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Nr. 267 Ministerrat, Wien, 30. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 31. 1.), Krauß 7. 2., Bach 7. 2., Gyulai 8. 2., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 8. 2., Thun, Kulmer 7. 2.; abw. Stadion.

MRZ. 464 – KZ. 409 –

Protokoll der am 30. Jänner 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Entsendung des Alex Zákos nach Siebenbürgen

Der Ministerpräsident eröffnete, Baron Haynau habe ihm angezeigt, daß er den siebenbürgischen Distriktskommissär Alexius Zákos zu einer politischen Explorationsreise nach Siebenbürgen zu senden beabsichtige1.

Der Minister des Inneren äußerte, er sei gegen diese Verwendung des Zákos, der keine Achtung im Publikum genießet, ein Intrigant ist und während seines Aufenthalts in Wien (von wo man ihn förmlich wegschicken mußte) die Minister fortwährend mit seinen Gesuchen belästigte. In demselben Sinne äußerte sich der Minister Baron Kulmer .

Der Finanzminister bemerkte, Zákos sei ihm durch die wesentlichen Dienste, die er adurch Anzeigena im Gefällswesen geleistet, bekannt, und derselbe dürfte auch bin politischen Nachforschungen nützlich verwendet werdenb können; auf eine achtungswerte Persönlichkeit komme es dabei ohnehin nicht an. Auch Graf Thun glaubte, daß FZM. Baron Haynau in der Wahl seiner polizeilichen Organe nicht zu beirren wäre2.

II. Truppenvermehrung in der Steiermark

Der Kriegsminister besprach die Notwendigkeit, den Truppenstand in Steiermark zu erhöhen, nachdem das Militär dort häufig zur Assistenz in politischen und im Gefällsdienste requiriert werde und ein großer Teil der daselbst stationierten Truppen undienstbar sei3. Gegen die diesfalls vorgeschlagene Komplettierung der 1. Landwehrbataillons erklärte sich der Finanzminister4.

III. Verbot der Eisenbahnbeschädigungen

Nachdem die Strafbestimmungen gegen die Beschädigungen von Eisenbahnen sich bloß auf die mittels Dampf betriebenen Schienenwege beziehen und es sehr notwendig ist, auch die Pferde­eisenbahnen durch die gleiche Strafsanktion gegen mutwillige und boshafte Beschädigungen zu schützen, schlug Minister Baron Bruck unter Zustimmung der Stimmenmehrheit vor, daß die gedachten gesetzlichen Bestimmungen auch auf die mit Pferden betriebenen Bahnen auszudehnen wären5. Der Finanzminister bemerkte, es scheine ihm bei diesen letzteren Bahnen, welche sich von einem gewöhnlichen Straßenzuge in Absicht auf den Betrieb nur wenig unterscheiden, nicht derselbe Grund zu einer größeren Strenge vorhanden zu sein, wie bei den Dampfeisenbahnen, da bei den letzteren allein die größte Gefahr für Menschenleben selbst durch kleinere Beschädigungen eintreten kann. cDer Handelsminister bemerkte dagegen, daß das Gesetz auch die Strafen nach dem Umfange des durch Böswilligkeit entstandenen Schadens bestimmec Der Handelsminister bemerkte dagegen, daß das Gesetz auch die Strafen nach dem Umfange des durch Böswilligkeit entstandenen Schadens bestimme.6

IV. Inhaftierung zweier Juden in Preßburg

Der Justizminister besprach den Fall einer längeren Detention von zwei Israeliten, Ehrmann mit Namen, in Preßburg ohne Verhör, worüber [er] dem Minister des Inneren demnächst Aufklärungen mitzuteilen versprach7.

V. Behandlung der sogenannten kroatischen Magyaronen

Die Frage über die Behandlung der sogenannten kroatischen Magyaronen wäre nach dem Antrage desselben Ministers am einfachsten dadurch zu ihrer Lösung zu bringen, daß ein Verzeichnis der wegen politischer Vergehen noch in Untersuchung zu Ziehenden entworfen und allen übrigen das Recht gewährt würde, ihren Aufenthalt in Kroatien frei zu wählen8. Die Verfügung bezüglich der als Magyaronen bezeichneten kroatischen Beamten wäre dem Ban als zu seinem Wirkungskreise gehörig anheimzustellen9.

