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Nr. 379 Ministerrat, Wien, 7. August 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 10. 8.), Krauß 10. 8., Bach 10. 8., Schmerling (bei I bis V abw.), Bruck, Thun, Csorich, Kulmer 10. 8.; abw. Stadion, Thinnfeld.

MRZ. 3273 – KZ. 2819 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 9. August 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Kirchenfeierlichkeiten am Geburtstag des Kaisers

Der Minister des Inneren Dr. Alexander Bach eröffnete, aus Anlaß des am 18. d.M. eintretenden Ah. Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers die Verfügung treffen zu wollen, daß an diesem Tage heuer, sowohl hier als in den Provinzen, ebenso wie es im verflossenen Jahre der Fall war, die üblichen Kirchenfeierlichkeiten etc. abgehalten werden, wogegen sich keine Erinnerung ergab1.

II. Gesuch Jakob Addas um Aufnahme in den österreichischen Staatsverband

Über die von dem Generalkonsulate in Alexandrien einbegleitete und von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherrn v. Bruck unterstützte Bitte des reichen Bankiers in Kairo Jakob Adda (dessen Sohn sich in Triest etabliert), in den österreichischen Staatsverband aufgenommen zu werden, wird der Minister des Inneren mit Zustimmung des Ministerrates einen au. Vortrag an Se. Majestät mit dem Antrage auf Ah. Gewährung dieser Bitte erstatten2.

III. Anstellung von Vizekanzlern in Konstantinopel und Alexandrien

Der Minister Freiherr v. Bruck erwirkte die Zustimmung des Ministerrates zu dem Antrage, bei Sr. Majestät für die beiden Generalkonsulate in Alexandrien und in Konstantinopel Vizekanzlera zu bestellen, welche sich daselbst für die Fälle der Krankheit, Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung der Generalkonsulnb und Kanzlerb und|| S. 200 PDF || für die dort vorkommenden zahlreichen Geschäfte überhaupt nicht bloß als wünschenswert, sondern als absolute Notwendigkeit darstellen3; ferner

IV. Definitive Anstellung des Vizekonsuls Vinzenz Stiglich in Candia

den österreichischen Vizekonsul in Candia namens Stiglich, welcher bereits lange als provisorischer Konsul ersprießliche Dienste leistet, sehnlichst die Sicherstellung seiner Existenz wünscht und darum schon vor längerer Zeit gebeten hat, in dieser Eigenschaft als definitiv anzustellen4.

V. Zufriedenheitsbezeigung für Joseph v. Tausch und Franz-Joseph-Orden für seinen Sohn

Der Minister Freiherr v. Bruck trug weiter an, dem k.k. Generalkonsul in Livorno Tausch, welcher nächstens sein 50. Dienstjahr vollendet, stets ein ausgezeichneter Diener war und sich bereits in dem Besitze des Ordens der eisernen Krone befindet, aus diesem Anlasse die Ah. Zufriedenheit, seinem Sohne aber in Berücksichtigung des speziellen Verdienstes, das er sich bei Gelegenheit der von Österreich gewünschten Anknüpfung der Verbindung mit dem Bei von Tunis erworben hat, das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens von der Gnade Sr. Majestät zu erwirken, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte5.c

VI. Auszeichnung für Renato Arrigoni

Ebenso stimmte der Ministerrat dem weiteren Antrage des Handelsministers Freiherrn v. Bruck bei, Se. Majestät zu bitten, dem Seesanitätsmagistratspräses in Venedig Renato Arrigoni, welcher bereits über 40 Jahre mit Auszeichnung dient und sich in den letzten schwierigen Zeiten daselbst sehr gut benommen hat, bei seinem Übertritte in den Pensionsstand nach dem Antrage des Statthalters von Venedig den Orden der eisernen Krone dritter Klasse taxfrei verleihen zu wollen6.

VII. Belohnung für Anton Bellen und Demeter Voidovich

Schließlich machte noch der Minister für Handel etc. den Antrag, den beiden österreichischen Schiffskapitäns Bellen von einem Dampfer und Voidovich von einer Handelsbrigg, dann der Mannschaft ihrer Schiffe, welche sich bei Gelegenheit des Schiffbruches einer griechischen Handelsbrigg um die Rettung der Schiffbrüchigen ausgezeichnet haben, den ersteren die Ah. Zufriedenheitsbezeugung Sr. Majestät zu erwirken, den letzteren aber eine Belohnung von 400 fr. zu bewilligen.

Auch diesem Antrage fand der Ministerrat seine Zustimmung zu erteilen7.

VIII. Versetzung Benedikt Knorrs von Linz nach Brünn und Verleihung des Titels eines Oberfinanzrates

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte hierauf, der Provinzialstaatsbuchhalter in Linz Knorr sei im April 1848 von Sr. Majestät zum Provinzialstaats­buchhalter in Prag ernannt, und es sei ihm bei dieser Gelegenheit der Gubernialratstitel und die Vergütung der Übersiedlungskosten bewilliget worden. Auf diesen Posten habe aber Knorr wegen der damals eingetretenen Verhältnisse sich nicht begeben können, sondern sei in Linz geblieben. Gegenwärtig schlage ihn das Generalrechnungs­direktorium auf den mittlerweile erledigten Provinzialstaats­buchhaltersposten in Brünn vor, mit Belassung der oberwähnten Vorteile, welche demselben bereits im Jahre 1848 für Prag Ah. bewilliget worden waren.

