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Nr. 132 Ministerrat, Wien, 31. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 1. 8.), Krauß 2. 8., Bach 3. 8., Gyulai 2. 8., Thinnfeld 1. 8., Schmerling, Kulmer 1. 8.; abw. Stadion, Bruck, Thun.

MRZ. 2552 – KZ. 2287 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 31. Juli 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Übergabe der Gouverneursleitung von Wien an Ludwig Freiherr v. Welden

Der Ministerpräsident teilte mit die Anzeige des FML. Baron Böhm, daß derselbe die seither provisorisch geführte Leitung der hiesigen Gouvernementsgeschäfte dem nunmehr auf seinen Posten zurückgekehrten Gouverneur Baron Welden übergeben habe1.

II. Beförderung des Feldkriegssekretärs Joseph Florian Glanz

Eine Eingabe des FZM. Baron Haynau um Beibehaltung des Feldkriegssekretärs Glanz und dessen Beförderung übergab der Ministerpräsident dem Minister des Inneren zur geeigneten Verfügung2, desgleichen

III. Denunziation gegen den mährischen Kameralprokurator Ignaz Klobus

eine Denunziation wider den mährischen Kameralprokurator Klobus wegen Umtrieben bei einer Wechselschuld zur vorläufig polizeilichen Erhebung3.

IV. Mißbilligung der sardinischen Friedenszusagen

Nach einem Berichte des Ministers v. Bruck vom 26. d. [M.]4 ist den sardinischen Bevoll­mächtigten über die von ihnen angenommenen Friedensstipulationen die Mißbilligung ihrer Regierung darüber zu erkennen gegeben worden, was jedoch den wirklichen Friedensabschluß nicht hindern dürfte.

|| S. 541 PDF || Vor Venedig wird über den ungeheuren Krankenstand der Zernierungstruppen geklagt5.

V. Zusammensetzung der Regierungskommission in Rom

Aus Rom kam die nicht erfreuliche Nachricht, daß der Papst eine Regierungskommission bestehend aus drei Kardinälen, drei Prälaten und drei Fürsten eingesetzt habe6.

VI. Bericht des Armeekommissärs Leopold Ritter v. Sacher-Masoch

Der Minister des Inneren las einen Bericht des Armeekommissärs Sacher in Galizien vom 28. d. [M.] wegen Einstellung der Anschaffung von Reservevorräten zur Verpflegung der russischen Truppen bis zur möglichen Benützung der heurigen, sehr ergiebigen Ernte7;

VII. Zeitungsartikel über die Rekrutierung

desgleichen einen für die Wiener Zeitung bestimmten Artikel zur Rechtfertigung der heurigen abermaligen Rekrutierung8, dann teilte er mit,

VIII. Fleischsatzung für August 1849

daß die Fleischsatzung pro August trotz aller Gegenbemühungen mit 15 Kreuzer per Pfund festgesetzt werden mußte; weiters

IX. Staatsbeamtenuniform

referierte er über die im Einvernehmen mit dem Obersthofmeisteramte bearbeiteten Anträge zur Reform der Staatsbeamtenuniform9. Als Resultat ergibt sich: Hut mit Federbusch, Waffenrock und Pantalons von dunkelgrünem Tuche, Kragen und Aufschläge nach den Ministerien verschieden gefärbt; Säbel mit Goldkuppel und Portedegen, Borden und sonstige Distinktionszeichen in Gold ohne Unterschied der Provinzial- oder Zentralstellen, aber in vier Klassen, in welche sämtliche zwölf Diätenklassen einzureihen kämen.

Im allgemeinen fand der Vorschlag Beifall, nur erklärte man sich im Ministerrate gegen die angetragenen Epaulettes der Minister und gegen den weißen Federbusch, statt dessen eine Feder in der bisherigen Form der Beamtenuniformhüte anzunehmen wäre; dann gegen den Säbel als zu militärisch, für den Zivilbeamten weniger passend und unbequem, daher für einen Degen mit Steckkuppel.

Der Minister des Inneren wird hiernach andre Zeichnungen anfertigen lassen und den Gegenstand nochmals in Vortrag bringen, auch abehielt sich der Kriegsminister vora behielt sich der Kriegsminister vor, über das Detail der Ehren- und Distinktionszeichen, welche den militärischen sehr ähnlich sind, das nähere Einvernehmen pflegen bund erbittet sich diesfalls die Mitteilung im Direktionswegeb .

|| S. 542 PDF || Der Minister Freiherr v. Kulmer konnte schließlich nicht umhin zu bemerken, daß, falls man die Absicht hätte, diese Uniform auch in Kroatien und Slawonien zwangsweise einzuführen, dies eine nicht unbedeutende Aufregung hervorrufen würde10.

X. Politische Einteilung der deutschösterreichischen Kronländer

Der Minister des Inneren trug schließlich den Plan zur politischen Einteilung der österreichisch­deutschen Kronländer vor11. Als Grundlage derselben erscheint die Beziehung zu den in der Kreisvertretung liegenden politischen Elemente, daher eine möglichst große Ausdehnung der Kreise und die Bestimmung, daß kleinere Kronländer nicht wieder in Kreise untergeteilt werden sollen. Hiernach würden Österreich unter der Enns, Österreich ob der Enns, Salzburg, Kärnten, Krain und Schlesien jedes nur einen Kreis ausmachen, Steiermark zwei, Mähren zwei, Nordtirol zwei, Südtirol einen und Vorarlberg einen, dann Böhmen sieben Kreise zu enthalten haben. Bezüglich des Küstenlandes behält sich der Minister des Inneren, eine besondere Rücksprache mit dem Handelsminister zu pflegen, vor12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 6. August 1849.