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Nr. 339 Ministerrat, Wien, 6. Mai 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 7. 5.), Krauß (BdE. fehlt), Bach 7. 5., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 7. 5., Degenfeld; abw. Stadion, Gyulai.

MRZ. 1866 – KZ. 1609 –

Protokoll der am 6. Mai 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Errichtung einer Immobilienanstalt in Wien

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck brachte den Vorschlag eines sicheren Forsboom-Brentano über eine in Wien zu errichtende und zu domizilierende Immo­biliengesellschaft auf Aktien mit dem Beisatze zur Sprache, daß es sich gegenwärtig nur darum handle, die Erlaubnis zu erteilen, daß der Verein sich bilden, Aufforderungen erlassen und Vorbereitungen zu seiner Konstituierung treffen könne1. Der Zweck der zu errichtenden Gesellschaft soll sein die Erwerbung von Grundbesitz in allen deutschen Staaten und besonders in den k.k. Staaten, und von Hypotheken und Kaufschillingen, sowie auch die teilweise Wiederveräußerung derselben.

Gegen die von dem Minister Freiherrn v. Bruck angetragene Erteilung einer solchen vorläufigen Bewilligung ergab sich keine Erinnerung2.

II. Abgabe von den Bezügen der Konsuln

Derselbe Minister bemerkte weiter, daß gegen die von der Finanzverwaltung angeordnete Abnahme eines Perzents von den Genüssen, Funktionszulagen, der nicht eigentlich besoldeten Konsuln, welche keine Staatsbeamte, keine österreichischen Untertanen sind, Beschwerde angeregt wurde, indem diese Genüsse nur ein geringer Entgelt der Arbeit der Konsuln oder ein Kanzleipauschale sind, welche von jeder Abgabe frei sein sollten. Hierüber wurde erinnert, daß die Konsuln teils gewisse Konsularproventen,|| S. 20 PDF || teils gewisse Beträge vom Ärar genießen, welche letzteren entweder Funktionszulagen sind oder den Gehalten und Personalzulagen gleichgehalten werden3.

Nach dem Beschlusse des Ministerrates wäre einstweilen das, was Funktionszulage genannt und als solche behandelt wird, dann das Kanzleipauschale von jeder Abgabe freizulassen. Dagegen wären die übrigen Genüsse der Konsuln, die sich als Gehalte etc. darstellen, der Abgabe zu unterwerfen4.

III. Einberufung der Deutschen Bundesversammlung

Der Ministerpräsident wird mit Zustimmung des Ministerrates die Depesche wegen Einberufung des Interims nach Frankfurt durch die „Wiener Zeitung“ zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen5.

IV. Griechisch-englische Angelegenheit

Ferner teilte der Ministerpräsident eine ihm neuerlich zugekommene Depesche in der griechisch-englischen Angelegenheit vom 21. v.M. mit, nach welcher die Engländer die griechischen Häfen fortan blockiert, Schiffe gekapert und nach Salamis abgeführt haben, und die griechische Regierung, unfähig der Macht zu widerstehen, sich endlich veranlaßt gefunden hat, in die von England gestellten Bedingungen einzugehen6.

V. Veröffentlichung des Bankkom­missionvortrages

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte, daß er den ihm zugekommenen Vortrag der Bankkommission, in dessen Inhalte er bei der vorläufigen Durchsicht nichts Anstößiges gefunden habe, im Wege der „Wiener Zeitung“ zur öffentlichen Kenntnis bringen werde7. Daß eine Bankkommission hier über die Angelegenheiten der Bank Beratungen gepflogen, sei in der ganzen Monarchie bekannt, und es|| S. 21 PDF || wären sonach, da die Kommission ihr Geschäft beendet hat, nunmehr auch die Resultate ihrer Beratungen und ihre Anträge bekannt zu machen. Daß die Kommission während des Zuges ihrer Beratungen nichts bekanntmachte, sei verständig und weise gewesen, weil die öffentlichen Blätter den Gang ihrer Beratungen hätten irre machen können, jetzt aber wäre es gut, wenn die Anträge der Kommission öffentlich besprochen würden. Durch die Bekanntmachung des erwähnten Vortrages will aber der Finanzminister noch nicht erklärt haben, daß er in allen Punkten mit dem einverstanden sei, was die Kommission vorschlägt. Was die Form der Bekanntmachung anbelangt, so wird nur einfach erzählt, daß die Kommission dem Finanzminister den Bericht über ihre Beratungen übergeben habe, dessen Inhalt der nachfolgende sei usw.

Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden8.

VI. Siebenbürgische Finanzangelegenheiten

Hierauf las der Finanzminister Freiherr v. Krauß den Entwurf des Erlassesa vor, welcher im Namen des Ministerrates den früheren Beschlüssen zufolge9 an Baron Wohlgemuth hinsichtlich der Überschreitung seines Wirkungskreises in den siebenbürgischen Finanzangelegenheiten, welche Überschreitungen ihm punktweise vorgehalten werden, zu erlassen und worin er am Schlusse aufzufordern wäre, seine Anträge zur Organisierung der Finanzpartie in Siebenbürgen vorzulegen und bis zur Entscheidung darüber sich in den Schranken seiner Instruktion und der ihm zukommenden Befugnisse zu halten.

Der Ministerrat fand gegen den Inhalt diese Erlasses in der Wesenheit nichts zu erinnern und überließ es dem Finanzminister, an einigen Stellen lediglich Milderungen der Ausdrücke vorzunehmen. Ähnliche Anträge ergehen auch an den gewesenen Kameralrat von Weiss, jedoch nicht im Namen des Ministerrates, sondern von dem Finanzminister selbst10.

VII. Reichssprachen als Unterrichtssprachen

Der Minister des öffentlichen Unterrichtes etc. Graf Leo Thun erwähnte nun seines schon zweimal im Ministerrate (unterm 23. März und 1. April d.J.11) besprochenen Gegenstandes, nämlich des provisorischen Gesetzes über die Anwendung der Reichssprachen als Unterrichtssprachen an den österreichischen Universitäten.

Derselbe bemerkte, daß die von ihm anfänglich beabsichtigte Patentform die Zustimmung des Ministerrates nicht erhielt. Als später die Gerichtssprachen verhandelt wurden, sei beschlossen worden, darüber kein Gesetz, sondern nur eine administrative Verordnung zu erlassen. Nach der Ansicht des Ministers Graf Thun ist jedoch hinsichtlich der Unterrichtssprachen an den österreichischen Universitäten eine bloße administrative Verordnung nicht genügend, sondern es müsse darüber ein bis jetzt noch fehlendes Gesetz erlassen werden, auf dessen Basis dann weitere administrative Verfügungen über den Gegenstand der Frage getroffen werden können. Se. Majestät, bemerkte der Minister weiter, fanden gegen diese Ansicht keine Einwendung zu machen und trugen dem|| S. 22 PDF || Minister auf, diesen Gegenstand noch einmal im Ministerrate zur Sprache zu bringen. Der Minister las hierauf den Entwurf zu dem hiernach zu erlassenden, in vier Paragraphen bestehenden provisorischen Gesetze vor, wogegen von Seite der Stimmenmehrheit des Ministerrates nichts erinnert und nur von dem Ministerpräsidenten bemerkt wurde, daß schon in dem allgemeinen Ausspruche, daß alle Sprachen des Reiches gleichberechtigt sind, eine hinlängliche Basis vorhanden sein dürfte, über den Gegenstand der Frage spezielle administrative Verfügungen zu erlassen, ohne eines neuen provisorischen Gesetzes zu bedürfen12.

