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Nr. 86 Ministerrat, Schönbrunn, 3. Juni 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Krauß, Gyulay, Bach, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 5. 6.), Krauß 8. 6., Gyulai 8. 6., Bach 7. 6., Thinnfeld, Kulmer 8. 6.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 1787 – KZ. 1570 –

Protokoll der zu Schönbrunn am 3. Junius 1849 in Ah. Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers abgehaltenen Sitzung des Ministerrates.

I. Instruktion für Carl Freiherr Geringer v. Oedenberg; Ernennung des Franz Grafen Zichy v. Vásankő zum Oberlandeskommissär und Leiter des Militärverpflegswesens in Ungarn

Der provisorische Minister des Inneren las den Entwurf der dem Ministerialkommissär Baron Geringer über seine Mission nach Ungarn zu erteilenden Instruktion1, deren Inhalt einstimmig gutgeheißen wurde, mit der einzigen, von dem Finanzminister vorgeschlagenen Modifikation, daß darin bestimmt ausgesprochen werde, Baron Geringer habe den laufenden Dienst selbständig unter eigener Verant­wortung zu führen, und nur bei allgemeinen Verfügungen, Ernennung von Armeekommissären oder organischen Vorschlägen, sei ein vorläufiges Einvernehmen mit dem Armeeoberkommandanten erforderlich2.

Zur obersten Leitung des Verpflegswesens brachte Minister Bach den Grafen Franz Zichy in der Eigenschaft als Oberlandeskommissär in Vorschlag und erhielt sofort die Ah. Genehmigung.

Aus Anlaß der in der Instruktion erwähnten Strafe der Transportation geruhten Se. Majestät auf die Notwendigkeit hinzuweisen, einen dafür geeigneten Landstrich auszumitteln3.

II. Vergütung der requirierten Naturalien in Ungarn

Der provisorische Minister [des Inneren] berichtete ferner über die Resultate der kommissionellen Beratung wegen Vergütung der Requisitionen an Naturalien in Ungarn. Nachdem der Ministerrat bereits früher den Grundsatz ausgesprochen hatte, daß alle derlei Lieferungen sofort bar zu vergüten seien, habe man sich mit der Ausmittlung eines Maßstabes der Vergütung beschäftigt und habe sich schließlich dahin vereinigt, den zehnjährigen Durchschnittspreis mit einem zehnperzentigen Zuschlage zu bezahlen. Nach Einbringung der heurigen Ernte sei aber zu einer neuen, den Verhältnissen angemessenen Preisausmittlung zu schreiten.

|| S. 357 PDF || Minister Bach erklärte, sich mit diesen der Billigkeit vollkommen angemessenen Anträgen zu vereinigen, und auch von Seite der übrigen Minister wurde denselben beigepflichtet4.

III. Organisation der Gerichtsverwaltung

Minister Bach hielt einen gedrängten Vortrag über die bei dem Entwurf der Organisation der gerichtlichen Verwaltung aüberhaupt sowie in den bereits vollendeten Operatena für die Provinzen Österreich ob und unter der Enns, Mähren und Schlesien, Böhmen und Tirol mit Vorarlberg befolgten Grundsätze, welche er durch Vorlegung von Karten erläuterte, wobei er sich vorbehielt, das Detailoperat demnächst der Ah. Schlußfassung zu unterziehen5. Der Minister hofft, es werde durch angestrengte Arbeit gelingen, die neue Organisierung mit 1. November l.J. provisorisch ins Leben treten zu lassen. Die Auslagen, sei es ihm gelungen, auf eine relativ niedrige Ziffer herabzusetzen.

Gegen diese dargelegten Grundzüge der Organisation ergab sich keine Erinnerung6.

IV. Vorarbeiten zur Einführung der Gendarmerie

Nachdem aber die Wirksamkeit der ersten Instanzen durch die neuzubildenden Institute der Staatsanwaltschaft und der Gendarmerie7, dann durch eine besser organisierte und zusammengesetzte Polizei unterstützt werden muß, wenn sie für Recht, Ruhe und Sicherheit ersprießlich sein soll, glaubte der provisorische Minister des Inneren, daß es an der Zeit sein dürfte, sich mit den Vorarbeitungen zur Bildung der Gendarmerie zu beschäftigen, welche nach ihrer Einführung im ganzen Kaiserreiche ein militärisch organisiertes Korps von 13 Regimentern, jedes von 1000 Mann, auszumachen hätte. Die Gendarmen würden aus den bestqualifizierten Individuen der Militärmannschaft, bei eintretender Reduktion der Armee, ausgewählt, gut bezahlt (25 Kreuzer tägliche Löhnung mit verhältnismäßigen Zuschüssen), armiert und bekleidet, zum Teil auch beritten gemacht.

|| S. 358 PDF || Se. Majestät geruhten zur Vornahme der Vorarbeiten für diese Organisierung auf der beantragten Grundlage die Ah. Genehmigung zu erteilen. Es wird hierüber ein besonderer au. Vortrag erstattet werden8.

