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Nr. 89 Ministerrat, Wien, 6. Juni 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 7. 6.), Krauß 8. 6., Bach 8. 6., Gyulay 8. 6., Thinnfeld, Kulmer 8. 6.; außerdem anw. Grünne; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 1819 – KZ. 1625 –

Protokoll der am 6. Juni 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Beschwerde des Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau über einen Artikel des „Lloyd“

Der Ministerpräsident teilte dem Ministerrate die Antwort mit, welche er dem Baron Kübeck auf sein Schreiben von Hadersdorf, worin sich derselbe über einen Artikel im Lloyd (vermeintlich einem ministeriellen Blatte) vom 5. d.M., überschrieben „Der Staat, die Bank und das Volk“, beschwert, zu geben gedenkt1. Der Ministerpräsident anwortet, daß der Lloyd sich bereits seit längerer Zeit von aller Verbindung mit dem Ministerium losgesagt habe, daß das Ministerium auf das besagte Blatt gar keinen Einfluß nehme. Baron Kübeck möge den gedachten Artikel in demselben Blatte berichtigen oder, falls der Lloyd sich weigern sollte, diese Berichtigung aufzunehmen, sie in der Wiener Zeitung abdrucken lassen. Gegen diese Erwiderung wurde nichts erinnert2.

II. Verhaftung zweier Beamten des Außenministeriums

Der Ministerpräsident eröffnete weiter, daß heute in seinem Ministerium und auf seine Veranstaltung ein Beamter namens Czereniszki, aus dessen interzipierten Briefen hochverräterische Verbindungen entnommen wurden, der heilsamen Wirkung wegen in Gegenwart aller Beamten des Ministeriums durch einen Polizeikommissär mit der nötigen Zivil- und Militärwache gefänglich eingezogen wurde, um dem Kriminalgerichte übergeben zu werden. Bei diesem Anlasse sei auch ein zweiter Beamter dieses Ministeriums namens Fissko arretiert worden3.

III. Nachrichten über die italienischen Angelegenheiten

Ferner teilte der Ministerpräsident mit, daß in Florenz die Angelegenheiten gut stehen, die Tricolore wurde überall abgeschafft und dafür die großherzoglichen Farben aufgezogen. Nach erhaltenen Nachrichten habe der französische General Oudinot den|| S. 372 PDF || Befehl erhalten, Rom um jeden Preis zu nehmen. Sind die Franzosen einmal in Rom, dann müssen sie mit einer bestimmten Farbe heraus, was für uns wichtig ist. Ancona werde belagert und werde sich nicht lange halten können, und Ravenna sei besetzt, was alles gut auf Venedig zurückwirke4.

IV. Verhandlungen mit Venedig

Der Ministerpräsident las hierauf ein vom Minister Ritter v. Bruck erhaltenes Schreiben vor, worin derselbe meldet, daß die beiden venezianischen Gesandten Foscolo und Calucci sich bei ihm eingefunden hätten, um über das künftige Verhältnis zu Österreich eine Beruhigung zu erhalten5. Der Minister v. Bruck habe jeden Gedanken auf eine Unabhängigkeit Venedigs schon im voraus zurückgewiesen und erklärt, daß nur die Reichsverfassung als Grundlage des künftigen diesfälligen Verhältnisses angenommen werden müsse. Aus den Äußerungen der Gesandten habe er übrigens entnommen, daß sie nicht gegen die österreichische Botmäßigkeit sind und auch nicht für die italienische Einheit schwärmen, sondern daß ihnen vielmehr darum zu tun ist, aus der gegenwärtigen mißlichen Lage auf eine gute Manier herauszukommen. Der Minister Ritter v. Bruck deutete bei diesem Anlasse drei Wege an, a) sämtliche lombardisch-venezianischen Provinzen eine gemeinschaftliche oder b) beiden Teilen eine besondere Verfassung zu geben, oder c) das venezianische Festland von der Stadt zu trennen und die Stadt (wie Triest) als ein eigenes Kronland zu erklären. Er bat, diese Punkte im Ministerrate zu erwägen und ihm eine baldige Weisung darüber zu erteilen.

