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Nr. 254 Ministerrat, Wien, 15. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 16. 1.), Krauß 16. 1., Bach 16. 1., Gyulai 17. 1., Schmerling 16. 1., Bruck, Thinnfeld 16. 1., Thun, Kulmer 16. 1.; abw. Stadion.

MRZ. 202 – KZ. 146 –

Protokoll der am 15. Jänner 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Umtriebe des griechisch-nichtunierten Bischofes Andreas Schaguna

Der Ministerpräsident setzte den Ministerrat in Kenntnis, daß der griechisch-nichtunierte Bischof Schaguna in Siebenbürgen laut einer Anzeige des griechisch-katholischen Bischofs Erdély zu Großwardein sich mancherlei Umtriebe erlaubt, um die griechisch-katholischen Romanen zum Abfalle von der Union zu verleiten. Hiernach erscheine Wachsamkeit und die Anwendung von Gegenmaßregeln nötig1.

II. Erwerb der Krakauer Eisenbahnaktien

Der Minister des Handels referierte über die Vorteile, welche die Ablösung der Privateisenbahn von Krakau an die Grenze durch die Staatsverwaltung gewähren würde2. Schon Baron Kübeck habe die Sache in Anregung gebracht, aund Se. Majestät Kaiser Ferdinand die Einlösung schon im Jahre 1846 Ah. genehmigta,3 nachdem dadurch der Bau einer parallelen Staatsbahn in der Richtung nach Lemberg auf einer nicht unbeträchtlichen Strecke erspart würde, bund weil dadurch die Eisenbahnverbindung sowohl mit der Warschauer als mit der künftigen galizischen Staatsbahn ganz auf österreichischem Gebiete stattfinden könne.b Die Bahn sei durch k.k. Ingenieurs geprüft und in technischer Hinsicht preiswürdig gefunden worden.

Die Aktien dieser Bahn im Nennwerte von 1,800.000 Taler, dann die cPrioritätsobligationen per 360.000 Taler befinden sich fast ganz in Händen preußischer Kapitalisten, welche von den Aktien sowie von den Prioritätsobligationenc Prioritätsobligationen per 360.000 Taler befinden sich fast ganz in Händen preußischer Kapitalisten,|| S. 27 PDF || welche von den Aktien sowie von den Prioritätsobligationen 4% genießen, dobgleich nach den Erhebungen der k.k. Ingenieurs die Bahn in den beiden letzten Jahren nur 2 Perzent . . .d [Seitenende abgeschnitten] Diese Kapitalisten seien zum Verkaufe ihrer Aktien und Obligationen bereit.

Der Finanzminister erklärte in Anerkennung der großen Vorteile, welche die Erwerbung dieser Bahn gewährt, die Mittel zum Ankaufe zur Disposition setzen zu wollen; es wäre daher den Aktienbesitzern vorzuschlagen, ihre Papiere gegen österreichische à 4% verzinsliche Obligationen zu einem erst näher auszumittelnden Kurse unter pari mit Zugestehung einer jährlichen Kapitalsamortisation von 1/2% anzubieten. eDie Prioritätsaktien wären mit ihrem bisherigen Verzinsungs- und Tilgungsplane auf das österreichische Ärar zu übernehmen.e Die bezüglichen österreichischen Obligationen würden in Berlin zu verzinsen sein, damit dieses Papier nicht auf den Wiener Geldmarkt geworfen werde, wo es wegen Mangel an flüssigen Kapitalien den Kurs der übrigen Papiere herabdrücken würde.

Der Ministerrat erklärte sich sowohl mit der Erwerbung der Bahn als mit der vorgeschlagenen Basis der Unterhandlungen einverstanden4.

III. Unterbringung der Wiener Freiwilligen

Der Minister des Inneren setzte das Conseil von den Verfügungen in Kenntnis, welche getroffen wurden, um den aus der Auflösung der Wiener Freiwilligenbataillons besorgten Übelständen zu begegnen, und erhielt die allgemeine Zustimmung zu der beabsichtigten Bildung einer eigenen Kommission für die Sichtung, Unterbringung und Versorgung der nach Wien heimkehrenden Freiwilligen5.

