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Nr. 272 Ministerrat, Wien, 5. Februar 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 6. 2.), Krauß 6. 2., Bach 6. 2., Gyulai 6. 2., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 6. 2., Thun, Kulmer 6. 2.; abw. Stadion.

MRZ. 528 – KZ. 407 –

Protokoll der am 5. Februar 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Bericht aus Belgrad

Der Ministerpräsident eröffnete, er habe von dem k.k. Konsul Radossavljevich einen Bericht aus Belgrad erhalten, der über die dortige Stimmung und Verhältnisse sehr günstig lautet1.

II. Kossuthsche Kinder

Der Justizminister eröffnete, daß Baron Haynau laut seiner letzten Zuschrift gegen die Zurückstellung der Kinder Kossuths an ihre Großmutter gestimmt ist und es angemessen fände, wenn sie in öffentlichen Erziehungsanstalten unter gehöriger Aufsicht gegen Entführungsversuche gehalten würden, um sich in denselben ein Koerzitivmittel gegen die Attentate Kossuths zu bewahren2.

Der Justizminister glaubte auf diese Idee, welche mit den eigenen früheren Anträgen des FZM. Baron Haynau und mit den Beschlüssen des Ministerrats nicht im Einklange steht, nicht eingehen, sondern die Verfügung bezüglich dieser Kinder lediglich den Gerichten anheimstellen zu sollen. Denn es sei nicht tunlich, die Kinder Kossuths als förmliche Geiseln zu benützen, was deren völlige Einsperrung in sicheres Gewahrsam nötig machen, ihrer Erziehung hinderlich sein und mit allerlei Verlegenheiten und Verantwortlichkeit verbunden sein würde.

Der Ministerrat teilte völlig diese Ansicht3.

III. Entlassung Giovanni a Pratos

Der Unterrichtsminister referierte, es hätten sich aus der mit Fischhof abgeführten Untersuchung hinreichende Anhaltspunkte ergeben, um die bereits wiederholt in Anregung gebrachte Enthebung des Exdeputierten am österreichischen Reichstage, Abbate a Prato, vom Lehramte zu verfügen4. Insbesondere habe sich herausgestellt, daß Prato an dem in den Oktobertagen bei dem italienischen Früchtenhändler Giacomazzi|| S. 101 PDF || gebildeten radikalen Zentralklub Anteil genommen habe5. Diese Enthebung, mit welcher der Ministerrat ganz einverstanden war, wird unter Anweisung einer Jahresbesoldung als Abfertigung vom Kultusministerium verfügt werden6.

IV. Petition der Deutschkatholiken

Der Minister des Kultus eröffnete ferner – unter Zustimmung des Ministerrats –, er beabsichtige den Deutschkatholiken, welche die Rechte einer anerkannten Religionssekte in Anspruch nehmen7, bedeuten zu lassen, daß, anachdem ihr Glaubensbekenntnis jedes feststehenden, nicht bloß negativen Inhaltes entbehre und auch die bisherige Entwicklung ihrer Vereine keine Bürgschaft biete, daß dabei vorherrschend das religiöse Interesse obwalte, ihnen die Anerkennung als Kirche durch provisorische, der verfassungsmäßigen Gesetzgebung vorgreifende Verordnungen nicht gewährt werden könnea .8

Indessen werde es nötig werden, in Bezug auf die Führung der Taufmatrikel für die Glieder dieser nicht anerkannten Gesellschaft etwas zu verfügen9.

V. Auszeichnung für Christian Ruben

Der Minister des Unterrichts erhielt die Beistimmung des Ministerrate zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Franz-Joseph-Ordens an den Maler und Direktor der Kunstakademie zu Prag, Ruben10.

VI. Ergänzung des Gemeindegesetzes

Der Minister des Inneren besprach einige Ergänzungen und Erläuterungen des Gemeindegesetzes11, welche er aus Anlaß vorgekommener Fragen hinauszugeben beabsichtige, unter andern, daß man, um Gemeindebürger zu werden, bereits Staatsbürger sein müsse, daß nur Gemeindeglieder zu Gemeindeämtern gewählt werden können, daß die Wahl der Gemeindevorstände in Gegenwart eines Abgeordneten der politischen|| S. 102 PDF || Behörde vorzunehmen sei, daß bei kleineren Gemeinden, welche nicht genug Glieder zählen, um daraus drei oder selbst nur zwei Wahlkörper zu bilden, ein einziger Wahlkörper zusammenzusetzen wäre, daß die Zahl von 30 Ausschußmännern nicht zu überschreiten wäre.

Gegen diese Bestimmungen ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung. Ebenso auch nicht gegen den vom Minister des Inneren beabsichtigten au. Antrag auf eine Ah. Modifizierung des § 144 des Gemeindegesetzes, wonach die Bezirksausschüsse von den sämtlichen Ausschüssen der zu dem Bezirke gehörigen Ortsgemeinden zu wählen sind. Eine solche Wahlversammlung könnte in manchen Bezirken aus 1000 und mehr Wählern bestehen, was mit mancherlei Unzukömmlichkeiten verbunden wäre. Diesem Übelstande würde am einfachsten und ohne Beschränkung des Wahlrechts jeder einzelnen Ortsgemeinde dadurch gesteuert, daß zur Wahl bloß die Gemeindevorsteher einberufen würden. Übrigens scheine es auch rätlich, in bezug auf die Zahl der Bezirksausschüsse ein Minimum von 12 und ein Maximum von 30 festzusetzen12.

VII. Vorschuß für die Komorner Stadtgemeinde

Schließlich referierte der Minister des Inneren über das Gesuch des Stadt Komorn um Vorschüsse für die Kommune als solche, für die Privaten und für die Herstellung der zerstörten Kirchen. Nach den gepflogenen Erhebungen beträgt der Gesamtschaden 3,500.000 f.13 Minister Bach würdigte die Anträge des Freiherrn v. Geringer über diesen Gegenstand und glaubte, daß sich darauf beschränkt werden dürfte, von Sr. Majestät die Ag. Bewilligung eines unverzinslichen Vorschusses von 150.000 f. auf zehn Jahre zu erwirken, dessen weitere Repartierung der Stadtgemeinde zu überlassen wäre.

Es wird hierüber demnächst ein detaillierter au. Vortrag erstattet werden14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 8. Februar 1850.