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Nr. 308 Ministerrat, Wien, 26. März 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 27. 3.), Krauß 27. 3., Bach 27. 3., Schmerling 27. 3., Thinnfeld 27. 3., Kulmer 27. 3.; anw. Bruck, Thun, Gyulai; abw. Stadion.

MRZ. 1222 – KZ. 1019 –

Protokoll der am 26. März 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Besetzung mehrerer Bistümer in Ungarn

Der Minister des Inneren Dr. Bach bemerkte, daß in Ungarn derzeit neun Bistümer offen seien, deren baldige Wiederbesetzung als notwendig erscheine, und daß der Nuntius auf baldige Besetzung dieser Plätze dringe. Unter den erledigten Bistümern befindet sich das Erzbistum Erlau, dann die Bischofssitze Waitzen, Kaschau, Zips, Stuhlweißenburg, Csanád und andere1.

Bei der letzten Anwesenheit des Primas von Ungarn in Wien hat der Minister Dr. Bach sich sowohl mit ihm als auch mit dem Minister des Kultus Grafen Thun und dem Zivilkommissär für Ungarn Baron Geringer wegen Besetzung der erledigten Bistümer beraten und bringt nun den übereinstimmenden Antrag derselben für einige dieser Plätze mit dem Beifügen zur Sprache, daß der Vorschlag für die andern Bistümer bald nachfolgen werde.

Die Plätze, um welche es sich heute handelt, sind: das Erzbistum Erlau. Dieses Erzbistum ist seit dem Tode des dortigen Erzbischofs Patriarchen Pyrker unbesetzt, befindet sich in zerrüttetem Zustande und bedarf einer tüchtigen Leitung, um wieder in Ordnung gebracht zu werden. Für dieses Erzbistum würde der Minister Dr. Bach den Bischof von Neutra Emerich Palugyay, der sich in der Revolution sehr gut benommen, vorgeschlagen haben; allein, Palugyay hat der diesfalls an ihn ergangenen Einladung nicht entsprochen, sich auf sein hohes Alter berufend, welches ihm nicht gestatte, eine solche Stelle anzunehmen. Der Bischof Haulik in Agram, ein ausgezeichneter Mann, wäre gleichfalls für Erlau vollkommen geeignet, allein, er ist in Agram unentbehrlich, auch wurde Agram zu einer Metropole erhoben, wornach es mehr als zweifelhaft erscheint, daß Haulik diesen Platz verlassen möchte. Die Bischöfe von Stein am Anger Gabriel von Balassa und von Rosenau Adalbert Bartakovits, über welche Erkundigungen eingezogen wurden, erscheinen für den gedachten Posten gleichfalls vollkommen geeignet.|| S. 254 PDF || Von diesen schlägt der Minister des Inneren den letzteren, nämlich Bartakovits, für Erlau vor. Er ist 56 Jahre alt, der Diözesansprache mächtig und hat sich bereit erklärt, dem Rufe Sr. Majestät zu folgen2.

Für das durch Bartakovits Beförderung nach Erlau offen werdende Bistum Rosenau bringt der Minister des Inneren nach gepflogener Rücksprache mit den obigen Autoritäten den Domherrn von Kaschau Stephan Kollartsik in Vorschlag. Derselbe ist ein tüchtiger Mann, 54 Jahre alt, sehr fleißig und sittlich. Er war bischöflicher Sekretär, hat sich mit den Geschäften der Diözese bekanntgemacht, ist wissenschaftlich gebildet etc.3

Für das Bistum Zips wird der Domherr dieses Bistums Ladislaus Zabojsky in Antrag gebracht. Er ist 57 Jahre alt, besitzt Beredsamkeit, Kenntnis der vorzüglichsten drei Landessprachen, war Pfarrer, Sekretär des Erzbischofs Pyrker und wird vom kaiserlichen Kommissär sehr gelobt4.

