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Nr. 166 Ministerrat, Wien, 11. September 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 16. 9.), Krauß 12. 10., Bach 18. 9., Guylai 10. 10., Schmerling 18. 9., Bruck, Thun, Thinnfeld 18. 9., Kulmer 18. 9.; abw. Stadion.

MRZ. 3252 – KZ. 3108 –

Protokoll der am 11. September 1849 zu Wien abgehaltenen Sitzung des Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hau-ses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Österreichische Garnison in Frankfurt

Der Ministerpräsident brachte die Frage zur Sprache, ob die österreichischen Garnisonstruppen in Frankfurt dort noch länger zu belassen wären, im Fall der Sitz der Zentralgewalt anderswohin verlegt würde.

Der kaiserliche Gesandte Graf Rechberg würde glauben, daß Österreich in einem solchen Falle den preußischen Intrigen nicht weichen und seine Truppen nicht zurückziehen sollte1; allein, der Minister­präsident, mit welchem sich sämtliche Stimmen vereinigten, erklärte, daß er sich mit dieser Ansicht aus rechtlichen Gründen nicht vereinigen könne, indem die Anwesenheit des österreichischen Militärs nur durch die Reichsgewalt und wegen ihres Aufenthalts in Frankfurt hervorgerufen worden sei. Entfernt sich die Reichsgewalt aus dieser Stadt, und fordert der dortige, dem Dreikönigsbündnis beitretende Senat die Österreicher auf abzuziehen, wozu er dann vollkommen berechtigt ist, so erübrigt nichts, als dieser Aufforderung Genüge zu leisten2.

II. Verfassungsentwurf für Deutschland

Über Antrag des Ministers Ritter v. Schmerling wurde bei der vorhandenen dringenden Notwendig­keit, einen Verfassungsentwurf für Deutschland als Substrat der Unterhandlungen auszuarbeiten, beschlossen, schleunig ein Komitee zusammenzustellen, welches sich mit der Lösung dieser Aufgabe zu beschäftigen hätte3.

Minister v. Bruck bemerkte bei diesem Anlaß, vor allem sei es nötig, den Deutschen Bund, wie er war, zu rekonstruieren und aus demselben erst die neue Staatentrias|| S. 679 PDF || zu bilden, worauf Minister v. Schmerling äußerte, daß diese beiden Akte wohl auch simultan stattfinden könnten4.

III. Pensionsbehandlung des Sanitätsbeamten Mattäus di Sarracca

Der Minister des Inneren brachte die Pensionsangelegenheit des dalmatinischen Sanitätsbeamten di Sarracca in Vortrag, worüber eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Ministerien des Inneren und der Finanzen besteht, von welchen das erstere für Saracca die Belassung des vollen Aktivitätsgehaltes, das Finanzministerium aber nur zwei Drittel des Gehalts als Pension in Vorschlag bringt. Der Finanzminister glaubte bei diesem beschränkteren Antrage stehen bleiben zu sollen, zumal Sarracca auf diese Weise schon mehr bekäme, als ihm nach seiner anrechenbaren Dienstzeit gebührt. Der Minister des Inneren und mit ihm die mehreren Stimmen vereinigten sich aber zu dem au. Antrage auf Bewilligung des ganzen Gehalts als Pension, nachdem dieser Beamte im ganzen 43 Jahre gut gedient hat und die Unterbehörden darauf antragen5.

IV. Pensionsbehandlung des Straßenkommissärs Franz Wazl

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten referierte über die Pensionsangelegenheit des suspendierten galizischen Straßenkommissärs Wazl, welchem nach dem einstimmigen Antrage des Ministerrates der ganze Gehalt als Pension Ag. zu bewilligen wäre, indem ihn die Suspension unverdient getroffen hat und er eine mehr als vierzigjährige anrechenbare Dienstzeit nachweist6.

V. Postdebit der Zeitungen

Österreich ist den Beschlüssen der in Dresden vor zwei Jahren abgehaltenen Postkonferenz in der Art beigetreten, daß es sich erklärt hat, die Stipulationen der Konferenz vollständig ins Leben treten zu lassen, wofern die übrigen deutschen Staaten auch ihrerseits alle Stipulationen erfüllen. Bis jetzt ist es aber noch nicht dazu gekommen, und Preußen hat in neuester Zeit nur den Anwurf gemacht, einseitig die Bestimmungen über den Postdebit der Zeitungen vom 1. Jänner 1850 in Ausführung zu bringen7.