IV. Deputationen aus Prag und Krakau

Der Minister des Inneren besprach ferner die in Wien eingetroffenen Deputationen aus Prag und Krakau, wovon die erstere vorzugsweise die Einberufung des böhmischen Landtags beabsicht[igt], in welcher Beziehung sie auf den Inhalt des kundgemachten au. Ministerratsvortrages vom 29. Dezember 1849 zu verweisen sein wird6. Die Deputation der christlichen Bewohner Krakaus hat die Bildung einer eigenen Judengemeinde aus der Vorstadt Kazimierz zum Gegenstande, und sie dürfte, da die|| S. 28 PDF || Sache delikater Natur ist, vorderhand ohne einen bestimmten Ausspruch einfach anzuhören sein7.

V. Bitten der Stadt Neusatz

Der Minister des Inneren erörterte mehrere von der Stadtgemeinden Neusatz vorgebrachte Bitten, namentlich

a) die Gewährung eines Darlehens, wofür, wie der Finanzminister unter allgemeiner Zustimmung äußerte, nicht bloß Rücksichten der Menschlichkeit gegen eine durch Kriegsschäden so schwer heimgesuchte, jüngst noch blühende Stadt, sondern selbst das Interesse des österreichischen Handels spricht, welcher in Neusatz einen wichtigen Stapelplatz hatte8. Von einer Entschädigung für die erlittenen Zerstörungen könne aber in Ermangelung von Mitteln zur Befriedigung der vielfältigen Ansprüche dieser Art keine Rede sein9.

b) Die Vorstellung gegen die vom FZM. Baron Haynau beabsichtigte Erweiterung des Belagerungsrayons der Festung Peterwardein10. Der Ministerrat glaubte, daß diese für so viele bereits schwer getroffene Hausbesitzer äußerst drückende Erweiterung kaum durch eine vorhandene Notwendigkeit gerechtfertigt sein könne, zumal die letzte Belagerung den Beweis hergestellt haben dürfte, daß Peterwardein von Neusatz aus selbst bei dem dermaligen beschränkten Rayon nicht einnehmbar ist. Der Kriegsminister behielt sich vor, über diesen Gegenstand, nach genommener Einsicht der älteren Verhandlungen über den Umfang des fraglichen Rayons, zu referieren11.

VI. Kupferauffindung bei Szegedin

Der Minister des Bergwesens eröffnete, es sei gelungen, 7000 Zentner ärarischen Kupfers, dessen sich die Insurgenten bemächtigt hatten, in einem Verstecke bei Szegedin aufzufinden. Dies bildet ein bedeutendes Objekt im Werte von 350.000 fl.12.

VII. Eingabe der im vorigen Jahr in Wien abgehaltenen Bischofsversammlung

Der Minister des Kultus referierte über einige Punkte der in dem hier beigeschlossenen Hefte unter IX, p. 51–59, abgedruckten Eingabe der vorjährigen Bischofsversammlung in Wien an das Ministerium des Inneren13. Die wesentlichsten darunter sind folgende:|| S. 29 PDF ||

1. Gemäß § 2 der Grundrechte soll weder den Bischöfen noch den Gläubigen fernerhin eine Schwierigkeit gemacht werden, sich in geistlichen Dingen an den Papst zu wenden. Den Bischöfen soll es gestattet sein, über Gegenstände ihrer Amtsgewalt ohne vorläufige Genehmigung der Staatsgewalt Ermahnungen und Anordnungen zu erlassen. Die Diözesansynoden sollen so bald als möglich wieder ins Leben treten.

2. Der Souverän hätte sein persönliches Recht, Bistümer zu verleihen, nicht ohne den Beirat der Bischöfe zu üben. Die Verleihung von Domherrenstellen hätte künftig ohne Rücksicht auf Geburt an den Würdigsten zu geschehen. Das Institut der Domizellare hätte aufzuhören.

Die Bischöfe der Kirchenprovinzen Olmütz und Salzburg hätten ein Stimmrecht bei Erwählung ihrer Metropoliten zu erhalten. Die Ernennung der Ehrendomherren steht dem Bischofe zu.

Der Staatsgewalt steht nicht das Recht zu, jemanden in geistlichen Ämtern und Pfründen zu bestätigen. Wenn die Staatsgewalt kirchliche Auszeichnungen verleiht, tritt sie auf ein fremdes Gebiet.

