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Nr. 378 Ministerrat, Wien, 7. August 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 8. 8.), Krauß 9. 8., Bach 10. 8., Schmerling 9. 8., Bruck, Thun, Csorich, Kulmer 9. 8.; abw. Stadion, Thinnfeld.

MRZ. 3262 – KZ. 2602 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 7. August 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Ärarforderung an Clemens Wenzel Lothar Fürst v. Metternich-Winneburg

Der Ministerpräsident übergab das von dem Präsidenten des Generalrechnungsdirektoriums einbegleitete Operat der infolge Ministerratsbeschlusses vom 12. Dezember 1849 (sub I.)1 niedergesetzten Kommission zur Prüfung der Forderungen des Ärars an den Fürsten v. Metternich dem Minister der Justiz, um hievon im Einvernehmen mit den Ministern der Finanzen und des Inneren behufs der weitern Beschlußfassung genaue Einsicht zu nehmen2.

II. Bitte der Stadt Kaschau wegen der Gendarmeriebequartierungskosten

Ein von der Stadt Kaschau an den Ministerpräsidenten gelangtes Gesuch um Umlegung der Gendarmeriebequartierungskosten auf den ganzen Distrikt übernahm der Minister des Inneren , um bei dem Vorhandensein ähnlicher Begehren andrer ungrischer Städte im Einvernehmen mit dem Kriegsminister eine allgemeine Maßregel diesfalls in Antrag zu bringen3.

III. Bitte Franz Duscheks um Fortsetzung der kriegsrechtlichen Untersuchung

Das an den Finanzminister gelangte Gesuch des ehemaligen ungrischen Finanzministers Franz Duschek um Fortführung der wider ihn eingeleiteten kriegsrechtlichen Untersuchung ward dem Minister des Inneren zur entsprechenden Erledigung abgetreten, nachdem die Voraussetzung Duscheks, als ob die Auflassung des Purifikationsverfahrens|| S. 194 PDF || wider subalterne Beamte auch auf ihn Bezug hätte, unrichtig und er allerdings als noch dem kriegsgerichtlichen Verfahren unterworfen anzusehen ist4.

IV. Auszeichnungen für Finanz- und Rechnungsbeamte

Der Finanzminister brachte folgende Auszeichnungen in Antrag: für die Räte seines Ministeriums Baron Aichen den Stephans-, v. Habermann und Kreissle den Leopold-Orden, dann, nachdem für die Grafen Almásy und Szécsen unterm 6. Juli 1850, IV., eine Auszeichnung in Antrag gebracht worden, auch für die Chefs der Kamerallandesbehörden in Galizien, Krajewski, und Böhmen, May, für jeden den Leopolds-, dann im Küstenlande Spurny und für den Lottodirektor v. Spaun den eisernen Kron-Orden III. Klasse; für die beiden Siebenbürger Hofrat Rosenfeld und Bedeus, welch letzterer bereits im Vortrage des Ministers des Inneren vom 4. Juli 1850 für das Kommandeurkreuz des Leopold-Ordens in Antrag gebracht, lieber gleichzeitig mit Rosenfeld und bloß mit dem Ritterkreuze des Stephan-Ordens begnadigt werden dürfte, mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens für den ersteren; weiters über Vorschlag des Präsidenten der Generalrechnungsdirektorii für die Hofräte Pitreich und Luschin den Franz-Joseph-Orden, dann, nachdem für den Hofbuchhalter Kögl auf das goldene Verdienstkreuz mit der Krone angetragen worden, auf eine gleiche Auszeichnung für die Buchhaltungsvorsteher Mauro, Knorr und Pioltini (in betreff des letzeren wird der Minister des Inneren dem Finanzminister einige Polizeinotizen suggerieren), endlich für den Rechnungsrat Urban das goldene Verdienstkreuz; dann für einige Kassabeamte: Koch, Strasshofer, Tschuppik das goldene Verdienstkreuz und für Steinitz das silberne mit der Krone; schließlich für die in Ungern verwendeten Beamten Regierungsrat v. Neuwall den Franz-Joseph-Orden und für den bei der russischen Armee verwendeten Schimkowsky das goldene Verdienstkreuz.