Die dritte Alternative hat der Ministerrat einstimmig als verwerflich erkannt, weil man einen Ort wie Venedig nicht separieren und zum Sitze der Giovine Italia machen kann. Die Separatstellung Triests sei allerdings ein ungünstiges Präzedens; allein, Triest wurde seiner Treue wegen begünstigt und ausgezeichnet, welcher Grund bei Venedig wegfällt; dann würden Fiume, Görz und andere Teile der Monarchie mit gleichen Ansprüchen hervortreten. Auch über die ersten Alternativen lasse sich gegenwärtig, will man den Kammern nicht vorgreifen, keine Bestimmung treffen und Zusicherung erteilen; ferner wäre es bedenklich, eine bestimmte Form der Verfassung zum Gegenstande der Unterhandlungen zu machen. Dem Minister Ritter v. Bruck wäre daher zu erwidern, Venedig könne ein eigenes Kronland nicht sein, übrigens würden die Verirrungen der Venetianer vergessen und sie nicht nachteiliger wie die anderen Provinzen des Reiches behandelt werden. Man werde sie im Einklange mit den übrigen Kronländern an allen Wohltaten der Reichsverfassung teilnehmen lassen usw6.

V. Beschränkung des Verkehrs zwischen Ungarn und den übrigen Provinzen

Der kommandierende General in Ungarn FZM. Baron Haynau will nach einer vom Minister­präsidenten eröffneten Zuschrift desselben den Verkehr zwischen Ungarn und|| S. 373 PDF || den übrigen Provinzen gänzlich einstellen7. Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte darüber, daß die Einfuhr von Waffen, Kriegsmunition, Monturen etc. ohnedies verboten sei; aber jeden Verkehr zu verbieten, sei teils bedenklich, teils unausführbar. Zur Verstärkung der Wachen an der 150 Meilen langen Grenze Ungarns würde überdies viel Zeit erfordern, bis wohin sich die Sachen anders gestaltet haben können.

Es wurde beschlossen, über diesen Gegenstand vor allem noch den Ministerialkommissär für Ungarn Baron Geringer zu vernehmen8.

VI. Friedensverhandlungen mit Sardinien

teilte der Ministerpräsident eine Zuschrift des Ministers v. Bruck, von Verona auf die Einladung in das Ministerium nach Wien zurückzukehren, mit9. Der Minister v. Bruck sagt, daß er selbst sehnlich wünsche, bald auf seinem Posten in Wien zu sein. Indessen habe er noch einen Schritt in der Friedensunterhandlung tun zu sollen geglaubt, indem er nach Turin dem Azeglio schrieb und ihm eröffnete, daß er bald nach Wien zurückkehren werde; Azeglio möchte Bevollmächtigte nach Modena absenden, wo er sich eine kurze Zeit aufzuhalten gedenke. Zögern die Piemontesen, so werde v. Bruck nach Wien zurückkehren, wo dann die Friedensverhandlungen fortgeführt werden können, auf deren Beendigung durch ihn selbst er einen Wert lege10. Sollten aber die weiteren Verhandlungen in Mailand stattfinden, so würde er sich wieder dahin begeben11.

VII. Maßnahmen gegen die Banknotenentwertung

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte, daß Deputierte der Wiener Handelskammer mit dem Ansuchen bei ihm waren, es möchte eine Kommission von Sachkennern abgehalten werden, wie der Entwertung der Banknoten begegnet werden könne12. Baron Krauß erklärte sich mit der Abhaltung einer solchen Kommission mit dem Beisatze einverstanden, daß er dieses Ansinnen im Ministerrate vortragen werde. Über die von ihm gestellte Frage, ob mit dieser Kommission nicht so lange zuzuwarten wäre, bis sich die Nationalbank über denselben Gegenstand ausgesprochen haben würde13, bemerkten die Abgeordneten, es komme viel darauf an, daß das Publikum es erfahre, daß die Regierung sich mit diesem wichtigen Gegenstande beschäftige.

|| S. 374 PDF || Es wurde beschlossen, diese Kommission mit vieler Öffentlichkeit abhalten zu lassen. Rücksichtlich der dazu zu berufenden Personen behielt sich der Finanzminister die weitere Beratung vor14.