Die Kongrua des Pfarrers darf nicht durch Vorspannsleistung oder Einquartierung geschmälert werden. Hörer der Theologie, deren Verwendung und Sittlichkeit dem gewählten Berufe entspricht, wären gesetzlich von der Militärpflicht, Untersuchung und Stellung zu befreien.

3. Den Patronen wären keine größeren Lasten aufzulegen, als dieselben kraft der Kirchengesetze oder privatrechtlichen Verpflichtungen zu tragen haben. Bei der Neugestaltung der Patronatsverhältnisse wäre dem Bischofe die Freiheit zu sichern, bei Verleihung der Pfarren Verdienst und Fähigkeit zum einzigen Maßstabe zu nehmen. Das Patronatsrecht, welches auf den Religionsfondsgütern haftet, ist nicht auf den Staat übergegangen.

Die geistliche Gewalt hat das unbestreitbare Recht, die Befähigung für die Seelsorge zu beurteilen.

Die Bischöfe werden nach § 2 der Grundrechte fernerhin den Gottesdienst und alles darauf Bezügliche selbständig anordnen. Die Feier der bisher üblichen Prozessionen hätte in altgewöhnlicher Weise vor sich zu gehen. Die Regierung hätte der Sonntagsfeier ihren Schutz angedeihen zu lassen. Den Nichtkatholiken wäre in Tirol wenigstens die öffentliche Religionsübung nicht zu gestatten.

Graf Thun glaubte, daß die Bitten der Bischofsversammlung, obgleich dieselbe kein Mandat des gesamten österreichischen Episkopats erhalten habe, doch von der Regierung in reifliche Erwägung gezogen und nach Zulässigkeit gewährt werden dürften. Manche darunter seien nämlich von der Art, daß sie schon nach den Bestimmungen der Verfassung und der Grundrechte nicht zurückgewiesen werden könnten. Andere verdienten|| S. 30 PDF || ihrer Natur nach billige Berücksichtigung, sodaß es angezeigt wäre, die bestehenden Vorschriften in entsprechender Weise zu modifizieren. Bei manchen Punkten, wo sich dermal die Ansichten entschieden gegenüberstehen, würde vielleicht eine Vereinbarung zu einem für beide Teile erwünschten Zustande führen können.

Der Kultusminister gedächte sich dahin von Sr. Majestät die Ermächtigung zu erbitten, diejenigen Gesetze und Vorschriften in geistlichen Angelegenheiten, welche mit der Verfassung und den Grundrechten nicht im Einklang stehen, sofort zur Abstellung oder entsprechenden Modifizierung in Antrag zu bringen, bezüglich der übrigen Desiderien aber Verhandlungen anzuknüpfen, und insofern selbe zu neuen Maßregeln oder Vorschriften genügenden Grund herausstellen, von Fall zu Fall die Ah. Ermächtigung zur entsprechenden Verfügung anzusuchen.

Der Minister des Inneren , mit welchem sich der Ministerpräsident vereinigte, würde glauben, daß vor allem die mancherlei Anliegen und Wünsche der Bischöfe nach Kategorien zu sondern wären, als z.B. a) jene Punkte, welche schon in den Grundrechten ihre volle Begründung finden; b) die Angelegenheiten, welche den Gegenstand eines Konkordats mit dem Heiligen Stuhle bilden werden; c) Wünsche, deren Erledigung schon dermals keinem Anstand unterliegt; d) Gegenstände, wie nur im Wege der Gesetzgebung abgetan werden können. Die dergestalt gesonderten Petita wären der besseren Übersicht und konsequenteren Behandlung wegen alle in einem au. Vortrage zu begutachten und darüber die Ah. Schlußfassung einzuholen.

Der Finanzminister erhob den Zweifel, ob man bei den gegenwärtigen Erwägungen über die Stellung der katholischen Kirche in Österreich auch den wichtigen Umstand berücksichtigt habe, daß Se. Majestät der Kaiser als Rex apostolicus über die ehemals ungarischen Kronländer infolge besonderer päpstlicher Verleihung wichtige Rechte in ecclesiasticis besitzen, welche auch dermal nicht aufgegeben und bei Feststellung des Verhältnisses der Kirche zum Staat, was hier die Hauptsache ist, gehörig evident gestellt werden dürften.

Wegen vorgerückter Stunde wurde diese Beratung, ohne daß es zu einem Beschlusse kam, aufgehoben14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. Jänner 1850.