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Nr. 270 Ministerrat, Wien, 2. Februar 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 3. 2.), Krauß 4. 2., Bach 5. 2., Gyulai 4. 2., Thinnfeld 5. 2., Thun, Kulmer 5. 2.; abw. Stadion, Schmerling, Bruck.

MRZ. 484 – KZ. 405 –

Protokoll der am 2. Februar 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Eisgang auf der Donau

Der Minister des Inneren referierte über den Zustand des Eisstoßes und über die Vorkehrungen gegen Überschwemmungsgefahr, von welchen er sich bei dem heute persönlich genommenen Augenschein an der Taborbrücken, in Erdberg, in der Rossau und in Nußdorf die Überzeugung verschafft hatte1.

II. Einhaltung der katholischen und griechischen Feiertage durch Juden in Galizien

Die Judengemeinde in Stanislau hat bei dem Ministerium des Inneren eine Vorstellung überreicht, worin sie die Nachteile für ihren Handelsverkehr schildert, welche daraus hervorgehen, daß ihr nebst den jüdischen Feiertagen auch noch die Beobachtung der katholischen und griechischen Feiertage zur Pflicht gemacht wird. Diese Feiertage, mit Inbegriff der Sabbate und Sonntage, füllen 149 Tage des Jahres aus, was für ihren Erwerb sehr nachteilig wirkt2.

Der Minister des Inneren bemerkt, daß die Gleichberechtigung der verschiedenen Konfessionen wohl nicht auch die Gleichverpflichtung zur Heiligung aller Feiertage im Privatverkehr in sich schließen könne. Es scheine ihm hier eine nicht wohlverstandene Durchführung der Ministerialvorschrift zum Grunde zu liegen, daß die Gerichte in Galizien die griechischen Feiertage ebenso zu beobachten haben, wie die der katholischen Kirche3.

Minister Graf Thun äußerte, die Frage über das Sperren der Verkaufslokalitäten an Feiertagen sei eigentlich eine Ortspolizeisache und gehöre somit zu dem Wirkungskreise der Gemeinden. Der Minister des Inneren bemerkte hierauf, daß man den Gemeinden nicht unbedingte Freiheit über diesen Punkt einräumen könne, zumal es auch deren gibt, wo die Juden in der Majorität sich befinden und von der letzteren somit|| S. 94 PDF || die Sonntagsfeier ganz abgeschafft werden könnte. Vor allem werde der Minister dem Gubernialpräsidenten Grafen Gołuchowski nähere Aufklärung und ein Gutachten abfordern und hierauf neuerdings referieren4.

III. Geheime Ratswürde für Johann Anton Graf Schaffgotsche Freiherr v. Künast und Greifenstein

Schließlich vereinigte sich der Ministerrat mit dem au. Antrage des Ministers Bach wegen Verleihung der geheimen Ratswürde an den Bischof zu Brünn, Grafen Schaffgotsche, welcher dieser Auszeichnung würdig erscheint.

Der Finanzminister glaubte nur, daß diese Ag. Verleihung ohne Taxnachsicht stattfinden dürfte5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 7. Februar 1850.