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Nr. 123 Ministerrat, Wien, 22. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 23. 7.), Krauß 24. 7., Bach 25. 7., Gyulai 24. 7., Thinnfeld, Kulmer 23. 7.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 2435 – KZ. 2054 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 22. Juli 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Otto Hübners Staatsalmanach

Der Finanzminister übergab dem Vertreter des Ministers des Inneren zur geeigneten Berücksichtigung eine Proposition des Journalisten Hübner zur Gründung eines Staatsalmanachs nach dem Muster des nordamerikanischen, wobei die Unterstützung der Staatsverwaltung durch Abnahme einer bestimmten Anzahl Exemplare und durch Mitteilung von statistischen Daten in Anspruch genommen wird1.

II. Generalpardon für die Szekler

Der Kriegsminister referierte über den Vorschlag des Obersten Dorsner wegen Bewilligung einer Amnestie für diejenigen gemeinen Szekler, welche binnen einer bestimmten, festzusetzenden Frist die Waffen abgeben und in ihre Heimat zurückkehren. Da der zur Oberleitung in Siebenbürgen berufene FML. Baron Wohlgemuth demnächst dahin abgehen wird, so wäre ihm, der sich über die obwaltenden Verhältnisse am sichersten Auskunft verschaffen könnte, nach dem einstimmigen Beschlusse des Ministerrates die Ermächtigung zu erteilen, nach Gestalt der Dinge zwar nicht eine Amnestie, wohl aber, gleich wie bei der italienischen Armee geschah, einen Generalpardon für diejenigen Szekler zu versprechen, welche sich in dem obbezeichneten Falle befinden2.

III. Gesuch der Gattin Eduard Freiherrn Geusau um Besuchserlaubnis

Die Gattin des auf der Festung Theresienstadt im Strafarrest befindlichen v. Geusau hat in einem dem Kriegsminister überreichten Gesuche um die Erlaubnis gebeten, sich in Theresienstadt ansässig machen und ihren Gatten von Zeit zu Zeit besuchen zu dürfen.

|| S. 511 PDF || Der erste Teil der Bitte bedarf nach § 25 der Reichsverfassung keiner besonderen Erlaubnis mehr3; die zweite Bitte von Fall zu Fall zu gewähren, liegt in der Befugnis des Vorstandes des betreffenden Strafortes. Es geht somit nicht an, dieselbe in der Allgemeinheit, wie sie hier gestellt wird, von Seite des Ministeriums zu gewähren.

In diesem Sinne würde also auch das vorliegende Gesuch nach dem Beschlusse des Ministerrates zu erledigen sein4.

IV. Kriegsrechtsurteile gegen Johann v. Móga und Adam Graf Teleki

Die kriegsrechtliche Untersuchung gegen die Generale Móga und Grafen Teleki wegen Teilnahme am bewaffneten Aufstande ist geschlossen, und der erstere zur Kassation und fünfjährigem Festungsarreste, der letztere zur simplen Kassation verurteilt worden5. Dem Kriegsminister aber wurde der Antrag unterlegt, bei Vorlegung der Urteile an Se. Majestät um gänzliche Begnadigung Telekis und um Nachsicht des Festungsarrests für Móga bis auf ein Jahr einzuschreiten.

Für Teleki würden allerdings erhebliche Rücksichten sprechen, indem er zum Widerstande gegen den Ban durch schriftlichen Befehl des Palatins angewiesen worden ist. Indessen erscheint es nach dem Erachten des Justizministers gegenwärtig noch nicht an der Zeit, Gnade walten zu lassen gegen einzelne, wo noch gegen so viele die Untersuchung im Zuge ist und gegen noch mehrere bevorsteht. Vielmehr wäre sich, um Berufungen zu vermeiden, bei Vorlage der Urteile von Amts wegen lediglich auf das Einraten zu beschränken, daß Se. Majestät dem nach dem Gesetze gefällten Urteile seinen Lauf zu lassen geruhen. Begnadigungsanträge könnten auf Einschreiten der Verurteilten einem späteren Zeitpunkte vorbehalten bleiben6.

Der Vertreter des Ministers des Inneren teilte Notizen mit

V. Nachricht über Josef Gregor Graf Chłopicki

aus Krakau, daß der dort sich aufhaltende bekannte polnische General Chłopicki von Sr. russischen Majestät durch Wiederanweisung der Georgs-Ordenspension in einige Verlegenheit gesetzt wurde, indem deren Annahme wohl seinen ökonomischen Verhältnissen zusagen, ihm aber allen Kredit bei seinen Landsleuten entziehen würde7;

VI. Nachrichten aus Aussig; patriotische Sammlungen

aus Aussig in Böhmen über dortige loyale Bestrebungen durch Eröffnung einer Subskription zugunsten der k.k. Armee, woran sich auch bekannte Radikale beteiligen8;

VII. Nachrichten über Kaschauer Magistratsrestauration

von dem kaiserlichen Kommissär Emerich v. Péchy über die Magistratsrestauration in Kaschau, über vorgenommene Verhaftung Verdächtiger und mit einem Verzeichnisse der Geflüchteten9;

VIII. Anweisung von 300.000 fl. für Emerich v. Péchy

von demselben über die dortigen Armeeverhältnisse mit der Bitte, ihm, da er vom Oberlandeskommissär Graf Zichy dermal abgeschnitten sei, eine Anweisung von 300.000 fr. zu machen, in welcher Beziehung an den Finanzminister die erforderliche Mitteilung in specie gemacht werden wird10. Endlich

IX. Wiedervereinigung der österreichischen und ungarischen Barmherzigen-Ordensprovinz

referierte der Vertreter des Ministers des Inneren über das Einschreiten des Ordens der Barmherzigen Brüder um Aufhebung der vom bestandenen ungrischen Ministerium verfügten Trennung der österreichischen und ungrischen Ordensprovinz, mit dem Antrage auf Gewährung der Bitte, wogegen unter den dermaligen Umständen kein Bedenken erhoben worden ist11.

Am 23. Julius 1849. Schwarzenberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 30. Juli 1849.