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Nr. 169 Ministerrat, Wien, 19. September 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. Schwarzenberg (20. 9.), Krauß 27. 9., Bach 27. 9., Gyulai 26. 9., Schmerling 27. 9., Bruck, Thun, Thinnfeld 21. 9., Kulmer 27. 9.; abw. Stadion.

MRZ. 3326 – KZ. 2897 –

Protokoll der am 19. September 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix Schwarzenberg.

I. Deutsche Angelegenheit

Der Ministerpräsident eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung, daß die Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Sachsen und Hannover ahieher kommen würdena, um sich in der deutschen Angelegenheit Rats zu erholen und ihren betreffenden Ländern aus der fatalen Lage herauszuhelfen, in welcher sie sich diesfalls befinden1. Es tritt hier der günstige Umstand ein, daß jene Minister niemand eingeladen hat, sondern sie in der gedachten Absicht von selbst gekommen sind. Man wird denselben in der deutschen Angelegenheit Mitteilungen in dem Sinne machen, wie sie bereits im Ministerrate besprochen worden ist, sich aber vor der diesfälligen Konferenz noch über gewisse Punkte beraten und vereinigen, um diese Mitteilungen mit umso größerer Sicherheit machen zu können2.

II. Auszeichnung für Graf Thomas Gallarati-Scotti Duca di San Pietro

Der Ministerpräsident bemerkte weiter, daß eine Deputation von Mailand hier sei, um Sr. Majestät eine Loyalitätsadresse au. zu Füßen zu legen3. Unter den Deputierten befinden sich Conte Nava und Duca Scotti. Dieser letztere gehöre einer der höchsten, reichsten und angesehensten Familien des Landes an, habe während des letzten Aufstandes in dem lombardisch-venezianischen Königreiche seine treue Anhänglichkeit an die Regierung offen und mutig bewahrt und sei mit dem Feldmarschall Grafen Radetzky|| S. 693 PDF || stets in bestem Einvernehmen gestanden. Dem Ministerpräsidenten schiene es angedeutet, dem Duca Scotti (dessen verstorbener Vater mit dem goldenen Vließe geziert war) deshalb für die Beteilung mit einem hervorragenden Merkmale der Ah. Gnade Sr. Majestät in Antrag zu bringen.

Der Ministerrat stimmte diesfalls seinem Präsidenten bei. Hinsichtlich des Merkmales der Ah. Gnade, welches dem Duca Scotti Ag. zu erteilen wäre, einigte man sich darin, daß es das goldene Vließ sein möchte, nachdem sein Vater diesen Orden gleichfalls besessen hat, und Duca Scotti zu den angesehensten und reichsten Familien des Landes gehört4.

III. Beratungen der kroatischen und ungarischen Angelegenheiten

Der Minister des Inneren Dr. Bach teilte hierauf dem Ministerrate mit, daß er die Beratungen in den kroatischen Angelegenheiten erst in einigen Tagen werde vornehmen können5. Er habe indessen einzelne Punkte vorbereitet, zu Papier gebracht und werde sie den Kommissionsgliedern mitteilen. Im Ministerrate werden sodann nur die Resultate zur Sprache kommen. Auf gleiche Weise gedenket dieser Minister auch in der ungarischen Angelegenheit vorzugehen6.

IV. Brief des Franz Rieger

Ferner bemerkte Dr. Bach, daß er heute einen Brief aus Paris vom Dr. Rieger erhalten habe, worin sich dieser gegen das bekannte Protokoll verwahrt, welches in Paris beim Fürsten Czartoryski unter seiner Teilnahme aufgenommen worden sein soll7. Er bemerkt, daß Fürst Czartoryski ihn zu sich geladen habe, wo er ihn mit Teleki bekannt machen wollte, und bei diesem Besuche habe er bei Czartoryski auch den Pulszky und andere angetroffen. Die hier stattgehabte Besprechung habe keinen Charakter einer Sitzung oder eines offiziellen Beschlusses gehabt; er habe hierbei keine Verpflichtung übernommen, keine Zusage gemacht, auch sei nichts von ihm unterzeichnet worden.

Der Minister Dr. Bach machte bei dieser Mitteilung zugleich auf den Umstand aufmerksam, daß die heutige Presse eine Notiz aus Paris enthalte, daß der oberwähnte Brief heute an den Minister des Inneren gelange.

Die von dem Minister gestellte Frage, ob dieser Brief nicht durch eine Zeitung bekanntzumachen wäre, wurde, da dieses Schreiben eine der Publizität bereits übergebene Sache betrifft, allgemein mit Ja beantwortet8.

V. Konsulat in Travnik

Der Minister des Handels etc. Ritter v. Bruck bemerkte mit Beziehung auf die bereits beschlossene Errichtung eines Konsulats in Travnik mit 1500 f. Gehalt|| S. 694 PDF || und 1500f. Funktionszulage9, daß er für diesen Posten einen ganz geeigneten Mann, den Konsul Athanaskowitsch, hätte, ihn jedoch nur dann dafür in Antrag bringen könnte, wenn er in Travnik den Gehalt eines Generalkonsuls von 3000 f. etc. bekäme.

