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Nr. 227 Ministerrat, Wien, 13. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 14. 12.), Krauß 15.12., Bach 17.12., Gyulai 15.12., Schmerling 15.12., Bruck, Thinnfeld 14.12., Thun, Kulmer 15.12.; abw. Stadion.

MRZ. 4627 – KZ. 3921 –

Protokoll der am 13. Dezember 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Bezüge für den provisorischen Landeschef der Woiwodina

Der Minister des Inneren brachte die Bemessung der Bezüge für den zum provisorischen Landeschef in der serbischen Woiwodschaft und dem Banate ernannten Generalmajor v. Mayerhofer zur Sprache, und man vereinigte sich zu dem Antrage, daß dem Obgenannten zu seiner Gage als Generalmajor pro 4.000 fr. eine Funktionszulage von 6.000 fr. samt einer Wohnungsentschädigung zu verleihen wäre1.

II. Bewahrung der k.k. Armee vor Demoralisierung

Nach den aus Paris, London und der Schweiz dem Minister des Inneren zugekommenen verläßlichen Berichten hat die Partei des Umsturzes ihre Absicht gegenwärtig hauptsächlich darauf gerichtet, das österreichische Heer zu unterwühlen und die gemeine Mannschaft für ihre Zwecke zu gewinnen. Diese Partei gedenkt sich hiebei der vielen Ex-Honvéd-Offiziers zu bedienen, welche in großer Anzahl den deutschen und slawischen Regimentern als Gemeine eingereiht wurden. Da es keinem Zweifel unterliegt, daß diese Exoffiziers, welche größtenteils von einem durch unterdrückte Wut über ihre Degradierung gesteigerten politischen Fanatismus erfüllt sind und sowohl die geistigen als die Geldmittel besitzen, um die Gemeinen und Unteroffiziers, mit welchen sie in unausgesetztem nahen Verkehr leben, zu gewinnen, ein sehr gefährlicher Hebel sind, der zur Anbahnung einer Militärrevolution mit Erfolg angewendet werden kann, so glaubte Minister Bach die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf diesen ebenso ernsten als dringenden Gegenstand zu lenken und den Kriegsminister auffordern zu sollen, daß er an Se. Majestät Anträge erstatte, um diese drohende Gefahr zu beseitigen.

Der gesamte Ministerrat teilte die Überzeugung von der Notwendigkeit, ein so bedenkliches Gärungselement nicht länger mehr in den Reihen der Armee zu belassen, und der|| S. 895 PDF || Kriegsminister erklärte ohne Verzug, an Se. Majestät wohlerwogene au. Vorschläge über diesen Gegenstand erstatten zu wollen2.

III. Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung in Dalmatien

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dalmatien, namentlich in den südlichen Teilen des Landes, erscheint nach allen von dorther einlangenden Berichten in hohem Grade gefährdet. Dalmatinische und montenegrinische Räuber verbreiten allgemeinen Schrecken, Mord, Raub und Einbruch sind an der Tagesordnung, Gesetze und Obrigkeiten werden nicht geachtet, und ganze Gemeinden verweigern offen die Steuerentrichtung3. Der Grund, warum die Behörden die Ordnung in Dalmatien nach innen und außen nicht zu erhalten vermögen, liegt größtenteils darin, daß die daselbst befindliche Militärmacht zu gering ist, um mit Nachdruck an den verschiedenen Orten auftreten zu können. Es befinden sich dort dermal weniger Truppen als früher im tiefsten Frieden, nämlich drei Bataillons Infanterie, ein Bataillon Jäger und ein Garnisonsbataillon. Der Minister des Inneren folgerte hieraus, daß es dringend notwendig sei, ein paar Bataillons samt einer Raketenbatterie anebst einem Kriegsdampfbootea nach Ragusa und Cattaro zu verlegen, um dem gleichzeitig zu verkündenden Standrechte die energische Durchführung zu sichern und den Montenegrinern zu imponieren.

