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Nr. 151 Ministerrat, Wien, 21. August 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Schmerling, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 22. 8.), Krauß 24. 8., Bach 24. 8., Schmerling 24. 8., Thinnfeld 24. 8., Thun 26. 8., Kulmer 24. 8.; abw. Stadion, Gyulai, Bruck.

MRZ. 2841 – KZ. 2492 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 21. August 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Schreiben des Fürsten v. Warschau Iwan Fedorowitsch Paskiewitsch, des Franz Grafen Zichy v. Vásonkeö; Brief Arthur Görgeys an György Klapka

Der gefertigte Ministerpräsident las vor zwei Schreiben des Feldmarschalls Fürsten Paskiewitsch mit einem Briefe Görgeys an Klapka, worin er die Ursachen seiner Unterwerfung auseinandersetzt und Klapka auffordert, die Lage des Vaterlands zu erwägen und zu tun, was er derselben angemessen findet1. In den zwei Schreiben des Feldmarschalls an den Ministerpräsidenten wird angeraten, der Besatzung von Komorn gute Bedingungen zuzugestehen und überhaupt den sich freiwillig unterwerfenden Insurgenten gnädige Behandlung zuzusichern2.

Weiters las der Ministerpräsident zwei vom Grafen Zichy erhaltene Schreiben vom 7. und 8. August, worin unter Darstellung der Lage des Landes ebenfalls die Milde der Regierung für die Masse der Insurgenten, mit Ausnahme der bekannten Häupter, in Anspruch genommen wird3.

Endlich einen Bericht des Generals Parrot über die Unterbringung der Görgeyschen Truppe und über die eingelangte Privatnachricht, daß Klausenburg von den Russen besetzt worden4.

II. Sardinische Friedensratifikation

Nach einer heute eingelangten telegraphischen Depesche überbringt Baron Brenner die Ratifikation der sardinischen Regierung zu dem Friedenstraktate5.

III. Toskanische Anleihe

Über die durch den Minister v. Bruck einbegleitete Verwendung des k.k. Geschäftsträgers in Florenz wegen Erteilung der Genehmigung zu der von der toskanischen|| S. 613 PDF || Regierung beabsichtigten Aufnahme eines Anleihens per 40 Millionen Lire, Übernahme der Garantie für es und Zulassung der Papiere desselben auf der Wiener Börse6 bemerkte der Finanzminister , daß er vom finanziellen Standpunkte gegen die Zustimmung zur Aufnahme des Anleihens nichts zu erinnern fände, wenn nicht etwa politische Gründe die Belastung des Landes, welche traktatenmäßig nur mit Zustimmung Österreichs geschehen kann, die Erteilung derselben widerrieten.

Da nun in dieser Beziehung von dem Justizminister das Bedenken geäußert wurde, ob nicht etwa reciproce von der toskanischen Regierung ein gleicher Vorbehalt bezüglich Österreichs würde geltend gemacht werden wollen, dann vom Minister der Landeskultur , daß österreichischerseits von Staats wegen eine dergleiche Genehmigung kaum ohne Mitwirkung des Reichstags erteilt werden dürfte, nachdem auch die Übernahme einer Garantie für das toskanische Anlehen und die Zulassung der Obligationen desselben auf der hiesigen Börse nicht ohne nachteilige Rückwirkung auf unsere Finanzen bleiben würde, beschloß der Ministerrat einstimmig, dem diesfälligen Ansinnen keine Folge zu geben7.

IV. Schulden des Herzogs von Lucca

Der Finanzminister referierte in betreff der Regulierung der Schuldangelegenheit des Herzogs von Lucca. Für eine vom Herzog von Lucca aufgenommene persönliche Schuld per 800.000 f. hat Österreich die Bürgschaft übernommen, auch bereits drei Raten à 100.000 f. davon abgezahlt. Zur Deckung wurde Österreich das Pfandrecht auf die Allodialgüter des Herzogs und in eventum auf die Landeseinkünfte von Parma eingeräumt. Auch Se. kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Ferdinand hatten dem Herzoge ein Darleihen vorgestreckt, und es wurde wegen Regelung sowohl dieser als der österreichischen Geldangelegenheit der Gubernialrat Baron Sala abgeordnet8. Derselbe hat nun mit dem lucca-parmesanischen Minister einen Vertrag (salva ratificatione) dahin abgeschlossen, daß Österreich auf sein Pfandrecht auf die Allodialgüter des Herzogs verzichte, wogegen dessen Schuld aufs große Buch von Parma übernommen, d.i. für eine Staatsschuld des Herzogtums erklärt werden würde. In dem Vertrag wurde auch die Geldangelegenheit des Herrn Erzherzogs Ferdinand miteinbezogen9.