Da der Ministerrat dagegen nichts zu erinnern fand, so wird der Minister v. Bruck den an Se. Majestät diesfalls zu erstattenden au. Vortrag in diesem Sinne abändern10.

VI. Versammlung der deutschen Eisenbahndirektoren

Derselbe Minister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß am 15. Oktober d.J. hierorts eine Versammlung der deutschen Eisenbahnverwaltungen statthaben soll, und teilte zugleich das Programm mit, nach welchem unter anderm auch eine Fahrt nach Laxenburg mit Diner und eine nach Preßburg mit Frühstück beabsichiget wird, wobei das Ärar, da die Staatsbahnen Teile der allgemeinen Eisenbahnen sind, einigen Auslagen nicht entgehen dürfte11.

VII. Instruktion für die Konsulareleven

Im Jahre 1847 haben Se. Majestät der Kaiser Ferdinand die Einführung von acht Konsulareleven und ihre Aufnahme in den Status der allgemeinen Hofkammer als Konzeptspraktikanten (mit 400 f.) Ah. bewilliget12. Für diese Eleven ist nun von dem Handelsministerium die entsprechende Instruktion ausgearbeitet worden und wird im Einverständnisse mit dem Ministerium des Äußern Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung vorgelegt werden13.

VIII. Hafenleut­nantsstelle in Triest

Ferner brachte der Minister Ritter v. Bruck die Systemisierung einer Hafenleutnantsstelle beim Hafenamte in Triest mit 600 f. Gehalt, einem Equipierungsbeitrage von 150 f. und dem Genusse einer freien Wohnung in einem für den Hafendienst angemessen gelegenen Gebäude in Antrag.

Die Notwendigkeit der Systemisierung dieser Stelle wurde allseitig anerkannt. Der Minister v. Bruck wird nun diesfalls, mit Zustimmung des Ministerrates, den au. Vortrag an Se. Majestät mit dem Antrage auf Ah. Genehmigung dieser Systemisierung erstatten14.

IX. Eisenbahn zwischen München und Salzburg

Hierauf hat derselbe Minister die von der königlich bairischen Regierung an das Ministerium des Äußern gerichtete und an ihn gelangte Zuschrift hinsichtlich der Eisenbahn zwischen München und Salzburg, und was die österreichische Regierung diesfalls zu tun beabsichtige, zur Sprache gebracht15. Von österreichischer Seite, bemerkte derselbe, kommen hierbei zwei Beziehungen in Betracht: a) der Bau der Eisenbahn von Salzburg nach Bruck an der Mur, um sie sodann weiter mit der Südbahn in Verbindung zu bringen, und b) der Bau dieser Bahn von Salzburg nach Linz, von wo vorläufig die Verbindung mit Wien mittelst der Donaudampfschiffahrt sichergestellt ist. Die erste Bahn erscheint in der Ausführung wegen der Wasserscheide zwischen der Salza und der Enns schwierig, während der Bahn von Salzburg nach Linz diese Schwierigkeiten nicht in den Weg treten; auch wäre Linz bei einem Eisenbahnnetze nicht wohl zu übergehen.

Der bairischen Regierung wäre demnach auf ihre Zuschrift zu erwidern, daß, wenn sie die Bahn von München nach Salzburg, mit einer Zweigbahn gegen Tirol (was wegen Beruhigung dieses Landes notwendig erscheine) bauen wolle, Österreich bereit sei, eine Eisenbahn von Salzburg nach Linz zu bauen, und auch eine Trasse auszusuchen (wozu bereits die nötigen Einleitungen getroffen wurden), wie eine Bahn von Salzburg nach Bruck an der Mur und eine Verbindung mit dem mittelländischen Meere bewerkstelliget werden könnte.

Zum Behufe dieser Erwiderung an die bairische Regierung, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte, wird der Minister v. Bruck diesen Gegenstand an das Ministerium des Äußern leiten16.

X. Pensionierung des Generalkonsuls Casimir v. Timoni

Über den Antrag desselben Ministers wurde vom Ministerrate beschlossen, den Generalkonsul in Bukarest Timoni, dem es zwar an Geschicklichkeit nicht fehlt, der aber seinen Dienstposten nur lax versieht und deshalb zu Klagen Anlaß gegeben hat, zu quieszieren und ihn für eine andere Anstellung in Disponibilität zu halten, den Generalkonsul v. Adelburg in Beirut aber wegen seiner ärztlich bestätigten Dienstunfähigkeit zu pensionieren. Wegen Besetzung ihrer Dienstposten mit ganz geeigneten Individuen wird der Minister v. Bruck das Erforderliche einleiten17.

