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Nr. 253 Ministerrat, Wien, 14. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 15. 1.), Krauß 16. 1. [bei I–IV abw.], Bach 14. 1., Gyulai, Schmerling 15. 1., Bruck, Thinnfeld 15. 1., Thun, Kulmer 15. 1.; abw. Stadion.

MRZ. 181 – KZ. 144 –

Protokoll der am 14. Jänner 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Salpeterdurchfuhr nach Serbien

Der Ministerpräsident brachte zu Anfange der Sitzung die von den Serben gewünschte Durchfuhr einiger tausend Pfund Salpeter durch Österreich nach Serbien, gegen welche die Türken Einwendungen erheben, mit der Anfrage zur Sprache, ob ungeachtet der türkischen Bemerkungen diese Durchfuhr ebenso zu gestatten wäre, wie wir in früheren Jahren die Durchfuhr der Waffen dahin gestattet haben.

Der Ministerrat erklärte sich in Berücksichtigung der von dem Minister des Inneren Dr. Bach geltend gemachten Gründe, da dieser Salpeter von den Serben schon früher bestellt wurde, daß dieselben in letzterer Zeit unsere Hilfsgenossen waren und daß die diesfällige Verweigerung einen ungünstigen Eindruck daselbst verursachen würde, für die Gestattung dieser Durchfuhr1.

II. Adressen einiger ungarischer Städte aus Anlaß der Proklamation der Reichsverfassung

Hat der Ministerpräsident die von Baron Haynau eingeschickten Adressen einiger ungarischer Städte (Pest, Ofen, Raab) aus Anlaß der Publikation der Reichsverfassung in Ungarn dem Minister des Inneren zur weiteren Verfügung übergeben2.

III. Unterstützung für Bischof Joseph Lonovics v. Kriwina

Der Minister des Inneren brachte hierauf die dem gewesenen Csanáder Bischofe Joseph Lonovics zu bewilligende Sustentation (welche derselbe mit 6000 f. anspricht3) zur Sprache. Der Ministerrat einigte sich in dem Beschlusse, diesem Bischofe|| S. 21 PDF || einen von dem Tage seiner Resignation zu laufen habenden Unterhaltsbeitrag von 4000 f. zu bewilligen4.

IV. Volksstimmung in Italien

Ferner teilte dieser Minister die vom Grafen Strassoldo5 erhaltene Nachricht mit, nach welcher die Stimmung in Italien wegen der großen Steuern, die auf der Bevölkerung lasten und die zusammen 80% erreichen sollen, sehr gedrückt ist. Wenn es so fortgehe, so werde auch der kleine Besitz uns entfremdet werden. In Udine z.B. betrage die Grundsteuer das Dreifache von dem gewöhnlichen, in der benachbarten österreichischen Provinz bestehenden Ausmaß, wozu noch der 12%ige Verlust an die Valuta komme. Die Stimmung und Haltung des Klerus sei gleichfalls zweifelhaft6.

An den Beratungen über die vorstehenden vier Punkte hat der Finanzminister Freiherr v. Krauß keinen Anteil genommen.

V. Todesurteil gegen Michael Wantuch

Der Justizminister referierte hierauf ein Todesurteil mit dem Antrage, hier keine Gnade eintreten, sondern dem Rechte seinen Lauf zu lassen. Es betrifft einen 21 Jahre alten und seit zwei Jahren schon in Untersuchung stehenden galizischen Bauernknecht namens Michael Wantuch. Derselbe war mit sechs andern Mitglied einer Bande, welche eine Masse von Brandlegungen (10–12 in einem Kreise) verübt hat. Die minder Beteiligten dieser Bande haben zeitliche Strafen erhalten. Der in Frage stehende Verbrecher hat bei sechs Brandlegungen mitgewirkt und ist ferner der Mitschuld an einem Raubmorde geständig und an vier anderen Brandlegungen beinzichtigt. Derselbe gestand ferner, den Bauern Pferde aus Rache erwürgt zu haben. Zwei Behörden haben nicht auf Gnade und bei der Obersten Justizstelle hat nur die Minderheit der Stimmen darauf angetragen. Der Justizminister erachtet, daß jetzt, wo man in der Lage ist, gegen politische Verbrecher Strenge zu üben, diese umso mehr gegen so gemeine Verbrecher Platz zu greifen hätte, und eröffnete die Absicht, bei Sr. Majestät au. anzutragen, in diesem Falle nicht Gnade eintreten zu lassen. Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden7.

