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Nr. 94 Ministerrat, Wien, 12. Juni 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 13. 6.), Krauß 19. 6., Bach 16. 6., Thinnfeld 16. 6., Kulmer 19. 6.; außerdem anw. Grünne (nur bei V.); abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 1907 – KZ. 1672 –

Protokoll der am 12. Juni 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Denkschrift über die Rekrutenstellung in Böhmen

Der Ministerpräsident teilte dem Stellvertreter des Ministers des Inneren eine Denkschrift des böhmischen Kreishauptmanns Baron Kotz, die Rekrutenstellung betreffend, zur weiteren Verfügung mit1.

II. Ergebenheitsadresse der Stadt Belluno

Derselbe Minister eröffnete weiter, daß die Stadt Belluno eine Ergebenheitsadresse an Se. Majestät eingesendet habe, und bemerkte, daß diese Stadt aus ökonomischen Rücksichten eine Deputation zu senden unterlassen habe, daß die Stadt und Provinz eine der schlechtesten sei und daß sich in Venedig die meisten Belluneser befinden. Diese Adresse werde eine den Umständen angemessene Erledigung erhalten2.

III. Angriff der Franzosen auf Rom

Der Ministerpräsident machte ferner die Mitteilung, daß die Franzosen Rom am 5. Juni angegriffen haben, ohne es einzunehmen. Sie sollen dabei 500 Mann, die Römer aber 1200 Mann verloren haben3.

IV. Sieg Jellačić’ über die ungarischen Insurgenten

Der Kriegsminister Graf Gyulai brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß der Ban Jellačić am 7. d.M. bei Titel über Perczel einen Sieg erfochten habe.

Perczel ging nämlich über die Römerschanze hinüber und hat angegriffen. Ban hielt den Angriff|| S. 394 PDF || aus und detachierte die Kavallerie in die Flanke Perczels. Als Perczel dies sah, zog er mit seiner Kavallerie fort und ließ die Infanterie im Stiche4.

V. Abberufung Anton Freiherrn v. Puchner und Bestellung Josef Bedeus v. Scharberg zum Landessekretär für Siebenbürgen

Hinsichtlich des gewesenen Kommandierenden in Siebenbürgen General Puchner bemerkte der Kriegsminister, daß derselbe sich erboten habe zu bleiben und dem jetzigen Kommandierenden an die Hand zu gehen5. Wenn dies geschehen würde, so würde zu dem gegenwärtigen noch ein drittes Element hinzukommen, und Irrungen wären unvermeidlich, weshalb Graf Gyulai dafür hielt, daß Puchner, welcher seine Unfähigkeit in der letzteren Zeit gezeigt, hierher zu berufen und auf eine angemessene Weise zu verwenden wäre.

Während dieses vorgetragen wurde, kam der Generaladjutant Sr. Majestät Graf Grünne hinzu und teilte einen von dem FZM. Baron Haynau eingelangten Bericht mit, worin dieser die Anfrage stellt, ob dem FML. Grafen Clam die ganze Zivil- und Militärverwaltung in Siebenbürgen anvertraut werden wolle6. Nach seiner Meinung müßten die Verhältnisse des Landes und der Nationalitäten hierbei berücksichtiget werden. Da die Stelle des Baron Geringer, der als Landeskommissär nach Siebenbürgen bestimmt war, nun aber dem Haynau zur Seite für Ungarn verwendet wird7, wäre für Siebenbürgen ein Zivilkommissär in der Person des gewesenen Oberlandeskommissärs Hofrates Bedeus zu ernennen. Beide, Clam und Bedeus, wären dem Puchner als Zivil- und Militärgeneralgouverneur für Siebenbürgen zu unterordnen. Clam hätte an der Spitze der Feldoperationen zu stehen, Puchner die Zivil- und Militärverwaltung zu besorgen, und Hofrat Bedeus wäre ihm als Landeskommissär zuzuweisen.

Der Ministerrat hat beschlossen, in diese Anträge, was den Puchner anbelangt, nicht einzugehen, sondern denselben hierher zu berufen und allenfalls als Präsidenten des obersten Militärgerichtshofes zu verwenden oder, falls dies nicht anginge, ihn zu pensionieren8.