Mit diesem Antrage vereinigten sich die übrigen Minister, wobei Ritter v. Bruck darauf hindeutete, daß in Ermanglung disponibler Landtruppen eine Kriegskorvette samt einem Kriegsdampfboot mit einem halben Bataillon Seesoldaten nach Cattaro verlegt werden könnten, und Baron Kulmer bemerkte, daß der Erfolg dieser Truppendispositionen umso schneller und größer sein würde, wenn statt des schwachen Brigardiers Uffenberg zu Cattaro ein tatkräftiger Mann, wie z.B. Oberst Mamula, an die Spitze des dortigen Militärs trete.

Der Kriegsminister , mit diesen Andeutungen völlig einverstanden, behielt sich vor, einen a.u. Vortrag in diesem Sinne zu erstatten4.

IV. Kossuthnoten

Der Minister des Inneren äußerte unter Zustimmung seiner Kollegen, er beabsichtige bei Sr. Majestät auf die Zurückweisung der Bitte des Pester Handelsstandes um Vergütungsleistung für die Kossuthnoten anzutragen5. Dieses Papier sei fast ganz entwertet, und die Agitation, welche dessen Einlösung vom Staate erwirken will, gehe nur von Spekulanten aus, welche die Noten um ein Minimum an sich gebracht haben6.

V. Tafelgelder des Feldmarschalls Johann Joseph Wenzel Graf Radetzky v. Radetz

Der Kriegsminister referierte über das Einschreiten des Feldmarschalls Grafen Radetzky, daß ihm nebst seiner Funktionszulagen pro 18.000 fr. jährlich als Generalgouverneur auch noch die früher genossenen Tafelgelder als kommandierender General pro 16.000 fr. jährlich belassen würden, nachdem er zugleich zwei Posten versehe7.

Der Ministerrat vereinigte sich in der Ansicht, daß die Gewährung dieses Gesuches wegen der Kumulierung doppelter Bezüge mit dem bestehenden System nicht vereinbarlich sei und Exemplifikationen von Seite der übrigen lombardisch-venezianischen Funktionärs herbeiführen würde, während andererseits ein Gesamtbezug von 34.000 fr. jährlich an Repräsentationsauslagen allein zu dem Aufwande, welchen der Generalgouverneur in Verona möglicherweise machen kann, außer Verhältnis steht.

Der Kriegsminister behielt sich vor, über die Ziffer der früher bewilligten Tafelgelder pro 16.000 fr. noch nähere Aufklärungen einzuholen8.

VI. Industrieller Kongreß

Der Handelsminister las den Entwurf der abweislichen Erledigung des von dem Wiener Gewerbeverein eingebrachten Gesuches um Einberufung eines industriellen Kongresses zu Beratung der Zolltarifsfrage, mit dessen Inhalt der Ministerrat einverstanden war9.

VII. Anerkennung der Religionsgesellschaften als Kirche

Der Kultusminister hielt einen Vortrag, worin er seine Meinung begründete, es sei den Landgesetzgebungen förmlich das Recht zuzuerkennen, zu entscheiden, ob Religionsgesellschaften, welchen bisher das Recht des öffentlichen Gottesdienstes in dem Lande gesetzlich nicht zustand, fortan als Kirche anerkannt werden sollen. Es sei nämlich weder billig noch politisch, den Landesgesetz­gebungen die Entscheidungen über diesen Gegenstand, der die Landesinteressen so lebhaft berührt und im Lande selbst am besten beurteilt werden kann, vor die Reichsgesetzgebung zu bringen. Dies vorausgeschickt stellte Graf Thun folgende Sätz auf:

1. Jede Religionsgesellschaft, welche sich bisher in einem Kronlande im Rechte der öffentlichen Religionsübung (d.h. mit Bethaus, Seelsorger etc.) befand, ist als eine in demselben anerkannte Kirche zu betrachten.|| S. 897 PDF ||

2. Religionsgesellschaften, welchen bisher das Recht des öffentlichen Gottesdienstes nicht zustand, können nur im Wege der Landesgesetzgebung als Kirche anerkannt werden.

