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Nr. 205 Ministerrat, Wien, 8. November 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 9. 11.), Krauß 10.11., Bach 10.11., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 13.11., Thun, Kulmer 14.11.; abw. Gyulai, Stadion.

MRZ. 4080 – KZ. 3447 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 8. November 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Vortrag und Patentsentwurf über die Organisierung der serbischen Woiwodschaft

Gegenstand der Beratung war der vom Minister des Inneren entworfene Vortrag an Se. Majestät über die Organisierung der serbischen Woiwodschaft und des Temeser Banats, samt dem infolgedessen zu erlassenden Ah. Patente1.

Der Vortragsentwurf wurde nach Vornahme einiger kleiner Modifikationen angenommen, und nur bezüglich der Textierung einiger Absätze eine neue Redaktion durch den Minister des Inneren vorbehalten, und zwar zum Absatze 30 und 31, daß nach der Andeutung des Kultusministers hervorgehoben werde, wie von Seite der Regierung kein Grund bestehe, die Serben, nachdem sie sich infolge der Ereignisse ihre Unabhängigkeit von Ungarn erwirkt haben, zur Wiedervereinigung mit diesem Lande zu zwingen.

Zum Absatz 36 in Bezug der Garantien der Gleichberechtigung.

Zum Absatz 37 bezüglich des Ausdrucks „örtlich getrennt“.

Zum Absatz 44 am Schlusse, daß nach der Andeutung des Finanzministers die dem Reichstage vorbehaltene Ausgleichung wegen Syrmien weniger determiniert gefaßt werde.

Der Patentsentwurf ward ebenfalls mit einigen Änderungen, die darin so wie im Vortragsentwurfe sogleich vorgenommen wurden, angenommen und folgende Bestimmungen einer nochmaligen Revision vorbehalten, nämlich:

Absatz 2, ob nicht „Bacska und Banat, das ist“ wegzulassen und sich auf die Aufführung der darauf als Erklärung genannten Komitate zu beschränken wäre.

Absatz 8, daß bezüglich der serbischen Militärgrenze statt des Vorbehalts der weitern Verfügung sogleich das Erforderliche veranlaßt und hierauf im Patente verwiesen werde.

Bezüglich des Titels, welchen Se. Majestät anzunehmen geruhen dürften, wurde sich dahin vereinigt, daß derselbe so zu lauten hätte: „Großwoiwode der österreichischen Serben und Großherzog der Romanen“2.

II. Deutsche Aufschriften in Pest

Der Unterrichtsminister stellte die Anfrage, ob bezüglich der in Pest erlassenen Verordnung wegen der deutschen Aufschriften auf Aushängeschildern usw., worüber viel Geschrei erhoben worden, nichts veranlaßt worden sei3.

Der Minister des Inneren versicherte, bereits an Baron Geringer die Weisung erlassen zu haben, daß er, falls die Sache sich wirklich so verhielte wie in den öffentlichen Blättern gemeldet wird, die erforderlichen Verfügungen zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Nationalitäten treffe4.

III. Orden für den Distriktsoberkommissär Ludwig Freiherr v. Ambrózy

Der Minister des Inneren erbat sich die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu machenden Antrage auf Verleihung des St. Stephansordens an den in seiner bisherigen Wirksamkeit verdienstvollen Temesvárer Distriktsoberkommissär Baron Ambrózy5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 15. November 1849.