Was die Ziviladministration Siebenbürgens betrifft, wozu auch Graf Clam nicht genügend vorbereitet sein dürfte, könnte allerdings Hofrat Bedeus, der als ein tüchtiger, treuer und der Regierung anhänglicher Mann geschildert wird, hierzu bestimmt werden, und mit einer Instruktion versehen werden9.

Da, wie der Minister Dr. Bach bemerkte, für den Baron Geringer hinsichtlich Siebenbürgens bereits eine Instruktion entworfen war, so könnte diese allenfalls revidiert werden. Er wird diesen Gegenstand in Überlegung nehmen und morgen über die Instruktion referieren10.

VI. Nachrichten von der galizisch-ungarischen Grenze

Der Kriegsminister teilte weiter einen Rapport des Kolonnenkommandanten Rittmeister Sonborn aus Galizien an der ungarischen Grenze zur Kenntnis mit. Nach demselben ist die Cholera daselbst groß und die Verpflegung stoße auf Hindernisse. Dembiński sei von dem Kommando abberufen und an seine Stelle Aristides Dessewffy gesetzt worden, die ganze männliche Bevölkerung in den angrenzenden Komitaten Ungarns werde zu den Waffen gezwungen, die Stimmung des Volkes in Galizien sei gut11.

VII. Konvention über die russische Kooperation

Derselbe Minister wie auch der Finanzminister Freiherr v. Krauß teilten den Inhalt der eingelangten weiteren Berichte über die in Verhandlung stehende Konvention hinsichtlich der russischen Kooperation mit12. Nach derselben dürfte die Konvention in wenigen Tagen unterzeichnet werden und Paskiewitsch zur Armee abreisen. Der russische Kaiser übernimmt die Feldgebühren für Offiziere und Mannschaft auf die russischen Kassen, für die Munition und Verpflegung der auf 170.000 Mann angegebenen russischen Truppen müssen aber die Österreicher sorgen13.

VIII. Nachrichten aus Ulm

Der Kriegsminister eröffnete weiter, daß nach einer ihm vom Obersten Schiller in Ulm zugekommenen Anzeige die Kasematten daselbst soweit hergerichtet seien, daß ein Bataillon darin untergebracht werden kann. Um das Besatzungsrecht in der Bundesfestung Ulm zu wahren, wäre es allerdings wünschenswert, ein Bataillon dahin zu beordern, nur wüßte der Kriegsminister in dem Augenblicke nicht, woher es zu nehmen14.

IX. Gesetz bezüglich der Verleitung des Militärs zum Treuebruche

Der provisorische Zivil- und Militärgouverneur hier, Freiherr v. Böhm, hielt sich verpflichtet, den Kriegsminister auf die Versuche, die Truppenkörper zum Treuebruche zu verleiten, und auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, da diese Versuche mit der Falschwerbung gleiche Tendenz haben, ein Gesetz zu erlassen, das auch außer dem Belagerungszustande diesem Treiben einen Damm setzen würde15.

Nach der vom Ministerrat geteilten Ansicht des Justizministers Dr. Bach wäre eine Kommission niederzusetzen, welche dieses Gesetz, wobei auf die frühere diesfällige Gesetzgebung Rücksicht zu nehmen wäre, auszuarbeiten und vorzulegen hätte16.

X. Überwachung des Festungskommandanten in Mainz August Freiherr v. Jetzer

Schließlich stellte der Kriegsminister eine Anfrage an das hohe Gremium, ob demselben ämtlich etwas Nachteiliges über den Festungskommandanten in der deutschen Bundesfestung Mainz, Generalen Jetzer, bekannt sei. Derselbe wurde dem vorigen Kriegsminister Baron Cordon denunziert, der aber die Sache damit erledigte, daß er auf anonyme Angaben nichts halte. Der Kriegsminister Graf Gyulai bemerkte hierbei, daß der Herzog von Nassau vor drei Jahren gegen ihn geäußert habe, daß mit diesem Manne nichts zu tun sei, er sei schmutzig und bestechlich. Hierüber äußerte der Ministerpräsident , daß eine bestimmte Klage über den Baron Jetzer nicht vorgekommen sei, daß aber der Ruf ihn als schlecht bezeichne, und der Minister Dr. Bach, daß ihm vor einiger Zeit die Notiz zugekommen, die österreichische Militärgeistlichkeit in Mainz sei schlecht und suche die Soldaten zu Deutschkatholiken zu machen.

