MRP-1-2-03-0-18500501-P-0334.xml

|

Nr. 334 Ministerrat, Wien, 1. Mai 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 2. 5.), Krauß 3. 5., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 3. 5., Degenfeld; abw. Bach, Gyulai, Stadion.

MRZ. 1776 – KZ. 1407 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 1. Mai 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Beibehaltung des Professortitels für Lorenz Rigler

Der Unterrichtsminister unterstützte das Gesuch des medizinischen Doktors und gewesenen Professors in Salzburg Rigler um die Bewilligung, den Titel eines k.k. Professors ungeachtet seiner Anstellung bei der Pforte fortführen zu dürfen.

Der Ministerrat fand gegen die Gewährung dieses Gesuches nichts einzuwenden1.

II. Besetzung des österreichischen Konsulats in Valparaiso

Der Handelsminister referierte über die Besetzung des k.k. Konsulats in Valparaiso.

Dasselbe ist dadurch in Erledigung gekommen, daß der bisherige Konsul Flindt in Krida verfiel. Er hatte die österreichischen Konsulatsgeschäfte an den Frankfurter Konsul Beyerbach übergeben, welchen man jedoch österreichischerseits nicht als Konsul bestätigen wollte, weil er zugleich sardinischer Konsul war; es wurde demnach auf Empfehlung des Grafen Károlyi ein gewisser Flemmich für den Posten provisorisch ernannt, der jedoch von der dortigen Regierung nicht anerkannt werden wollte. Inzwischen führte Beyerbach die Geschäfte fort, resignierte die sardinische Konsulsstelle und bewarb sich nun definitiv um die österreichische Konsulsstelle. Mittlerweile hatte aber auch Flemmich die Anerkennung von Seite der dortigen Regierung erhalten. Es dürfte daher nichts anderes erübrigen als den unsererseits bereits provisorisch bestellten Flemmich in seinem Posten definitiv zu bestätigen und die Bewerbung Beyerbachs abzulehnen.

Der Ministerrat war hiermit einverstanden und wird demgemäß der Vortrag an Se. Majestät erstattet werden2.

III. Übereinkommen mit Sachsen wegen Objektbenützung auf der Bodenbacher Eisenbahnstrecke

Der Handelsminister erbat und erhielt die Zustimmung des Ministerrates zum Abschlusse des Übereinkommens mit der königlich sächsischen Regierung in betreff der gemeinschaftlichen Benützung der Objekte auf der Eisenbahnstrecke bei Bodenbach3.|| S. 4 PDF ||

Die sächsische Regierung ist zwar, wie zu erwarten war, auf die hierortigen Anträge nicht eingegangen, sie hat indessen ihrerseits das frühere Anbot in betreff der Beitragsleistung von 1½ auf 2% erhöht4, welcher Antrag sofort anzunehmen, dagegen aber auch zu fordern wäre, daß von den gemeinschaftlich zu benützenden Bahngebäuden das bedungene Beitragsperzent nicht, wie die sächsische Regierung will, nur vom Drittel sondern von der Hälfte des Werts entrichtet werde.

Die weiteren Detailbestimmungen von minderem Belange wären von der zur Schlichtung dieser Angelegenheit bestellten Kommission festzusetzen5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 6. Mai 1850.