Für Kaschau endlich wird der Weihbischof von Gran Joseph Kunszt, vormaliger Rektor des Pazmaneums, vorgeschlagen. Derselbe besitzt die vollkommene Kenntnis der erforderlichen Sprachen, ist im Unterrichtsfache und in der Bildung des Klerus bewandert etc.5

Da der Ministerrat sich mit diesen Anträgen vollkommen vereinigte, so wird der Minister Dr. Bach nun den diesfälligen Vortrag an Se. Majestät wegen Besetzung der oberwähnten Bistümer erstatten6.

II. Transferierung Ladislaus Freiherr Bémers v. Bezdek und Kiss-Baka nach Enzersdorf

Der Minister des Inneren brachte weiter zur Kenntnis des Ministerrates, daß der Bischof Bémer hier eingetroffen sei und sich dem früheren Beschlusse des Ministerrates zufolge im Kloster der hiesigen Franziskaner befinde7. Der Minister bemerkte, daß der Franziskanerguardian bei ihm gewesen und ihm vorgestellt habe, daß Bémer in dem schlechtesten Rufe stehe, unter der Geistlichkeit gar keine Achtung genieße, daß es gut wäre, ihn durch eine Klausur außer aller Berührung mit den Geistlichen und anderen zu bringen, daß aber diese Klausur hier im Kloster nicht wohl ausgeführt werden könnte, dagegen in dem nahen Filialkloster in Enzersdorf recht gut statthaben würde.

Der Minister Dr. Bach findet dieses Auskunftsmittel angemessen und erbat sich die Zustimmung des Ministerrates, hiernach mit Bémer verfügen zu können.

Diese Zustimmung wurde von dem Ministerrate erteilt8.

III. Verdienste John Dawisons und Sir Edward Harvays

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck referierte hierauf, daß ein österreichisches Schiff auf der Fahrt nach|| S. 255 PDF || Korfu in der Nähe von Malta durch einen Sturm dergestalt beschädigt wurde, daß es sein Steuerruder etc. verlor und in der größten Gefahr war, zugrunde zu gehen. In dieser Lage steuerte eine englische Brigg diesem Schiffe zu Hilfe, warf ihm zwei Taue zu, die aber zerrissen, blieb die ganze Nacht in der Nähe des gefährdeten Schiffes, gab ihm Signale und brachte es endlich den Tag darauf nach Malta, von wo es gleich wieder weiter segelte. Man erfuhr später, daß der Kapitän des englischen Schiffes Dawison hieß und daß der Lord Harvey in Malta sich um das österreichische Schiff gleichfalls verdient gemacht habe9.

Das Gubernium in Triest trug daher für den Kapitän Dawison auf die mittlere goldene Ehrenmedaille und ferner darauf an, daß dem Lord Harvey der Dank der österreichischen Regierung ausgesprochen werde10.

Der Handelsminister findet diesen Antrag mit der Modifikation zu unterstützen, daß dem Kapitän statt der nun nicht mehr zu verleihenden mittleren goldenen Ehrenmedaille das goldene Verdienstkreuz ohne Krone und dem Lord Harvey die Anerkennung der österreichischen Regierung zuteil werden dürfte.

Da sich der Ministerrat damit einverstanden erklärte, so wird der Handelsminister in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten11.

IV. Anstellung eines Agenten beim österreichischen Generalkonsulat in New York

Derselbe Minister bemerkte weiter, daß er für das Generalkonsulat in New York dieselbe Einrichtung zu treffen gedenke, wie sie bei dem Generalkonsulate in Paris bereits mit gutem Erfolge besteht, nämlich diesem Konsulate einen Mann beizugeben, der auf alles, was daselbst tagtäglich Neues auftaucht, auf die Erfindungen und Verbesserungen im Eisenbahnfache, in der Industrie usw. [ein] aufmerksames Auge zu haben und der österreichischen Regierung hierüber zu berichten hätte12.

Einen solchen Mann glaubt der Minister des Inneren in der Person des Loosey gefunden zu haben, der ein gebildeter, verständiger und achtungswerter, dann mit der österreichischen Industrie genau vertrauter Mann ist. In Ansehung des Kostenpunktes hat der Minister mit Loosey noch nicht gesprochen und erbittet sich heute nur die Ansicht des Ministerrates, ob derselbe mit der Sache im Prinzipe und mit der angedeuteten Person einverstanden sei.