Der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnern5.

V. Erhebung des Bistums Agram zur Metropolie

Der Kultusminister referierte über seinen an Se. Majestät erstatteten Vortrag vom 27. Juli 1850, Z. 2752, wegen Erhebung des Agramer Bistums zur Metropolie in|| S. 195 PDF || der Rücksicht, weil die auf Ah. Befehl Sr. Majestät über den früheren diesfälligen Antrag vernommenen Erzbischöfe von Gran und Kalocza sich dagegen ausgesprochen haben6.

Da die Einwendungen derselben Se. Majestät in der Ausübung des auch vom päpstlichen Stuhle stets anerkannten Rechtes des apostolischen Königs, die Grenzen der Kirchenprovinzen zu bestimmen, nicht beirren können, so erklärte sich der Ministerrat mit dem Antrage des Kultusministers einverstanden7.

VI. Dispens vom Ehehindernis der Schwägerschaft ersten Grades

Aus Anlaß eines speziellen Falls, wo ein Witwer um die Bewilligung zur Eheligung seiner Stieftochter, rücksichtlich um die Dispens von dem Ehehindernisse der Schwägerschaft gebeten und nach erfolgtem Übertritte zum Protestantismus zur Unterstützung seines Begehrens auf die in einem anderen gleichen Falle wirklich erteilte Dispens sich berufen hatte, äußerte der Kultusminister die Ansicht, daß, nachdem eine Ehe zwischen in diesem Grade verschwägerten Personen aus moralischen und politischen Rücksichten nicht zulässig und selbst vom kirchlichen Standpunkte aus weder katholischer- noch selbst protestantischerseits eine Dispenserteilung angemessen erscheint, nicht nur der in Rede stehende Fall abweislich zu bescheiden, sondern auch im allgemeinen eine Bestimmung zu erlassen wäre, wienach in Fällen dieser Art eine Dispens nicht erteilt werden dürfe8. Der Minister hielt eine solche allgemeine Bestimmung darum für nötig, damit einerseits die Landesbehörden wissen, wie weit sie in dem ihnen eingeräumten Rechte der Erteilung von Dispensen gehen dürfen, andererseits aber den Parteien selbst die Hoffnung abgeschnitten werde, derlei unstatthafte Dispensen doch zu erreichen.

Auf eine Bemerkung des Handelsministers aber, daß bei den sich mehrenden Klagen der Protestanten in Ehesachen eine partielle Verfügung, die noch überdies eine Beschränkung enthielte, vor der als Bedürfnis anerkannten Regelung der Ehesachen im allgemeinen zuverlässig einen sehr ungünstigen Eindruck hervorbringen würde, war der Ministerrat der Meinung, daß der spezielle Fall zwar nach dem Antrage zu erledigen, eine allgemeine Bestimmung aber hierwegen nicht zu erlassen wäre; höchstens könnte im Präsidialwege die Weisung an die Statthalter ergehen, daß sie in Fällen dieser Art eine Dispens nicht zu erteilen haben9.

VII. Auflösung der ungarischen Kommerzial­bank

Der Finanzminister referierte über die Auflösung der ungrischen Kommerzialbank und deren Substituierung durch eine Filiale der österreichischen privilegierten Nationalbank sowie über das Ansuchen der Gesellschaftsvertretung der ersteren, daß mit der Rückzahlung der ihr gegebenen Ärarialvorschüsse noch einige Zeit zugewartet werde, bis durch die Operationen des neuen Instituts die erforderlichen Mittel werden beschafft sein10. Da die Auflösung der ungrischen Kommerzialbank als eines ursprünglich revolutionären Instituts sowie ihrer Ersetzung durch eine Filiale der österreichischen Nationalbank erwünscht, übrigens das Arrangement so getroffen ist, daß das Ärar mit seinen Forderungen nicht gefährdet wird, so erhielt der Finanzminister die Zustimmung des Ministerrates zur Annahme der diesfälligen Propositionen11.