Hierauf wäre General Jetzer scharf im Auge zu behalten17.

XI. Nachrichten über die entflohenen Palatinalhusaren

Der Minister Dr. Bach und der Kriegsminister Graf Gyulai teilten weitere Notizen über die entwichenen hundert und einige Mann Husaren mit. Nach dem Berichte des Amtsverwalters in Feistritz sind die durchgekommenen Husaren nicht nach Wiener Neustadt, sondern nach Aspang gegangen, wurden von einem Korporalen geführt, nahmen sich überall in der Gegend genau bekannte Führer mit und müssen außerordentlich forcierte Märsche gemacht haben.

Das Kreisamt begleitete diesen Bericht an das Ministerium mit dem Beisatze, daß ein Husar ergriffen und verhaftet wurde, aus dessen Aussagen nähere Aufschlüsse zu erwarten sein dürften18. Nach den dem Kriegsminister von Zeiring zugekommenen Notizen soll nebst der Schwärmerei für das Vaterland auch der Umstand an der Entweichung schuld sein, daß sich die Husaren nicht in Verona einsperren und dort angeblich desarmieren lassen wollten. Die Offiziere sollen an der Entweichung schuldlos sein, und es wird behauptet, daß ein größerer Herr hierbei die Hand im Spiele habe; 103 Mann mit vier Korporalen seien von der Division entwichen19. Ein Wachtmeister und drei Mann haben die Standarte mit Lebensgefahr gerettet. Für diese behält sich der Kriegsminister vor, nach näherer Konstatierung des Faktums auf Ehrenmedaillen anzutragen20.

XII. Aktivierung der Gratzer Nationalgarde

In Ansehung der angesuchten Aktivierung der Nationalgarde in Grätz, wo das provisorische Nationalgardegesetz in Wirksamkeit ist, bemerkte der Minister Dr. Bach , daß er den gegenwärtigen Moment dazu nicht für geeignet halte. Sollte die Garnison daselbst vermindert werden und die Nationalgarde die Garnisonsdienste übernehmen,|| S. 397 PDF || so werde es an der Zeit sein, diesen Gegenstand weiter zu besprechen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde21.

XIII. Verweis für den Redakteur der „Bürgerzeitung“

Mit Beziehung auf den in dem Ministerratsprotokolle vom 11. d.M.22 erwähnten Artikel der Bürgerzeitung gegen die Bank bemerkte der Minister Dr. Bach, daß er den Redakteur dieser Zeitung zu sich kommen ließ und ihm bedeutete, daß, wenn er noch einmal einen solchen aufreizenden Artikel in seiner Zeitung liefert, das Erscheinen derselben eingestellt werden würde.

XIV. Darlehen für Joseph Graf Bánffy

Derselbe Minister stellte die Anfrage, ob dem Grafen Joseph Bánffy, der seiner Treue und Anhänglichkeit wegen sich in die Bukowina flüchten mußte, itzt ganz ohne Mittel, übrigens ein an Grundbesitz reicher Mann ist, nicht ein Darlehen von 1000 f. aus dem Staatsschatze nach dem Antrage des Czernowitzer Kreishauptmanns zu bewilligen sei.

Der Ministerrat erklärte sich einverstanden, daß demselben ein Vorschuß in dem angesuchten Betrage und gegen Ersatz bewilliget werden dürfe23.

XV. Hafersendung von Mähren nach Galizien

Der Minister Dr. Bach brachte weiter eine Zuschrift des Grafen Lažanzký zur Sprache, nach welcher derselbe bereit wäre, der erhaltenen Weisung zufolge einige tausend Metzen Haber, welche für den Bedarf in Mähren entbehrlich sind, nach Galizien zu senden, aber bemerken müsse, daß er am 4. Juni vom Kriegsministerium den Befehl erhalten habe, nichts nach Galizien zu schicken. Aus diesen sich widersprechenden Weisungen nimmt der Minister Dr. Bach zu dem Ansuchen an den Kriegsminister Anlaß, daß ihm solche Verfügungen jederzeit mitgeteilt werden wollen, wie er auch seinerseits sie dem Kriegsministerium mitteilen werde. Was den vorliegenden Fall anbelangt, so wäre dem Grafen Lažanzký die Ermächtigung zur Ausfolgung des erwähnten Quantums nach Galizien zu erteilen, weil man in Mähren jetzt weniger brauchen wird. Übrigens hätte Lažanzký für die Nachschaffung des Abgetretenen Sorge zu tragen24.

