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Nr. 244 Ministerrat, Wien, 3. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 4. 1.), Krauß 11. 1., Bach 8. 1., Schmerling 9. 1., Bruck, Thinnfeld 11. 1., Thun, Kulmer 7. 1.; abw. Stadion.

MRZ. 22 – KZ. 19 –

Protokoll der am 3. Jänner 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Städtevertretung beim böhmischen Landtage

Sitzung begann mit der Fortsetzung der Beratung über die Modalitäten der Städtevertretung in dem künftigen böhmischen Landtage1. Der Minister des Inneren las die Verzeichnisse der böhmischen Städte und Industrialorte, welche nach seiner Meinung individuell im Landtage zu vertreten wären, da die Gruppierung der kleinern Städte zum Behuf ihrer gemeinsamen Vertretung durch einen Abgeordneten mit Rücksicht auf geographische Lage und nationale Verschiedenheit zu große Schwierigkeiten und bedenkliche Übelstände im Gefolg hat.

Andererseits wurde vom Finanzminister hervorgehoben, daß, sobald man in Böhmen den Modus der Städtevertretung, wie er in den übrigen Kronländern eingeführt wird, verläßt und sich nicht strenge an ein unbestreitbares Prinzip wie die Seelenzahl hält, viele Beschwerden über willkürliche Begünstigung gewisser Orte und Nationalitäten durch die Regierung auftauchen werden.

Schließlich vereinigte man sich, daß die 79 Städtedeputierten folgendermaßen zusammenzusetzen seine: 1. aus 20 Abgeordneten der sämtlichen königlich privilegierten Städte; 2. aus 22 Deputierten der wichtigeren Industrialorte und 3. aus 37 Deputierten der am stärksten bevölkerten königlichen aund sonstigena Städte.

Die zu vertretenden Industrialorte werden auf der Grundlage ämtlicher statistischer Daten durch Abgeordnete der Ministerien des Handels und des Inneren sofort ausgemittelt und das diesfällige Städteverzeichnis wird in der nächsten Sitzung des Ministerrates vorgelegt2.

II. Annahme von Doktordiplomen ausländischer Universitäten

Der Minister Dr. Bach brachte eine zwischen den Ministerien des Inneren und des Unterrichtes schwebende Kontroverse zur Sprache. Es handelt sich nämlich um die Frage, ob den Inländern die Annahme von Doktordiplomen auswärtiger Universitäten|| S. 961 PDF || ferner noch wie bisher von der Ah. Bewilligung abhängig zu machen oder aber bdie Annahmeb ohne weiters allgemein zu gestatten sei3.

Der Minister des Inneren stimmte für die Beibehaltung der bisherigen beschränkenden Vorschrift, da, wenn auch eine im Ausland erwirkte Doktorwürde im Inlande bloß mit dem Rechte, den Doktortitel zu führen, ohne alle weiter Befugnis verbunden wird, dieser Titel doch viele Leute irreführen und verleiten wird, ärztlichen oder juridischen Beistand bei einem Unbefugten anzusuchen, was die Kurpfuscherei und Winkelschreiberei auf eine Weise vermehren dürfte, die nicht ohne Gefahr ist, da auf manchen auswärtigen Universitäten die Doktordiplome sehr leichtsinnig gegen bloße Entrichtung der Taxen ausgestellt werden, so daß ein derlei Laureatus sehr unwissend sein kann.

Der Minister des Unterrichts glaubte dagegen, daß, so wie die Annahme der Diplome als Mitglieder auswärtiger Akademien in neuerer Zeit freigegeben wurde4, ein gleiches auch hinsichtlich der Doktor­diplome unbedenklich geschehen könne.

Es sei eben nur ein Titel! Gegenwärtig werde in Österreich mit und ohne dem Aushängeschilde des Doktorhutes viel gepfuscht. In der Aufrechthaltung des nicht mehr zeitgemäßen Verbots könne Graf Thun keinen Schutz gegen Mißbräuche finden, welche unter allen Umständen fortdauern.

Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Ministers Bach, daß die Annahme eines fremden Doktordiploms, gleich jener eines ausländischen Ordens, von der Ah. Bewilligung abhängig zu machen sei5.

III. Vernehmung Vinzenz Scheidingers über seine Denunziation des Marinechefarztes Stephan v. Patay

Der Minister des Inneren referierte schließlich, daß die Vernehmung des Scheidinger durch die Stadthauptmannschaft, welche infolge Ministerratsbeschlusses vom 31. Dezember 1849 eingeleitet wurde6, zu keinen Inzichten über die Vergiftung Sr. kaiserlichen Hoheit des Erzherzog Friedrich durch den Chefarzt Patay geführt habe und Scheidinger seine Denunziation dahin modifiziert habe: „es liege im Reiche der Möglichkeit (!), daß Patay dies Verbrechen begangen habe“7.

Ah. E. Ich haben den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 9. Jänner 1850.