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Nr. 124 Ministerrat, Wien, 23. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 24. 7.), Krauß 25. 7., Bach 25. 7., Gyulai 25. 7., Thinnfeld 26. 7., Kulmer 26. 7.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 2462 – KZ. 2056 –

Protokoll der am 23. Juli 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Friedensverhandlungen mit Sardinien

Der Ministerpräsident las die vom Minister v. Bruck neuerlich erhaltenen Depeschen die Friedensverhandlungen mit Piemont betreffend1, dann einen Brief des Feldmarschalls Grafen Radetzky an den König Viktor Emanuel vor2. Der Minister v. Bruck bemerkt darin, daß die Ministerialzuschrift vom 13. d.M.3 keine Andeutung darüber enthalte, was zu geschehen habe, wenn die piemontesische Regierung den letzten Antrag Österreichs zurückweiset, und spricht nun selbst die Ansicht aus, daß man nicht durch Nachgiebigkeit, sondern nur durch Kraft und Energie zu dem gewünschten Ziele gelangen werde. Indessen, meint er, solle man nie drohen, wenn man sich nicht in der Lage befindet, die Drohung nötigenfalls in Ausführung zu bringen. Nach seiner Ansicht wären hierbei unsere Zustände im Inneren sowohl als nach außen wohl ins Auge zu fassen. Die ersteren, bemerkt v. Bruck, machen den Frieden zum Bedürfnisse, alle Verhältnisse im lombardisch-venezianischen Königreiche seien nur schwebend, die Finanzlage des Staates sei mißlich, noch größere Finanzbedrängnisse seien nach Beendigung des Krieges mit Ungarn in Aussicht, bis zum Abschlusse des Friedens müsse die Armee in Italien auf dem Kriegsfuße gehalten werden usw. Was die Verhältnisse nach außen betrifft, so können Eventualitäten sie noch ungünstiger gestalten, als sie schon sind. Die nächstens in Piemont zusammentretende Kammer könne uns große Verlegenheiten bereiten, das französische Expeditionskorps in Italien könnte, wenn wir unsere Truppen aus dem Römischen zurückziehen und gegen Piemont orientieren, gefährdet werden,|| S. 514 PDF || fünfzehn Tage wenigstens seien notwendig, um das Nötige gegen Piemont unternehmen zu können etc.

Der Ministerpräsident bemerkte hierüber vor allem, die piemontesische Regierung gebe sich (nach einem Briefe Hübners von Paris4) einer großen Täuschung hin, wenn sie auf Frankreichs Unterstützung rechnet, die französische Regierung sei nicht mehr so wie früher für Piemont gestimmt, die geringe Differenz, die zwischen ihrer und der österreichischen Ansicht über die Kriegskostenentschädigung noch bestehe, werde sie zu keiner Änderng ihres Sinnes bewegen, die Piemontesen haben keine Armee etc. Hierauf las der Ministerpräsident die Antwortsentwürfe vor, welche er über die obigen Depeschen sowohl an den Minister v. Bruck als an den FM. Grafen Radetzky zu richten gedenket. Dem Minister v. Bruck will er im wesentlichen folgendes antworten: Da der Termin zur Annahme des österreichischen Ultimatums schon gestern (22. Juli) abgelaufen ist, so werde die Frage über Krieg oder Frieden, wenn dieses Schreiben in seine Hände kommt, bereits entschieden sein. Sollten von Piemont die Bedingungen nicht angenommen worden sein, so sei der Feldmarschall aufzufordern, seine Dispositionen so zu treffen, daß der Waffenstillstand sogleich aufgekündigt werden könne, was auch wirklich zu geschehen habe. Der Minister v. Bruck hätte übrigens den Schauplatz der Ereignisse nicht zu verlassen, um nötigenfalls gleich zu kurzen Unterhandlungen bereit und zur Hand zu sein5. Dem Grafen Radetzky will der Ministerpräsident schreiben, die kaiserliche Regierung sei fest entschlossen, die piemontesische Frage durch Waffengewalt entscheiden zu lassen. Er habe einverständlich mit Bruck vorzugehen. Sollte Piemont so verblendet sein, es zum dritten Male auf das Waffenglück ankommen zu lassen, so vertraue man auf seine Kriegserfahrung und auf seinen sieggewohnten Arm, die Sache wie früher bald und ruhmvoll zu Ende zu bringen.