VIII. Entschädigung für die aufgehobenen Urbarialleistungen in Ungarn

Brachte der Finanzminister einen bereits vorgetragenen und von Sr. Majestät genehmigten Gegenstand zur Sprache, nämlich, daß bei Vorrückung der Armee etwas für die Entschädigung der Grundbesitzer geschehen müsse15. Er las einen diesfälligen Kundmachungsentwurf (von Szőgyény) vor, nach welchem jene Grundbesitzer, welche durch Aufhebung der Urbarialgiebigkeiten fühlbare Verluste erlitten haben, für ihren Entgang eine angemessene Schadloshaltung erhalten sollen. Eine genaue Bestimmung derselben werde nach den diesfälligen Erhebungen ausgesprochen werden. Schon inzwischen wären aber den Grundbesitzern Vorschüsse a(mit der Hälfte der Zinsen 300 fr. per Session)a zu bewilligen16.

Ferner wurde auch in Anregung gebracht, daß sich viele Pfarrer in bedrängten Umständen befinden, und daß daran liege, die Landgeistlichkeit für die Regierung zu gewinnen. Diesen wären für den Entgang der geistlichen Zehente gleichfalls Entschädigung zu leisten, zu welchem Behufe jeder Geistliche, der durch solchen Entgang an seiner Kongrua verkürzt ist, die diesfällige Nachweisung und Berechnung vorzulegen hätte.

Der Finanzminister erklärte sich mit diesen Anträgen im ganzen einverstanden. Über die Frage, ob diese Bestimmungen durch ein Manifest Sr. Majestät oder durch ein Publikandum von Seite des Kommandanten bekannt zu machen wären, einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß, da Se. Majestät Sich über die Entschädigung früher selbst auszusprechen geruhten, es auch jetzt umso mehr durch ein Manifest zu geschehen hätte, als die Bestimmungen nur Gutes für das Landvolk und die Geistlichkeit enthalten. Über den Betrag der Entschädigung wird darin von Sr. Majestät nichts ausgesprochen, sondern nur gesagt, daß die Entschädigung genau auszumitteln sei. Der Vorschuß könne entweder in Kapital oder in Renten geleistet werden.

bDen Vorschuß in Kapital zu leisten, hält der Finanzminister nicht für zweckmäßigb ; die Güter sind verschuldet, und die Gläubiger erhielten das Recht auf das Kapital. Nach seiner vom Ministerrate gebilligten Ansicht wäre der Vorschuß, wie bei der Dazentschädigung, in Rente zu leisten, worauf später die Abrechnung und die Berichtigung des Kapitals erfolgt.

Die Fortsetzung der Beratung über diesen Gegenstand wird folgen17.

IX. Entweichung zweier Divisionen des Palatinalhusarenregiments

Schließlich wurde (vom Generaladjutanten Sr. Majestät Grafen Grünne ) der meuterischen Entweichung zweier Divisionen (der Obersten- und 1. Major-Division) des Palatinal-Husaren-Regimentes Nr. 12 bei Steyr in Oberösterreich erwähnt18. Vorstellungen der Offiziere sollen nichts genützt haben. Der Grund ihrer Unzufriedenheit soll der Marsch nach Italien, wo sie immer kaserniert zu sein besorgen, dann Unruhe über das Schicksal des Vaterlandes sein. Der Kriegsminister Graf Gyulai meint, daß, wenn die Meuterer längs der Enns hinunter gehen, Bruck can der Mur durch Truppen von hier ausc an der Mur durch Truppen von hier aus zu besetzen wäre, welcher Auftrag dem Kommandierenden zukommen werde. Sollten sie sich heraufziehen, so wären ihnen [ein] paar Bataillons Grenadiere von hier aus entgegenzusenden19.

X. Unver­läßlichkeit des Regiments Zanini

Nach einer brieflichen Mitteilung des Ministers Dr. Bach von Brünn soll das Regiment Zanini auch unverläßlich sein20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 14. Juni 1849.