V. Leitung des küstenländischen Guberniums durch Friedrich Graf Herberstein

Der provisorische Minister des Inneren brachte in Antrag, daß bei der erfolgten Berufung des FML. Grafen Gyulai in das Ministerium die Leitung des küstenländischen Guberniums vorläufig dem Hofrate Grafen Herberstein übertragen werde, welchen Antrag Se. Majestät mit dem Ah. Beisatze zu genehmigen geruhten, daß Allerhöchstdieselben den Anträgen wegen Besetzung der verschiedenen erledigten Landeschefsstellen entgegensehen9.

VI. Übertragung des küstenländischen Militärkommandos an GM. Standeisky

Die von dem Kriegsminister vorgeschlagene provisorische Übertragung des Militärkommandos im Küstenlande an GM. Standeisky erhielt gleichfalls die Ah. Genehmigung10.

VII. Livorneser Kontribution

Der Ministerpräsident brachte die von dem FML. d,Aspre unter dem Titel eines Geschenkes von der Stadt Livorno erhobene Kontribution von 400.000 fl. zur Sprache, nachdem man über ihre Widmung einen Beschluß fassen müsse11. Es gebe drei verschiedene Arten darüber zu verfügen, a) diese Summe als eine a conto-Zahlung an den rückständigen Interessen der Luoghi di monte an das Ah. Erzhaus in Empfang zu nehmen, b) oder dieselbe der toskanischen Regierung als Darlehen zu erfolgen, oder endlich c) dieselbe der großherzoglichen Regierung einfach zurückzustellen mit dem Vorbehalte der Ausgleichung über den Ersatz der von der österreichischen Regierung aus Anlaß der militärischen Intervention in Toskana bestrittenen Auslagen12.

VIII. Vermehrung der subalternen Offiziere bei der ungarischen Armee

|| S. 359 PDF || Se. Majestät der Kaiser geruhten dem Ministerrate einen Vortrag des Armeeoberkommandanten FZM. Baron Haynau mitzuteilen, worin er die großen Nachteile für den Dienst schildert, welche aus dem Mangel an Subalternoffizieren entstehen, welcher dermal bei der Infanterie umso fühlbarer ist, als eine große Anzahl Offiziers teils durch anderweitige Verwendung, teils durch Krankheit dem Dienste bei der Truppe entzogen sind, und die Reihen der Offiziers, welche in der österreichischen Armee relativ zu andern Kriegsmächten ohnehin minder zahlreich sind, durch den bevorstehenden Feldzug noch werden gelichtet werden. FZM. Baron Haynau bittet daher um Ermächtigung, den Stand der Offiziers um einen Leutnant per Kompanie vermehren zu dürfen13.

Der Ministerpräsident bemerkte, dieser Antrag bezwecke somit, 335 Unterleutnants für die ungarische Armee mit einem Male zu ernennen. Es sei sehr zu bezweifeln, daß sich so viele Individuen finden werden, welche den Posten eines Offiziers genügend auszufüllen imstande sind, durch die Ernennung ungeeigneter Subjekte sei aber für den Dienst gar nichts gewonnen. Der Kriegsminister , dieser Ansicht beipflichtend, glaubte, daß, da viele von der Epurationskommission aus übergroßer Strenge nicht rehabilitierte Offiziers von ungarischer Regimentern sich glücklich schätzen würden, ihre loyale Gesinnung durch die Wiedereinteilung in die Armee zu beurkunden, auf diese Weise mancher sehr brauchbare Offizier für den Dienst wieder gewonnen werden könnte.

Graf Gyulai wird den Antrag des FZM. Haynau in reife Erwägung ziehen und Sr. Majestät demnächst über diesen Gegenstand au. Vortrag erstatten14.

IX. Beschleunigung der Aufstellung der 5. Bataillone

Schließlich geruhten Se. Majestät den Kriegsminister aufzufordern, daß er der schleunigen Beendigung der Aufstellung von den 5. Bataillons seine besondere Aufmerksamkeit widme15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 11. Juni 1849.