XVI. Auszeichnung einiger Wiener Vertrauensmänner

Derselbe Minister bemerkte, daß er wegen Abführung der politischen Sträflinge auf die Festung Kufstein bereits das Nötige verfügt habe25. Ferner, daß er nächstens für einige vom Baron Welden hierorts aktivierte Vertrauensmänner, welche sich bei ihrer|| S. 398 PDF || Mitwirkung vorzüglich ausgezeichnet haben, Belohnungen in Medaillen antragen werde, wogegen nichts erinnert wurde.

XVII. Finanzoperationen

Über die Bemerkung des Ministerpräsidenten , daß Baron Kübeck die Absicht eröffnet habe, mit dem Finanzminister über die Finanzoperationen zu sprechen, vorläufig aber wissen möchte, was seine Pläne für die Zukunft seien26, äußerte Freiherr v. Krauß , daß er nicht gegen eine Besprechung mit Kübeck sei und dieselbe, sobald es seine übermäßigen Geschäfte und der Aufenthalt des Baron Kübeck auf dem Lande nur immer zulassen, pflegen werde, wobei es aber nach seinem Erachten nicht darauf ankommen könne, sich vor Kübeck zu rechtfertigen oder eine vollständige Einigung der Ansichten zu erzielen. So z.B. sei er (Freiherr v. Krauß) überzeugt, daß ohne Einkommensteuer nicht auszulangen sei, Baron Kübeck hingegen halte sie für eine Illusion27.

Was seinen Plan über die großen Finanzfragen anbelangt, glaubte Baron v. Krauß dem Ministerrate folgendes gegenwärtig halten zu sollen: Sein Plan sei ein sehr einfacher, die Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen ins Gleichgewicht gebracht werden. Hierbei handle es sich um Aufgaben des Augenblicks und um Aufgaben der Zukunft. Die letzteren sind von den Ereignissen in Ungarn und Italien abhängig, und darüber lasse sich gegenwärtig nichts Bestimmtes sagen. Gegenwärtig ist die Hauptfrage die, was soll geschehen, um den jetzigen Bedarf des Staates zu decken. Daß jetzt eine Anleihe zu machen wäre, dazu wird niemand raten, selbst kaum die Baissiers. Es müsse daher durch eine flottante Schuld geholfen werden und die Hilfe von der Bank hergeholt werden, oder es müsse dem von Sr. Majestät genehmigten Gesetze gemäß ein verzinsliches Papier als Umlaufsmittel ausgegeben werden. Seit einem halben Jahre geschehe dieses, und nun komme es nur darauf an, von der im Gesetze gegründeten Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Zwangskurs für die dreiprozentigen Kassaanweisungen auszusprechen28. Dadurch werde die Finanzverwaltung nicht nur in den Stand gesetzt, die laufenden Ausgaben zu decken, sondern auch von den im Wege der Besteuerung einfließenden Banknoten einen namhaften Betrag an die Nationalbank zurückzustellen. Ist dieses weiter vorgeschritten und hat man das rechte Verhältnis der Banknoten zu dem Bankfonds hergestellt, so werde es leicht sein, die Kursverhältnisse zu regeln. Man hat fünfprozentige Zentralkassaanweisungen herausgegeben und von der Bank verlangt, daß sie sie annehme, was aber diese verweigert hat. Von den dreiprozentigen Anweisungen wollte die Bank bis 25 Millionen eskomptieren, was aber bis jetzt beiläufig bis zur Hälfte geschehen ist. Einen Zwangskurs für diese Anweisungen, daß sie al pari angenommen|| S. 399 PDF || werden müssen, wünscht Baron Krauß so lange als möglich zu vermeiden. Er hofft dieses auch in der Zukunft zu erzielen, weil dieselben verzinslich sind. Unverzinsliches Papiergeld sei vom Reichstage nicht gewählt worden, weil es in seiner Quantität nicht kontrolliert werden könne, und weil das verzinsliche Papier eine trägere Zirkulation hat, und weil es in den Händen der Finanzverwaltung liege, seinen Wert zu erhöhen, nämlich statt drei Prozent vier Prozent oder fünf Prozent zu bewilligen. Unser Zustand müsse sich übrigens bald bessern und dann werde der Zeitpunkt gekommen sein, ein Anlehen zu machen.