VI. Einführung des deutschen Wechselrechtes

Der Justizminister bemerkte weiter, daß er schon im November 1849 die Einführung des deutschen Wechselrechtes bei uns zum Vortrage gebracht habe8. Damals schon sei es für zweckmäßig erkannt worden, dieses Wechselrecht in allen Kronländern des österreichischen Staates zugleich einzuführen, weshalb damit noch zurückgehalten und noch vorläufig mit den ungarischen und kroatischen Vertrauensmännern darüber Rücksprache gepflogen wurde. Diese erklärten sich nun für dessen Einführung auch in ihrem|| S. 22 PDF || Kronlande und stimmten dafür, daß es mit 1. Mai d.J. im Gesamtumfange der Monarchie zur Geltung gelange. Hinsichtlich der Personalexekution und des Personalarrestes glaubte man für jene zwei Kronländer auf eine Abweichung von den allgemeinen Bestimmungen antragen zu sollen. In Ungarn und Kroatien wird nämlich der Schuldner dem Gläubiger zu dem Ende übergeben, daß er mit ihm so umgehe, um zur Zahlung zu gelangen. Gewöhnlich haben die Gläubiger von den Schuldnern gewisse Arbeiten verrichten lassen und wenn sie daraus keinen Erfolg absahen, gaben sie dieselben zurück.

Dieses kann, wie der Justizminister bemerkte, nicht so bleiben, und auch für Ungarn und Kroatien muß die Personalexekution nach den allgemeinen Bestimmungen eingeführt werden, welche darin im wesentlichen bestehen, daß der Schuldner mit Zustimmung des Gläubigers im Arreste in einer anständigen Haft alimentiert wird und nicht länger als ein Jahr angehalten werden darf. Dieses wäre demnach in die Novelle für diese Kronländer aufzunehmen. Dagegen wäre aus dem ungarischen Wechselrechte die Bestimmung rücksichtlich der Zahlung der Messewechsel von Seite der Israeliten beizubehalten, daß nämlich diese, wenn die Messe am Sabbate zu Ende geht, gehalten sein sollen, die Zahlung am vorletzten Tage zu leisten. Ferner wird auch noch aus dem materiellen Teile des ungarischen Wechselrechtes einiges für Ungarn aufrechterhalten.

Mit diesen Modifikationen für einige Kronländer wäre sich nun die Ah. Genehmigung Sr. Majestät für die Erlassung der allgemeinen Wechselordnung und für ihre Aktivierung vom 1. Mai d.J. zu erbitten, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte. Diese Wechselordnung wird hiernach das erste für sämtliche Kronländer der österreichischen Monarchie, und da sie auch in Deutschland ihre Geltung haben wird, ein für 70 Millionen Menschen geltendes Gesetz sein9.

VII. Eisenbahnkonzession für die Trauntaler Steinkohlenbergwerksgesellschaft

Der Handelsminister Freiherr v. Bruck trug an, dem Gesuche der Trauntaler Steinkohlen­bergwerksgesellschaft, welche um die Bewilligung einschreitet, auf ihre eigene Rechnung eine kleine Eisenbahn von einigen tausend Klaftern zu errichten und selbe in die Gmundner Bahn einmünden zu lassen, umso mehr zu willfahren, als es sich jetzt nur um die Konzession zur Aufnahme, nicht aber schon um die eigentliche, das Recht der Expropriation einschließende Baubewilligung handelt.

Diesem Antrage wurde von Seite der Ministerrates beigestimmt10.

VIII. Grundabtretung zum Baue des Triester Bahnhofes; Grundsteinlegung durch den Kaiser

Demselben Minister ist von dem Statthalter Grafen Wimpffen die Mitteilung zugekommen, daß die Stadtgemeinde Triest entschlossen sei, zwei bedeutende Gründe (über 4000 Quadratklafter im Ausmaß, und da die Quadratklafter dort über 100 f. wert ist, in einem Gesamtwerte von circa einer halben Million), auf welchen Gründen jetzt das städtische Schlachthaus und das Armeninstitut bestehen, zur Bahnhofanlage der Staatsregierung unentgeltlich abzutreten.

|| S. 23 PDF || Die Stadtgemeinde setzt in einer Eingabe Se. Majestät von diesem Vorhaben in Kenntnis, bedauert, daß Se. Majestät die Stadt Triest im Herbste 1849 nicht besuchen konnten und hegt den Wunsch, daß es im künftigen Frühjahre geschehen dürfte, wo dann Se. Majestät den Grundstein zum Bahnhofe zu legen gebeten würden. Der Minister Freiherr v. Bruck wird mit Zustimmung des Ministerrates diesen Gegenstand Sr. Majestät vortragen und zugleich den Antrag stellen, Allerhöchstdieselben wollen der Stadt Triest für dieses bedeutende Offert den Ah. Dank aussprechen zu lassen geruhen11.

IX. Kaiserlicher Ratstitel für Joseph Baumgartner

Der Oberbaudirektor in Niederösterreich Baumgartner, der bei der Organisierung der Baubehörden nach Oberösterreich versetzt wurde und bereits 36 Jahre dient, bittet bei dem Umstande, daß die niederösterreichischen Baudirektoren nach längerer Dienstzeit sich immer einer Ag. Auszeichnung zu erfreuen hatten, um den kaiserlichen Ratstitel.

