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Nr. 335 Ministerrat, Wien, 2. Mai 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 3. 5.), Krauß 3. 5., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 3. 5., Thun, Kulmer 3. 5., Degenfeld; abw. Bach, Stadion,Gyulai.

MRZ. 1809 – KZ. 1404 –

Protokoll der am 2. Mai 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix von Schwarzenberg.

I. Wahl von Eugèn Sue zum Deputierten

Der Ministerpräsident eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung einer telegraphischen Depesche aus Paris de dato 30. April, nach welcher Eugèn Sue mit einer Mehrheit von 8.000 Stimmen zum Deputierten der Sozialisten gewählt wurde, zu welchem Resultate anderen Nachrichten zufolge die Garnison wesentlich beigetragen haben soll1. Der Ministerpräsident fügte die Bemerkung bei, daß in einer Versammlung von mehr als 700 Deputierten eine Stimme zu dieser oder jener Partei mehr gerechnet an und für sich wohl nichts zu bedeuten hätte; allein da in Paris bei dieser Wahl beide Parteien ihre Sache vorangestellt haben, so sei der moralische Eindruck, den diese Wahl auf beide hervorbringen müsse, allerdings wichtig, indem die einen dadurch sehr ermutiget und die anderen sehr herabgestimmt werden.

II. Taxrückstand des geheimen Rates Alfred Graf Potocki

Ferner brachte der Ministerpräsident die Angelegenheit des Grafen Potocki hinsichtlich der demselben im Jahre 1842 verliehenen geheimen Ratswürde beziehungsweise der dafür zu entrichtenden halben Taxe, da ihm die andere Hälfte nachgesehen wurde, zur Sprache2. Es handle sich gegenwärtig, bemerkte der Ministerpräsident, um die Zusammenstellung des Verzeichnisses der geheimen Räte und darum, ob der reiche Graf Potocki wegen der noch schuldigen halben Taxe in dieses Verzeichnis aufgenommen werden solle oder nicht.

Da Graf Potocki als geheimer Rat den Eid in die Hände Sr. Majestät bereits abgelegt hat, so kann derselbe nach der Ansicht des Ministerrates nicht wohl aus dem Verzeichnisse der geheimen Räte ausgelassen werden, und die zweite Hälfte der Taxe für diese Würde, welche ihm nicht nachgesehen wurde und um welche Nachsicht er auch nicht gebeten, wäre vom Grafen Potocki wie jeder andere Taxrückstand im gewöhnlichen Wege einzutreiben.

Der Ministerpräsident wird demnach zu diesem Ende dem Finanzminister die erforderliche Mitteilung machen und dieses auch dem Grafen Potocki in Beantwortung seines in dieser Angelegenheit erhaltenen Briefes schreiben3.

III. Einführung der nassen Probe im österreichischen Münzwesen

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte hierauf, daß bereits seit dem Jahre 1842 Verhandlungen bei der Finanzverwaltung wegen Beseitigung der Gebrechen unseres Münzwesens gepflogen werden.

Die Nachteile unserer Münzeinrichtung, bemerkte derselbe, seien doppelter Art: a) Sei unser Münzfuß höher als der Münzfuß der meisten anderen Staaten, was für uns von Nachteil sei, und b) bestehe bei uns noch die trockene Probe, welche ungenau und für uns gleichfalls nachteilig ist. In der neueren Zeit sei eine neue Methode der Probe, nämlich die nasse Probe, erfunden worden, von der man zwar schon vor zehn Jahren Kenntnis gehabt und bei der Münze auch schon alles eingerichtet hatte, um davon Gebrauch zu machen, die aber dennoch bis heute nicht zur Ausführung gekommen ist, weil die Akten verlegt waren und erst neuerlich aufgefunden worden sind4. Der Finanzminister ließ nun wegen Einführung der nassen Probe bei uns unter dem Vorsitze des Sektionschefs Baumgartner mit Zuziehung des Münzmeisters und ades Hauptmünzprobierersa eine Kommission abhalten, deren Resultat war, daß alle einstimmig erkannt haben, der Einführung dieser Probe bei uns stehe nicht nur kein Anstand im Wege, sondern sie sei sogar notwendig, weil bei der trockenen Probe gegen die nasse ½% Verlust an Silber obwalte und weil bei unserer Silbermünze viel Kupfer ist, welches wir gar nicht anrechnen, derjenige also, der unser Silbergeld einschmilzt, ½% an Silber und überdies das darin enthaltene Kupfer gewinnt5.

Der Finanzminister stellte daher den Antrag, die nasse Probe einzuführen, wie sie mit Ausnahme von Österreich und Rußland fast überall schon besteht. Diese Probe setze aber voraus, daß das sogenannte Remedium eingeführt werden müsse, wie es z.B. in Frankreich besteht6. Die Probe sei zwar im ganzen und bei größeren Beträgen ganz genau, allein die einzelnen Stücke sind doch nicht und können auch nicht ganz gleich sein. In dieser Hinsicht wird angetragen, einen Unterschied zwischen den Zwanzigern und der Silberscheidemünze zu machen und bei den ersteren 3 Millièmes, bei den anderen aber 4 Millièmes als Remedium anzunehmen, mit welchem Antrage sich der Finanzminister vollkommen einverstanden mit dem Beifügen erklärte, daß zur Einführung dieser Verbesserung keine Gesetz­gebungsmaßregel notwendig sei, da es sich hierbei nur um eine Ausgleichung zwischen dem einen und dem anderen Stücke, nicht aber um eine Änderung des Münzsystems und Münzfußes handle, zu welcher letzteren, besonders wenn dadurch ein Eingriff in die Privatrechtsverhältnisse geschehe und eine zivilrechtliche Anordnung notwendig würde, um diesen Eingriff zu rechtfertigen, jedenfalls eine legislatorische Verfügung und die Zustimmung des Reichstages erforderlich wäre.

Wird nun die nasse Probe eingeführt, so erscheine es dann, bemerkte der Finanzminister weiter, notwendig, daß, da unsere Münzen nach der Kölnischen Mark (im 20 fr. Fuß) ausgeprägt werden, man die Münzen nach der nassen Probe von den anderen durch irgendein Zeichen unterscheiden könne. Dieses wäre zwar durch einen Stern oder ein|| S. 7 PDF || anderes beliebiges Zeichen leicht auszuführen; da aber, wie der Finanzminister bemerkte, mit dem Bildnisse Sr. Majestät des jetzt regierenden Kaisers noch keine Münze geprägt wurde, was jetzt geschehen werde, so wäre es nach seiner Ansicht am zweckmäßigsten, wenn das Bildnis Sr. Majestät als Erkennungszeichen der Münzen nach der nassen Probe angenommen würde.

Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen des Finanzministers in allen Beziehungen einverstanden7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 4. Mai 1850.