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Nr. 277 Ministerrat, Wien, 11. Februar 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 13. 2.), Krauß 13. 2., Bach 13. 2., Gyulai 13. 2., Schmerling 13. 2., Bruck, Thinnfeld 13. 2., Thun, Kulmer 13. 2.; abw. Stadion.

MRZ. 637 – KZ. 499 –

Protokoll der am 11. Februar 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Änderungen zum neuen Stempelgesetz

Der Minister der Finanzen referierte, es habe sich gezeigt, daß die Bestimmungen des neuen Stempelgesetzes1, welche sich auf die Übertragung des Eigentums beziehen, in den §§ 3 und 19, sofern dieselben für das lombardisch-venezianische Königreich erlassen werden, eine Modifikation aus dem Grunde erheischen, weil in jenem Kronlande keine Grundbücher bestehen. Minister Baron Krauß las den Entwurf der diesfälligen besondern Bestimmungen, womit der Ministerrat einverstanden war, und es wurde beschlossen, diese Modifikationen im Reichsgesetzblatte durch eine Anmerkung zum Urtext ersichtlich zu machen, mit dem Beisatze, daß selbe bloß im lombardisch-venezianischen Königreiche Geltung haben. Auf gleiche Weise werden auch für dieses Königreich die Geldbeträge in der dortigen Landesvaluta von Lire und Centesimi ausgedrückt werden2.

II. Änderungen zum neuen Stempelgesetz

Der Finanzminister referierte ferner, es habe sich nachträglich die Notwendigkeit herausgestellt, einen im Stempelgesetze nicht vorgesehenen Ausweg zur Umgehung oder doch Verkürzung der Erbschaftstaxe zu versperren3. Da nämlich nähere Anverwandte des Erblassers einer geringeren Taxe unterliegen, so könnten entferntere Erben oder Legatare scheinbar ihrem Erbteil oder Legat zugunsten eines näheren Verwandten entsagen, um dasselbe sofort wieder aus den Händen des letzteren in fraudem des Gefälles zu erhalten.

Der Finanzminister erwirkte daher die Zustimmung des Ministerrates zu einer nachträglichen Einschaltung in das neue Gesetz, bei den Bestimmungen über die Vermögensübertragung, wonach in denjenigen Verlassenschaftsfällen, wo der auf einen Erbteil etc. Verzichtende eine höhere Steuerquote zu bezahlen hätte als derjenige, an welchen|| S. 116 PDF || das Erbteil infolge der Verzichtleistung gelangt, dieser letztere jene höhere Quote zu entrichten hat4.

III. Seerechtskongreß in Frankfurt

Der Ministerpräsident eröffnete, die österreichischen Kommissäre Baron Kübeck und Schönhals hätten angefragt, ob bei dem Umstande, wo nunmehr in Frankfurt ein deutscher Handelskongreß zusammentreten wird, der früher nach Wien bestimmte Kongreß zur Beratung eines deutschen Seerechtes nicht ebenfalls nach Frankfurt zu verlegen wäre5.

Der Justizminister äußerte hierüber, bei seinem vor fünf Monaten gestellten Antrage wegen Beratung des neuen Seekodex in Wien habe er natürlich die Berufung des Handelskongresses in Frankfurt nicht voraussehen können. Gegenwärtig scheine es ihm auch sehr zweckmäßig, daß das Seerecht in Frankfurt beraten werde, zumal viele Mitglieder des Handelskongresses auch an dieser Beratung sich beteiligen würden.

Sämtliche Minister traten dieser Meinung bei6.

IV. Zollvertrag mit Modena und Parma

Der Handelsminister eröffnete, aus Modena bereits die Beitrittserklärung azu den allgemeinen Bedingungen des Zollvertragsa erhalten zu haben und einer gleichen Erklärung von Parma entgegenzusehen7.

V. Einführung der Zentralseebehörde durch Ministerialrat Franz Edler v. Blumfeld

Nachdem der zum Leiter der Zentralseebehörde in Triest designierte Regensdorf wegen seines Augenübels diesen Posten nicht annehmen kann8, so gedächte der Handelsminister den in Seeangelegenheiten völlig bewanderten Ministerialrat v. Blumfeld mit der Einführung der neuen Zentralseebehörde zu beauftragen, ihm während seines Aufenthalts in Triest eine Zulage von 150 fr. monatlich statt der Diäten

anzuweisen und den Odessaer Generalkonsul Gutmansthal, der in Wien auf Urlaub ist, im Schiffahrtsdepartement|| S. 117 PDF || des Ministeriums für den Posten eines Vizepräsidenten bei der Zentralseebehörde, zu welchem er seinen Vorkenntnissen nach vorzüglich geeignet ist, völlig auszubilden. Dem geschickten Konsulatskanzler Maurig in Odessa würde die interimistische Leitung des Generalkonsulats unter Anweisung einer entsprechenden Zulage zu seinen geringen Bezügen, bnämlich durch die Verdoppelung seiner Funktionszulage von jährlichen 800 fr.b, übertragen werden. cZur Aushülfe würde ihm vorerst ein Konsulareleve beigegebenc .

