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Nr. 64 Ministerrat, Wien, 7. Mai 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. Schwarzenberg (8. 5.), Krauß 8. 5., Bach 8. 5., Thinnfeld, Kulmer 8. 5.; außerdem anw. Böhm (bei I und II); abw. Stadion, Cordon, Bruck.

MRZ. 1417 – KZ. 1237 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 7. Mai 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Maßnahmen gegen Aufruhr in Wien

Der gefertigte Ministerpräsident teilte mit den Inhalt eines Schreibens des FZM. Baron v. Welden, wornach sicheren Nachrichten zufolge noch im Laufe dieser Woche eine Bewegung in Wien ausbrechen soll. Der Feldzeugmeister knüpft daran den Antrag, Se. Majestät zu einer Reise zu veranlassen1.

Diesem letzteren Antrage glaubte der Ministerrat durchaus nicht beitreten zu können, weil gerade die unvermutete Ankunft Sr. Majestät, als außer aller Berechnung der Wühler gelegen, deren Pläne durchkreuzt und einen so günstigen Umschwung in der Stimmung der hiesigen Bevölkerung herbeigeführt hat, daß selbst die destruktive Partei von einer Bewegung hier und im gegenwärtigen Moment keinen Erfolg sich versprechen kann. Vorsicht ist indessen doch notwendig; es wurde also über Antrag des Justizministers der Gouverneursstellvertreter FML. Baron Böhm zum Ministerrate eingeladen und ihm die Mitteilung Weldens mit der Aufforderung eröffnet, sowohl seinerseits die entsprechenden Vorsichtsanstalten zu treffen, als auch die Vertrauensmänner der Stadt Wien zu sich berufen zu lassen und denselben – ohne ihnen von jener Nachricht etwas mitzuteilen – aus Anlaß der Ah. Anwesenheit Sr. Majestät in Wiens unmittelbarer Nähe sowie mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer tätigen Erinnerung an die verhängnisvollen Maitage des Jahres 1848 eine verdoppelte Wachsamkeit und die allsogleiche Mitteilung jeder verdächtigen Erscheinung zur Pflicht zu machen. FML. Böhm , ganz die Ansicht teilend, daß eine Abreise Sr. Majestät jetzt nicht anzuraten wäre, erklärte, der Aufforderung des Ministerrates ungesäumt entsprechen zu wollen, mit dem Beisatze, daß er einen Ausbruch in Wien nicht besorge, fände solcher aber dennoch statt, auch vollkommen in der Verfassung sei, denselben aufs kräftigste niederzuhalten2. Er erklärte auch

II. St. Marxer Schlachthaus als Militärspital?

auf Befragen des Justizministers, ob nicht das für seinen eigentlichen Zweck bisher noch nicht benützte Schlachthaus bei der St. Marxer Linie als Militärspital benützt werden könnte, daß er bereits selbst diese Idee gehabt, selbe aber nach dem Befunde der hierüber vernommenen Sanitätskommission als nicht ausführbar wieder aufgegeben habe3.

III. Indirekte Abgaben bezüglich der russischen Truppen

Der Finanzminister trug vor seine Ansicht über die Behandlung der russischen Hilfstruppen bei ihrem Einmarsche in die k.k. Staaten in Ansehung der indirekten Abgaben.

Seiner Meinung nach, welche auch der Ministerrat vollkommen teilte, würde dabei als leitender Grundsatz zu gelten haben, daß die russische Armee ganz auf gleichem Fuße wie die österreichische zu behandeln sei. Diesem gemäß würde z.B. dasjenige, was der russischen Armee als russisches Ärarialgut nachgeführt wird, gleich österreichischem Ärarialgute, beim Übertritt über die Grenze zollfrei zu behandeln, Lieferungen dagegen, so von Privatunternehmern besorgt werden, der regelmäßigen Zollbehandlung zu unterziehen sein. In gleicher Weise hätte die Behandlung im Inneren bezüglich der Verzehrungssteuer einzutreten. Wegen des Tabaks ward vom gefertigten Ministerpräsidenten bemerkt, daß dieser Artikel von den Russen nur in unbedeutender Quantität konsumiert wird4.

IV. Zollfreie Einfuhr von Getreide aus russisch Polen nach Galizien

Der Ministerpräsident teilte dem Finanzminister ein Einschreiten aus Galizien mit, daß wegen der dort besonders in den westlichen Kreisen herrschenden Getreideteuerung, deren Erhöhung beim Eintreten der russischen Armee bevorstehet, die kaiserlich russische Regierung vermocht werde, die Einkäufe für ihren Bedarf im Königreiche Polen besorgen zu lassen und die zollfreie Ausfuhr von Getreide aus dem Königreiche nach Galizien zu gestatten, dann daß unsererseits die zollfreie Einfuhr des Getreides nach Galizien gestattet werde5.

Indem der erste Teil dieses Antrags in den Bereich des Ministeriums des Äußern gehört, erklärte der Finanzminister , daß der zweite Teil in Berücksichtigung des dadurch wesentlich beeinträchtigten Interesses des inländischen Produzenten, dem dann doch auch der Vorteil eines momentanen Steigens der Getreidepreise gegönnt werden dürfte, auf sich zu beruhen hätte6. Bei dieser Gelegenheit glaubte

V. Löhnung und Verpflegung der russischen Truppen

der Finanzminister das Ministerium des Äußern einladen zu sollen, daß es über die Art und Weise, wie es mit der Löhnung und Verpflegung der russischen Truppen zu halten sei, eine entsprechende Übereinkunft mit der russischen Regierung treffe7; und

VI. Berufung Emerich v. Péchys

der Minister Baron Kulmer knüpfte daran den Antrag auf Hierherberufung des Obergespans Péchy, damit er wegen Beiordnung verläßlicher ungrischer Regierungskommissäre bei den einrückenden russischen Truppen vernommen werde8.

VII. Nachrichten aus Frankfurt

Nachrichten aus Frankfurt, wovon die Bezeichnung Sr. k.k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Stephan als Stellvertreter des Herrn Erzherzog Reichsverwesers bemerkenswert9, beschlossen die Sitzung.

Am 8. Mai 1849. Schwarzenberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 10. Mai 1849.