Da der Ministerrat sein Einverständnis hierüber erklärte, so wird der Handelsminister die weitere Besprechung in Ansehung der Kosten pflegen und mit dem Finanzminister darüber Rücksprache nehmen13.

V. Uniform für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes

Der Justizminister Ritter v. Schmerling brachte neuerdings die Uniformierung für den Präsidenten der Obersten Justizstelle in Anregung14; worauf der Minister des Inneren erwiderte, daß hierüber bald eine Verfügung werde getroffen werden, und daß nach der früher ausgesprochenen Ansicht des Ministerrates die Uniform des Justizpräsidenten die Stickerei der Ministeruniform und nur die Farbe der Justiz, und ebenso der Präsident des Generalrechnungsdirektoriums eine gleiche Stickerei mit der Farbe seiner Branche haben werden15.

VI. Pensionierung Bernhard Graf Ceccopieris

Hierauf referierte der Justizminister die Behandlung des Mailänder Appellationsgerichtspräsidenten Grafen Ceccopieri bei seiner Versetzung in den Pensionsstand16. Ceccopieri dient 39 Jahre und einige Monate. Er wird zur Pensionierung angetragen, weil er nicht mehr Mann des Vertrauens ist. Bei der Sichtung der kompromittierten italienischen Justizbeamten war er nämlich einer auf ihrer Seite und nicht dazu zu bringen, die Akten vorzulegen, weshalb ihm mit der Gehaltssperre gedroht und ihm auch die Leitung des Präsidiums abgenommen werden mußte.

Der Minister glaubte aber bemerken zu sollen, daß Ceccopieri bis in die letzte Zeit gut gedient habe, und daß, wenn man mit seiner Pensionierung bis zur Reorganisierung der Justizbehörden im lombardisch-venezianischen Königreiche zugewartet hätte, er wohl sein 40. Dienstjahr komplettiert und dadurch Anspruch auf seinen ganzen Gehalt von 7000 f. als Pension erworben haben würde. Es sei nicht zu leugnen, daß dieses Verhältnis den Ceccopieri hart treffen müsse, wobei auch die (wenn auch jetzt noch nicht streng verbindliche) in der Konstitution vorgesehene Unabsetzbarkeit der Richter einigermaßen berücksichtiget werden könne.

Der Minister Ritter v. Schmerling meinte demnach, daß in diesem Falle mit Rücksicht auf die lange Dienstzeit des Ceccopieri und seine vielen Beziehungen in Mailand mit Gutgesinnten die Ah. Gnade Sr. Majestät für ihn dahin in Anspruch genommen werden dürfte, daß ihm sein ganzer letzter Gehalt als Pension bewilliget werde.

Die übrigen Stimmführer glaubten sich dagegen bei dem Umstande, daß Ceccopieri normalmäßig nur auf die Hälfte des Gehaltes als Pension Anspruch hätte und die Bewilligung von 2/3 des Gehaltes als Pension schon eine Gnade wäre, seine Dienstleistung auch nicht ganz vorwurfsfrei ist, nur für eine Pension mit 2/3 des Gehaltes erklären zu sollen.

Diesem Beschlusse gemäß wird der Justizminister den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten17.

VII. Verhandlungssprache bei den Gerichtsbehörden

Mit Beziehung auf die gestern behandelte Frage wegen der Verhandlungssprache bei den Justizbehörden18 einigte sich heute der Ministerrat in dem Beschlusse, hierüber keine allgemeine Norm, noch weniger ein Patent zu erlassen, sondern diese Angelegenheit lediglich durch Ministerial­instruktionen von Fall zu Fall und nur in jenen Kronländern zu ordnen, wo sich verschiedene Landessprachen befinden und wo das Bedürfnis zu einer solchen Reglung hervortritt19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 31. März 1850.