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Nr. 214 Ministerrat, Wien, 26. November 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 27. 11.), Krauß 5.12., Bach 29.11., Gyulai 29.11., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 29.11., Thun, Kulmer 29.11.; abw. Bach, Stadion.

MRZ. 4337 – KZ. 3773 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 26. November 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Pforte

Der gefertigte Ministerpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten eröffnete die Sitzung mit der Anfrage des k.k. Internuntius Grafen Stürmer, ob, nachdem die Pforte den von der k.k. Regierung in betreff der ungrischen Flüchtlinge gestellten Forderungen nachzukommen bereit ist, die diplomatischen Beziehungen wiederaufgenommen werden dürfen, ungeachtet diesfalls die zwischen der Pforte und Rußland entstandenen Differenzen noch nicht gehoben sind1. Rußland verlangt nämlich die Ausweisung aller Polen, welche sich ohne Bewilligung seiner Regierung unter dem Schutze fremder Mächte mit fremden Pässen in der Türkei aufhalten, ein Begehren, welches sie als durchaus unausführbar darstellt, indem sie es mit so vielen fremden Mächten in Konflikt bringen würde, ja die Pforte nicht einmal imstande wäre, eine dergleichen Maßregel gegen ihre eigenen Untertanen durchzusetzen, die sich unter den Schutz einer fremden Macht gestellt haben. Rußland beharrt auf dieser Bedingung und will vor deren Erfüllung seine diplomatischen Relationen zur Pforte nicht wieder­aufnehmen. Es fragt sich also, soll Österreich, nachdem seine Forderungen werden erfüllt sein, bei der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit [der] Pforte nun ohne Rußland vorgehen?

Der Finanzminister würde in der Voraussetzung, daß die russische Regierung zum Aufgeben jener Forderung vermocht werden dürfte, für die alsogleiche Wiederanknüpfung der Verbindung mit der Türkei stimmen. Die Mehrheit des Ministerrats glaubte jedoch, in Erwägung der vom Ministerpräsidenten geltend gemachten Rücksicht, daß Österreich und Rußland in der ganzen Angelegenheit bisher immer Hand in Hand gegangen sind, sowie daß andererseits das Bestreben der fremden Mächte darauf gerichtet zu sein scheint, uns von Rußland zu trennen, sich dafür erklären zu sollen, daß vorerst von Seite der k.k. Regierung der Versuch gemacht werde, Rußland zum Aufgeben|| S. 847 PDF || jener Forderung zu bestimmen, der Internuntius aber angewiesen werde, das Resultat des diesfälligen Einschreitens abzuwarten.

Demgemäß wird vom Minister des Äußern das Erforderliche erlassen werden2.

II. Protest gegen das Einlaufen englischer Schiffe in die Dardanellen

Ebenderselbe erklärte seine Absicht, in betreff des jüngsthin durch das Einlaufen einer englischen Flotte in die Dardanellen stattgehabten Bruches des Traktats vom 13. Juli 1841 3 eine Protestation an die englische Regierung gelangen zu lassen und hievon auch die Pforte, welche gegen ihre früher selbst ausgesprochene Überzeugung geneigt scheint, das Vorgehen der Engländer zu entschuldigen, in die Kenntnis zu setzen. Der Entwurf des diesfälligen Protests erhielt die allgemeine Zustimmung4.

III. Honorar für den Generalkonsul in Petersburg

Der Handelsminister erbat sich die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrats zu nach­stehenden bei Sr. Majestät zu erstattenden Anträgen, als wegen Anweisung eines Honorars von jährlich 800 fr. für den unbesoldeten Generalkonsul in St. Petersburg J. Thal5,

IV. Honorar für den Vizekonsul in Varna

desgleichen von 500 fr. jährlich für den Vizekonsul in Varna, Tedeschi6, endlich

V. Auszeichnung für Maximilian Slama Ritter v. Freyenstein

wegen Verleihung der großen goldenen Zivilehrenmedaille am Bande für den in den Ruhestand tretenden Obersthofpostverwaltungsadjukten Slama von Freyenstein7.

VI. Wien als Kongreßort der Abgeordneten für das deutsche Handels- und Seerecht

Der Justizminister machte den allseitig angenommenen Antrag, zum Versammlungsorte für den behufs der Redaktion des deutschen Handels- und Seerechtes einzuberufenden Kongress die Stadt Wien zu bestimmen8, dann

VII. Sprachdispens für dringende Verordnungen

daß, nachdem zeuge der Erfahrung die gleichzeitige Erlassung der Gesetze in allen zehn k.k. Sprachen und deren Einschaltung in das Reichsgesetzblatt9 in dringenden Fällen mit kaum zu beseitig­enden Schwierigkeiten verknüpft ist, eine Modifikation hierin derart eintreten dürfe, daß, wenn das Gesetz a. nicht schon von seinem Erscheinen im Reichsgesetzblatte an wirksam wird, oder wenn es b. nur für ein oder anderes Kronland zu gelten hat, die Kundmachung einstweilen nebst der deutschen nur in einer der landesüblichen Sprachen veranlaßt werden dürfe10.

Ah. E. ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Dezember 1849.