VIII. Assentierung des Oskar Perczel

Der Kriegsministersstellvertreter FML. Graf v. Degenfeld referierte hierauf über eine Beschwerde des Grafen Nugent, worin bemerkt wird, daß die Übergabe der Festung Esseg unter bestimmten Kapitulationsbedingungen erfolgte, auf welche Bedingungen jedoch bei der Assentierung des Oskar Perczel und des [Paul Perczel] keine Rücksicht genommen worden sei13. Die Kapitulationsbedingungen müßten genau eingehalten werden, um das Ansehen der Regierung nicht zu gefährden und um nicht einen Treubruch zu begehen. Der Ministerpräsident las sein mit Beziehung auf diesen Gegenstand an Baron Haynau unterm 26. März d.J. erlassenes Schreiben vor, worin Haynau zur genauen Erfüllung der Kapitulationsbedingungen aufgefordert wurde, welche im Laufe des ungarischen Krieges eingegangen worden sind14; auf dieses Schreiben sei bis jetzt keine Antwort eingelangt. Nach Vorlesung dieses Schreibens bemerkte Graf v. Degenfeld , daß Oskar Perczel und das andere Individuum nicht auf dem Grunde der Rekrutierungspflicht, da bisher keine Rekrutierung stattfand, assentiert worden sein können. Jede Assentierung auf dem Grunde der Kapitulation wäre aber eine ungesetzliche.

Graf v. Degenfeld wird zur größeren Sicherheit bei der Assentkommission erheben lassen, auf welchem Grunde die genannten beiden Individuen zum Militär abgestellt worden sind, und sollte es sich zeigen, daß sie auf dem Grunde der Kapitulation abgestellt worden sind, so würde er sie, ohne weiter Rücksprache mit Haynau zu pflegen, in die Freiheit setzen, welchem Vorgange der Ministerrat seine Zustimmung erteilte15.

IX. Reform der Reichsgesetzblattredaktion

Der Justizminister Ritter v. Schmerling teilte die Resultate seiner Verhandlung und Besprechung mit dem Vorstande der Staatsdruckerei, Regierungsrat Auer, behufs der Redaktionsreform des Reichsgesetzblattes mit16.

|| S. 23 PDF || Hiernach erscheint eine Vermehrung des Personals im Redaktionsbüro unerläßlich, da die gegenwärtige Anzahl der Redakteure ungenügend ist17. Zwölf Pressen sind fortwährend für den Dienst des Reichsgesetzblattes in Tätigkeit. Für das Setzerpersonale sei gesorgt, und der Druck gehe ohne Anstand vor sich. Den Klagen, daß in der Expedition Stockungen eintreten, sei bereits durch die Intervenierung des Handelsministers und durch seine entsprechenden Aufträge an die Postverwaltung abgeholfen worden. Die Expeditsleitung hat Beck übernommen. Hinsichtlich des Kostenpunktes wird bemerkt, daß neun Redakteure und neun Kontrollsredakteure sind, deren erstere als Ministerialkonzipisten den Gehalt etc. dieser Kategorie beziehen, und daß den letzteren, welche bisher nur ein eventuelles Honorar genossen, für die Zukunft Konzipistengehalte mit 600 f. und 700 f. bewilliget werden sollen, was eine Etatsvermehrung von 3.600 f. ausmacht. Der Vizedirektor des Redaktionsbüros bleibt Redakteur, wäre aber zum Ministerialsekretär zu ernennen. Die nähere Regulierung dieses Etats wurde vorbehalten. Hinsichtlich der Aufarbeitung der Rückstände bemerkte Regierungsrat Auer, dafür sorgen zu wollen, daß dieselben mit Hilfe von Privatbuchdruckereien binnen vier Wochen aufgearbeitet werden.

Allem dem haben die Minister des Inneren und der Finanzen bereits ihre Zustimmung erteilt und auch der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnern18.

X. Erleichterung der Militäreinquartierungslast in Tirol

Schließlich bemerkte noch der Minister des Inneren , daß der Statthalter von Tirol das abgeforderte Gutachten erstattet habe, in welcher Art dem Lande hinsichtlich der großen Truppenaufstellung daselbst und der längeren Einquartierung derselben eine Erleichterung verschafft werden könnte19. Nach seiner Ansicht ist eine Abhilfe dringend notwendig, und diese hätte darin zu bestehen, daß, so wie im Jahre 1805, Beiträge aus dem Ärar, und zwar mit 5 Kreuzern pro Mann, zugunsten jener Gemeinden zu leisten wären, in welchen sich diese Truppen befinden.

Der Minister Dr. Bach erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden, und der Finanzminister fand nur hinsichtlich der Form zu erinnern, daß es vielleicht zweckmäßiger wäre, diesen Beitrag nicht den Gemeinden zu leisten, sondern lieber etwas der Mannschaft zuzulegen20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Triest, den 14. Mai 1850.