Der Minister Freiherr v. Bruck wird mit Zustimmung des Ministerrates diese Bitte des Baumgartner, der allezeit seine Pflichten redlich erfüllt hat, bei Sr. Majestät unterstützen12.

X. Anstellung eines Professors für österreichisches Recht in Hermannstadt

Der Kultus- und Unterrichtsminister Graf Thun bemerkte hierauf, daß ihm durch den FML. Freiherrn v. Wohlgemuth ein Gesuch des Vorstandes der sächsischen Lehranstalten in Siebenbürgen zugekommen, worin gebeten wird, einen Professor des österreichischen Rechtes dort auf Staatskosten anzustellen13. Ein solcher Professor sei dort zwar schon aus Nationalmitteln bestellt gewesen, allein ihre Mittel seien jetzt ganz herabgekommen und unzureichend, diese notwendige Auslage zu bestreiten. Der Minister (welcher die Absicht zu erkennen gab, die Lehranstalt zu Hermannstadt zu einer Landesuniversität zu erheben) trug auf die Willfahrung des Gesuches an, und der Ministerrat stimmte ihm bei, worüber nun ein au. Vortrag an Se. Majestät zu erstatten sein wird. Hinsichtlich des für diese Professur angedeuteten jungen Mannes namens Dr. Harum wird der Minister Graf Thun noch nähere Erhebungen veranlassen14.

XI. Absendung eines Ministerialkommissärs zur Ordnung der Schul- und Studienangelegenheiten in Siebenbürgen

Eröffnete der Minister Graf Thun die Absicht, einen Ministerialkommissär nach Siebenbürgen zur Ordnung der dortigen Unterrichts- und Studienangelegenheiten (in vorübergehender Bestimmung) zu senden, zu welcher Sendung er den Bezirkshauptmann Ahsbahs als den geeigneten Mann andeutete.

Gegen die Absendung eines Kommissärs zu dem gedachten Zwecke nach Siebenbürgen wurde in thesi nichts erinnert. Hinsichtlich des Individuums wurde sich die Bestimmung vorbehalten15.

XII. Steuerumlegungs- und -einhebungsrecht in Tirol

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte eine ihm von dem Statthalter in Tirol Grafen Bissingen vorgelegte Eingabe des dortigen ständischen Ausschusses zur Kenntnis des Ministerrates, in welcher das Recht der Stände zur Umlegung und Einhebung der Steuern auch für die Zukunft in Anspruch genommen werden will16. Nach der Ansicht des Finanzministers, welche auch der Ministerrat teilte, wäre dieses Begehren mit der Reichsverfassung vom 4. März 1849 nicht wohl vereinbarlich, daher in dasselbe nicht einzugehen17.

XIII. Organisierung der Mailänder und der Venediger Buchhaltungen

Ferner besprach der Finanzminister eine Eingabe des Präsidenten des Generalrechnungs­direktoriums, worin dargestellt wird, daß die Buchhaltungen im lombardisch-venezianischen Königreiche unter dem Einflusse der letzten Ereignisse ganz in deroutierten Zustand gekommen sind und daß es notwendig sei, in diesem Zweige wieder Ordnung herzustellen. Graf Wilczek will diesfalls das Nötige veranlassen, wünscht aber zu diesem Behufe über den Punkt eine Bestimmung, ob künftig zwei oder nur eine Buchhaltung im lombardisch-venezianischen Königreiche zu bestehen haben werden.

Da die beiden Buchhaltungen in Mailand und Venedig einen so bedeutenden Geschäftsumfang haben, daß es nicht möglich wäre, ihre sämtlichen Geschäfte von einer Buchhaltung etwa in Verona (wo überdies erst Gebäude für sie hergestellt werden müßten) besorgen zu lassen, so wäre dem Grafen Wilczek zu erwidern, daß aSe. Majestät die gestellten Anträge Ag. genehmigen und daß bei der Ausführung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vorzugehen seia .18

XIV. Ungarische Flüchtlinge in der Türkei

Schließlich bemerkte noch der Ministerpräsident , daß es sehr wünschenswert erscheine, mit der Angelegenheit in Konstantinopel zu Ende zu kommen19. Die|| S. 25 PDF || Russen seien mit ihrer Sache fertig und haben das diesfällige Protokoll bereits geschlossen20. Da Österreich allein nicht wohl länger ohne diplomatische Verbindung mit der Türkei bleiben kann, zumal unsere materiellen Interessen dabei wesentlich leiden und die Türken uns durch Nachlassen in der Aufsicht über die politischen Flüchtlinge empfindlich schaden könnten, so bleibe wohl nichts übrig, als zu trachten, die Relationen mit der Türkei wieder anzuknüpfen. Die Türken haben zu diesem Behufe einige annehmbare Modifikationen angetragen, mit denen man sich nach der Versicherung des Ministers des Äußern begnügen könne und mit deren Annahme diese schwebende Sache abgetan wäre.

Dagegen wurde von keiner Seite etwas erinnert21.

Ah. E. Ich haben den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. Jänner 1850.