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Nr. 194 Ministerrat, Wien, 25. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 26. 10.), Krauß 29.10., Bach 27.10., Gyulai 29.10., Schmerling 27.10., Bruck, Thun, Thinnfeld 27.10., Kulmer 27.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3873 – KZ. 3344 –

Protokoll der am 25. Oktober 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Professor Friedrich Bülau in Leipzig

Der Ministerpräsident leitete die Aufmerksamkeit des Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterichtes auf den ausgezeichneten Professor der Staatsrechtslehre in Leipzig Dr. Bülau, welcher die deutschen Verhältnisse genau kennt, erst unlängst eine vortreffliche Broschüre über die Zustände Deutschlands herausgegeben hat und hier auf diesem oder einem anderen Felde mit Vorteil verwendet werden könnte, zu dem Ende, um eine schickliche Gelegenheit wahrzunehmen, diesen Mann womöglich hierher zu ziehen1.

II. Durchsicht der Hauptlisten der Honvedoffiziere

Bezüglich der vielen von der Komorner Kapitulation herrührenden Honveds Offiziere, die mit Geleitscheinen, welche die Amnestie enthalten, sich im ganzen Lande zerstreut befinden2, bei Erteilung dieser Geleitscheine aber gar nicht untersucht wurde, ob sie auch den rechten mit Patenten versehenen Honveds Offizieren erteilt wurden, ja nicht einmal Verzeichnisse über diese Geleitscheine bestehen, wurde für notwendig erkannt, die Hauptlisten wegen der am schwersten Kompromittierten perlustrieren zu lassen und jene, denen die Geleitscheine nicht gebühren, auszuscheiden und mit Pässen in das Ausland zu schicken, ohne übrigens der Sache eine Publizität zu geben3.

III. Reise des Kaisers nach Triest

Über die Anfrage des Kriegsministers , ob es nun schon als gewiß angenommen werden könne, daß Se. Majestät heuer nicht nach Triest kommen4, was für ihn wegen der Marine und ihrer diesfälligen Erwartung zu wissen wünschenswert erscheine, bemerkte der Ministerpräsident, daß Se. Majestät, soviel ihm bekannt, heuer nicht nach|| S. 786 PDF || Triest reisen. Indessen könne der Kriegsminister bei der heutigen Zusammenkunft mit Sr. Majestät in Schönbrunn sich darüber volle Gewißheit verschaffen.

IV. Gutsbesitzerversammlung in Baden

Der Minister des Inneren brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß bei der in den öffentlichen Blättern besprochenen Gutsbesitzerversammlung in Baden nur zehn Individuen erschienen sind, und diese unverrichteterdinge auseinandergingen.

V. Beabsichtigtes Attentat auf den Kaiser

Ferner erwähnte dieser Minister eine ihm zugekommene Anzeige, nach welcher in Preßburg ein Attentat gegen Se. Majestät den Kaiser beabsichtiget werden soll. Obgleich dem Minister diese Anzeige gleich unverläßlich vorkam, habe er dennoch die erforderlichen Erhebungen vornehmen lassen, welche klar herausstellten, daß adiese Anzeige völlig unbegründet gewesen und sich nur das herausgestellt habe, daß im Herbste des vorigen Jahres einige Individuen in Preßburg, welche der revolutionären ungarischen Partei angehörten, darunter der berüchtigte und ins Ausland entkommene Baron Bergera, Se. Majestät den Kaiser Ferdinand in Preßburg beschimpft und bsich dahin geäußertb haben, cdaß man ihn ums Leben bringen müssec 5.

VI. Gebühren der Gouverneure in Mailand und Venedig

Hierauf besprach dieser Minister die Dotationsangelegenheit der Gouverneure von Mailand, Venedig und Triest6. Er bemerkte, daß der gewesene Gouverneur in Mailand Graf Spaur 30.000 fr. (12.000 fr. als Gehalt und 18.000 fr. als Funktionszulage) genossen und im Jahre 1841 zur Einrichtung 12.000 fr. erhalten habe. Der Gouverneur in Venedig Graf Pálffy habe 12.000 fr. Gehalt und 16.000 fr. Funktionszulage, der Gouverneur in Triest Graf Salm 8.000 fr. Gehalt und 6.000 fr. Funktionszulage, der gegenwärtige Kriegsminister Graf Gyulai aber neben seinen Militärgenüssen nur die Funktionszulage von 6.000 fr. genossen.

Der Ministerrat hat mit Rücksicht auf die früheren Besprechungen über diesen Gegenstand beschlossen, daß dem Feldmarschall Grafen Radetzky auch mit Rücksicht auf das, was für denselben in neuerer Zeit geschehen ist, die gegenwärtige Funktionszulage von 18.000 fr. zu belassen wäre. Die Funktionszulage des Gouverneurs in Mailand soll nach dem Beschlusse von gestern in 12.000 fr., jene der Gouverneure in Venedig und Triest in 10.000 fr. nebst der Funktionszulage von . . . bestehen. Graf Montecuccoli hätte einen Gehalt von 8.000 fr. und eine Funktionszulage von 4.000 fr., und Graf Strassoldo einen Gehalt von 6.000 fr. und eine Funktionszulage von 2.000 fr. zu beziehen.

Rücksichtlich dieses letzteren bemerkte der Finanzminister, daß ihm mit Beachtung der Stellung des Grafen ein Genuß von 6.000 fr. im ganzen hinreichend erscheine. Eine Einrichtungsgebühr für die Gouverneure in Mailand und Venedig erscheint nicht notwendig,|| S. 787 PDF || weil an beiden Orten die Residenzen eingerichtet sind, und der Abtretende das inventarisch Übernommene auch so übergeben muß7.

VII. Kolonisierung Ungarns

Der Minister für Landeskultur Ritter von Thinnfeld brachte die bereits in dem Ministerrats­protokolle vom 1. Oktober d.J. besprochene Kolonisierung Ungarns und die zu diesem Ende beschlossene Bestellung einer gemischten Kommission bei dem gedachten Ministerium in Anregung, welche Kommission die diesfalls nötigen Erhebungen zu veranlassen und die Ausarbeitung der Vorschläge über die Grundlinien und über den Gang der Kolonisierung zu liefern hätte8.

Der Minister bemerkte, daß die ersten Erhebungen behufs der Kolonisierung Ungarns durch die seinem Ministerium zu Gebote stehenden Männer und Hilfsmittel zu geschehen hätte, indem die Wirksamkeit einer Kommission erst dann eintreten könne, wenn ein Substratum vorliegt, das beurteilt werden soll. Die Kolonisierung sei allerdings nicht das Geschäft eines Ministers für sich allein, sie müsse im Einverständnisse mehrerer Ministerien geschehen, und die hierbei zu beobachtenden Grundsätze müssen gemeinschaftlich festgestellt werden. Sind eben diese Grundsätze festgesetzt, dann müsse die Anordnung und Durchführung nur einem Minister überlassen werden. Bei diesem Anlasse brachte der Minister gleichfalls in Anregung, daß, nachdem die Waldungen der Staatsherrschaften und Domänen dem Ministerium der Landeskultur zugewiesen sind, auch der übrige Grund und Boden, nämlich Felder und Wiesen, diesem Ministerium untergeordnet werden sollten. Hierdurch, wenn nämlich das Ganze beisammen bleibt, würde die Organisierung des Ganzen vereinfacht und ihm dann erst möglich werden, sein Ministerium gehörig zu konstituieren.

Die nähere Besprechung über diesen Gegenstand wurde einer späteren Ministerratssitzung vorbehalten9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 1. November 1849.