3. Die Anhänger eines Religionsbekenntnisses, deren Gesamtheit nicht als Kirche anerkannt ist, unterstehen, insofern sie Rechte eines Vereines ausüben und genießen oder öffentliche Verhandlungen halten wollen, den Bestimmungen des provisorischen Gesetzes vom 17. März l.J10.

4. Die Verzeichnisse über Sterbfälle von Personen, welche keiner anerkannten Kirche angehören, sowie über die Geburten ihrer Kinder, hat diejenige politische Behörde, welche die Konskriptionsange­legenheiten besorgt, nach den in betreff der Tauf- und Sterbematrikeln bestehenden Vorschriften zu führen.

5. Wenn sich solche Personen vermählen wollen, so haben sie ihre gegenseitige Einwilligung vor der Zivilbehörde zu erklären und unter ihren Augen einen Ehevertrag abzuschließen, in demselben aber zugleich eine der gesetzlich anerkannten Kirchen als diejenige zu bezeichnen, nach deren Grundsätzen die Unauflöslichkeit oder Auflöslichkeit ihres Ehebandes beurteilt werden will.

Der Ministerrat trat jedoch der Ansicht des Kultusministers nicht bei, da sie mit dem § 36 der Reichsverfassung11 (§ 36c. Als Reichsangelegenheiten werden erklärt die Beziehungen des Staates zur Kirche) im Widerspruch stehe, und eine solche Ausdehnung der Rechte der Landesgesetzgebung die in dem § 2 der Grundrechte12 enthaltenen Zusicherungen in manchen Kronländern vereiteln würde.

VIII. Landesverfassung für Oberösterreich

Hierauf wurde zur Fortsetzung der gestern begonnenen Beratung über die Landesverfassung für Österreich ob der Enns geschritten13.

Minister Bach begann mit der Erklärung, daß er seinen Antrag, § 10 in den Landtag auch Abgeordnete der Handels- und Advokatenkammer, der Lehrerkollegien und Konsistorien aufzunehmen, zurückgenommen und zur Erzielung einer Gesamtzahl von 47 Abgeordneten die Zahlen der Deputierten sub a.,b. und c. verhältnismäßig erhöht habe, womit man allseitig einverstanden war, obgleich Minister v. Thinnfeld das Bedauern nicht unterdrücken konnte, daß dem Landtage dadurch die Vertreter mancher spezieller Interessen entgehen werden.

§ 42 haben alle zitierten Paragraphen wegzubleiben.

Zum § 40 wurde über eine Anfrage des Kultusministers von Seite des Ministers Bach erwidert, daß der erste Landtag zu entscheiden haben wird, was mit dem Vermögen der alten Landstände geschehen soll. Minister Baron Krauß fand den Ausdruck „innerer Haushalt“ zu vag. Minister v. Thinnfeld erklärte ihn als synonym mit „Domesticum“.

§ 45 wird infolge einstimmigen Beschlusses dahin modifiziert, daß den Landständen eingeräumt wird, Spezialkommissionen mit Genehmigung der Regierung zur ganz selbständigen|| S. 898 PDF || Ausführung größerer Bauobjekte zu bestellen, um die Kollisionen mit dem Statthalter nicht ohne Not herbeizuführen.

Schließlich entspann sich eine Diskussion über § 47, indem Graf Thun die Wiederwahl nach Auflösung eines Landtages nicht sofort nach drei Monaten festgesetzt wissen wollte, während der Minister des Inneren an dem Texte des Entwurfs festhielt, und der Ministerpräsident glaubte, es dürfte bloß gesagt werden: „Die Regierung beruft den Landtag binnen der festgesetzten Zeit wieder ein.“

Der Antrag des Ministers des Inneren wurde genehmigt14.

Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. Dezember 1849.