Hinsichtlich der Verbesserung der Wechselkurse habe der Finanzminister mit Rothschild und Sina gesprochen, ob sie nicht Wechsel aufs Ausland beziehen und auf die Besserung des Kurses einwirken wollen. Mit beiden kamen Verträge zustande, zufolge welcher 2 1/2–3 1/2 Millionen Gulden in Wechseln aufs Ausland allmählig zum Verkaufe an der Börse gebracht werden. Baron Krauß hat übrigens nicht die Absicht, die Kurse plötzlich herunterzuwerfen, weil dies mit Vermögensverlusten verbunden wäre, wobei mit Vorsicht vorgegangen werden müsse.

Eine dritte Sache sei das Anlehen selbst. Hierzu sei alles vorbereitet, um es, wenn der günstige Zeitpunkt eingetreten sein wird, sogleich in Ausführung zu bringen29.

Fernere größere Einnahmen des Staates lassen sich erwarten a) von dem neuen Stempel- und Taxgesetze30, welches bald fertig sein werde, b) von der Einkommensteuer31, deren Einführung unver­meidlich sei, c) von der besseren Regulierung der Häusersteuer32, d) bei der indirekten Besteuerung, von der besseren Einrichtung der Zölle, von Branntwein, von Zucker, von dem in Ungarn einzuführenden Tabakmonopole, dessen Erträgnis, da der Tabakbau in Ungarn, wo er stark betrieben wird, nicht auf einmal eingestellt werden darf, wenigstens in der Zukunft bedeutend sein dürfte.

Was die Scheidemünze anbelangt, bemerkte Baron v. Krauß, daß man immer darauf dringe, Scheidemünze zu machen, was aber eine gefährliche Sache sei, da man das Publikum mit schlechter Münze überflutet, und die Besitzer derselben, wenn sich die Verhältnisse günstiger gestalten, Verluste erleiden33. Es sei der Antrag gemacht worden, Münzscheine zu 30 Kreuzer und 15 Kreuzer herauszugeben. Baron v. Krauß gehe nur ungern an die Sache, weil man durch eine solche Herausgabe zeigt, daß das Übel tief wurzle. Indessen würde dadurch die große Unzukömmlichkeit des Zerschneidens der Guldenbanknoten beseitiget werden. Von diesen Münzscheinen würde würde jede Million einen Buchstaben erhalten, und nach drei Monaten würde die erste Serie gegen Sechskreuzerstücke eingewechselt werden usw. Der Finanzminister würde es aber vorziehen, statt 30 Kreuzer und 15 Kreuzer Münzscheinen solche Scheine zu 24 Kreuzer und 12 Kreuzer herauszugeben, weil 24 Kreuzer einen Gulden Wiener Währung darstellen und beide Sorten durch die zu ihrer Einlösung bestimmten Sechser teilbar sind. || S. 400 PDF || Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß es vielleicht zweckmäßiger wäre, den bei uns üblichen Zwanziger diesen Münzscheinen zur Grundlage anzunehmen.

Hierüber wird der Finanzminister mit Zustimmung des Ministerrates die Nationalbank als hierbei interessiert um ihre Äußerung vernehmen und nach dem Resultate derselben diesen Gegenstand weiter zum Vortrage bringen34.

XVIII. Finanzoperationen

Schließlich wurde die bereits in den Ministerratsprotokollen vom 9. und 11. d.M.35 vorgekommene Finanzmaßregel, die Kupons von Staatsobligationen zum Ankaufe von im Auslande verzinslichen Metalliques zu verwenden, noch einmal besprochen und durch Stimmenmehrheit (der Kriegsminister erklärte sich, dem Baron v. Krauß beistimmend, für die Ausführung der Maßregel) beschlossen, damit aus den in den erwähnten Protokollen angeführten Gründen noch eine Zeitlang zuzuwarten.

Der Finanzminister behielt sich vor, diesen Gegenstand nach adrei Tagen, sofern die Zurückkunft des Ministers Ritters v. Bruck bis dahin erfolgen sollte,a neuerdings zur Sprache zu bringen36.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 21. Juni 1849.