VIII. Maßnahmen gegen die Viehseuche

Bei einem am 3. d. [M.] aus Baja in Wien angekommenen Transport ungrischer Ochsen haben sich Spuren der Löserdürre gezeigt. Der Minister des Inneren , welcher einstweilen sogleich die Zurückweisung des ohne Gesundheitspaß aus Ungern kommenden Schlachtviehs angeordnet hat, fände noch weitere Maßregeln notwendig und schlug vor, eine Kommission abzusenden, um den dortigen Viehgesundheitsstand zu erheben, und nach Befund sogleich die Bácska, woher jene Ochsen kamen, abzusperren12.

Der Ministerrat war hiermit einverstanden, und der Minister des Inneren wird demgemäß behufs der weitern Weisungen an die Generalmajore Mayerhofer und Coronini mit dem Kriegsminister das Einvernehmen pflegen13.

IX. Regelung der Finanzen Venedigs

Aus Anlaß einer Eingabe der Venezianer um Regelung ihrer finanziellen Verhältnisse wird der Minister des Inneren den neuen Statthalter v. Toggenburg mit der Zusammensetzung einer Kommission beauftragen, welche die Verhältnisse zu erheben und die geeigneten Vorschläge zu erstatten hätte14.

X. Vorschriften über öffentliche Geldsammlungen

Zur Vervollständigung der im Ministerrate vom 5. d. [M.] sub III. gepflogenen Beratungen über die in Österreich stattfindenden Sammlungen zugunsten der Schleswiger und Holsteiner brachte der Minister des Inneren ein Patent von 1773, worin das unbefugte Almosensammeln und Auflegung von Sammel­briefen untersagt wird15, dann eine Ah. Resolution weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. von 1813 bei, womit die|| S. 197 PDF || nachgesuchte Bewilligung zur Einsammlung von Beiträgen für das in Leipzig zur Unterstützung Verwundeter bestellte Komitee abgeschlagen wurde.

Somit wäre also zu jeder Veranstaltung einer Sammlung eine behördliche Bewilligung erforderlich; die öffentlichen Aufforderungen dazu konnten auch, so lange die Zensur bestand, gehörig überwacht werden. Dermalen ist jedoch nach Aufhebung der Zensur dieses Mittel nicht anwendbar, und es kann sich von Seite der Regierung in dieser Beziehung auf dem Standpunkte der Repression nur darauf beschränkt werden, den Statthalter anzuweisen, derlei Vorgänge zu invigilieren und allfälligen Übergriffen entgegenzutreten. Hiernach hätte es bei dem Beschlusse vom 5. d. [M. zu bleiben], in der Sache mit einem Verbote nicht einzuschreiten. Nur äußerte der Ministerpräsident den Wunsch, daß den k.k. Beamten die Teilnahme an den Sammlungen für die Schleswiger und Holsteiner untersagt werden möchte16.

XI. Behandlung der Bischöfe Joseph Gaganecz, Basil Popovics und Platon Athanaczkovicz

Der Minister des Inneren referierte über die Behandlung der nachbenannten drei ungrischen griechischen Bischöfe

1. des unierten Bischofs von Eperies, Gaganecz. Derselbe war bisher nicht in Untersuchung, flüchtete bei der ersten Besetzung der Ungern nach Galizien, kehrte nach Vertreibung derselben durch Schlik zurück, konnte jedoch bei der zweiten Besetzung nicht mehr flüchten und hat sich nur insofern kompromittiert, als er den bekannten Revers unterzeichnete. Da er sonst ein loyaler Mann ist, so wird auf dessen Belassung auf seinem Sitze mit einer Erinnerung angetragen.

Der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnern.

