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Nr. 263 Ministerrat, Wien, 25. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 26. 1.), Krauß 27. 1., Bach 2. 3., Gyulai 26. 1., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 27. 1.; abw. Stadion.

MRZ. 367 – KZ. 244 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 25. Jänner 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Nachlaß des Eduard Grafen v. Woyna

Der Ministerpräsident las den an Se. Majestät zu erstattenden Vortrag über die Maßregeln in betreff der Schulden des am 1. d. zu Brüssel verstorbenen k.k. Gesandten am dortigen Hofe, FML. Grafen Woyna1. Dieselben betragen an noch nicht zurückersetzten Ärarialvorschüssen 23.000 fr.; außerdem ist bekannt, daß das noch vorhandene, vor einigen Jahren angeschaffte Mobiliar im Werte von 75.000 Franc noch nicht bezahlt ist; welche andere Schulden noch vorhanden, ist noch unbekannt. Es sind nun zwar die nötigen gerichtlichen Schritte eingeleitet worden, um die Forderungen des Staatsschatzes mittelst des vorhandenen Mobiliars zu decken. Allein, nachdem die Gewerbsleute, welche dasselbe geliefert haben, noch nicht bezahlt sind, so wäre es unbillig, durch Beschlagnahme des vorhandenen einzigen Deckungsfonds für das Ärar diesen Leuten die Aussicht auf Vergütung ihrer Forderungen zu benehmen; es wäre auch gegen die Würde der österreichischen Regierung, die Insolvenz ihres Gesandten im Orte seiner Mission zur vollendeten Tatsache werden zu lassen. Darum, und weil nach zuverlässigen Berichten nicht nur des Grafen Gläubiger, sondern selbst das ganze diplomatische Korps Besorgnisse in dieses Hinsicht hat laut werden lassen, glaubt der Ministerpräsident, Minister des Äußern, daß auf die materielle Durchführung der Forderungen des Ärars verzichtet, die Tilgung der in Brüssel gemachten Schulden des Grafen, insofern sie im Nachlasse desselben nicht gedeckt wären, auf das k.k. Ärar zu übernehmen, sonach zum gerichtlichen Verkaufe des nachgelassenen Mobiliars zu schreiten und der Erlös gerichtlich zu deponieren, endlich der neue k.k. Gesandte Baron Neumann zu ermächtigen wäre, wegen Tilgung der Brüsseler Schulden des Grafen durch das österreichische Ärar die Zusicherung zu erteilen.

Der Finanzminister bemerkte, daß einige dieser Anträge weiter gehen, als es die Notwendigkeit erfordere. Diese seien: die Verzichtung auf die Durchführung der Ärarialforderungen und die Zusicherung der Übernahme der Brüsseler Schulden auf das Ärar, ohne noch den Stand derselben zu kennen. Ihm schiene es für den beabsichtigen Zweck genügend, wenn ausgesprochen würde, daß man die Brüsseler Gläubiger durch Geltendmachung der Ärarialforderungen nicht hindern wolle, ihre Rechte gegen den Nachlaß geltend zu machen, und daß man nach Billigkeit auch Rücksicht auf solche Forderungen nahmen werde, welche durch den Nachlaß nicht gedeckt sind.|| S. 60 PDF ||

Da der Justizminister sich mit dieser Ansicht unter der Bemerkung vereinigte, daß dem Baron Neumann die genaue Beobachtung der gerichtlichen Formen hiebei zu empfehlen wäre, so behielt sich der Minister des Äußern vor, den Vortrag an Se. Majestät diesen Modifikationen gemäß zu erstatten2.

II. Änderung des kaiserlichen Wappens und Titels

Der Ministerpräsident brachte weiters die Frage zur Sprache, ob und welche Änderung in dem sog. mittleren Titel Sr. Majestät infolge der Annahme der neuen Titulaturen „Großherzog von Krakau, Bukowina, Großwoiwode von Serbien und Temescher Banat“ vorzunehmen wäre3.

Der Minister des Inneren erachtete, daß die Frage über Titel und Wappen Sr. Majestät unter Wiederaufnahme der hierwegen in den Jahren 1804, 1806 und 1836 gepflogenen Verhandlungen und unter Benützung eines dem Minister des Äußern bereits vorliegenden Elaborats des wegen des Wappens bestellten Komitees diplomatisch zu verhandeln sein dürfte4.

