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Nr. 178 Ministerrat, Wien, 3. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 9. 10.), Krauß 18.10., Bach 14.10., Gyulai 12.10., Schmerling 15.10., Bruck, Thinnfeld 15.10., Thun, Kulmer 15.10.; abw. Stadion.

MRZ. 3542 – KZ. 3163 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 3. Oktober 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Beteiligung der öffentlichen Fonds und Anstalten bei den neuen Anleihen

Der Finanzminister erbat sich die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrats, daß zugunsten der öffentlichen Fonds und Anstalten, welche sich mit ihren Überschüssen an den neuen Anleihen beteiligen wollen, wegen Kürze der Zeit aber die für die Subskription vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllen können, eine Summe von 3 Millionen Gulden von den genannten Anleihen reserviert, rücksichtlich für die Depositenkasse des Tilgungsfonds im Namen der öffentlichen Fonds und Anstalten subskribiert werden dürfe1.

II. Verleihung des Kameralgutes Deva an Johann Joseph Wenzel Graf Radetzky v. Radetz

Derselbe Minister brachte die Art und Weise zur Sprache, wie Se. Majestät dem Feldmarschall Graf Radetzky für seine außerordentlichen Verdienste um die Erhaltung der Monarchie auch eine außerordentliche Belohnung zuzuerkennen geruhen dürften. Dies könnte mittelst Verleihung eines k[aiserlichen] Gutes, und zwar, da die Staatsgüter in Ungern infolge Reichstagsbeschlusses vom Jahr 1848 zum Fonds für die Urbarialentschädigungen bestimmt worden sind, durch Verleihung eines Kameralgutes in Siebenbürgen, wo jener Reichstagsbeschluß nicht zu Recht besteht, bewerkstelligt werden.

Hierzu würde der Finanzminister einen Teil der großen Kameralherrschaft Deva vorschlagen und zwar in einem den Wünschen und Verhältnissen des Feldmarschalls angemessenen Wertsbetrage, welcher (der Äußerung des mit diesen Verhältnissen bekannten Handelsministers gemäß) etwa mit 500.000 fr. entfallen dürfte. Dem Feldmarschall bliebe es dann vorbehalten, sich die seinen Wünschen etwa mehr entsprechende Modifikation der k[aiserlichen]Schenkung von der Gnade Sr. Majestät zu erbitten.

Mit allseitiger Zustimmung zu diesem Antrage ward dem Finanzminister die Erstattung des Vortrags hierwegen überlassen2.

III. Aburteilung des Exdeputierten Adolf Fischhof

Der Justizminister referierte über die Angelegenheit des ehemaligen Reichstagsabgeordneten Dr. Adolf Fischhof3. Derselbe wurde wegen Teilnahme an Aufruhr und Hochverrat in Kriminaluntersuchung gezogen, diese aber vom hiesigen Kriminalgerichte in beiden Beziehungen aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben. Das Appellgericht bestätigte diese Erkenntnis bezüglich des Aufruhrs, erkannte aber (mit 5 gegen 4 Stimmen), daß die Untersuchung wegen Hochverrats wider Fischhof bezüglich seiner Teilnahme an den Verfügungen, die Reichstagspermanenz fortzuführen, durch weitere Vernehmungen zu vervollständigen und ein neues Urteil zu schöpfen sei. Der Appellgerichtspräsident legte diesen Beschluß dem Ministerium vor, um die Ah. Bestimmung Sr. Majestät zu erwirken, ob die Handlungen des Reichstags und seiner Permanenz im Oktober 1848 der strafrechtlichen Beurteilung zu unterziehen seien, weil, wenn überhaupt wichtige politische Gründe gegen die gerichtliche Verfolgung der dabei beteiligten Reichstagsmitglieder sprechen, auch gegen Fischhof die Untersuchung nicht mehr stattfinden könnte. Der Justizminister glaubte, daß zwar hinlängliche Rechtsgründe vorhanden seien, um die Untersuchung fortzuführen, allein die Verlegenheiten, welche der Regierung bei der konsequenten Verfolgung aller an den Reichstagsbeschlüssen und Verfügungen der Permanenz Beteiligten, teils aus dem Umfange der Untersuchung, teils aus der unvermeidlichen Erörterung der politischen Frage über die Statthaftigkeit der gerichtlichen Verfolgung wider Mitglieder des Reichstags wegen der in ihrer Funktion gefaßten Beschlüsse etc., endlich aus dem höchstwahrscheinlich der Regierung ungünstigen Resultate des Prozesses bereitet werden könnten, bestimmten ihn und die Majorität des Ministerrates zu dem Antrage auf Niederschlagung der Untersuchung respektive auf Amnestierung der an jenen Beschlüssen Beteiligten, wogegen der Ministerpräsident , der dann die bedenkliche Rückkehr der im März 1849 flüchtig gewordenen Wühler des Reichstags voraussähe, keinen Anstand gefunden hätte, den Erkenntnissen des Appellgerichts wider Fischhof einfach seinen Lauf zu lassen. Der Justizminister behielt sich vor, dem Beschlusse gemäß, den Vortrag an Se. Majestät zu erstatten, in welchem, nach dem Erachten der Minister Ritter v. Bruck und Graf Thun , durch die Zeitung zu veröffentlichenden Aktenstücke der Umstand besonders hervorzuheben sein würde, daß die Gerichte in den in Rede stehenden Beschlüssen der Glieder des Reichstags und seiner Permanenz zwar das Verbrechen des Hochverrats erkannt, Se. Majestät jedoch aus Ah. Gnade es von der Untersuchung abkommen zu lassen geruhet haben4.

IV. Chiffredose für Sebastian Mandolfo

Der Handelsminister erbat sich die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrats zu dem Antrage bei Sr. Majestät auf Verleihung einer Chiffredose an den Mailänder|| S. 731 PDF || Bankier Sebastian Mandolfo, welcher dem Minister bei der sardinischen Friedensunterhandlung ersprießliche Dienste geleistet hat5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 20. Oktober 1849.