MRP-1-2-01-0-18490514-P-0068.xml

|

Nr. 68 Ministerrat, Wien, 14. Mai 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

MRZ. 1510 – KZ. 1242 –

Protokoll der zu Wien am 14. Mai 1849 abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Unterstützung des Johann Mailáth v. Székhely

Der Minister Bach besprach die Dienste, welche Graf Johann Mailáth1 in neuerer Zeit geleistet, wie auch seine adermalige Verwendunga zu publizistischen Arbeiten. Da derselbe bzufolge der Berufung des Herrn Grafen Stadion zu Arbeiten in den ungarischen Angelegenheiten verwendet wird, so hat derselbe wohl auf Diurnen in der Art undb – mit dem gleichen Betrage wie die ungarischen Vertrauensmänner – mit 300 f. monatlich cAnspruch, welche daher demselbenc flüssig zu machen wäre. Sämtliche Anwesenden waren damit einverstanden, so wie auch

II. Unterstützung des Károly Vida

mit dem weiteren Antrage des Ministers Bach, dem sehr brauchbaren, daus Pest vor der Rebellenregierung hieher geflüchtetend Redakteur des „Figyelmezö“, Vida, für die Zeit der Einstellung der Subvention für sein gegenwärtig nicht erscheinendes Blatt eine Unterstützung von 300 f. monatlich zuzuwenden2.

III. Ankauf eines Hauses in Triest für das Marinekollegium

Der Kriegsminister besprach vorläufig einen Antrag des Vizeadmirals Dahlerup wegen Ankauf eines Hauses zu Triest für das Marinekollegium3.

Der Finanzminister fand gegen einen solchen Hauskauf in der Voraussetzung nichts zu erinnern, daß das Marinekollegium definitiv in Triest zu verbleiben haben werde, weil dann ein bleibender Bedarf an Lokalitäten einträte4.

IV. Zustände in Prag

Der von dem Minister Dr. Bach verlesene Bericht des Gubernialvizepräsidenten Baron Mecséry über die von ihm aus Anlaß des zu Prag besorgten Ausbruchs von Unruhen getroffenen Verfügungen wurde von dem Ministerrat mit Befriedigung vernommen5.

Hierauf wurde der geheime Rat Baron Jósika in den Ministerrat berufen, um an den Beratungen in ungarischen Angelegenheiten teilzunehmen.

V. Beratung der in Ungarn zu ergreifenden Maßnahmen

Minister Bach entwickelte seine Ansichten über mehrere Maßregeln, deren Ergreifung in Absicht auf Ungarn vor allem nottue6.

In erster Linie stehe da die Wahl einer Person, welche enach erfolgter Besetzung Ungarnse an der Seite des FZM. Baron Welden die Oberleitung der Ziviladministration in den wiedereroberten Landesteilen zu führen hätte. Damit stehe in innigem Zusammenhange die Bildung einer ungarischen Sektion im Ministerium des Inneren7.

Nicht minder dringend scheine die Wahl von Landeskommissären, je einer für vier bis fünf Komitate, welche denf Armeekorpskommandanten beizugeben und in bezug auf ihre Obliegenheiten mit Instruktionen zu versehen wären8.

Freiherr v. Jósika teilt ganz die Ansicht wegen der Notwendigkeit, im Ministerium des Inneren eine Sektion für die ungarischen Geschäfte zu bilden, und wegen Bestellung eines Zivilgouverneurs für das Land, wenn es einmal größerenteils erobert sein wird. Vorderhand komme es auf eine kluge Wahl der Landeskommissäre an, die auch füglich von Wien aus dem Ministerium ihre Weisungen erhalten könnten. Es fehle dazu nicht an sehr geeigneten Männern von bewährter Gesinnung, z.B. Luka, Szentiványi, Horváth, Tarnóczy, Hlaváč und andern. gBei der provisorischen Reorganisierung erübrige den Kommissären nichts, als sich an den hergebrachten administrativen Organismus, mutati mutandis, zu halten, da sich ein vollständiger Neubau in der Eile und unter so schwierigen Verhältnissen nicht improvisieren lasse.g Die Instruktion für den Landeskommissär v. Péchy sei Baron Jósika bereit, im Einvernehmen mit Péchy zu entwerfen9. Minister Baron Kulmer bemerkte, es scheine ihm unerläßlich, daß man sich vorläufig mit Baron Welden verständige, nachdem die Ziviladministration Ungarns von|| S. 294 PDF || Sr. Majestät provisorisch in die Hände des Feldzeugmeisters gelegt worden sei10. Der Finanzminister glaubte darauf aufmerksam machen zu sollen, daß neben den Landeskommissären, welche die russischen Armeekorps zu begleiten hund zu approvisionieren haben, und als solche vielfach beschäftigt sein werdenh, noch andere kaiserliche Kommissäre zu bestellen wären, welche in den besetzten Landesstrichen zurückzubleiben, die Administration zu reorganisieren und das Personal der verschiedenen Zweige von den vielen schlecht gesinnten Individuen zu epurieren haben würden, die endlich mit dem Ministerium entweder direkt oder durch den Statthalter in unausgesetzter Verbindung stehen würden11. Minister Baron Kulmer bemerkte, es sei nötig, auch über die Gebühren der Kommissäre und ihres Personals etwas festzusetzen.