2. des unierten Bischofs von Munkács, Popovics. Derselbe ist etwas mehr graviert, er hat nicht nur den Revers unterschrieben und die von der revolutionären Regierung verordneten Gebete etc. halten lassen, sondern auch ein Glückwunschschreiben an Kossuth erlassen, ungrische Truppen beherbergt etc. Bei der Untersuchung widersprach er einen Teil der Beschuldigungen, den andern entschuldigte er mit der Zwangslage, in der er sich befand.

Übrigens hat er sich schon am 17. September 1848 vom Landtag zurückgezogen und seitdem an den öffentlichen Verhandlungen keinen Teil genommen. Der Antrag geht dahin, die Untersuchung aufzulassen und ihn mit gehöriger Verwarnung wieder in seine Funktionen einzusetzen.

Auch hiergegen ergab sich keine Einwendung, nachdem die Andeutung des Ministerpräsidenten, den Bischof Popovics auf ein anderes Bistum zu versetzen, mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der griechisch-katholischen Bistümer nicht für ausführbar erkannt wurde17.|| S. 198 PDF ||

3. des griechisch-nichtunierten Bischofs Athanaczkovicz. Dieser, früher in Ofen, ward 1848 zum Bischof in Neusatz von Sr. Majestät ernannt; die Installation unterblieb infolge der eingetretenen Ereignisse. Ihm fällt nichts zur Last; er hat zwar von der Insurgentenregierung eine Mission an Rajačić und zu diesem Behufe 6000 Dukaten übernommen, erstere jedoch nicht vollführt, letztere vergraben und nun der kaiserlichen Regierung abgeliefert, inzwischen in einem Kloster gelebt. Der Antrag geht dahin, ihn in sein neues Bistum einzusetzen18.

Der Patriarch Rajačić ist gegen Athanaczkovicz, und da derselbe zur kanonischen Investitur des neuen Bischofs berufen ist, so besorgen der Finanz- und der Kultusminister einen Konflikt, wenn auf der kaiserlichen Ernennung Athanaczkovicz’ zum Bischof von Neusatz bestanden, vom Patriarchen aber die Investitur in spiritualibus verweigert werden sollte.

Zwar halten sowohl der Minister Baron Kulmer als auch der Minister des Inneren das Recht des Königs zur Ernennung der Bischöfe für unbeschränkt und glauben nicht, daß dessen Ausübung durch eine Einwendung des Metropoliten vereitelt werden könne.

Um diesen Zweifel jedoch vollends aufzuklären, behielt sich der Minister des Inneren vor, hierwegen näher nachzuforschen und sodann den Gegenstand zu reproduzieren19.

XII. Verdienstkreuz für Rudolf Bergauer

Der Kriegsminister machte den Antrag, dem Ingenieurassistenten Bergauer in Bruck, der im Jahre 1848 sich durch Rettung von Ärarial-, Montur- und Rüstungsstücken, durch Herstellung der von den Insurgenten zerstörten Brücke etc. sehr verdient gemacht hat, das silberne Verdienstkreuz mit der Krone oder vielmehr, da diese Taten nach dem Erachten des Justizministers und des Ministerpräsidenten einer größeren Auszeichnung würdig sein dürften, das goldene Verdienstkreuz zu verleihen20.

XIII. Theaterzensur

Der Kultusminister deutete aus Anlaß der jüngsten dramatischen Produktionen auf die Notwendigkeit der Einführung der Theaterzensur hin, und der Finanzminister unterstützte dessen Ansicht mit Hinweisung auf dasjenige, was diesfalls in dem republikanischen Frankreich kürzlich angenommen worden ist21.

Der Minister des Inneren , ohne das Wünschenswerte einer Maßregel dieser Art zu verkennen, fand jedoch deren Ausführung mit Rücksicht auf die durch die Ausnahmszustände der meisten großen Städte, insbesondere Wiens, bedingten besonderen Verhältnisse dermalen noch nicht angemessen22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 12. August 1850.