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Nr. 122 Ministerrat, Wien, 21. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 22. 7.), Krauß 24. 7., Bach 25. 7., Gyulai 24. 7., Thinnfeld 23. 7., Kulmer 23. 7.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 2429 – KZ. 2055 –

Protokoll der am 21. Juli 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürs-ten Felix v. Schwarzenberg.

I. Friedensverhandlungen mit Sardinien

Der Ministerpräsident teilte einen Brief des Ministers v. Bruck mit, worin dieser eines Schreibens erwähnt, das er von Landauer, einem Agenten Rothschilds, erhalten habe und worin bemerkt werde, daß in Piemont der Abschluß des Friedens noch vor der Eröffnung der Kammer gewünscht werde1. Der Minister v. Bruck fügt bei, daß Graf Pralormo2 morgen eintreffen werde, um die Unterhandlungen fortzusetzen.

Der Ministerpräsident wird dem v. Bruck schreiben, daß es diesfalls bei den früheren Beschlüssen des Ministerrates sein Verbleiben habe, wornach das Ultimatum von Piemont anzunehmen sei oder v. Bruck zurückzukehren habe3.

Bei diesem Anlasse bemerkte der Ministerpräsident, daß es der ernste Wille Sr. Majestät des Kaisers sei, in Ansehung Piemonts nun energisch vorzugehen4.

II. Postvertrag mit der Schweiz

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß übergab dem Ministerpräsidenten hinsichtlich des in der letzteren Zeit verhandelten Postvertrages mit der Schweiz einige Bemerkungen zur Berücksichtigung wo möglich und Zulegung zu den diesfälligen Akten5. In diesen Bemerkungen, welche vorzüglich zwei Punkte betreffen, das herabgesetzte Briefporto und die Transitzahlung, wird dargetan, daß dieser Postvertrag für Österreich nachteilig sei. Das Briefporto (auf 5 Meilen 3 Kreuzer, auf 10 Meilen 6 Kreuzer und über 10 Meilen 12 Kreuzer) sei nach dem Schweizer Kantonalantrage im Jahre 1847 deshalb so gering angenommen worden, weil Österreich bei den Postunterhandlungen die Tendenz hatte, die Kantone zu anderen Konzessionen zu bewegen. Seither hätten sich die Verhältnisse geändert, und im Jahre 1848 habe die Schweiz gegen|| S. 506 PDF || Österreich eine Stellung angenommen, welche eben keine Begünstigung dieses Landes begründen dürfte. Die österreichische Postkasse erleide dadurch einen Entgang von 48.000 bis 60.000 f. Es scheine angemessen, dermal in der Taxierung gegenüber der Schweiz so zu verfahren wie gegen Sardinien. Hinsichtlich des Transits durch Österreich mittelst geschlossener Pakete und Felleisen bemerkte Baron Krauß, daß Österreich einen solchen Transit hintanzuhalten stets beflissen war, und daß es einen solchen Transit der Taxis’schen Postverwaltung verweigert habe. Dieser Transit würde gleichfalls mit Nachteilen für Österreich verbunden sein.

Der Finanzminister drückte hierbei sein Bedauern aus, daß der Minister v. Bruck zu den diesfälligen Verhandlungen nicht den Ministerialrat Baron Nell, einen in Postsachen sehr geschickten und erfahrenen Mann, mitgenommen habe, der ihn auf die obigen Umstände und Nachteile aufmerksam gemacht hätte.

Der Ministerpräsident übernahm diese Bemerkungen und fügte nur bei, daß der in der Rede stehende Traktat bereits geschlossen sei und die Auswechslung der Ratifikationen demnächst erfolgen solle6.