Da sich der Ministerrat hiermit vollkommen einverstanden erklärte, so wird der Ministerpräsident diese Depeschen noch heute an den Ort ihrer Bestimmung absenden6.

II. Nachrichten über Venedig

Teilte derselbe Minister einen für uns erfreulichen Brief aus Venedig vom 18. d.M. (von der Baronin Wetzlar) mit, worin die dortigen Zustände als sehr betrübt geschildert werden. Nach diesem Briefe lebt man dort in Gefahr und Hungersnot und in steter Besorgnis, von den fremden, die Stadt terrorisierenden Truppen (Neapolitanern, Romagnolen, Piemontesen etc.) ausgeplündert zu werden. Die Bürger wünschen Ruhe. Rindfleisch sei nicht mehr vorhanden, das Pfund Pferdefleisch koste 24 Kreuzer, eine Katze 3 f., ein Hund nach Verhältnis der Größe 4 bis 6f. Seit vier Tagen habe man kein Brot und lebe bloß von Erdäpfeln und Reis. Der Zweck dieses Briefes ist, sich von Wien die Erlaubnis zu erbitten, nach Triest zu gehen7.

|| S. 515 PDF || Der Ministerrat hat beschlossen, in diese Sache, die eigentlich den Gouverneur von Triest angeht, umsoweniger einzugehen, als die Bittstellerin in Absicht auf ihre politische Denkungsweise, wie der Kriegsminister versicherte, nichts weniger als korrekt ist.

III. Abtretung des Gebietes von Rolo an Modena

Bemerkte der Ministerpräsident, daß er die schon öfter besprochene Angelegenheit wegen Abtretung des Gebietes von Rolo an Modena bei den Ministern in Zirkulation setzen werde, damit sie noch einmal reiflich erwogen werde, und jeder Minister seine Meinung schriftlich beisetzen könne8.

IV. Gebühren Ludwig Freiherrn v. Wohlgemuth

In Absicht auf die dem neuen Zivil- und Militärgouverneur von Siebenbürgen FML. v. Wohlgemuth zu bewilligenden Genüsse wurde nach dem Antrage des Kriegsministers beschlossen, demselben 8000 f. als Gehalt, 6000 f. als Funktionszulage zu gewähren, ihm ferner seine Feldmarschalleutnantsbezüge von 6000 f. zu belassen und zur ersten Einrichtung 10.000 f. anweisen zu lassen9.

Nur der Finanzminister Freiherr v. Krauß beharrte bei seiner Ansicht, daß dem FML. v. Wohlgemuth ein Gehalt von 12.000 f. (mit Einrechnung seiner Feldmarschalleutnantsgenüsse) und 4000f. als Funktions­zulage und zur ersten Einrichtung 10.000 f., allenfalls auch 12.000 f., zu bewilligen wären. Für die erste Ansicht wurde geltend gemacht, daß v. Wohlgemuth kein Vermögen besitze, daß er in ein ausgesogenes Land und in Berührung mit Russen komme und daß er eigentlich zwei Posten im Lande, nämlich die höchste Zivil- und Militärstelle, zu versehen habe. Dagegen erinnerte der Finanzminister, daß Siebenbürgen kein teueres Land sei, die gegenwärtigen Zustände nur als vorübergehend betrachtet werden müßten, daß andere Gouverneure, z.B. in Innsbruck und Steiermark, keine so hohen Gehalte haben, daß v. Wohlgemuth eigentlich adoch zwei Stellen vollständig nicht versehe und nicht versehen könne, indem ihm für die Zivilangelegenheiten ein Kommissära beigegeben sei, und daß er eine so hohe Auslage vor dem Reichstage nicht rechtfertigen könnte10.

V. Bestimmung der Kassa, aus welcher die neuen Funktionäre Siebenbürgens Geldanweisungen verfügen können

Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß den neuen, nach Siebenbürgen bestimmten zwei Funktionären irgendeine Kasse zur Disposition zu stellen wäre, aus welcher sie nötigenfalls Gelder entnehmen könnten11. Beide nehmen einige Beamte mit, für welche Vorschüsse zur Reise und zu anderen Bedürfnissen erforderlich sein dürften.

Dem Finanzminister scheine es nicht notwendig, den gedachten Funktionären bei irgendeiner Kasse Kredit zu eröffnen, indem sie Vorschüsse bei den Salzämtern, Dreißigstämtern|| S. 516 PDF || ohne Anstand erhalten können und wohl bald auch jemand vom Kamerale dahin gesendet werden wird, der die auf Geldanweisung bezüglichen Angelegenheiten besorgen wird.