VI. Gemeindeordnung für Wien

Hierauf wurde die Beratung über die Wiener Gemeindeordnung fortgesetzt10.

Der Titel der III. Abteilung „Von den Bezirksvorstehungen“ wurde foglendermaßen abgeändert: „Von den Bezirksvorstehern und Bezirksausschüssen“. Der Ausdruck „Bezirksvorstehung“ wird auch sonst an den andern Orten eliminiert werden.

§ 48 wurde statt „Die 18 Bezirksausschüsse“ gesetzt „Der Bezirksausschuß“.

Zum § 53 wurde über Vorschlag des Ministerpräsidenten beschlossen, die Streichung des Satzes: „Dasselbe (eine neue Wahl) hat zu geschehen, wenn die Regierung aus wichtigen|| S. 81 PDF || Gründen die Bezirksvorstehung aufzulösen findet.“ Denn es kann manchmal im Interesse der Regierung liegen, bloß den Bezirksvorsteher zu entfernen und den gut zusammengesetzten Bezirksausschuß fortbestehen zu lassen.

§ 58. „Hauptkanäle“ statt „Hauptunratskanäle“, dann statt „die nötigen Geldmittel zu bewilligen“ – „aufzubringen“.

Die Beratung über § 59 wurde bis zum Einlangen einiger statistischer Daten aufgeschoben.

Zum § 67 wurde über die von den Ministern der Finanzen und des Kultus erhobenen Zweifel vom Minister des Inneren erklärt, daß die Bestimmungen über den politischen Ehekonsens noch in Kraft bestehen und namentlich in Wien fortwährend gehandhabt werden. Deren Aufgebung würde eine gefährliche Vermehrung des Proletariats zur Folge haben.

Die beiden letzten Sätze des § 79 wurden von den Ministern der Finanzen und des Kultus teils wegen ihrer Textierung, teils auch wegen der meritorischen Bestimmung der sechswöchentlichen Rekursfrist beanständet, durch welche letztere den gesetzlichen Bestimmungen über den Rechnungsprozeß vorgegriffen würde. Man vereinigte sich schließlich, statt jener Sätze ungefähr folgendes festzusetzen: „Bei nicht genügender Rechtfertigung der in Ansehung der Rechnung [fest]gestellten Mängel erläßt der Gemeinderat d[das administrative Erkenntnis]d über die Bemängelung der Rechnung gegen die Ersatzpflichtigen mit Vorbehalt des gesetzlichen Rechtsweges.“

Im § 83, im zweiten Satze, wurde zur Herstellung der Übereinstimmung mit einer Modifikation des ersten Satzes statt „In einer gültigen Beschlußfassung über die letztere“ gesetzt „über eine Veräußerung“.

Der letzte Satz desselben Paragraphes wurde der größeren Deutlichkeit wegen folgendermaßen textiert: „Wenn von den Anwesenden wenigstens ein Sechsteil Protest einlegt etc.“

Die Bestimmung des § 84, daß, wenn der Gemeinderat neue Abgaben einführen will, dies nur mit Genehmigung des Landtages stattfinden könne, wurde über Antrag des Finanzministers wegen der Wichtigkeit der Sache dahin modifiziert, daß dies nur im Wege eines Landesgesetzes stattfinden könne, wodurch die Ah. Genehmigung einzuholen notwendig wird.

Der Finanzminister machte ferner darauf aufmerksam, daß das im selben Paragraphe enthaltene Zugeständnis für den Gemeinderat, Zuschläge zu den direkten und indirekten Steuern bis zu 30 rücksichtlich 50% zu bewilligen, allzu weit gehe, und man beschloß daher, dieses Selbstbesteuerungs­recht auf Zuschläge von höchstens 25% zu beschränken.

Die Frage über die Festsetzung eines Maximum des Werts von Gemeindeeigentum, dessen Veräußerung dem Gemeinderate zu überlassen wäre, wurde einer späteren Beratung vorbehalten11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 9. Februar 1850.