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Nr. 356 Ministerrat, Wien, 24. Juni 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 25. 6.), Krauß 28. 6., Bach 28. 6., Bruck, Thinnfeld 26. 6., Thun, Kulmer 26. 6., Degenfeld; abw. Gyulai, Schmerling, Stadion.

MRZ. 2549 – KZ. 2061 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 24. Junius 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten von Schwarzenberg.

I. Gemeindeordnung für Brünn und Lemberg

Der Minister des Inneren referierte unter der Anzeige über das rasche und gedeihliche Fortschreiten der Organisierung der Gemeinden in den Kronländern über die Gemeindeordnungen von Brünn und Lemberg.

Im allgemeinen nach dem Muster der Gemeindeordnungen der anderen Provinzhauptstädte1 entworfen war für Brünn nur bezüglich des Separatvermögens der reicheren unter den 28 Gemeinden, aus denen die Stadtkommune nun gebildet ist, der Vorbehalt des Eigentums für die betreffenden Gemeinden und gewisse Befugnisse für die Bezirksausschüsse hierüber, dann für Lemberg wegen der Ausscheidung des für christliche und jüdische Zwecke bestimmten Vermögens und wegen Ausmittlung der von den Juden zu entrichtenden Einkaufssumme, endlich wegen Übersiedlung der jüdischen Gewerbsleute von einem Bezirke in einen anderen eine Bestimmung erforderlich.

Der Minister behielt sich vor, diesem gemäß Vortrag an Se. Majestät zu erstatten2.

II. Gestattung separater Konstituierung jüdischer und christlicher Gemeinden in Mähren

Aus Anlaß der Protestation mehrerer Gemeinden in Mähren gegen die Einbeziehung rücksichtlich Verschmelzung, der jüdischen mit der christlichen Gemeinde eines Ortes in eine Kommune3 hat der Minister des Inneren mit dem Statthalter von Mähren eine Beratung gepflogen, und hat sich mit ihm über den Grundsatz vereiniget, daß in denjenigen Orten, wo bisher eine getrennte Lokalverwaltung der jüdischen jüdischen und christlichen Bevölkerung bestand und wo gegen die Verschmelzung in eine Kommune protestiert wird, der jüdischen und der christlichen Bevölkerung zu gestatten sei, sich separat als Gemeinden zu konstituieren, wenn sie auch zusammen nur eine Katastralgemeinde ausmachen.|| S. 101 PDF ||

Hiergegen fand man nichts zu erinnern4.

III. Reorganisierung der Polizei, insbesondere der Stadthauptmannschaft und Wache in Wien

Brachte der Minister des Inneren die Reorganisation der Polizei zur Sprache.

Seit dem Aufhören der Polizeihofstelle ist die oberste Leitung der Verwaltung der inneren Sicherheit dem Ministerium des Inneren übertragen5. Dabei hätte es fortan zu verbleiben, in den Kronländern hätte die diesfällige Oberleitung der Statthalter, und die ausübenden Behörden würden in den Provinzhaupt­städten wie bisher die Stadthauptmannschaften, auf dem flachen Lande aber die politischen Behörden sein. Hiermit notwendig verbunden ist die Reorganisation der Stadthauptmannschaften, welche in ihrer bisherigen Verfassung wenig entsprochen haben. Als Hauptgrundsatz dabei hätte zu gelten, daß die Polizeibeamten im Rang und Gehalte den Beamten der Verwaltung des Inneren gleichgestellt, rücksichtlich dem Status derselben einbezogen werden, weil gerade die ganz isolierte und unterge­ordnete Stellung, die den bisherigen Polizeibeamten angewiesen war, Ursache der geringen Wirksamkeit derselben gewesen ist. Die Vorschläge zur Reorganisierung der Stadthauptmannschaften zu Wien und Prag sind bereits ausgearbeitet6. Nach jenem für Wien würden 28 Bezirkskommissariate aus zwei bis drei Beamten für jedes für eine Bevölkerung von 12–18.000 Seelen aufgestellt und der Oberleitung des Zentralbüros bei der Stadthauptmannschaft unmittelbar untergeordnet, also angewiesen werden, täglich zweimal dahin ihre Rapporte abzugeben, so daß von hier aus das Ministerium täglich sogleich von allen Ereignissen in die Kenntnis käme. Zur Versehung des Wachtdienstes würden, nachdem die Gendarmerie für Wien nur etwa mit 70 Mann zum Dienste bei den öffentlichen Gerichtsverhandlungen bestimmt ist, die bisherigen besondern Sicherheitswachkorps – die Militärpolizeiwache und die städtische Sicherheitswache – in einen Körper vereinigt, auf 1.698 Mann, wovon 95 Mann zu Pferd, gebracht und zur Hebung des Geistes in diesem Korps die Auswahl der Leute nach der für die Gendarmen vorgeschriebenen Qualifikation getroffen, dafür aber auch die bisherige unzulängliche Löhnung der Militärpolizeiwache auf 16 Kreuzer erhöht werden. Die Gesamtmehrauslage für Wien würde 65.000 f. ausmachen, hiezu aber von der Stadtgemeinde in dem Verhältnisse beigetragen werden, in welchem sie dermal (zirka mit einem Drittel) zu dem Polizeiaufwande kontribuiert.