Es fragt sich nun, ob dem Vertrage die Ratifikation zu erteilen sei. Der Finanzminister meinte, nein, weil wir eine Sicherheit, das Pfandrecht auf die herzoglichen Allodialgüter, aufgeben würden, ohne etwas dafür zu erhalten, indem bereits im ursprünglichen|| S. 614 PDF || Schuldkontrakte die Landeseinkünfte von Parma eventuell verpfändet worden sind und dieser eventuelle Fall nun wirklich eingetreten ist. Weil ferner auch auf die Apanage des Herzogs gegriffen werden kann, endlich weil die Kumulierung der österreichischen mit der Erzherzog Ferdinandschen Forderung in einem und demselben Vertrage jedenfalls unbequem ist10.

Gegen den Antrag des Finanzministers wurde von keiner Seite etwas erinnert, und der Ministerpräsident, Minister des Hauses , behielt sich auf Einladung des Finanzministers vor, Sr. kaiserlichen Hoheit den Herrn Erzherzog Ferdinand von der Nichtratifikation des in Rede stehenden Vertrags unter Mitteilung der entsprechenden Aktenstücke in die Kenntnis zu setzen11.

V. Finanzmaßnahmen

Endlich entwickelte der Finanzminister die Grundzüge der von ihm beabsichtigten Finanzmaßregeln12. Er schickte eine auf Grundlage des Budgets von 1847/48 basierte approximative Berechnung der Staatserfordernisse und Deckungsmittel pro 1850 voraus. Darin bezifferte er den zu deckenden Abgang mit 92 Millionen, dagegen die zu erwartenden Mehreinnahmen beim Tax- und Stempelgefälle mit 10 Millionen13, Einkommensteuer mit 12 Millionen14, Zollerhöhung 1 1/2 Millionen, Zuckerbesteuerung 1 1/2 Millionen15, Branntweinsteuererhöhung 1 Million16, dann die Einkünfte von Ungern an Grundsteuer 10 Millionen, an Häusersteuer 2 Millionen, an Tax- und Stempel 5 Millionen, an Tabaksteuer 4 Millionen, an indirekten Steuern 10 Millionen, zusammen 57 Millionen, so daß sich dann noch ein Abgang von 35 Millionen ergäbe, welcher durch außerordentliche Mittel zu bedecken wäre. Sofort auf die Finanzmaßregeln selbst übergehend, bemerkte der Finanzminister, daß selbe in der Wiederherstellung der Konventionswährung durch Verminderung der Schuld des Staates an die Nationalbank und Vermehrung der Deckung der letzteren, dann in Aufnahme eines Anleihens zu bestehen hätten. Zum Behufe der ersteren Maßregel wären 20 Millionen Gulden von der sardinischen Kriegsentschädigung zu widmen und der Bank zur Disposition|| S. 615 PDF || zu stellen17. Was das Anleihen betrifft (wozu gegenwärtig wegen der Menge der hier an Geldes statt zirkulierenden Papiere, dann wegen Überfüllung des auswärtigen Geldmarkts die Umstände günstig sind), so kann dasselbe auf dreierlei Art bewerkstelligt werden, nämlich 1. durch Hinausgabe glatter 5%iger oder 2 1/2%iger Obligationen, 2. durch ein Lottoanleihen, 3. durch ein verzinsliches Papier mit der Zusicherung der Rückzahlung und einer Prämie.

Die sub 1. erwähnte Modalität, wobei keine Rückzahlung zugesichert wird, hängt zu sehr vom Börsespiel ab, und die Contremine bietet alles auf, um den Kurs bis zum erfolgten Abschluß herabzudrücken. 2. Lottoanlehen ohne mittlerweilige Verzinsung sind nicht beliebt. Lose mit Verzinsung aber, welche mit Rücksicht auf die bedeutenden Treffer jedenfalls geringer als die landesübliche sein muß, werden meistens nur von Überschüssen gekauft, sodaß Zeuge der Erfahrung ein Lottoanleihen nicht leicht in einer höheren Summe als 20–30 Millionen erzielt werden kann, während bloß unser Abgang allein mit 35 Millionen angeschlagen ist. Dagegen bieten die sub 3. berührten Papiere alle Vorteile dar, welche von den Parteien bei Staatsanleihen gewünscht werden, nämlich die 5%ige Verzinsung, Aussicht auf Zurückzahlung des Kapitals und nebstbei auf eine Prämie. Der Finanzminister würde daher diese Modalität beantragen. Bezüglich der Form der Ausgabe des Anleihens würde er bei dem Umstande, wo wegen beharrlicher Weigerung des Hauses Rothschild, sich an dem Anleihen zu beteiligen18, die Aufbringung desselben im Wege der Submission nicht tunlich erscheint, jenen der Subskription avorschlagen, wobei als ein Mittel, um den Intrigen der Börsemänner einigermaßen zu begegnen, angedeutet wurde, daßa der Preis, um welchen der Staat die Obligationen hinausgibt, nicht gleich bei der Auflage der Subskription, sondern erst nach Verlauf einiger Zeit bestimmt und bekanntgemacht würde.

Die weitere Ausführung dieser Anträge sowie die Beratung darüber wurde wegen vorgerückter Zeit der nächsten Sitzung vorbehalten19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. September 1849.