Der Minister Dr. Bach wird über diesen Gegenstand eine Note an das Finanzministerium leiten12.

VI. Aufhebung der Herabsetzung der Verzehrungssteuer auf einige Artikel

Über den von dem Finanzminister zur Sprache gebrachten Gegenstand, ob die im März und Oktober 1848 verfügte Herabsetzung der Verzehrungssteuer auf einige Artikel13 nicht aufzuheben und die frühere Verzehrungssteuer samt Zuschlag nicht wieder einzuführen wäre, wofür sich die politische Landesbehörde erklärte, wurde beschlossen, an dem, was im März 1848 zugestanden wurde, nichts zu ändern, dagegen die diesfällige Verfügung vom Oktober 1848 wieder aufzuheben und die nötige Verlautbarung darüber zu veranlassen14.

VII. Entfernung ausländischer Eisenbahnaktien von der Wiener Börse

Der Finanzminister bemerkte weiter, das Hofkammerpräsidium habe im Jahre 1844 das Verbot erlassen, mit ausländischen Eisenbahnaktien Geschäfte auf der hiesigen Börse zu machen15. Dessenungeachtet haben sich solche Aktien, insbesondere die Livorneser, hier eingeschlichen und sind ein Gegenstand des Spieles, welches Spiel hauptsächlich darum betreiben wird, um die Staatspapiere zu drucken16. Der Finanzminister wird die nötige Verfügung treffen, daß diese Papiere von der hiesigen Börse, was dem Börsenpatente ohnedies entspricht, entfernt werden. In den Börsezetteln erscheinen sie ohnehin nicht, es wird aber auch verfügt werden, daß sie gleichfalls nicht in den Börsenachrichten erscheinen.

Hiermit erklärte sich der Ministerrat einverstanden17.

VIII. Gründung einer literarisch-artistischen Sektion beim Österreichischen Lloyd

Der österreichische Lloyd will eine neue Sektion bei sich, die literarisch-artistische, gründen und zu diesem Behufe Aktien im Betrage von 50.000 f. hinausgeben. Vom finanziellen Standpunkte ist, wie Freiherr v. Krauß bemerkt, kein Anstand dagegen18.|| S. 517 PDF || Zur Würdigung in anderen Beziehungen wird dieser Gegenstand dem Stellvertreter des Ministers des Inneren übergeben19.

IX. Belohnungsanträge für Bernhard Graf Caboga, Moritz Fränzel und Franz Carl Braunitzer v. Braunenthal

Aus Anlaß der Anregung des Finanzministers, für den Sektionsrat in seinem Ministerium, Fränzel, wegen seiner vorzüglichen Dienstleistung in den russischen Angelegenheiten auf eine Ah. Anerkennung seiner Verdienste anzutragen, bemerkte der Ministerpräsident , daß er eben im Begriffe stehe, aus demselben Anlasse auf eine Auszeichnung für den FZM. und Generalgeniedirektor Grafen Caboga den Antrag zu stellen.

Man einigte sich dahin, daß bei diesem Anlasse auch für Fränzel und den bei derselben Gelegenheit nach der Versicherung des Kriegsministers verdienstlich gewordenen Hofkriegskommissär Braunitzer auf den Orden der eisernen Krone dritter Klasse angetragen werden möge20.

X. Verhinderung der Banknotenvermehrung durch Escomptierung von 3%igen Zentralkasseanweisungen

Schließlich erwähnte der Finanzminister bezüglich auf die von der Bank übernommene Eskomptierung eines bestimmten Betrages von 3%igen Zentralkasseanweisungen, daß durch dieses Geschäft die Summen der Banknoten nicht vermehrt werden soll21. Bis zu den letzten Tagen sei es gut gegangen, die Zahl der Banknoten wurde nicht vermehrt, was sich aber jetzt zu ändern scheine22. Es mag im Interesse der Bank liegen, die zinstragenden Zentralkasseanweisungen zu behalten und dafür Banknoten auszugeben.

Da das Publikum sehr darauf gespannt ist, ob sich die Banknoten vermehren oder nicht, so will der Finanzminister die Bank auffordern, dahin zu wirken, daß der nächste Ausweis keine Vermehrung der Banknoten enthalte, womit sich der Ministerrat vollkommen einverstanden erklärte23.

|| S. 518 PDF || Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. August 1849.