schadens bestimmt ist5.

IV. Verbindung des Innsbrucker und bayerischen Turnvereins

Die vom Minister des Inneren durch die Statthalterei eingeholte Auskunft über den Turnverein in Innsbruck lautet unbedenklich und bezeichnet ihn und seine Verbindung mit dem bayerischen als nicht politischer Natur6. Um indessen näher in die Sache eindringen zu können, erbat sich der Minister des Inneren vom Minister des Äußern die Mitteilung der diesem gemachten Angaben, welche eine bedenkliche Verbindung dieser zwei Vereine untereinander behaupten7.

V. Gemeindeordnung für Bozen

Referierte der Minister des Inneren über die für die Stadt Botzen über deren Ansuchen und unter Beirat zweener Vertrauensmänner von dort entworfenen Gemeindeordnung.

Obwohl sie keine Provinzhauptstadt ist, so schien es doch in Rücksicht auf ihre Bedeutung als vornehmste Stadt Südtirols und ihre während der politischen Wirren bewährte loyale Haltung billig, ihr den Wunsch nach einer eigenen Gemeindeordnung zu gewähren.

Abweichend darin von jenen anderer ist nur, daß ihr die Polizeiverwaltung überlassen wird, versteht sich, wie der Finanzminister bemerkte, gegen Widerruf8.

VI. Besetzungsvorschlag für die römisch-katholischen Bistümer Neusohl und Großwardein

Referierte der Minister des Inneren über die Besetzung der Bistümer römisch-latini in Neusohl, erledigt nach Rudnyánszky, und Großwardein, erledigt nach Bémer9. Für ersteres brachte er den Domherrn Moyses, für letzteres den Titularbischof Szaniszló in|| S. 206 PDF || Vorschlag und wird hiernach, da der Ministerrat hiermit einverstanden war, den Vortrag an Se. Majestät erstatten10.

VII. Frage des rechtmäßigen ständischen Ausschusses in Kärnten

In Kärnten besteht ein Konflikt zwischen dem alten ständischen Ausschusse und dem im Jahre 1848 berufenen verstärkten ständischen Ausschusse in Ansehung der durch die Reichsverfassung den ständischen Ausschüssen eingeräumten Wirksamkeit in Landesangelegenheiten bis zur Berufung des Landtages nach der neuen Provinzialverfassung11. Da die Prätension des älteren Ausschusses gegen den verstärkten nur auf einem Mißverständnisse eines Ausdrucks in der Reichsverfassung beruht, die Berufung des verstärkten Ausschusses zu jener Geschäftsführung auch in die Landesverfassung aufgenommen und der alte Ausschuß mit einer früheren gleichen Prätension schon abgewiesen worden ist, so gedenkt der Minister des Inneren eine abermalige Vorstellung desselben in diesem Sinne zu erledigen12.

VIII. Auszeichnung für Stephan Goy

Erhielt der Minister des Inneren die Zustimmung des Ministerrates zu dem Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit Krone für den wegen seiner loyalen Haltung belobten ehemaligen galizischen Reichstagsabgeordneten ruthenischen Bauer Goy13.

IX. Teilnahme Preußens an der Verwaltung des deutschen Bundeseigentums

Endlich machte der Ministerpräsident die Mitteilung, daß von Seite Preußens mit Recht die Teilnahme an der Verwaltung des deutschen Bundeseigentums angesprochen werde, wogegen nichts einzuwenden sei, nur muß diese Verwaltung von Frankfurt ausgehen14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 14. August 1850.