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Nr. 222 Ministerrat, Wien, 7. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 8. 12.), Krauß 11.12., Bach 10.12., Gyulai 12.12., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 10.12.; abw. Stadion.

MRZ. 4541 – KZ. 3854 –

Protokoll der am 7. Dezember 1849 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Gesuch der Gemeinde Mautern um Zurückberufung der Ligurianer

Der Ministerpräsident besprach ein an Se. Majestät gerichtetes Gesuch der Gemeinde Mautern in Steiermark, welche die Zurückberufung der aus dem dortigen Kloster vertriebenen Ligurianer wünscht1.

II. Auflassung der Kommissionen zur Eintreibung der Kriegskontributionen im lombardisch-venezianischen Königreiche

Es wurde die dem Protokolle in Abschrift beigeschlossene Publikation des Hofkommissärs Grafen Montecuccoli de dato 29. September 1849 vorgelesen, worin die fünfzigprozentige Erhöhung der Grundsteuer auf drei Jahre angeordnet und dagegen am Schlusse Art. 2 und 3 die Zusicherung erteilt wird, daß die Requisitionen aufhören und keine neuen Geldstrafen (Multe) mehr werden auferlegt werden2. Im Verfolg der über diesen Gegenstand bereits in den vorausgegangenen Sitzungen gepflogenen Beratungen wurde beschlossen, dem Feldmarschall Grafen Radetzky zur genauen Erfüllung dieser Zusicherung, an welche sich laut eingehender ämtlicher und Privatnachrichten nicht eben strenge gehalten wird, aufzufordern und dahin zu wirken, daß die verhaßten außerordentlichen Kommissionen für Einhebung der Requisitionen und Geldstrafen baldmöglichst aufgehoben und ihre Geschäfte an die ordentlichen Behörden überwiesen werden. Der Ministerpräsident übernahm es, dem Feldmarschall diesen Beschluß bekanntzugeben3.

III. Suspendierung des Journales „Die Presse“

Der Minister Bach las zwei Artikel des Blattes „Die Presse“ vom 7. Dezember, der erstere über den Bankbericht4 und der zweite über den Ankauf von Eisenbahnaktien|| S. 877 PDF || durch die Regierung, welche Artikel an böswilliger Tendenz und frechem Ausspruche ungerechten Tadels der Regierungsmaßregeln das Maß einer ehrlichen Opposition dergestalt überschreiten, daß der Ministerrat erkannte, es sei notwendig, diesen stets heftiger werdenden Diatriben Schranken zu setzen, nachdem sie auf die Bevölkerung Wiens und der Provinzen einen nachteiligen Eindruck machen und den öffentlichen Kredit sowie das Ansehen der Regierung umso wirksamer untergraben, als die „Presse“ noch in den Augen vieler Personen als ein halbministerielles Blatt gilt, sodaß ihre ungereimtesten Behauptungen häufig geglaubt werden.

Minister Ritter von Bruck sprach seine Überzeugung dahin aus, daß halbe Maßregeln wie Verwarnungen, Prozesse hier nicht am rechten Orte wären, das Blatt müsse suspendiert werden, und diese Verfügung werde gewiß von der großen Mehrzahl gebilligt werden, welche die bisherige Langmut der Regierung diesen böswilligen Angriffen gegenüber ohnehin nicht begreifen konnte. Der Finanzminister äußerte, daß er gegen die Suspension der „Presse“ sei, insofern den gegen ihn gerichteten Artikeln das Motiv derselben abgehen sollen. Denn die Beschuldigungen, welche darin vorgebracht werden, seien so offenbar ungegründet, die absichtliche Verdrehung des Sachverhalts bei Beleuchtung des Bankausweises so leicht erkennbar, daß kein Sachverständiger dadurch werde getäuscht werden. Hierauf wurde entgegnet, daß die Zahl der Sachverständigen in höheren Finanzsachen eine geringe sei, während die große Masse des Volkes durch trügerische Vorspieglungen und sophistische Darstellungen in ungegründete Besorgnisse versetzt wird, welche auf den Kredit des Staats im In- und Auslande sehr schädlich wirken. Andererseits sei das unverhohlene Streben der „Presse“, die provisorischen Maßregeln der Regierung als konstitutionswidrig darzustellen und im Erfolge zu paralysieren, von der Art, daß es die zu Handhabung des Ausnahmszustandes in Wien aufgestellte Behörde bestimmen dürfte, das Blatt auf die Dauer des Belagerungszustandes zu suspendieren.

Man vereinigte sich daher amit Ausnahme des Finanzministersa zu dem Beschlusse, dem Wiener Gouverneur Freiherrn von Welden eine Eröffnung von Seite des Ministerrats in diesem Sinne zu machen und ihm für den Fall, er sich zu der angedeuteten, in seinem Wirkungskreise liegenden Maßregel bestimmt fände, einen Entwurf des diesfälligen, gehörig motivierten und für die Öffentlichkeit bestimmten Erlasses zu übermitteln. Dieser Entwurf, wovon eine Abschrift diesem Protokolle beiliegt, wurde in der Sitzung sofort verfaßt und einstimmig genehmigt5.

IV. Reduzierung der Chargencadres der lombardisch-venezianischen Leibgarde

Der Ministerpräsident brachte die vom Obersthofmeister Sr. Majestät in dem Vortrage KZ. 545 gestellten Anträge auf Reduzierung der Chargencadres der|| S. 878 PDF || lombardisch-venezianischen Leibgarde zur Sprache6. Es wurde dabei anerkannt, daß in militärischer und politischer Beziehung der völligen Auflösung dieser Garde kein Anstand im Wege stehe. Insofern aber Se. Majestät der Kaiser vielleicht diese Garde in der Folge mit einer neuen Organisation wieder ins Leben treten zu lassen sich bewogen finden dürften, und es daher angezeigt schiene, dieses Institut, welches durch besondere Zuflüsse aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche erhalten wird, nicht ganz eingehen zu lassen, vereinigte man sich schließlich zu dem a.u. Antrage, Se. Majestät wollen geruhen zu befehlen, daß der Stand der Gardecadres auf das strengste Erfordernis zu beschränken und dasselbe durch eine zwischen dem Ersten Obersthofmeister, dem Finanz- und dem Kriegsminister zu pflegende Verhandlung auszumitteln sei, indem die vorliegenden Anträge des Obersthofmeisters offenbar noch manche Reduktion zulassen7.

V. Besetzung der Direktorsstelle an der Theresianischen Akademie

Der Minister des Unterrichts eröffnete, er beabsichtige bei Sr. Majestät darauf anzutragen, daß der Obermedizinalrat und gewesene kaiserliche Leibarzt Dr. Guentner8 zum Direktor der Theresiansichen Akademie ernannt werde, zu welchem Posten Günthner durch seine gründliche und vielseitige wissenschaftliche Bildung, seine bewährte Leitungsgabe, festen Charakter und seinen äußeren Formen völlig geeignet scheine. Nur müßte sich Graf Thun vorbehalten, insoferne die Einkünfte der Akademie nicht hinreichen sollten, die den gewöhnlichen Betrag einer Direktorsbesoldung beträchtlich übersteigenden Gebühren des Dr. Guentner pro 5.000 fr. vollständig zu bedenken, den Abgang aus den Finanzen anzusprechen.

Gegen diesen Vorbehalt, wie auch gegen das mit der Ernennung Günthners zum Direktor verbundene Ausscheiden desselben aus seiner Dienstesstellung bei dem Ministerium des Inneren ergab sich keine Erinnerung9.

Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 13. Dezember 1849.