III. Wechselgeschäfte in der Walachei

Der Finanzminister besprach hierauf zwei Wechselgeschäfte, ein früheres über 340.000 Zwanziger und ein neueres über 240.000 Zwanziger (80.000 f. CM.), welche im Auftrage des Kommandierenden in Siebenbürgen, Generals der Kavallerie Baron Puchner, durch den k.k. Agenten in der Walachei v. Timoni mit dem Handlungshause Manoach daselbst geschlossen worden sind7. Diese Wechselgeschäfte sind für das k.k. Ärar sehr nachteilig. So sind bei dem letzteren gleich für einen Monat zwölf Prozent abgezogen worden und in die Kriegskasse nur 70.400 f. eingeflossen. Gegenwärtig wird dieser Wechsel zur Zahlung präsentiert, und es handelt sich darum, ob er akzeptiert oder protestiert werden soll. Die hierüber vernommene Kammerprokuratur äußerte sich, wenn das Finanzministerium aus administrativen Gründen, um nämlich für die Verpflegung der kaiserlichen Truppen in Siebenbürgen zu sorgen, jenes Darlehen aufnehmen zu lassen sich bestimmt gefunden habe, so sei der Wechsel zu akzeptieren. Sollte es aber der Ansicht sein, daß die Bedingungen zu drückend seien, so wäre die Akzeptation entweder gänzlich zu versagen oder auf den empfangenen Betrag oder auf Banknoten zu beschränken.

Obgleich es bei diesem Geschäfte nicht zweifelhaft ist, daß die auf 240.000 Zwanziger lautende Wechselschuld nicht in dieser Münze gezahlt wurde und unser Gesetz hinsichtlich der Banknoten deutlich ist, so fand der Ministerrat dennoch zu beschließen, daß mit billiger Rücksicht auf den Drang der Umstände, unter welchen jenes Wechseldarlehen aufgenommen wurde, der Wechsel zu akzeptieren, somit zu bezahlen wäre (was auch hinsichtlich des früheren Wechsels der Fall sein müßte), weil, wie der Justizminister Dr. Bach bemerkte, im Falle der Protestierung von den österreichischen, an|| S. 507 PDF || dem Wechselgeschäfte beteiligten Funktionären Sicherstellung zu leisten wäre. Beide Wechselsummen müßten deponiert werden, und wenn dies nicht geschehen könnte, liefen die Funktionäre Gefahr, eingesperrt zu werden. Um einem langen Prozesse und einem Skandale zu entgehen, bleibe daher nichts übrig, als zu zahlen. Gleichzeitig wurde aber der Kriegsminister angegangen, eine scharfe Mahnung an die Korpskommandanten zu erlassen, sich künftig in ähnliche, dem Ärar so nachteilige Wechselgeschäfte nicht einzulassen8.

IV. Dotation für das Armeekorps in Siebenbürgen

Weiter bemerkte der Finanzminister hinsichtlich des dem Korpskommandanten in Siebenbürgen auf 140.000 f. gewährten Kredits9, worauf 40.000 f. bereits erhoben, der Rest von 100.000 f. aber nicht gleich flüssig gemacht wurde (wozu aber mittlerweile das unter III. erwähnte Wechselanlehen hinzugekommen ist), daß er in Absicht auf die nun vom Kriegsministerium angesprochenen 100.000 f. später Mittel schaffen werde, wenn nämlich nachgewiesen sein wird (was noch nicht geschah), wie hoch sich der Bedarf noch belaufe. Bis Ende Juli d.J. seien die Bedürfnisse der Truppen daselbst bedeckt10.

V. Behandlung der Kameralbeamten in Siebenbürgen

Hinsichtlich des dem Finanzminister vorgelegten Vorschlages über die Behandlung der Kameralbeamten in Siebenbürgen aus Anlaß der letzten dortigen Kriegsereignisse11 bemerkte derselbe, daß darnach folgende Grundsätze in Anwendung zu kommen hätten: a) Beamte, welche das Land verließen, um nicht bei der rebellischen Regierung dienen zu müssen, oder welche von derselben entlassen worden sind, wären, vorausgesetzt, daß sie ihre Pflicht getan haben, in ihre Dienstposten und die damit verbundenen Genüsse wieder einzusetzen. b) Beamte, welche von der rebellischen Regierung im Kameralfache neu angestellt worden sind, wären sogleich zu entlassen. c) Jene Kameralbeamten, welche von der genannten Regierung außer der Kameralbranche angestellt worden sind oder Dienste bei den Truppen genommen haben, wären als entlassen anzusehen und hätten sich der kriegsrechtlichen Behandlung zu unterziehen. d) Räte und Sekretäre der leitenden Kameralbehörden, welche ihren Dienst fortgesetzt haben, wären|| S. 508 PDF || kriegsrechtlich zu behandeln, um sich hierbei rechtfertigen zu können. e) Die übrigen, bei den leitenden Behörden befindlichen Beamten wären, wenn ihnen sonst nichts zur Last fällt, gegen neuen Diensteid provisorisch in der Anstellung zu belassen. f) Die bei den manipulierenden und Gefällsämtern angestellten Beamten, welche den Dienst fortgesetzt haben, wären nach vorausge­gangener Rechtfertigung und einem neuen Diensteide in ihrer Verwendung zu belassen. Mit definitiver Bestätigung derselben wäre derzeit nicht vorzugehen.