Gegen diesen Antrag findet der Finanzminister in der Wesenheit nichts zu erinnern und nur bemerken zu sollen, daß ihm die Verleihung des Gubernialratstitels bei den gegenwärtig geänderten Verhältnissen, wo die meisten früheren Gubernien bereist aufgehoben und die noch bestehenden (in Galizien und Dalmatien) in der Auflösung begriffen sind, nicht angemessen zu sein scheine, was auch bei dem Titel eines Statthaltereirates der Fall wäre. Für den Gubernialratstitel wäre nach der Ansicht des Finanzministers dem Knorr, da die Buchhaltungen, wenn sie auch für alle Ministerien zu wirken haben, doch vorzüglich dzur Kontrolle der Finanzorgane bestelltd sind, der Titel eines Oberfinanzrates (welcher jenem eines Gubernialrates gleichkäme) zu verleihen.

Ferner bemerkte der Finanzminister, daß er für den Provinzialstaatsbuchhalter Knorr erst in der Ministerratssitzung vom 7. d.M. auf die Auszeichnung mit der Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone angetragen habe und diesem Antrage von dem Ministerrate beigestimmt worden sei8. Mit dieser Auszeichnung, meinte Freiherr v. Krauß, dürfte gegenwärtig, wo dem Knorr der obige Titel eines Oberfinanzrates verliehen werden soll, einstweilen noch innegehalten und diese Auszeichnung für denselben einer späteren Zeit vorbehalten werden.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden9.

IX. Veröffentlichung eines Verzeichnisses über Opfer des ungarischen Aufstandes

Ferner erwähnte der Finanzminister Freiherr v. Krauß, daß der Militärgouverneur FZM. Baron Welden ihm ein Verzeichnis jener Individuen, welche Opfer der ungarischen Rebellion und des dortigen Terrorismus geworden sind, mit dem Ersuchen übergeben habe, es möchte dieses Verzeichnis in der Hof- und Ärarialstaatsdruckerei gedruckt werden, um sodann der Wiener Zeitung beigelegt werden zu können10. Diese Art der Bekanntmachung jenes Verzeichnisses und der Opfer der Revolution, meint man, würde einen größeren Effekt machen, als wenn diese Individuen einzeln und nach und nach mittelst der Zeitung zur öffentlichen Kenntnis gelangen.|| S. 202 PDF ||

Gegen die Gewährung des Druckes des gedachten Verzeichnisses durch die Staatsdruckerei ergab sich keine Erinnerung11.

X. Entschädigung für die aufgehobenen Urbarialbezüge

Der Minister des Inneren Dr. Bach las hierauf die zwischen ihm und dem Ministerien der Finanzen und der Justiz vereinbarten Grundsätze in Ansehung der Entschädigungsleistung für die aufgehobenen Urbarialbezüge an die zu diesem Bezuge früher Berechtigten vor12, womit sich der Ministerrat nach einigen als zweckmäßig erkannten Änderungen, welche der Minister des Inneren in dem Entwurfe sogleich vorgenommen, einverstanden erklärte und welches Operat nun als eine der wichtigsten und folgenreichsten Verfügungen mittelst eines Ministerratsvortrages zur Ah. Genehmigung Sr. Majestät vorgelegt werden wird13.

XI. Verzeichnis der beim Temesvárer Kriegsgericht in Untersuchung befindlichen ungarischen Kompromittierten

Schließlich bemerkte noch der Minister des Inneren, daß infolge der Ah. Entschließung über den Ministerratsvortrag wegen Behandlung der Kompromittierten in Ungarn an die übrigen Kriegsgerichte die Weisung ergangen sei, auch die dort vorkommenden Kompromittierten einer gleichen Sichtung zu unterziehen und in Ansehung ihrer weiteren Behandlung Vorschläge und Anträge zu erstatten14.

Das Kriegsgericht in Temesvár sei nun das erste, welches solche Anträge für das Banat und die Woiwodschaft Serbien erstattet, die der Generalmajor v. Mayerhofer vorlegt15. Die betreffenden Individuen werden in Kategorien eingeteilt. Den Anträgen zufolge sollen sieben Individuen, bei denen eine besondere Gefährlichkeit hervorgetreten, der weiteren Untersuchung und Aburteilung überlassen werde; bei vier Individuen wird auf die Fortsetzung der Untersuchung und Aburteilung deshalb angetragen, weil Grund und viele Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, daß die Untersuchung ihre Unschuld herausstellen und die Aburteilung ihre Schuldlosigkeit dartun werde, und es unter dieser Voraussetzung unbillig wäre, das Verfahren gegen sie aufzulassen; bei 15 minder beteiligten Individuen wird auf die Auflassung der Untersuchung, dann ein Individuum, das schon abgeurteilt, dessen Urteil aber nicht publiziert worden ist, zur Begnadigung angetragen.

Ferner wird bemerkt, daß noch 17 Untersuchungen, teils wegen gemeinen, teils wegen politischen Verbrechen dortlandes anhängig sind, hinsichtlich welcher die Kommission|| S. 203 PDF || noch nicht im klaren ist, daher auch keine bestimmten Anträge erstattet. Diese Untersuchungen wären fortzuführen und nach dem Ergebnisse derselben den neueren Grundsätzen gemäß vorzugehen.

Der Minister des Inneren wie auch der Ministerrat erklärten sich mit diesen Anträgen einverstanden, wornach der Minister Dr. Bach einen au. Vortrag an Se. Majestät im Namen des Ministerrates erstatten wird16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 12. August 1850.