VI. Außerkurssetzung der ungarischen Banknoten und sonstigen Geldzeichen

Minister Bach verlas den Entwurf einer zu erlassenden Vorschrift, wodurch die ungarischen Banknoten und sonstigen Geldzeichen sofort unter Strafsanktion außer Kurs zu setzen und deren Einlieferung anzuordnen wäre12. Die Dringlichkeit, der ungarischen Revolution durch eine entschiedene Maßregel dieser Art den Lebensnerv abzuschneiden, wurde einstimmig anerkannt und nur die definitivei Redaktion der diesfälligen Kundmachung dem Einvernehmen zwischen dem Justiz- und Finanzminister vorbehalten13.

VII. Behandlung der gefangenen ungarischen Rebellenanführer

Ein weiterer, ebenso wichtiger als schwieriger Beratungsgegenstand, war die Behandlung der gefangenen Rebellenanführer, wie auch der übrigen näheren und entfernteren Teilnehmer am Aufstande. Minister Bach entwickelte seine Ansichten über diesen Gegenstand und glaubte, daß gegen die Schuldigen folgende Arten von Strafen in Anwendung zu treten hätten: Tod, Transportation, Konfiskation, Geldstrafen. Gegen die Anwendung von Kerkerstrafen glaubte er sich wegen der großen Anzahl von Schuldigen und der Schwierigkeit, sie zu bewachen, aussprechen zu sollen. Die Transportation in ein fernes außereuropäisches Land, von wo die Rückkehr sehr schwierig ist, sei das einzige wirksame und nachhaltige Mittel, um den österreichischen Staat von einer Überzahl höchst gefährlicher Menschen zu befreien, welche alle Bemühungen der Regierung zu Herstellung und Erhaltung der Ordnung vereiteln würden. jSie sei auch durch das Kriegsrecht und den Stand der Notwehr, in dem sich die legitime Regierung von Ungern gegenüber der dortigen Rebellenregierung befinde, vollkommen gerechtfertiget.j

|| S. 295 PDF || Im wesentlichen mit diesem Antrage einverstanden, bemerkte der Ministerpräsident , daß ihm die Transportierung der gefährlicheren und strafbaren Individuen nach Amerika noch keine Bürgschaft gegen deren baldige Rückkehr zu gewähren scheine, welche Beruhigung man bloß bei deren Verbannung nach Nordasien (Sibirien, Kamtschatka) finden könne. Die Minister Bach und Baron Krauß glaubten hierüber bemerken zu sollen, es sei nicht ohne Bedenken in mehrfacher Beziehung, die österreichischen Verbrecher in russische Strafkolonien transportieren zu lassen, selbst wenn die russische Regierung hiezu erbötig wäre; es dürfte daher, k wenn schon hierauf eingegangen werden wolltek, geratener erscheinen, sich eben von Rußland die Abtretung eines Distrikts in Nordasien zugestehen zu lassen, woselbst die diesseitigen Transportierten auf österreichischem Boden und unter Bewachung österreichischer Truppen sich aufhalten würden. Baron Krauß äußerte jedoch, es scheine ihm nicht zu umgehen, in manchen minder strafbaren Fällen, wo keine Vermögensstrafe in Anwendung gebracht werden kann, Kerkerstrafen zu verhängen, welche dem milden Geiste der österreichischen Regierung besser entsprechen als die Transportation14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 19. Mai 1849.