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Nr. 183 Ministerrat, Wien, 10. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach (nur VI-VIII), Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 11. 10.), Krauß 18.10., Bach 18.10., Gyulai, Schmerling 15.10., Bruck, Thinnfeld 15.10., Thun, Kulmer 15.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3625 – KZ. 3165 –

Protokoll der am 10. Oktober 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpäsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Österreichische Flotte

Über die an den Kriegsminister Grafen Gyulai gelangte und von diesem dem Ministerrate vorgetragene Anfrage des Vizeadmirals Dahlerup, ob er die Flotte auflösen und die Vizeadmirals­flagge streichen soll1, wurde als angemessen erkannt, die Sache einstweilen ruhen und die Vizeadmiralsflagge jetzt noch nicht streichen zu lassen, um dem Vorwurfe zu entgehen, daß man wegen einiger Ersparung unsere kleine Flotte schon jetzt aufgelöst habe, nur soll dieselbe nicht auf dem Kriegsfuße gehalten werden2.

II. Neue Postsiegel

Der Minister des Handels etc. Ritter von Bruck brachte aus Anlaß einer Anfrage des Grafen Almásy die Form und Umschrift der anzunehmenden ämtlichen Postsiegel zur Sprache. Er bemerkte, Fürst Windischgrätz habe während seiner Kommandoführung in Ungarn gestattet, auf den ungarischen ämtlichen Siegeln in dem Herzschilde des kaiserlichen Doppeladlers das ungarische Wappen anzubringen und dasselbe mit ungarischer Umschrift zu versehen. In Kroatien verlange man nun auch, daß im Herzschilde des kaiserlichen Adlers das kroatische Wappen mit kroatischer Umschrift angebrachtwerde.

Da diese und ähnliche Wünsche auch von den anderen Kronländern geltend gemacht nur große Verwirrung in das Siegelwesen brächten, wurde über den Antrag des Ministers beschlossen, daß allgemein und in allen Provinzen des Reichs das österreichische Reichswappen (kaiserlicher Doppeladler) mit deutscher Umschrift als ämtliches Siegel gebraucht werde3.

III. Zahlungen aus Anlaß der Kapitulation Komorns

Nach einer Mitteilung des Finanzministers Freiherrn von Krauß ist von den aus Anlaß der Kapitulation von Komorn angewiesenen 700.000 fr. etwas über 600.000 fr. ausgegeben, und es sind die einzelnen Beträge dieser Ausgabe belegt verrechnet worden4. Außer dieser Summe erscheine aber auch noch ein besonderer Betrag von 30.000 fr., ader von FZM. Hainau an die gefährlichsten Führer der Besatzung, die am entschiedensten sich der Unterwerfung der Festung widersetzten, ausgefolgt und nur von ihm quittiert wurde. Da FZM. Hainau von den Empfängern eine Quittung nicht fordern und erlangen konnte, so ist es notwendig, daß der Ministerrat hierüber die Genehmigung und die Ausgabesbewilligung erteile. Nachdem der Ministerrat diese Bewilligung erteilte, soa wird der Finanzminister diese Sache an den Kriegsminister abtreten und die Quittungen versiegelt beilegen, da es nicht wohl angeht, sie offen dem Akte zuliegen zu lassen5.

IV. Finanzorganisierung im lombardisch-venezianischen Königreiche

Derselbe Minister erwähnte hierauf, daß Graf Montecuccoli einen detaillierten Antrag für die Finanzorganisierung im lombardisch-venezianischen Königreiche überreicht habe6. Dieser Gegenstand ist zwar zu einer näheren Deliberation gegenwärtig noch nicht geeignet, weil Graf Montecuccoli bei Vorlegung des Operats nicht vorausgesetzt hat, daß auch die direkten Steuern zu den Obliegenheiten der Finanzbehörden gehören werden, was bereits beschlossen wurde7, daher in dieser Beziehung sein Vorschlag ergänzt werden muß. Indessen glaubte der Finanzminister diesen Gegenstand nur im allgemeinen mit dem Bemerken berühren zu sollen, daß die leitende Finanzbehörde des Landes den Namen „Amministrazione generale“ und die untergeordneten Stellen statt Intendanzen oder Direktionen den Namen „Prefettura“ zu führen hätten, wogegen nichts erinnert wurde8.

V. Direktorsstelle am Wiener polytechnischen Institute

Mit dem Antrage des Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Grafen Thun zum Direktor des hiesigen polytechnischen Institutes den in den technischen Fächern ausgezeichneten und in politischer Beziehung tadellosen und verläßlichen Regierungsrat Burg (der gegenwärtig auch Direktor der Dampfschiffahrtsgesellschaft ist) Sr. Majestät vorzuschlagen bund zugleich auf Verleihung des Leopoldordens an denselben anzutragenb, hat sich der Ministerrat vollkommen einverstanden erklärt9.