Der Ministerrat fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern7.

IV. Organisierung des Sanitätswesens

Eine weitere Maßregel, die Reorganisierung des Sanitätswesens, ward vom Minister des Inneren in den Grundzügen besprochen8.

Als Regel hätte zu gelten, daß in jedem Bezirke ein Arzt mit Bestellung anzustellen sei, welcher im Sitze des Bezirkshauptmanns zugleich als Gerichtsarzt des dortigen Gerichts zu fungieren haben würde. Wie die Sanitätsauslagen in der Gemeinde dieser letztere, so hätte der Kostenaufwand für den Bezirksarzt dem betreffenden Bezirke zur Last zu fallen, die Benennung des Arztes aber über Vorschlag des Bezirksausschusses von der politischen Behörde zu erfolgen. Die gegenwärtig vorhandenen Kreis- und Distriktsärzte und Wundärzte wären in Disponibilität zu setzen und bei der neuen Einrichtung zu verwenden. Am Sitze der Kreisregierung des Statthalters und beim Ministerium des Inneren wären in der bisherigen Art die Sanitätsbeamten zu belassen, jedoch mit der Modifikation, daß nicht wie gegenwärtig ein förmliches Verwaltungsbüro bestünde, sondern dieselben als bloß beratende Organe für rein technische Fragen ihr Gutachten abzugeben hätten. Hierbei bemerkte noch der Ministerpräsident , daß, was insbesondere das beim Ministerium des Inneren bestehende Sanitätskollegium betrifft, selbes nicht als ein stabil zusammengesetztes organisiert, sondern mit Verwendung der zahlreichen hiesigen Ärzte als jeweilige Sanitätskommission bestellt werden möchte.

Der Minister des Inneren wird nach diesen Grundzügen die weiteren Anträge bei Sr. Majestät erstatten9.

V. Auszeichnungen für Verdienste in Galizien, Siebenbürgen, Kroatien, Kärnten und Böhmen

Der Minister des Inneren trug im Nachhange zu seinen im Ministerrate vom 22. d. [M.] sub VII. gestellten Anträgen zu Ordens- und Verdienstkreuzverleihungen noch die in dem anliegenden Verzeichnissea ausgewiesenen Individuen aus den Kronländern Galizien, Siebenbürgen (darunter zwei walachische Bojaren), Kroatien (im Einvernehmen mit dem Minister Baron Kulmer), Kärnten und Böhmen zu Auszeichnungen an10.

VI. Auszeichnungen für die Spitzen der österreichischen Industrie

An diese reihte sich der Antrag des Handelsministers auf ähnliche Auszeichnungen für die Sommitäten der österreichischen Industrie, und zwar für Wien an Hornbostel;|| S. 103 PDF || in Prag an Przibram, Läml, Leitenberger in Kosmanos, Lindheim in Plan, Konrad in Steinschönau; in Linz an Plank; in Krain an Molline; in Kärnten an Schelisnigg, Baron Herbert; in Steiermark an Direktor Mayer; in Mähren an Bauer, Zurhelle; bin Triest Morpurgo und Sartoriob ; in Schlesien an Raimann; in Galizien Hülcherc, Menninger; Tirol und Vorarlberg Jenny, Tacchi; mit dem Franz-Joseph-Orden und an mehrere andere mit goldenen Verdienstkreuzen, wogegen nur in ersterer Beziehung von dem Ministerpräsidenten der Zweifel angeregt wurde, ob denn, da Orden wohl den Individuen, nicht einem ganzen Stande verliehen werden können, auch die persönlichen Verdienste dieser, denn doch nur zunächst ihr eigenes Interesse berücksichtigenden Industriellen von der Art seien, um auf eine so große Auszeichnung Anspruch zu gewähren. Hierüber glaubte der Handelsminister die beruhigendsten Versicherungen geben zu können, indem sich alle Vorgenannten nicht nur durch den ausgedehnten Betrieb ihrer Unternehmungen um die Emporbringung der österreichischen Industrie verdient gemacht, sondern auch bei anderen gemeinnützigen und wohltätigen Unternehmungen tätig und hervorragend beteiliget haben11.

VII. Einfuhrzollerhöhung für ausländischen Tabak in Ungarn

Die mit 1. Oktober l.J. bevorstehende Aufhebung der Zwischenzollinie zwischen Ungern und den deutschen Provinzen und die beabsichtigte Einführung des Tabakmonopols in Ungern hat die massenweise Einfuhr ausländischen Tabaks nach Ungern zur Folge12. Da hierdurch die beabsichtigten Maßregeln in Ansehung des Tabaks wesentlich beeinträchtigt werden würden, so erbat und erhielt der Finanzminister die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu erstattenden Antrage, daß die Einfuhr fremden Tabaks nach Ungern denselben Eintrittsgebühren unterworfen werde, denen dieselbe in den anderen Provinzen unterliegt13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 30. Juni 1850.