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Nr. 186 Ministerrat, Schönbrunn, 14. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck,Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 16. 10.), Krauß 19.10., Bach 20.10., Gyulai 20.10., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 20.10., Thun, Kulmer 21.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3735 – KZ. 3169 –

Protokoll der am 14. Oktober 1849 zu Schönbrunn in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers abgehaltenen Ministerratssitzung.

I. Zivilverwaltung im lombardisch-venezianischen Königreiche

Der Minister des Inneren las den aus den früheren Beratungen des Ministerrates hervorgegangenen Entwurf der Grundzüge für die Organisierung der Zivilverwaltung im lombardisch-venezianischen Königreiche1, welchen Seine Majestät der Kaiser sofort die Ah. Genehmigung zu erteilen geruhten, und zwar mit einer von dem Finanzminister vorgeschlagenen Modifikation des § 11, welche dahin geht, daß die Finanzangelgenheiten von der Zivilsektion unter der Oberleitung des Finanzministeriums geführt werden, während es früher hieß, daß diese Angelegenheiten im lombardisch-venezianischen Königreiche unmittelbar vom Finanzministerium geleitet werden2.

II. Zivilverwaltungspersonalbestellung im lombardisch-venezianischen Königreiche

Ebenso geruhten Seine Majestät die a.u. Anträge des Ministerrates wegen der Bestellung des Personals, namentlich der Grafen Montecuccoli und Strassoldo als Sektionsschefs (letzterer mit den Bezügen eines Ministerialsektionsschefs unter gleichzeitiger Ernennung zum k.k. geheimen Rate), des Delegaten Anton Ritter von Piombazzi zum|| S. 757 PDF || Ministerialrate und Vorsteher der Präsidialkanzlei des Generalgouverneurs, des Feldzeugmeisters Freiherrn von Puchner und des Feldmarschalleutnants Fürsten Carl Schwarzenberg zu Zivil- und Militärgouverneurs der venezianischen und der lombardischen Statthalterschaft, endlich der Gubernialräte Baron Pascotini und Graf Marzani zu ersten Statthaltereiräten mit dem Charakter von Ministerialräten, allergnädigst zu genehmigen3.

III. Orden für Albert Raimund Zeno Graf Montecuccoli-Laderchi

Der Minister des Inneren brachte unter Zustimmung des Ministerrats in Antrag, daß dem Grafen Montecuccoli, welcher unter den schwierigsten Verhältnissen relativ sehr viel geleistet, den enormen Anforderungen der Militärverwaltung entsprochen und im Drange der Umstände noch die Geschäftsordnung zu erhalten gewußt hat, dermal, wo er von seiner höheren Stellung als kaiserlicher Kommissär auf einen untergeordneten Posten versetzt wird, ein Merkmal der Ah. Anerkennung durch Verleihung des Ordens der eisernen Krone I. Klasse zuteil werde4.

IV. Pensionierung des Carl Grafen Pachta

Derselbe Minister beantragte ferner die Pensionierung des Gubernialrates Grafen Pachta mit dem Charakter eines Ministerialrates5.

Nachdem beide a.u. Anträge (III. und IV.) die Ah. Genehmigung erhielten, so wird Minister Bach demnächst Vorträge in diesem Sinne erstatten.

V. Politische Verwaltung in Ungarn

Der Minister des Inneren las den Entwurf seines in Gemäßheit der früheren Ministerberatungen neuredigierten au. Vortrages über die provisorische Organisation der politischen Verwaltung in Ungarn, wovon ein Exemplar dem gegenwärtigen Protokolle beiliegt6.

Nachdem gegen den Inhalt dieses au. Vortrages dermal von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde, so wird derselbe demnächst eingebracht werden7.

VI. Militärische Distriktsoberkommandanten und Ministerialkommissäre für Ungarn

Hierauf wurde die Wahl der Militärdistriktsoberkommandanten und der denselben beizugebenden Ministerialkommissäre in Beratung gezogen, wobei der Minister des Inneren für die ersteren die Generale Alemann, Bordolo, Macchio, Braunhofer und Gerstner, und zu Ministerialkommissären die Gubernialräte Graf Attems, Baron Hauer,|| S. 758 PDF || Baron Henniger, Graf Franz Zichy und von Babarczy in Vorschlag brachte. Es erhob sich gegen diese Wahl der Ministerialkommissäre nur insofern eine Erinnerung, als die Minister Baron Kulmer und Baron Krauß die Frage aufwarfen, ob alle diese Stellen nicht zweckmäßiger durch völlig verläßliche und geschäftserfahrene Eingeborne des Königreichs Ungarn besetzt werden könnten. Dieser Einwendung wurde aber von dem Minister des Inneren und dem Ministerpräsidenten durch die Bemerkung begegnet, daß es bei der Wahl von Ministerialkommissären hauptsächlich darauf ankomme, Männer zu finden, welche nicht allein gutgesinnt, sondern auch fähig sind, in die Ideen des Ministeriums bezüglich der Reorganisierung des Landes völlig einzugehen und dabei auch sich in den administrativen Formen mit Gewandtheit zu bewegen wissen. Beides sei unter den Magyaren äußerst selten zu finden. Auch sei es rätlich, dieselben von der Oberleitung der Geschäfte in den Landesteilen mit vorwaltend nichtmagyarischer Bevölkerung vorderhand fernzuhalten, zumal das ungarische Element ohnehin bei den Distriktsoberkommissären, Regierungskommissären, Stuhlrichtern etc. das entschieden vorwaltende bleibt8.

VII. Exzellenztitel für Carl Freiherr Geringer v. Oedenberg

Der Antrag des Ministerrates, dem zum Sektionsschef im Ministerium des Inneren zu ernen­nenden bevollmächtigten Kommissär Baron Geringer für die Zeit seiner dermaligen Amtsführung den Amtstitel „Exzellenz“ zu verleihen, um ihm gegenüber des untergeordneten Dienstpersonals eine entsprechende Stellung und Autorität zu gewähren, erhielt die Ah. Genehmigung9.

VIII. Statthalterstelle für Triest, Istrien etc

Schließlich wurde auch der vom Ministerrate geteilte Antrag des Ministers Dr. Bach wegen Ernennung des FML. Grafen Wimpffen zum Statthalter von Triest, Istrien, Görz und Gradiska, Ag. genehmigt10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 25. Oktober 1849.