VI. Fürst Liechtensteinsches Gebäude in der Roßau

Hierauf besprach derselbe Minister den ihm vom Fürsten Liechtenstein zugekommenen Antrag, sein Haus in der Roßau mit allen Nebengebäuden und dem Garten der Regierung zur Verfügung stellen, das ist ihr dasselbe verkaufen oder verpachten zu wollen. Da in diesem Gebäude entweder die Akademie der bildenden Künste untergebracht oder dasselbe zur Aufstellung von Sammlungen, zu Museen, die schlechte Lokalitäten haben etc. sehr gut benützt und nötigenfalls durch Zubauten auf dem dortigen geräumigen Platze entsprechend erweitert werden könnte, so wurde der Minister Graf Thun ermächtigt, den Antrag des Fürsten Liechtenstein nicht abzulehnen, sondern die diesfalls nötigen näheren Erhebungen zu pflegen10.

VII. Behandlung des ehemaligen Reichstagsdeputierten Giovani a Prato

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes brachte weiter die Behandlung des gewesenen Reichstagsdeputierten und Katecheten an einem Gymnasium in Südtirol, Prato, zum Vortrage11. Prato ist gegenwärtig beurlaubt, dient als Katechet erst vier Jahre und hat als Reichstags­deputierter an der Regierung mißliebigen Bewegungen teilgenommen. Sein Bischof wünschte auch seine Entfernung von der Katechetenstelle, da er mit den an Tag gelegten Grundsätzen nicht wohl länger als Jugendlehrer verwendet werden kann. Politische Rücksichten sprechen demnach für seine Entfernung vom Lehramte, es liegen aber aus seiner Wirksamkeit am Reichstage keine konstatierten Daten vor, welche seine Dienstesentlassung motivieren würden.

Nach der Ansicht des Finanzministers käme hier zu erwägen, ob gegen Prato das Strafverfahren eingeleitet werden wolle oder nicht. Will man das Strafverfahren nach einem Jahre, welches wahrscheinlich auch zu keinem Resultate führen würde, nicht betreten, so wäre weiter zu erwägen, ob Prato einen Anspruch auf eine Pension habe oder nicht. Im ersteren Falle wäre ihm diese, im letzteren aber (welcher Fall hier eintritt, da Prato erst vier Jahre dient) die Abfertigung mit einem Jahresgehalte zu bewilligen, und die Regierung wäre hierbei in ihrem vollen Rechte, sich ohne Weitläufigkeiten eines unverläßlichen Beamten zu entledigen.

|| S. 748 PDF || Da jedoch der Minister Graf Thun sich nicht damit vereinigen könnte, die Lehrer, wenn sie andere Ansichten als jene des Ministeriums lehren, ebenso wie jene Beamte in Disponibilität zu versetzen, welche nicht mit der Regierung gehen, und eine Dienstpragmatik für die Lehrer (deren Notwendigkeit übrigens wiederholt anerkannt wurde) noch nicht besteht, so vereinigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, gegen Prato die Disziplinaruntersuchung einleiten zu lassen, von deren Ergebnisse dann die weitere Behandlung desselben abhängen wird12.

VIII. Kriegsvorräte der Russen in Ungarn

Schließlich brachte der Minister des Inneren Dr. Bach die Übernahme der Kriegsvorräte von den Russen in Ungarn und Galizien zur Sprache, wobei nach dem Berichte des Gubernialrats Sacher Alterkationen stattfinden sollen, da unsere zur Übernahme bestimmten Verpflegsorgane bei der ihnen obliegenden Untersuchung der Quantität und Qualität vieles schlecht vorfinden13. Sacher trägt an, die Vorräte so wie sie sind zu übernehmen, da eine zu große Genauigkeit hierbei den Kaiser von Rußland unangenehm berühren könnte14. Da es schwer zu ermitteln ist, ob die Sachen schon schlecht gekauft oder erst durch den Transport oder in den Magazinen unter österreichischer Aufsicht deterioriert wurden, so wird wohl zuletzt nichts erübrigen, als die Vorräte so wie sie sind zu übernehmen.

Der Minister Dr. Bach wird diesen Gegenstand mit Zustimmung des Ministerrates an den Kriegsminister zu dem Ende leiten, hierüber die Verpflegsoberbeamten in der Absicht zu vernehmen, um irgendeine Modalität wegen schnellerer Übernahme der Vorräte an die Hand zu geben15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 20. Oktober 1849.