Diese Grundsätze hätten auch auf die Pensionisten Anwendung zu finden. Der Finanzminister glaubte hierbei nur bemerken zu sollen, daß ihm die angetragene Behandlung jener Kameralbeamten, welche außer der Branche, z.B. bei der Stadt angestellt worden sind, oder der Pensionisten, welche z.B. bei einem errichteten Spitale verwendet worden sind, und nun den Posten oder die Pension verlieren sollten, zu hart scheine.

Der Gegenstand wurde übrigens dem Stellvertreter des Ministers des Inneren übergeben, um im Zusammenhange mit der Behandlung der politischen und anderer Beamten wieder zur Sprache zu kommen12.

VI. Nachrichten über die Amtierung des Kameralbeamten August Malinkowski

Schließlich brachte der Finanzminister zur Kenntnis des Ministerrates, daß der Kameralbeamte Malinkowski in Ungarn, als FZM. Baron Welden sich zurückzog, daselbst geblieben sei und Zuschriften mit Siegel ohne Krone ganz im Sinne der republikanischen Regierung erlassen habe13.

VII. Transport politischer Gefangenen von Wien nach Preßburg

Aus Anlaß der von dem Kriegsminister mitgeteilten telegraphischen Depesche, nach welcher die politischen Gefangenen nach Preßburg transferiert werden sollen, wodurch sie aus der hierortigen in die Militärjurisdiktion des FZM. Freiherrn v. Haynau kämen, hat der Ministerrat beschlossen, diesfalls nichts zu tun14. Man würde durch die Willfahrung nur das Ansehen der Kriegsgerichte, von welchen vorauszusetzen ist, daß sie gewissenhaft und gerecht vorgehen, schwächen.

Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß Se. Majestät hinsichtlich solcher politischen Gefangenen, welche im Besitze der k.k. Kämmerers- oder der geheimen Ratswürde sind (Marczibányi, Nádasdy), die, wie verlautet, wohl zahlen wollen, aber diese Würde nicht verlieren möchten, ein Exempel statuieren und solchen Individuen die genannten Würden entziehen sollten15. Und der Kriegsminister meinte, daß ein mit den ungarischen Verhältnissen vertrautes Mitglied des Ministerrates solche Individuen im Auge|| S. 509 PDF || behalten sollte, um, wenn sie Pensionen oder Hofwürden zu verlieren hätten, darauf aufmerksam zu machen.

VIII. Sendung von Berichten über Kriegsereignisse an das Kriegsministerium

Derselbe Minister machte auf die Unzukömmlichkeit aufmerksam, daß in den Zeitungen Nachrichten vom Kriegsschauplatze vorkommen, an deren Wahrheit nicht wohl gezweifelt werden könne, von denen aber weder er noch der Ministerpräsident eine ämtliche Kenntnis habe, wie z.B. daß FZM. Baron Haynau in Pest eingerückt ist und daß der Ban Baron Jellačić sich habe zurückziehen müssen16.

Der Kriegsminister beabsichtiget, Se. Majestät zu bitten, den Ah. Auftrag zu erlassen, daß Baron Haynau, wenn er von solchen Ereignissen Sr. Majestät Bericht erstattet, davon eine Abschrift dem Ministerium zukommen zu machen habe, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 3. August 1849.