III. Anstellung Moritz Heyßlers

Der Unterrichtsminister referierte über den gegen seinen Vorschlag vom 27. November 1849 5 wegen Besetzung der Lehrkanzel der Rechtsphilosophie in Wien durch Dr. Moritz Heyßler6 vom Minister­präsidenten erhobenen Anstand. Derselbe bezieht sich nämlich auf Heyßlers Teilnahme an der Redaktion der Wiener Zeitung und insbesondere an dem taktlosen Artikel vom 18. Mai 1848 („die Entfernung des Kaisers von Wien wäre der Anfang der Republik“), dann an einem Artikel in der Ostdeutschen Post vom 9. Jänner 1849, welcher auch die Suspension dieses Blattes zur Folge hatte, endlich auf einen späteren Artikel eben dort, worin die russische Intervention in Ungarn als ein Unglück etc. dargestellt wird. Der Ministerpräsident folgerte aus diesen journalistischen Arbeiten Heyßlers dessen der Regierung feindliche Gesinnung und fand es nicht angemessen, einen solchen Menschen mit einer vom Staate besoldeten Lehrkanzel zu beteilen und ihm, noch dazu in einem philosophischen Fache, einen Einfluß auf die|| S. 61 PDF || Jugend zuzugestehen. Der Unterrichtsminister glaubte demungeachtet, auf Heyßlers Ernennung für die gedachte Lehrkanzel bestehen zu sollen, weil demselben außer der Beteiligung an jenen Zeitungsartikeln nichts zur Last fällt, weil er ferner bereits seit 1848 die Lehrkanzel suppliert und dabei weder in politischer Beziehung noch sonst Anlaß zu bedenklichen Bemerkungen gegeben hat, weil er in wissenschaftlicher Hinsicht als einer der tüchtigsten Professoren bekannt ist und seine Entfernung vom Lehramte zuverlässig Aufsehen und einen sehr ungünstigen Eindruck verursachen würde.

Auch der Minister des Inneren erklärte sich für die Anstellung Heyßlers auf diesem Posten (obwohl er dessen Verwendung in einem positiven Rechtsfache lieber gesehen hätte). Denn er kennt Heyßlern nicht nur als einen talentvollen, hochgebildeten und strebsamen Gelehrten, sondern auch als einen vermöge seines Charakters als Mensch höchst achtungswerten Mann. Er hat von der Katheder nie nachteilig auf die Jugend gewirkt, vielmehr beim Fortschreiten der Revolution im Jahre 1848 den Haß der radikalen Partei auf sich gezogen. Seine Mißgriffe in der Presse sind bloß die Frucht einer abstrakten, idealistischen Denkweise und einer Taktlosigkeit im öffentlichen Leben; sie werden sich nicht wiederholen, wenn der Unterrichtsminister ihm vertraulich eröffnen wollte, daß man sein journalistisches Wirken mit seinem Wirken auf der Katheder unvereinbarlich finde. Ihn aber, der bereits Professor ist, vom Lehramte entfernen und in den Quieszentenstand versetzen, hieße ihn geradezu der extremen Partei in die Arme werfen und ihn, der gegenwärtig die Stütze seiner Familie ist, aus Not zum erbitterten Gegner der Regierung machen.

Die Stimmenmehrheit vereinigte sich sonach auch mit dem Antrage des Unterrichtsministers. Nur der Finanzminister erachtete in Übereinstimmung mit dem Ministerpräsidenten, daß, wenn auch nicht Heyßlers Entfernung vom Lehramte verfügt, doch wenigstens in seiner und der übrigen noch nicht definitiv angestellten Professoren des Theresianums Stellung nichts geändert, für deren Supplierung an der Universität dem Theresianischen Akademiefonds die Vergütung aus dem Studienfonds geleistet und die Lehr- und sonstige Benehmungsweise Heyßlers inzwischen beobachtet werden möge, um hieraus Anhaltspunkte zu gewinnen, ob ihm eine Lehrkanzel mit Beruhigung anvertraut werden könne7.

IV. Beitrag zu Probebohrung nach Steinkohle

Der Handelsminister erbat sich die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrats zur Erfolgung eines Beitrags von 5000 fr. aus der ordinären Dotation zu der von der hiesigen Akademie der Wissenschaften beabsichtigten Erprobung der Steinkohlen im ganzen Reiche, wovon er sich – nicht zu gedenken anderer Vorteile – einen wesentlichen Nutzen für die Eisenbahnen durch Bekanntwerden der zur Lokomotivheizung anwendbaren Kohlenlager verspricht8.

V. Dienstkreuz für Zivilbeamte

Der Justizminister teilte eine ihm von einem ungenannten Veteranen im Staatsdienste zugekommene Eingabe mit, worin die Einführung von Dienstkreuzen, wie solche für Militärs bestehen, auch für die Zivilstaatsdiener verlangt wird9; was

VI. Kampagnezeichen von 1848 und 1849

dem Kriegsminister Anlaß gab zu erwähnen, daß ihm mehrere Aufforderungen wegen Gründung eines Kampagnezeichens für alle, die an den Feldzügen in Italien und Ungern 1848 und 1849 teilgenommen haben, eingereicht worden seien, wovon eine, eines Tirolers, wie ihn deucht, sehr gut durch die Bemerkung motiviert ist, daß die daheim gebliebenen Tiroler, die sich bloß auf die Besetzung der Landesgrenzen beschränkten, mit einer Denkmünze ausgezeichnet wurden, während ihre Landsleute, die auswärts gefochten, nichts dergleichen erhalten haben10.

Auch der Finanzminister fand sich durch die Idee eines solchen Denkzeichens als Erkennungszeichen für jene, die in diesen verhängnisvollen Jahren dem Kaiser die Treue bewahrten, lebhaft angeregt; und auf die Einwendung des Ministers Baron Kulmer , daß hierdurch Zwiespalt in aden ungrischen Regimenterna hervorgerufen werden würde, entgegnete er, daß dagegen das Bewußtsein der Treuen, insbesondere der Kroaten und Grenzer mächtig gehoben werden würde.

Ein Beschluß hierüber ward nicht gefaßt11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Jänner 1850.