XI. Benützung der Telegraphen für die Privatkorrespondenz

Schließlich bemerkte der Minister v. Bruck, daß die Telegraphenlinien nun so weit hergestellt seien, daß sie auch der Privatkorrespondenz geöffnet werden können18. Hierbei wäre seiner Ansicht nach einstweilen nach folgenden Grundsätzen vorzugehen: die Privatkorrespondenz wäre auf den bereits errichteten Telegraphenlinien nur auf die bedeutendsten Orte wie Wien, Brünn, Olmütz, Prag, Linz, Salzburg usw. zu beschränken; den Regierungsdepeschen wäre in jeder Beziehung der Vorrang einzuräumen;|| S. 696 PDF || der Staat würde die Haftung für die Telegraphierung nicht übernehmen, sondern nur für die möglichst schnelle Beförderung der Nachrichten sorgen; mehr als hundert Worte wären von der Telegraphierung auszuschließen, und die Zahl der Korrespondenzen in einem Tage zu bestimmen.

In Absicht auf den Tarif wäre sich an die in anderen Staaten wie England und Nordamerika bereits angenommenen Grundsätze zu halten. Für Privatkorrespondenzen bis 25 Worte und eine Entfernung bis 20 Meilen wäre eine Taxe von 5 f. und für jede 20 Meilen mehr um die Hälfte der Taxe mehr zu entrichten; nach dieser Einheitstaxe wäre für jede Depesche, welche um 15 Worte mehr enthält, die Zahlung um die Hälfte zu steigern; für die Korrespondenzen bei der Nacht wäre um die Hälfte mehr als beim Tage zu zahlen; Jede Zahl wäre einem Worte gleichzuhalten usw. Der Minister erwähnte hierauf, von welcher bis zu welcher Stunde die Korrespondenz als Tags- oder Nachtkorrespondenz zu gelten habe; jedem einzelnen Telegraphenbüro wäre die Zeit für die Privatkorrespondenzen zuzumessen; es wäre niemandem die Einsicht in die Telegraphenprotokolle außer den Regierungsoberbeamten zu gestatten; die Telegraphenbeamten wären auf die strengste Geheim­haltung der ihnen mitgeteilten Nachrichten zu beeidigen etc.

Über diesen Gegenstand entspann sich eine längere Besprechung, wobei die möglichen Vorteile und Nachteile der Telegraphenanstalt bei ihrer Benützung durch Private geltend gemacht wurden, deren Resultat war, daß sich die Mehrzahl der Stimmen im Prinzipe mit dem Antrage des Ministers v. Bruck für die Gestattung der Telegraphenbenützung auch von Seite der Privaten aussprach. Hinsichtlich der Festsetzung der Modalitäten, unter welchen diese Gestattung stattzufinden hätte, und wobei alle möglichen Kautelen anzuwenden wären, wird dieser Gegenstand bzwischen dem Minister v. Bruck und dem Minister desb Inneren und des Krieges als die hiebei zunächst Interessierten cgeordnet werdenc .19 Nur die Minister der Finanzen und Freiherr v. Kulmer haben sich gegen die oberwähnte Gestattung ausgesprochen. Der erstere meint, daß unsere politischen Zustände noch nicht so befestiget seien, um die so wichtige Telegraphenanstalt ohne Gefahr auch dem Privatgebrauche überlassen zu können. Wenn man die Benützung der Telegraphen in den obenerwähnten Richtungen gestattet, so wird man es in den weiteren und anderen Richtungen, z.B. in das lombardisch-venezianische Königreich, nach Ungarn, Galizien, nicht wohl verweigern können, und dies schiene ihm gegenwärtig noch zu gewagt; nach seiner Ansicht wäre die Gestattung der Telegraphenbenützung von Seite der Privaten jetzt noch aufzuschieben. Freiherr v. Kulmer würde die Benützung der Telegraphen den Privaten niemals gestatten, weil die Regierung dadurch ein großes Mittel aus der Hand gibt, und ein großer Teil ihrer Gewalt || S. 697 PDF || dadurch verloren geht; die Privaten würden dann die wichtigsten Nachrichten früher wissen als die Regierung u. dgl20.

XII. Stempel für Obligationen in Amsterdam

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß die im Minister­ratsprotokolle vom 16. August 1849, MRZ. 279721, besprochene Angelegenheit der Stempelzahlung für Obligationen, welche aus Konvertierung der Fonds entstanden sind, in Amsterdam zu unserem Nachteil entschieden worden ist, wornach von solchen Obligationen die Stempelgebühr nun wirklich entrichtet werden muß. Bei diesem Umstande erübrige nun nichts anderes, als sich dieser Zahlung zu fügen; der Finanzminister wird aber Erkundigungen einziehen, ob in Belgien auch eine solche Stempelzahlung besteht, und sollte dies der Fall nicht sein, so wird er die Einleitung treffen, daß die Interessen von solchen Obligationen statt in Amsterdam in Antwerpen bezahlt werden22.

XIII. Ankunft des Bischofs Platon Athanaczkovicz in Wien

Der Minister des Kultus etc. Graf v. Thun machte schließlich aufmerksam, daß der bei der ungarischen Rebellion sehr kompromittierte griechisch-nichtunierte Bischof Athanaczkovicz23 sich gegenwärtig hier befinde.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 1. Oktober 1849.