Nach der vom Ministerrat geteilten Meinung des Handelsministers wird man über dieses Ansinnen erwidern, daß Österreich bereit sei, diese Bestimmungen einzuführen, wofern gleichzeitig alle übrigen Bestimmungen der Konferenz in Vollzug gebracht werden, wo nicht, nicht8.

VI. Postportoherabsetzung

Der Minister Ritter v. Bruck las hierauf den Entwurf seines au. Vortrags a) wegen Herabsetzung der Briefportosätze auf 3 Kreuzer und 6 Kreuzer, b) wegen Einführung von Stempeln zum Aufkleben auf die Briefe statt der Portozahlung im Postamte, und c) wegen Vereinfachung des sehr komplizierten und in seinen Sätzen inkonsequenten Fahrposttarifs.

Der Ministerrat war mit den entwickelten Anträgen einverstanden und fand, daß die berechnete jährliche Einbuße am Briefpostgefälle von 564.000 fl. in den Vorteilen der neuen Einrichtung sichre Kompensation erhalte.

Nur die vorgeschlagene Modalität, die Brieffrankatur mittelst Aufklebens der Stempel nicht zwangsweise vorzuschreiben, sondern gegen eine Mehrzahlung von 3 Kreuzer an Porto vom Empfänger auch ungestempelte Briefe zu befördern, wurde von der Stimmenmehrheit, womit sich auch Minister Bruck vereinigte, nicht angenommen, sondern beschlossen, es sei als Prinzip auszusprechen, daß durchaus nur die mittelst Stempel frankierten Briefe von der Post befördert werden; es sei nämlich nur auf diesem Wege mit einem Male die wünschenswerte Vereinfachung der Postmanipulation zu erreichen. Selbst die an die bisher portofreien Minister adressierten Briefe werden künftig zu frankieren sein.

Der Finanzminister fand diesen absoluten Frankaturszwang für Arme, welche einen Brief auf die Post geben wollen, drückend, und machte aufmerksam, daß man auch auf den Fall vordenken müsse, wo ein Brief mit einem relativ zur Entfernung oder zu seinem Gewichte zu niedrigen Stempel versehen ist9.

VII. Berufung Franz v. Duscheks nach Wien

Der Finanzminister besprach die in mancher Beziehung höchst bedauerlichen Folgen der gänzlichen Entwertung des von der Rebellenregierung in Ungarn ausgegebenen Papiergeldes10. Eine Abhilfe dafür sei wünschenswert aber höchst schwierig, umso schwieriger, da man die Menge dieses Papiergeldes nicht einmal kennt. Aufschluß über diesen Punkt wie auch über die finanziellen Verbindungen der Kossuthregierung mit dem Auslande könne am besten der Exfinanzminister Duschek geben; Baron Krauß würde daher dafür stimmen, daß derselbe nach Wien berufen werde.

Mit diesem Antrage erklärte sich der Ministerrat einverstanden11.

VIII. Reorganisierung des Bergwesens in Siebenbürgen

Der Minister für Landeskultur etc. referierte über die Notwendigkeit, das Bergwesen in Siebenbürgen zu reorganisieren. Diese Organisation dürfte, nach dem Vorbilde der in Ungarn getroffenen Einrichtungen, am zweckmäßigsten mit der Unterordnung sämtlicher dortiger Bergverwaltungen etc. unter ein Oberamt in Verbindung gebracht werden. Minister v. Thinnfeld gedächte diesfalls ohne Verzug ein Provisorium zu treffen.

|| S. 681 PDF || aGegen diesen Antrag wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhobena .12

IX. Strafbehandlung der ungarischen Aufständischen

Schließlich äußerte der Minister des Inneren das Bedauern, daß die Strafbehandlung der ungarischen Rebellen durch die Militärgerichte so äußerst ungleich sei und oft in gar keinem Verhältnisse zur Schuld der Abgeurteilten stehe. Es wäre aus Rücksichten der Gerechtigkeit und der Politik gleich wünschens­wert, diesem Übel zu steuern und zu verhindern, daß nicht länger untergeordnete Individuen, welche wenig oder gar nichts Wesentliches geschadet haben, mit dem Tode bestraft werden, während Führer der Bewegung und gefährliche Gegner der Regierung unangetastet bleiben13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 15. Oktober 1849.