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Nr. 326 Ministerrat, Wien, 22. April 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 1. 5.), Krauß 24. 4., Bach 24. 4., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 24. 4., Degenfeld; abw. Stadion, Gyulai.

MRZ. 1616 – KZ. 1611 –

Protokoll der am 22. April 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Auswärtigen und des Hauses, Fürsten von Schwarzenberg.

[I.] Beginn der Wirksamkeit des neuen Stempelgesetzes

Der Finanzminister eröffnete, daß sich bei Veranstaltung der Übersetzungen des neuen Stempel­gesetzes unliebsame Zögerungen ergeben haben, so daß in mehreren Kronländern die Kundmachung dieses Gesetzes in der Landessprache entweder unmittelbar vor dem 1. Mai oder selbst noch später werde stattfinden können1. Unter diesen Umständen sei es nicht tunlich, die Wirksamkeit des gedachten Gesetzes schon vom 1. kommenden Monats an eintreten zu lassen, sondern es erübrige nichts, als einen angemessenen Aufschub zuzugestehen. Durch das finanzielle Interesse sei es geboten, diesen Aufschub möglichst zu beschränken, und Baron Krauß glaubte daher vorschlagen zu sollen, daß die Wirksamkeit des provisorischen Stempelgesetzes vom 9. Februar l.J. mit dem 15. Mai zu beginnen haben dürfte.

Nachdem sich sämtliche Minister mit diesem Antrage einverstanden erklärten, so wird über diesen Gegenstand ohne Verzug eine Verordnung im Namen des Ministerrates erlassen und der Termin zur Gebührenentrichtung von den Handels- und Gewerbsgebühren konsequent bis Ende Mai 1850 erstreckt werden2.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 28. Mai 1850.