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Nr. 281 Ministerrat, Wien, 15. Hornung 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 16. 2.), Krauß 18. 2., Bach 18. 2., Gyulai 18. 2., Schmerling 18. 2., Bruck, Thinnfeld 18. 2., Thun, Kulmer 18. 2.; abw. Stadion.

MRZ. 675 – KZ. 503 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 15. Hornung 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Mitteilung der Arbeiten der österreichischen Zollrevisionskommission an die sächsischen und bayerischen Minister

Dem Handelsminister ist von dem königlich sächsischen Gesandten ein Schreiben seines Ministeriums mitgeteilt worden, worin die königliche Regierung ihre volle Zustimmung zu den Vorschlägen der österreichischen Regierung in betreff der Revision des Zolltarifs mit dem Wunsche ausdrückt, daß ihr behufs der bevorstehenden Zollvereinskonferenz die diesfälligen Elaborate der k.k. Regierungskom­mission im engsten Vertrauen mitgeteilt werden mögen1.

Da eine solche vertrauliche Mitteilung, vorausgesetzt, daß die Arbeiten der gedachten Kommission nur als das, was sie sind, nämlich als Entwürfe oder Vorschläge ausgegeben werden, keinem Bedenken unterliegen dürfte, so wird der Handelsminister mit Zustimmung des Ministerrates die Mitteilung jener Arbeiten in dem Maße, als sie zustande kommen, nicht nur an den sächsischen Minister, sondern auch wegen der Gleichheit der Verhältnisse an den bayerischen veranlassen2.

II. Entsendung eines Beamten zu den Verhandlungen über die deutsche Posteinigung

Nach einer Zuschrift des königlich preußischen Ministers v.d. Heydt ist es wegen der vielen Geschäfte, welche die dortigen Reformen im Postwesen verursachen, unmöglich, seinerseits einen Abgeordneten nach Wien zur Unterhandlung der Posteinigung zu senden, und es wird gebeten, österreichischerseits einen Abgeordneten zu diesem Zwecke entweder nach Berlin zu schicken oder die beiderseitigen Kommissäre in Ratibor zusammentreffen zu lassen3. Die Zuschrift enthält zugleich das Geständnis, daß die preußische Regierung einer früher gemachten Zusage zuwider sich bereits mit auswärtigen Postverwaltungen in Unterhandlungen eingelassen habe.

So wenig gerechtfertigt nun auch an und für sich ein Nachgeben Österreichs in diesem Punkte wäre, so erscheint es doch durch unsere besonderen Verhältnisse geboten, vermöge welcher Österreich, solange das Eisenbahnnetz in Süddeutschland nicht vollendet|| S. 134 PDF || ist, mit dem wichtigsten Teile des internationalen Postverkehrs von Preußen abhängig ist. Diese Rücksicht und der Wunsch, zu einer baldigen und befriedigenden Lösung der vorgesetzten Aufgabe zu gelangen, bestimmten den Handelsminister zu dem auch vom Ministerrate gebilligten Antrage, dem Begehren des preußischen Ministeriums gemäß einen k.k. Beamten nach Berlin abzuordnen, dessen Aufgabe sein würde, sich mit dem preußischen Kommissär über die Vorschläge vorläufig zu verständigen, welche in betreff der Postvereinigung den deutschen Regierungen zu machen wären4.

III. Portofreiheit für einige Journale

Der Handelsminister referierte über das Ansinnen des Ministers des Inneren um Zugestehung der Portofreiheit für einige in Wien erscheinende, im Sinne der Regierung redigierte Zeitschriften, als Volkszeitung, Volksfreund, Wiener Bote, Österreichische Korrespondenz, Slovenské noviny, um denselben einen vermehrten Absatz in den Provinzen zu verschaffen5.

Der Minister konnte nicht verhehlen, daß das mit einem solchen Zugeständnisse verbundene Opfer (beiläufig 12.000 f. jährlicher Portoentgang) nicht unbedeutend sein und daß die erwähnte Begünstigung, wenn sie nicht streng auf die in Wien erscheinenden Blätter dieser Art beschränkt bliebe, zu unliebsamen Konsequenzen führen würde. Auch der Finanzminister hätte es vorgezogen, den gedachten Zeitschriften lieber direkt eine Subvention in Barem zu gewähren, weil man dann doch wenigstens weiß, was man gibt.

Die Rücksicht aber, daß der beabsichtigte Zweck der größeren Verbreitung von derlei gut geschriebenen Journalen sicherer durch eine jederzeit widerrufliche Konzession der angetragenen Art als durch eine Geldunterstützung erreicht wird, bestimmte die Mehrheit des Ministerrates, dem gemeinschaftlichen Antrage des Handelsministers und des Ministers des Inneren beizutreten, daß die beiden Minister ermächtigt werden, einvernehmlich unter sich diejenigen Journale zu bestimmen, welchen für dieses Jahr die Portofreiheit zugestanden werden solle6.

IV. Preisausschreibung für den Entwurf einer Zivilprozeßordnung

Der Justizminister brachte aus Anlaß der eben bei seinem Ministerium in der Bearbeitung befindlichen neuen Zivilprozeßordnung, wozu selbst in fremden Gesetzgebungen kein geeignetes Muster vorhanden ist, die Frage in Anregung, ob es nicht zweckmäßig wäre, eine öffentliche Preisausschreibung für das gelungenste Operat dieser Art zu veranlassen.|| S. 135 PDF ||

Da ähnliches, wie versichert ward, bereits anderwärts, namentlich in Bayern, mit gutem Erfolge versucht worden, so erklärten sich einige Stimmen im Ministerrate geneigt, auf den Vorschlag einzugehen. Nachdem aber der Finanz-, der Kriegs- und der Minister des Inneren sowohl als auch der Ministerpräsident gegen eine solche Preisausschreibung das Bedenken erhoben hatten, daß sie der Würde des Gegenstandes nicht angemessen, und der Eindruck im Publikum nur ein befremdender sein würde, wenn die Regierung, nachdem sie bis jetzt eine Masse von Gesetzen ohne fremden Beirat hinausgegeben, nun in diesem einen Stücke gewissermaßen die Unzulänglichkeit ihrer eigenen Kräfte bekennen wollte, zog der Justizminister (der übrigens die letztere Bedenklichkeit selbst angeregt hatte) seinen Antrag zurück7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. Februar 1850.