Gegen diese Anträge wurde von keiner Seite etwas erinnert9.

V/2. Neues Gesetz für die Handelskammern

Das Benehmen der Wiener Handelskammer aus Anlaß des vom Handelsministerium derselben abgeforderten Gutachtens über ein neues Gesetz in betreff der Handelskammern10 gab Anlaß zu einer längeren Beratung, wobei man sich schließlich dahin vereinigte, in die Wiener Zeitung zugleich mit dem Protokolle über die bezügliche Sitzung der Handelskammer einen längeren, nicht offiziellen Artikel einrücken zu lassen, worin eine ruhige Widerlegung der von den minderen Stimmen der Handelskammer angeführten Motive ihres Protestes und eine bündige Darstellung geliefert wird, daß die vom Handelsminister Hornbostl (laut dem Protokolle) ohne Zustimmung des Ministerrates und ohne Ah. Genehmigung unterm 3. Oktober 1848 erlassene Verordnung über die Handelskammern11 unvollständig, unzweckmäßig, ungeeignet und den Handels- und Industrialinteressen minder günstig sei als der neue ministeriale Entwurf12.

Über das dem Handelsministerium vorgelegte Protokoll der Wiener Handelskammer wird der letzteren der Auftrag erteilt werden, sich schleunig mit der Beratung des Entwurfes|| S. 118 PDF || zu beschäftigen, widrigens er bei der Dringlichkeit der Sache von dem Ministerrat ohne Weiterungen in Beratung genommen werden würde13.

VI. Projekt Ludwig von der Pfordtens für die Revision der Bundesverfassung

Der Ministerpräsident las das Projekt des königlich bayrischen Ministers v. der Pfordten über die Revision der deutschen Bundesverfassung14, wonach eine Bundesregierung von sieben Mitgliedern (Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hannover und beide Hessen) und neben ihr eine Landesvertretung von 300 Mitgliedern, darunter 100 aus Österreich, zu bestehen, ein ständiges Bundesgericht festzusetzen und den einzelnen Regierungen das Recht, sich durch eigene Gesandte im Auslande vertreten zu lassen, gewahrt würde. Die Matrikularauslagen wären von der Zustimmung der Regierungen dund der Bewilligung der Vertreterd abhängig, und Österreichs Beitrag dazu betrüge ein Drittel.

Die 300 Mitglieder würden von den Landesvertretungen der einzelnen Länder gesendete .15 Der Kultusminister bemerkte, es werde zur Beruhigung der nicht deutschen Völker Österreichs eine Verwahrung nötig sein, daß die von der deutschen Nationalvertretung beschlossenen Gesetze nicht sofort in Österreich Kraft erhalten16.

VII. Geheime Ratswürde für Carl Franz Fürst v. Palm

Der Minister des Inneren schlug vor, aus Anlaß der Pensionierung des Hofrats Fürsten Palm nach 52jähriger Dienstleistung von Sr. Majestät für ihn die Verleihung der geheimen Ratswürde zu erwirken.

Der Ministerrat glaubte sich jedoch diesem Antrage nicht anschließen zu sollen, nachdem Fürst Palm als Geschäftsmann in seinen verschiedenen Anstellungen eine zu unbedeutende Rolle gespielt habe und er seiner geistigen Impotenz wegen in der öffentlichen Meinung eine Stufe einnehme, die mit einer solchen Ehrenauszeichnung nicht wohl vereinbarlich sei17.

VIII. Forderungen der Pester Fruchthändler

Schließlich übergab der Finanzminister dem Justizminister zur Begutachtung eine Verhandlung über die Ansprüche von Pester Fruchthändlern auf Zurückstellung des von ihnen der Rebellenregierung gelieferten und von der k.k. Armee erbeuteten|| S. 119 PDF || Getreides. Es handelt sich hiebei um Entscheidung der Hauptfrage: gelten die über Kriegsbeute bestehenden Grundsätze auch auf die Beute in dem ungarischen Bürgerkriege18

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 14. Februar 1850.